Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4014 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3729 - Neue Impulse für das Zusammenleben von jungen und alten Menschen in Alten- und Pflegeheimen Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 27.07.2015, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung des Abgeordneten Einige Träger von Alten- und Pflegeheimen bemühen sich, dass die Senioren nicht isoliert in diesen Einrichtungen leben. Deshalb gibt es dort offene Cafés, Kindergärten, Krippen und andere Angebote - beispielsweise von Familienbildungsstätten - um eine räumliche, inhaltliche und praktische Verbindung der Einrichtungen zu einem Mehrgenerationenzentrum zu erreichen und auf diese Weise das Zusammenleben der Generationen zu fördern. Vorbemerkung der Landesregierung Wir brauchen eine lebendige Gesellschaft, an deren Gestaltung sich alle Generationen aktiv beteiligen . Deshalb fördert die Landesregierung den Generationendialog und unterstützt generationenübergreifende Projekte wie z. B. die Mehrgenerationenhäuser oder auch Familienbildungsstätten. 1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, solche Initiativen zu unterstützen, gegebenenfalls im Rahmen eines Modellvorhabens? Fördermöglichkeiten im Einzelfall bestehen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich“ (Erl. des MS v. 15.10.2010) bei Vorliegen eines erheblichen Landesinteresses . Die Projekte sollten modellhaft, innovativ und überregional sein. Unter den Förderrahmen dieser Richtlinie fallen u. a. auch verschiedene Maßnahmen für alte und pflegebedürftige Menschen und des Generationendialogs. Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in 49082 Osnabrück (s. a. www.soziales.niedersachsen.de). 2. Können bei Neubauten innovative Ideen für Mehrgenerationenprojekte, beispielsweise die gemeinsame Unterbringung von einem Alten- und Pflegeheim mit einer Kindertages - oder Familienbildungsstätte, gesondert gefördert werden? Besondere Fördermöglichkeiten von Familienbegegnungsstätten zwecks gemeinsamer Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen bestehen nicht. Es steht Mehrgenerationenhäusern und Familienbildungsstätten jedoch frei, sich z. B. durch Kooperationsvereinbarungen oder eine räumliche Anbindung in Mehrgenerationenprojekte im Sinne der Fragestellungen einzubringen, solange dadurch die Zweckbestimmungen der Förderrichtlinien nicht beeinträchtigt werden. Die Initiative müssen aber die Träger vor Ort ergreifen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4014 2 3. Wäre bei Neubauten eine Förderung durch die Erhöhung der Anrechnung der Investitionskosten pro Platz möglich? Nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz können aus Landesmitteln Zuschüsse für Investitionsfolgeaufwendungen für ambulante Pflegedienste, teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege gewährt werden. Bei teilstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege werden im Rahmen der Förderung die Aufwendungen berücksichtigt, die je Pflegeplatz bei der Herstellung oder Anschaffung 30 700 Euro (teilstationäre Pflegeeinrichtungen) bzw. 76 700 Euro (Einrichtungen der Kurzzeitpflege) sowie bei der Modernisierung oder Umstrukturierung 20 500 Euro (teilstationäre Pflegeeinrichtungen) bzw. 61 400 Euro (Einrichtungen der Kurzzeitpflege) nicht übersteigen. Eine Förderung der Investitionskosten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen sieht das Niedersächsische Pflegegesetz nicht vor. Eine Erhöhung der Investitionskosten bei Neubauten stationärer Einrichtungen hat daher keine Auswirkungen. 4. Welche Möglichkeiten gibt es im Rahmen der Wohnraumförderung, Mittel für Projekte, die betreutes Wohnen anbieten, zu erhalten? Eine Förderung der Heimunterbringung aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung ist nicht vorgesehen . Dies widerspräche auch dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Ziel der sozialen Wohnraumförderung nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dazu gehören Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen sowie pflegebedürftige Menschen . Gefördert werden mit anfänglich zinsfreien Darlehen die altersgerechte, barrierefreie und energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes sowie der Neubau, Um- und Ausbau oder Erweiterungsmaßnahmen in bestehenden Gebäuden zur Schaffung von Wohnungen und gemeinschaftlichen , auch generationenübergreifenden Wohnformen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung . Vorrangig gefördert werden im Mietwohnungsbau Objekte des Betreuten Wohnens. Die geförderten Wohnungen bzw. gemeinschaftlichen Wohnformen dürfen nur an ältere Menschen (ab 60 Jahre) bzw. an Menschen mit Behinderung (mit einem GdB von mindestens 50) oder hilfe- und pflegebedürftige Personen (Pflegestufe 1 oder höher) vermietet werden, deren Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Die entsprechenden Produktinformationen der NBank auf seiner Homepage zur Verfügung (s. a. www.NBank.de). 5. Kann die Einrichtung von Abteilungen für junge pflegebedürftige Menschen besonders gefördert werden? Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich“ umfasst die Förderung von Maßnahmen für pflegebedürftige Menschen. Damit kann danach bei Vorliegen der sonstigen Fördervoraussetzungen, insbesondere sofern es sich um eine Maßnahme von überregionaler Bedeutung und/oder um ein besonderes Modellvorhaben (Leuchtturmprojekt) handelt, eine Förderung im Einzelfall in Betracht kommen. Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. (Ausgegeben am 03.08.2015) Drucksache 17/4014 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3729 Neue Impulse für das Zusammenleben von jungen und alten Menschen in Alten- und Pflegeheimen Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung