Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4006 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3774 - SuedLink: Hat die Landesregierung die Kompetenz, einen eigenen Trassenvorschlag zu erarbeiten ? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 25.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 07.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 21.07.2015, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung des Abgeordneten Im Rahmen der Landtagsberatung am 13. Mai 2015 über die Besprechung der Großen Anfrage der FDP-Fraktion wurde u. a. über einen eigenen Trassenvorschlag der Landesregierung zum SuedLink diskutiert. Der Abgeordnete Markus Bosse erwähnte, dass die Landkreise einen Trassenvorschlag seitens der Landesregierung ablehnen würden. Laut Stenografischem Bericht hat der Abgeordnete Ulrich Watermann (SPD) auf die Bitte des Abgeordneten Axel Miesner (CDU), die Landkreise zu benennen, die dieses geäußert haben, geantwortet: „Herr Kollege Miesner, das ist ganz einfach: Es sind die Landkreise, die sich von Schleswig-Holstein bis Bayern zusammengetan und gesagt haben: Wenn es einen solchen Vorschlag der Niedersächsischen Landesregierung gibt, dann ist die Zusammenarbeit, weil es über die Grenzen der Länder hin keinen vernünftigen Vorschlag gibt, unmöglich.“ Am 8. Juni 2015 wurde der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz im Rahmen der Beratung des Antrages der CDU-Fraktion „Nicht zuschauen - machen - Landesregierung muss bei der Energiewende endlich handeln!“ (Drs. 17/3106) durch die Landesregierung über den aktuellen Planungsstand des SuedLink informiert. Laut Niederschrift zur Sitzung sieht sich die Landesregierung nicht in der Lage, einen eigenen Trassenvorschlag zu unterbreiten. Ihr fehlten die Möglichkeiten, „Alternativvorschläge mit der gleichen Prüftiefe wie die Vorhabenträger zu entwickeln“. Auf der anderen Seite aber bedauert sie, dass sie nur „Träger öffentlicher Belange ist - nicht aber wie bei anderen Netzvorhaben Planfeststellungs- und Raumordnungsbehörde“. Gleichzeitig werden aber länderübergreifende Projekte wie die Küstenautobahn A 20 geplant. Dafür werden die bekannten Instrumente „Raumordnungsverfahren“ und „Planfeststellungsverfahren“ angewendet . Mit dem Land Schleswig-Holstein erfolgt eine bundesländerübergreifende Abstimmung bei der Planung. Vorbemerkung der Landesregierung Aufgrund der Verzögerungen beim Netzausbau hat die damalige Bundesregierung der CDU und FDP am 28.07.2011 das Netzausbaubeschleunigungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde das Instrument der Bundesfachplanung eingeführt, das für länderübergreifende Projekte des Netzausbaus eingesetzt wird. Die Bundesnetzagentur ist hierfür die verfahrensführende Behörde. Damit ersetzt die Bundesfachplanung bei länderübergreifenden Netzausbauprojekten das Raumordnungsverfahren und entzieht somit den Ländern die Zuständigkeit. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4006 2 Andere Verfahren werden weiterhin durch die zuständigen Landesbehörden in Form von Raumordnungsverfahren durchgeführt. Dabei ist es üblich und sinnvoll, bei länderübergreifenden Projekten in enger Abstimmung mit den Nachbarländern zusammenzuarbeiten. Raumordnungsverfahren müssen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen - wie beispielsweise Autobahnplanungen oder Planungen des Netzausbaus - durchgeführt werden (§ 15 ROG). Das Raumordnungsverfahren wird vom Vorhabenträger beantragt, die zuständige Behörde führt die Antragskonferenzen durch und legt den Untersuchungsrahmen fest. Anschließend erarbeitet der Vorhabenträger die Antragsunterlagen - i. d. R. mithilfe von Gutachtern. Die zuständige Behörde prüft die eingereichten Antragsunterlagen und schreibt die landesplanerische Feststellung. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger. Im späteren Genehmigungsverfahren ist die landesplanerische Feststellung wie eine gutachterliche Stellungnahme zu werten. Der Ablauf eines Bundesfachplanungsverfahrens ähnelt in vielen Bereichen dem Raumordnungsverfahren . Ein Unterschied ist beispielsweise, dass die Bundesnetzagentur die Prüfung von Varianten verlangen kann, die der Vorhabenträger nicht vorgeschlagen hat. Vorschläge hierfür kann jeder machen, ebenso die betroffenen Länder nach § 7 Abs. 3 NABEG. Die Bundesnetzagentur ist an diese Vorschläge jedoch nicht gebunden. Da die Länder nicht die verfahrensführende Behörde sind, müssten sie einen solchen Vorschlag jedoch mit den betroffenen Nachbarländern abstimmen, damit dieser auch im Gesamtverlauf raum- und umweltverträglich ist. Dies wäre im Prinzip ein Parallelverfahren zur Bundesfachplanung und würde voraussetzen, dass sämtliche vom SuedLink betroffenen Länder (inklusive Bayern) ein Interesse daran hätten und die notwendigen Mittel bereitstellen . Zudem müsste bei divergierenden Interessen der Länder ein Kompromiss gefunden werden . 1. Warum verzichtet die Landesregierung auf eine zwischen den Bundesländern abgestimmte Trassenführung, wenn dieses auch bei Straßenbauprojekten möglich und gängige Praxis ist? Die Landesregierung hat stets betont, zunächst die Antragsunterlagen prüfen zu wollen, um über die Notwendigkeit eines eigenen Trassenkorridorvorschlags zu entscheiden. Derzeit werden die Antragsunterlagen durch den Vorhabenträger überarbeitet. Zudem werden die Ergebnisse des Koalitionsspitzengesprächs auf Bundesebene vom 01.07.2015 voraussichtlich für weitere Änderungen in den Planungen sorgen. Nicht zuletzt der Einsatz der niedersächsischen Landesregierung für mehr Erdverkabelungsmöglichkeiten bis hin zur Vollverkabelung des SuedLinks hat hierzu entscheidend beigetragen. 2. Ist allein das Instrument der „Bundesfachplanung“ für diese Entscheidung verantwortlich ? Ja, da die Bundesfachplanung das Planungsinstrument für den SuedLink ist. Somit ist das Land - anders als bei Straßenbauprojekten - nicht die verfahrensführende Behörde. 3. Warum genügen die Kompetenzen der landeseigenen Planungsbehörden, um beispielsweise eine länderübergreifende Autobahn zu planen, nicht aber einen eigenen Trassenvorschlag für den SuedLink zu erarbeiten? Das Land hat die Kompetenz, die SuedLink-Planung gemeinsam mit den betroffenen Ländern durchzuführen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat jedoch 2011 beschlossen, den Ländern hierfür die Zuständigkeit und damit auch die Finanzierung zu entziehen. Für die Straßenbauplanung wird jedoch im Unterschied dazu nach wie vor das Instrument des Raumordnungsverfahrens (Zuständigkeit der Länder) genutzt. (Ausgegeben am 31.07.2015) Drucksache 17/4006 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3774 SuedLink: Hat die Landesregierung die Kompetenz, einen eigenen Trassenvorschlag zu er-arbeiten? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung,eingegangen am 25.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz