Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4013 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3669 - Notwendige Kompensation für die A 20 Anfrage des Abgeordneten Kai Seefried (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 09.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 18.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 27.07.2015, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung des Abgeordneten Die geplante Küstenautobahn A 20 halten Verkehrsexperten für unverzichtbar für eine positive Entwicklung der Infrastruktur in Niedersachsens Norden. Sie werde dazu beitragen, dass Niedersachsen als Logistikstandort gestärkt und die Hinterlandanbindung der Seehäfen an der Nordsee und die Erreichbarkeit des Unterelbe- und Unterweserraums verbessert würden, so Experten weiter . Für viele Handwerks- und Industrieunternehmen werden entlang der geplanten Trasse nach Auffassung aller Experten zusätzliche Entwicklungs- und Ansiedlungschancen entstehen, die sich positiv auf die regionale Wirtschaft auswirken werden. Im Rahmen der Planungen für die Küstenautobahn A 20 seien daher zügig die notwendigen Weichenstellungen für eine schnelle Umsetzung zu treffen. Hierbei sind mögliche Kartierungen von Artengruppen, Kompensationsflächen und der damit verbundene Ankauf solcher Flächen von besonderer Bedeutung, um eine zeitnahe Umsetzung nach der Planfeststellung zu realisieren. Vorbemerkung der Landesregierung Auf der Grundlage der Eingriffsregelung des § 13 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes hat der Vorhabenträger den mit der Planung verbundenen Eingriff in die Natur dauerhaft auszugleichen. Dies gilt auch für die geplante A 20. Um die dazu notwendigen Maßnahmen zu entwickeln, festzulegen, im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) darzustellen und gegebenenfalls zu überprüfen, wurden und werden auch bei der A 20 zur Dokumentation und Grundlagenermittlung die vorhandenen Lebensräume (Biotope) in verschiedenen Phasen der Entwurfsplanung kartiert. Es wird dabei unterschieden zwischen LBP-Basis-Kartierungen, einzelfallbezogenen ergänzenden Kartierungen und Aktualisierungen der LBP-Basis-Kartierungen, wenn diese älter als fünf Jahre sind. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bildet dabei die entscheidende gesetzliche Grundlage zur Festlegung des Kompensationsbedarfs, indem bei einer Autobahn-Neubauplanung alle Schutzgüter (1. Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt; 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter) zu betrachten und hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu bewerten sind. Der Bau der BAB A 20 untergliedert sich in sieben Bauabschnitte, die sich in unterschiedlichen Verfahrensstadien befinden. Zu allen Planungsabschnitten sind Flurbereinigungsverfahren vorgesehen bzw. bereits eingeleitet worden, um die Last des Flächenentzuges auf einen größeren Kreis der Betroffenen verteilen und einen möglichst geringen Landabzug für die Betroffenen erreichen zu kön- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4013 2 nen. Erworbene Flächen werden im Flurbereinigungsverfahren in einen Flächenpool eingebracht, bei dem es keine direkte Zuordnung zu „überplante Trasse“ und „Kompensationsmaßnahme“ gibt. 1. Sind die Biotopkartierungen entlang der niedersächsischen Trasse bereits abgeschlossen , bzw. werden noch Artengruppen erfasst? Die LBP-Basis-Kartierungen sind für alle Planungsabschnitte abgeschlossen. Je nach Verfahrensund Bearbeitungsstand werden derzeit in einzelnen Abschnitten ergänzende Kartierungen durchgeführt . 2. Wenn noch Artengruppen erfasst werden, wann werden die Kartierungen abgeschlossen sein? Aus heutiger Sicht wird in Abhängigkeit vom Bearbeitungsstand in 2017/2018 auch für die letzten Planungsabschnitte die Aktualisierung der LBP-Basis-Kartierung abgeschlossen sein. 3. Welcher Kompensationsbedarf ergibt sich aus den bisherigen Ergebnissen der Kartierungen ? Der derzeitige Kompensationsbedarf beträgt 2209 ha. 4. Welche Schutzgüter sind betroffen, und wie hoch sind die jeweiligen Flächenanteile für den ermittelten Kompensationsbedarf? Soweit bisher bilanziert, beträgt der Kompensationsbedarf für die Schutzgüter: Pflanzen - 425 ha, Tiere - 2 149 ha, Boden - 542 ha und Wasser - 144 ha. Da auf einer Fläche meist für mehrere Schutzgüter eine Kompensation erfolgt, ist der Gesamtkompensationsbedarf geringer als die Addition der einzelnen Flächenbedarfe (Multifunktionale Kompensation ). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen und die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. 5. Werden bezüglich des Kompensationsbedarfes noch Korrekturen erwartet? Der genannte Kompensationsbedarf spiegelt den aktuellen Bearbeitungsstand wieder. Im weiteren Verlauf der Detailplanung werden sich in den einen oder anderen Bereichen noch Anpassungen ergeben können. 6. Wenn ja, wie werden die erwarteten Korrekturen vermutlich ausfallen? Um Aussagen hierzu treffen zu können, bleibt die fortschreitende Detailplanung abzuwarten. 7. Erfolgt bereits der Flächenkauf für die Kompensationsflächen? Im Rahmen des vorzeitigen Grunderwerbs führt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in geeigneten Fällen Ersatzlandankäufe als „Einlagefläche“ für die Flurbereinigungsverfahren durch - ohne die Unterscheidung nach benötigter Trassenfläche und benötigter Kompensationsfläche. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4013 3 8. Wie viele Flächen stehen hierfür bereits zur Verfügung, und wann wurden diese angekauft bzw. die Ankäufe vermittelt (bitte nach Jahren auflisten)? 2012 - ca. 33 ha, 2013 - ca. 14 ha, 2014 - ca. 90 ha, 2015 - ca. 46 ha. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen und die Beantwortung der Frage 7 verwiesen. 9. Stehen für den Flächenkauf ausreichend Gelder zur Verfügung? Derzeit stehen für den vorzeitigen Grunderwerb ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung. 10. Wer wird Eigentümer der für die Kompensation angekauften Flächen? Im Regelfall wir der Eigentümer die Bundesrepublik Deutschland als Baulastträger der Bundesfernstraße . 11. Werden die Ausgleichsflächen in unmittelbarer Nähe des Eingriffs, d. h. im unmittelbaren Umfeld des geplanten Straßenkörpers oder im gleichen Naturraum oder möglicherweise auch in einem Nachbarlandkreis, benötigt? Je nach Betroffenheit und Funktion, die kompensiert werden muss, werden Flächen sowohl im Nahbereich des Eingriffs als auch im vom Eingriff betroffenen Naturraum benötigt. Eine Zuordnung zu einem Landkreis ist aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht ohne Belang. 12. Wird die Verhältnismäßigkeit für den Flächenentzug im Hinblick auf die betroffenen Landwirte gewahrt, und, wenn ja, wie? Um die Betroffenheit der Landwirtschaft zu minimieren, werden vorrangig bundeseigene Flächen oder im Eigentum der öffentlichen Hand in das Kompensationskonzept eingebunden. Zudem dienen die für alle Planungsabschnitte geplanten Flurbereinigungsverfahren ebenfalls dazu, den Landabzug pro wirtschaftenden Betrieb möglichst gering zu halten. Dazu trägt auch mit bei, Flächen in die Verfahren einzubringen, die die Straßenbauverwaltung vorzeitig erwerben konnte. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. (Ausgegeben am 03.08.2015) Drucksache 17/4013 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3669 Notwendige Kompensation für die A 20 Anfrage des Abgeordneten Kai Seefried (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 09.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr