Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4012 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3730 - Breitbandausbau: Exklusivrechte für die Telekom? Wie bewertet die Landesregierung den Antrag der Telekom an die Bundesnetzagentur, und was unternimmt sie? Anfrage der Abgeordneten Axel Miesner, Gudrun Pieper und Dr. Hans-Joachim DenekeJöhrens (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 27.07.2015, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung der Abgeordneten Mit Datum 24.02.2015 beantragt die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) bei der Bundesnetzagentur (BnetzA) eine Änderung der Regulierungsverfügung BK 3g-09/085 vom 21.03.2011 und der Regulierungsverfügung BK 3d-12/131 vom 29.08.2013. Die Telekom strebt mit dem Antrag an die BNetzA an, exklusiv und damit allein die Erschließung der „NahbereichsKVz“ (Radius von 550 m um den Hauptverteiler) mit VDSL2-Vectoring vornehmen zu können. Damit wird aber in diesem Bereich jeder Wettbewerb ausgeschlossen. Mit dem Exklusivrecht im Nahbereich wird aber außerhalb dieses Bereiches schon allein aus wirtschaftlichen Gründen kein Ausbau auf das Niveau von mindestens 50 Mbit/s erreicht. Der nötige Breitbandausbau im ländlichen Raum wird daher nicht erreicht werden können. Auch der Deutsche Landkreistag kritisiert das Vorgehen der Telekom und bittet die BNetzA ebenfalls um Ablehnung des Antrages. Vorbemerkung der Landesregierung Der Antrag der Telekom Deutschland GmbH an die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Zwecke der Einführung von Vectoring im Nahbereich vom 23. Februar 2015 (Aktenzeichen BK3g-15-004) wirft äußerst komplexe Fragestellungen auf. Mit Blick auf die Bedeutung des Themas hat die bei der BNetzA zuständige Beschlusskammer 3 (BK3) bereits am 13. März 2015 mit einer öffentlich-mündlichen Verhandlung eine Plattform für den großen Diskussionsbedarf geschaffen. Der Beirat bei der BNetzA hat sich erstmals in der Sitzung am 16. März 2015 und am 29. Juni 2015 im Rahmen einer Expertenanhörung damit befasst. Eine Beteiligung des Beirats vor einer abschließenden Entscheidung , mit der nicht vor September 2015 zu rechnen sein wird, hat die BNetzA zugesagt. 1. Wie bewertet die Landesregierung den beschriebenen Antrag vor dem Hintergrund eines flächendeckenden Breitbandausbaus in Niedersachsen? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Position des Deutschen Landkreistages nach Unterstützung ihres Anliegens und damit der Ablehnung des Antrages der Telekom? 3. Was hat und was wird die Landesregierung und hier vor allem Minister Lies (MdL) als stellvertretender Vorsitzender des Beirates der BNetzA unternehmen, um vor dem Hin- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4012 2 tergrund des Antrags der Telekom einen flächendeckenden Breitbandausbau in Niedersachsen zu ermöglichen? 4. Wird sich die Landesregierung bei der Bundesnetzagentur dafür einsetzen, dass der Antrag der Telekom abgelehnt wird? Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung teilt die Sorge des Deutschen Landkreistages, dass der Antrag eine erhebliche Beeinträchtigung einer wettbewerblichen Infrastrukturentwicklung zur Folge haben könnte. Insbesondere für den unterdurchschnittlich versorgten ländlichen Raum werden wenige positive Effekte in der Breitbandversorgung gesehen, wobei möglicherweise zusätzlich massive Probleme für innovative Kommunal- und Landesprojekte zu erwarten sind. Die Landesregierung, vertreten durch Herrn Minister Olaf Lies, hat ihre Bedenken mit Schreiben vom 21. April 2015 gegenüber Herrn Bundesminister Alexander Dobrindt, gleichlautend an Herrn Bundesminister Sigmar Gabriel, deutlich zum Ausdruck gebracht. Gleichwohl wird eine Entscheidung über den Vectoring-Einsatz im Nahbereich nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Regelungen im Telekommunikationsgesetz in einem förmlichen und transparenten Beschlusskammerverfahren getroffen. Diese hat hierbei eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Die Europäische Kommission und die Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten werden beteiligt. Mit Blick auf die bisherige Entscheidungspraxis geht die Landesregierung davon aus, dass die BNetzA - BK3 - auch in diesem Fall unter Abwägung aller Argumente und berechtigten Anliegen eine investitionsfreundliche, wettbewerbskonforme und rechtlich nicht angreifbare Lösung finden wird, die den deutschen Telekommunikationsstandort insgesamt und insbesondere auch in der Fläche stärken wird. (Ausgegeben am 03.08.2015) Drucksache 17/4012 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3730 Breitbandausbau: Exklusivrechte für die Telekom? Wie bewertet die Landesregierung den Antrag der Telekom an die Bundesnetzagentur, und was unternimmt sie? Anfrage der Abgeordneten Axel Miesner, Gudrun Pieper und Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr