Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4011 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3867 - L 149 in Buschhausen, Stadt Osterholz-Scharmbeck: Wann erfolgt die Sanierung? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 07.07.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 09.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 27.07.2015, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung des Abgeordneten Die Landesstraße in der Ortschaft Buschhausen der Stadt Osterholz-Scharmbeck ist in einem schlechten Zustand. Im Rahmen eines Ortstermins wurde Staatssekretärin Daniela Behrens über den Zustand informiert. Am 11. März 2015 berichtet das Osterholzer Kreisblatt (Regionalausgabe des Weser-Kurier): „Staatssekretärin Daniela Behrens hatte beim Ortstermin erklärt, das Land werde die Erneuerung des gut 700 Meter langen Teilstücks ‚für 2016/17 stärker in den Fokus nehmen ‘„. Daniela Behrens unterbreitete auch den Vorschlag, bis zur Sanierung „über eine Tempo-30- Regelung“ nachzudenken (s. Hamme-Report vom 08.03.2015). In dem Bericht blieb unklar, ob es von der Staatssekretärin verbindliche Zusagen gibt. Vorbemerkung der Landesregierung Als Folge der jahrelangen Unterfinanzierung des Landesstraßenbauplafonds, dessen Erhaltungsdefizit mittlerweile mehr als 250 Millionen Euro umfasst, weisen derzeit zahlreiche Landesstraßenabschnitte mit der OD Buschhausen vergleichbare Schadensbilder auf. Auch wenn der Fahrkomfort auf der Strecke beeinträchtigt ist, wird die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet. Nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus sachlichen Gründen beschränken oder verbieten. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen jedoch nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in der StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. 1. Wann wird das beschriebene Teilstück der L 149 innerhalb der Ortschaft Buschhausen der Stadt Osterholz-Scharmbeck saniert? In diesem Jahr erfolgt die Zustandserfassung und -bewertung der Landesstraßen in Niedersachsen , welche eine Grundlage für die Entwicklung der Bauprogramme der nächsten Jahre darstellt. Da die Ergebnisse der Befahrung nicht vor Ende des Jahres vorliegen, kann ein genauer Zeitpunkt für die Erneuerung der OD Buschhausen derzeit nicht genannt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4011 2 2. Wann werden die „Tempo-30-Regelung“ eingerichtet und die entsprechenden Verkehrsschilder aufgestellt? Ob die Voraussetzungen für eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h vorliegen, hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde, hier die Stadt Osterholz-Scharmbeck, grundsätzlich in eigener Zuständigkeit zu prüfen. Letztlich wird auf Basis der vor Ort gewonnenen Erkenntnisse über die Anordnung von Beschränkungen des fließenden Verkehrs entschieden. 3. Welche weiteren Maßnahmen werden kurzfristig erfolgen, um den Straßenzustand zu verbessern? Es werden partiell Fugen ausgebessert und Höhenabsätze abgefräst. (Ausgegeben am 03.08.2015) Drucksache 17/4011 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3867 L 149 in Buschhausen, Stadt Osterholz-Scharmbeck: Wann erfolgt die Sanierung? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung,eingegangen am 07.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr