Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4007 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3706 - „Vom Knast in den Dschihad“ - auch in Niedersachsen? (Teil 2) Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 18.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 29.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 23.07.2015, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Die „Tagesschau“ berichtete wie folgt: „Laut Generalbundesanwalt laufen derzeit bundesweit mindestens 300 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßlich islamistisch motivierte Straftäter. Hinzu kommen noch zahlreiche Ermittlungen gegen die mindestens 550 Dschihadisten aus Deutschland wegen ihrer Kampfeinsätze für den Islamischen Staat (IS). Geplante Anti-Terrorgesetze dürften die Zahl der Verfahren noch weiter nach oben treiben. (…) Auf den Strafvollzug kommt somit eine Welle von politisch motivierten Insassen zu, auf die er bislang nicht vorbereitet ist. (…) Die Biographien der Pariser Attentäter zeigen, dass ein Aufenthalt hinter Gittern wie ein ideologischer Brandbeschleuniger wirken kann.“ („Tagesschau“ vom 16. Januar 2015). Bezogen auf Wolfsburg, wird weiter berichtet: „Die Behörden haben die VW-Stadt seit Langem als ein Zentrum radikaler Salafisten im Visier. Bereits im November wurde ein Syrien-Heimkehrer verhaftet . Der Generalbundesanwalt ließ gestern einen 26 Jahre alten Deutsch-Tunesier verhaften, der sich dem IS angeschlossen haben soll. Mit ihm ist der mutmaßliche Kopf der Wolfsburger Gruppe in Obhut der Justiz. Im Justizministerium wiegelt man ab. Es gebe derzeit ‚keine besorgniserregenden Anhaltspunkte für eine Radikalisierung im Strafvollzug!“ („Tagesschau“ vom 16. Januar 2015). Im Jahr 2012 wurde eine Vereinbarung zwischen den muslimischen Verbänden DITIB und Schura und dem Justizministerium geschlossen, die die Betreuung muslimischer Strafgefangener, die u. a. auch einen salafistischen Bezug haben können, in Niedersachsen regeln soll. Im Rahmen dieser Vereinbarung sind bis März 2015 37 Personen als muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger bzw. Seelsorgehelferinnen und Seelsorgehelfer durch das Justizministerium berufen worden. Vorbemerkung der Landesregierung Durch die Berufung von 37 Personen als muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger bzw. Seelsorgehelferinnen und Seelsorgehelfer am 17. Oktober 2014 ist es in vier Justizvollzugseinrichtungen gelungen, erstmals ein regelmäßiges muslimisches Seelsorgeangebot einzuführen, nämlich in den Justizvollzugsanstalten Rosdorf, Uelzen, Vechta und in der Justizvollzugsanstalt für Frauen Vechta/Abteilung Hildesheim. In vier Justizvollzugseinrichtungen, in denen bereits vor dem oben genannten Datum ein entsprechendes Seelsorgeangebot vorhanden war, konnte dieses erweitert werden (Justizvollzugsanstalten Celle, Hannover, Sehnde und Jugendanstalt Hameln). Auch in den Justizvollzugsanstalten Lingen, Oldenburg und Wolfenbüttel wird muslimische Seelsorge angeboten . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4007 2 1. Die zugelassenen muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorger erhalten als Aufwandentschädigung eine Pauschale in Höhe von 12 Euro für jede Tätigkeit in den Justizvollzugsanstalten (höchstens 144 Euro im Jahr). Wie hoch ist der Haushaltstitel für diese Ausgaben im Jahr 2015 gewesen? Der Mittelansatz für muslimische Seelsorge insgesamt beträgt im laufenden Haushaltsjahr 44 000 Euro. Ein eigener Haushaltstitel für die angesprochenen Aufwandsentschädigungen ist nicht vorhanden. 2. Im Dezember 2014 teilte die Landesregierung im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/2558) mit, dass derzeit Bestrebungen bestehen, eine vergleichbare Vereinbarung mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V. zu schließen . Wie ist das (Zwischen-) Ergebnis dieser Bestrebungsbemühungen? Das Land Niedersachsen verhandelt seit Oktober 2013 mit den islamischen Landesverbänden Schura und DITIB sowie der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V. über Verträge zur Gestaltung der künftigen Beziehungen. Ziel dieser Verhandlungen ist es, Regelungen zu finden, die - von einer hohen gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz getragen - geeignet sind, die geschaffene Vertrauensbasis weiterzuentwickeln und die Teilhabe der in Niedersachsen lebenden Muslime und Aleviten am kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben weiter zu fördern. Im Rahmen dieser Vertragsverhandlungen haben das Land Niedersachsen und die Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. vereinbart, dass auch das Thema der Gefängnisseelsorge Gegenstand des zwischen ihnen angestrebten Vertrages sein soll. Die Vertragsverhandlungen sind bereits weit fortgeschritten , allerdings noch nicht in allen Punkten abgeschlossen. Der aktuelle Vertragsentwurf enthält einen Artikel mit Regelungen, die an die im Dezember 2012 mit den islamischen Landesverbänden Schura und DITIB geschlossene Vereinbarung zur Gefängnisseelsorge angelehnt sind. 3. Im Dezember 2014 teilte die Landesregierung ebenfalls im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/2558) mit: „Fortbildungsbedarfe der Bediensteten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugseinrichtungen werden im Erlasswege durch das Justizministerium erfragt werden, sobald erste Erfahrungen mit der Neuausrichtung der Seelsorge für Inhaftierte muslimischen Glaubens vorliegen und ausgewertet wurden.“ Liegt ein (Zwischen-)Ergebnis dieser Erfahrungen nun vor? Falls nein, wann plant die Landesregierung dieses Projekt zu evaluieren? Die niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen wurden mit Erlass vom 19. Januar 2015 zu ersten Erfahrungen im Umgang mit muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorgern sowie Seelsorgehelferinnen und Seelsorgehelfern befragt, wobei insbesondere zu Fortbildungsbedarfen zu berichten war. Zeitgleich wurden auch die Verbände um Erfahrungsberichte unter Beteiligung der von ihnen vertretenen Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Seelsorgehelferinnen und Seelsorgehelfer gebeten. In den vorgelegten Berichten wurde bezogen auf das Anstaltspersonal Fortbildungsbedarf insbesondere zu den Themen „Kernaussagen des Islam“, „Feiertage und Rituale“, „Aufbau und Funktionsträger der Moscheegemeinden“, „Seelsorgebegriff im Islam“ und „Islamismus“ formuliert. Als wichtige Fortbildungsthemen für muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Seelsorgehelferinnen und Seelsorgehelfer wurden „Grundinformationen über Aufbau und Abläufe einer Justizvollzugsanstalt “, „Ziele und Grundsätze des Vollzuges und Sicherheitsaspekte“ und „rechtliche Voraussetzungen und Handlungsspielräume der Seelsorge im Justizvollzug“ genannt. 4. Auf die Frage „Wie oft ist es bisher vorgekommen, dass eine vorgeschlagene muslimische Seelsorgerin oder ein vorgeschlagener muslimischer Seelsorger nach einem Vorstellungsgespräch mit der zuständigen JVA-Leitung abgelehnt wurde?“ hat die Landesregierung im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Dezember 2014 (Drucksache 17/2558) geantwortet: „In keinem Fall.“ Wie ist der aktuelle Sachstand? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4007 3 Es wurde bisher in keinem Fall eine seitens der Landesverbände vorgeschlagene muslimische Seelsorgerinnen oder ein muslimischer Seelsorger bzw. eine Seelsorgehelferin oder ein Seelsorgehelfer abgelehnt. 5. Wie viele muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger bzw. Seelsorgehelferinnen und Seelsorgehelfer sind gegenwärtig durch das Justizministerium berufen worden (bitte um Auflistung nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten)? Zurzeit sind 33 berufene muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorger bzw. Seelsorgehelferinnen und Seelsorgehelfer in niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen tätig. Diese verteilen sich wie folgt auf die Justizvollzugseinrichtungen: – JVA Celle: 3 – JA Hameln: 1 – JVA Hannover: 7 – JVA Lingen (mit Abt. Osnabrück): 5 – JVA Oldenburg: 2 – JVA Rosdorf 3 – JVA Sehnde 1 – JVA Uelzen 1 – JVA Vechta (Männer) 3 – JVA f. Frauen Vechta (Abt. Hildesheim) 3 – JVA Wolfenbüttel 4 6. Wie hoch ist die Anzahl aller Seelsorgerinnen bzw. Seelsorgehelferinnen? Zurzeit sind eine muslimische Seelsorgerin und zwei Seelsorgehelferinnen im niedersächsischen Justizvollzug tätig. 7. In welchen Anstalten sind gegenwärtig keine muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger bzw. Seelsorgehelferinnen und Seelsorgehelfer tätig und warum nicht? Es ist bislang nicht gelungen, für die Justizvollzugsanstalten Bremervörde, Meppen und die Justizvollzugsanstalt für Frauen Vechta (Hauptanstalt) eine muslimische Seelsorgerin oder einen muslimischen Seelsorger bzw. eine entsprechende Seelsorgehelferin oder einen Seelsorgehelfer zu gewinnen . Die Schwierigkeit, geeignete Seelsorgerinnen und Seelsorger für einige an der Peripherie gelegene Justizvollzugseinrichtungen zu finden, dürfte durch den niedrigeren Bevölkerungsanteil muslimischer Glaubenszugehörigkeit in der genannten Region bedingt sein. (Ausgegeben am 03.08.2015) Drucksache 17/4007 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3706 „Vom Knast in den Dschihad“ - auch in Niedersachsen? (Teil 2) Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 18.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums