Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4017 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3366 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Björn Försterling, Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 16.04.2015 Chatten, surfen, skypen - Entwickelt sich Cybermobbing zu einer neuen Gewaltform? In der Gemeinde Langlingen im Landkreis Celle ist der Vorstellungsgottesdienst der diesjährigen Konfirmanden aufgrund „schwerwiegender Ereignisse“ ausgefallen. Der Kirchenvorstand sah sich durch massive Mobbingattacken innerhalb der Konfirmandengruppe zu diesem Schritt gezwungen. Die Brisanz des sogenannten Cybermobbing nimmt immer weiter zu, da sich verschiedene Plattformen und Netzwerke für anonyme Beleidigungen, Gemeinheiten, Spott und Häme vermeintlich gut eignen. Die Hemmschwelle für Mobbingaktivitäten via Internet ist sehr gering. Das Phänomen ist noch jung, wird aber immer präsenter, und vielfach mangelt es an Aufklärung und präventivem Vorgehen bzw. anschließender geeigneter Reaktion bei den Betroffenen. Die Bandbreite des Cybermobbing geht hierbei von kurzlebigen Auseinandersetzungen wie dem Flaming über Harassment, Denigration, Impersonation, Outing/Trickery, Exclusion, Cyber Grooming, Cyberstalking bis zur Androhung physischer Gewalt, den sogenannten Cyberthreads. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Themenfeld „Cybermobbing“? 2. Wie schätzt die Landesregierung das Thema „Cybermobbing“ ein? 3. Kommt „Cybermobbing“ an niedersächsischen Schulen/Berufsschulen vor? 4. Welche Vorfälle in diesem Bereich sind der Landesregierung bekannt, und welche Folgen hatten diese? 5. Welche präventiven Maßnahmen bietet die Landesregierung bzw. das Land einschließlich der unterstellten Dienststellen für Opfer und deren Angehörige (z. B. Eltern) bei Cybermobbingattacken an? 6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung beim Thema „Cybermobbing“? 7. Was wird die Landesregierung unternehmen, um dem Phänomen wirkungsvoll zu begegnen? 8. Wird es eine Evaluierung der angedachten Maßnahmen noch während der laufenden Legislaturperiode geben? 9. Steht das Land mit anderen Institutionen, wie z. B. den Kirchen, beim Thema Cybermobbing im Austausch? 10. Gibt es Auffälligkeiten im Themenbereich „Cybermobbing“, wenn ja, welche? (An die Staatskanzlei übersandt am 23.04.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4017 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 27.07.2015 für Inneres und Sport - 23.15 - 01425/2 - Mobbing ist kein neues Phänomen. Es beinhaltet vielfältige Erscheinungsformen, und auch außerhalb der Schule oder der Arbeit kann gemobbt werden - im sogenannten Cyberspace, dem virtuellen Raum. Cybermobbing meint das bewusste Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen mit elektronischen Kommunikationsmitteln oder im Internet, meist über einen längeren Zeitraum hinweg. Doch gilt es zu beachten, dass auch einmalige Attacken weitreichende und langfristige Auswirkungen zur Folge haben können. Im Internet werden vor allem Foto- und Videoplattformen (z. B. Instagram oder YouTube) und Soziale Netzwerke (z. B. Facebook) für diese Angriffe missbraucht. In Sozialen Netzwerken ist Cybermobbing besonders schmerzvoll für die Opfer, weil hier die Nutzerinnen und Nutzer mit allen Bekannten und Freunden in ständigem Kontakt stehen und sich einmal veröffentlichte Gerüchte, Beschimpfungen oder peinliche Fotos sehr schnell verbreiten. Auch Messenger (z. B. WhatsApp) oder E-Mails werden für Cyber-Mobbing genutzt, genauso wie das Handy. Bei letzterem kommen vor allem die Foto- und Videofunktionen für Mobbingattacken zum Einsatz. Zumeist handelt es sich bei den Opfern um Jugendliche, aber auch Erwachsene werden zunehmend Opfer des Cybermobbings. Das Internet scheint die Hemmschwelle für Mobbingaktivitäten zu senken. Insbesondere Kinder und Jugendliche trauen sich in der scheinbar anonymen virtuellen Welt eher, andere zu beleidigen oder bloßzustellen. Beim Cybermobbing können die Täterinnen und Täter zudem rund um die Uhr aktiv sein, d. h., ihre Aktivitäten erfordern keinen direkten Kontakt zum Opfer. Die Täterinnen und Täter finden im Internet zudem ein großes Publikum. Tausende Menschen können die Taten verfolgen , sie kommentieren oder unterstützen. Die veröffentlichten Texte, Fotos oder Videos werden durch andere Personen innerhalb kürzester Zeit weiterverbreitet und somit weiteren Menschen zugänglich gemacht. Umfang und Auswirkungen der Veröffentlichungen zum Nachteil des Opfers sind somit weder zu steuern, noch sind sie überschaubar. Da das Internet nichts „vergisst“, also selbst gelöschte Inhalte immer wieder auftauchen können, ist es möglich, dass das Opfer selbst nach einer Beendigung des Konfliktes mit der Täterin oder dem Täter immer wieder mit den Veröffentlichungen konfrontiert wird. Das Phänomen des Cybermobbings hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Der aktuellen Basisuntersuchung zum Medienumgang der 12- bis 19-Jährigen in Deutschland - „JIM-Studie 2014“ (Jugend, Information, Multimedia) aus dem Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest - kann entnommen werden, dass das Thema „Cybermobbing“ mit zu den negativen Begleitauswirkungen der digitalen Welt zählt. Über Schikane in Form von Text oder Bild berichten 17 % der Jugendlichen, die das Internet nutzen. Dies betrifft Mädchen und Jungen gleichermaßen ; bezüglich der Altersgruppen sind die 16- bis 17-Jährigen (22 %) besonders stark betroffen (12 bis 13 Jahre: 15 %, 14 bis 15 Jahre: 14 %, 18 bis 19 Jahre: 17 %). Strafrechtlich geahndet werden können im Rahmen des Cybermobbings begangene Tathandlungen , die unter die Tatbestände der Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Verleumdung oder der Nachstellung fallen. Betroffene des Phänomens Cybermobbing sind nicht nur Jugendliche; vielmehr sind in erheblichem Maße auch Frauen Opfer geschlechtsbezogener Übergriffe. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Siehe Vorbemerkungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4017 3 Zu 2: Die Landesregierung schätzt Cybermobbing als ernstzunehmendes Problem ein, da die Folgen vielfältig, nicht kalkulierbar und von einem langen Leidensweg geprägt sein können. Mobbinghandlungen laufen in der Regel verdeckt und über einen längeren Zeitraum ab, sodass die Struktur einer solchen Handlung wesentlich komplexer ist als bei Gewaltausübungen, die offen stattfinden. Beim Cybermobbing kann schnell ein Kreislauf in Gang gesetzt werden, der sich sowohl für das Opfer als auch für die Täterin oder den Täter unaufhörlich erweitert. Die Opfer erfahren ein Gefühl der Ohnmacht , der Scham und der Angst. Normale Tagesabläufe, wie z. B. der tägliche Schulbesuch, können dabei zu regelmäßig wiederkehrenden, hoch belastenden Situationen führen. Sicherlich reagieren die Opfer, je nach ihrer Sozialisierung, verschieden auf derartige Attacken, jedoch ist in jedem Fall eine psychische Belastung gegeben, die zu körperlichen Reaktionen wie Angstzuständen bis hin zur konkreten Suizidgefährdung führen kann. Auch der Täter gerät dabei in einen subjektiven Handlungszwang. Einmal begonnen und verbreitet, kann er ohne vermeintlichen Gesichtsverlust nicht seine Rolle verändern, was ein Beenden der Handlung zusätzlich erschwert. Cybermobbing beinhaltet daher unvorhersehbare Gefahren und sollte - egal in welcher Form und Intensität - immer ernst genommen werden. In diesem Zusammenhang haben sich die Justizministerinnen und Justizminister auf ihrer Frühjahrskonferenz am 25. und 26. Juni 2014 mit dem Phänomen des Cybermobbings befasst und mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, dass die Zahl von Diffamierungen im Internet, insbesondere in Sozialen Netzwerken, in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen ist. In ihrem dazu gefassten Beschluss bitten sie den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob das Unrecht des Cybermobbings durch die geltenden strafrechtlichen Vorschriften angemessen erfasst wird und ob sie die erforderliche generalpräventive Wirkung entfalten. Die Justizministerinnen und Justizminister appellieren in ihrem vorgenannten Beschluss darüber hinaus an die Betreiber von Sozialen Netzwerken, ihrerseits gegen Cybermobbing vorzugehen, etwa durch die Einrichtung von Hilfe- und Beratungsteams sowie kurzfristig wirkende, effektive Melde - und Löschungsmechanismen. Die Justizministerinnen und Justizminister haben in dem benannten Beschluss zudem angeregt - nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 13. Mai 2014 (Az. C-131/12) und des darin gestärkten „Rechts auf Vergessenwerden“ im Internet -, dass der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz in geeigneter Form, etwa im Rahmen eines Runden Tisches, mit den Betreibern entsprechende Lösungsmöglichkeiten erörtert. Zu 3: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für das Jahr 2014 4 619 Straftaten aus, die im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem mit dem Auswertemerker „Schulkontext“ erfasst sind. Von diesen 4 619 Fällen sind mit dem „Tatmittel Internet im Schulkontext“ 188 Straftaten (im Vorjahr 121) mit 274 Tatverdächtigen, darunter zehn Fälle im Bereich der Körperverletzung, 24 Fälle im Bereich der Nötigung/Bedrohung und 105 Fälle bei den sonstigen Straftatbeständen des StGB (darunter 66 Beleidigungen) registriert. Eine Differenzierung nach einzelnen Schulformen ist nicht möglich. Darüber hinaus werden Vorfälle aus dem Cybermobbingspektrum an niedersächsischen Schulen nicht systematisch erfasst. Zu 4: Cybermobbing stellt keine eigenständige in sich definierte Straftat dar. Vielmehr werden die zugrunde liegenden Sachverhalte (z. B. Beleidigungen oder Bedrohungen) unter dem jeweiligen PKSSchlüssel und dem PKS-Auswertemerker „Tatmittel Internet“ erfasst. Die nachfolgende Tabelle stellt das Gesamtstraftatenaufkommen für Niedersachsen unter Nutzung des Tatmittels Internet und den prozentualen Anteil am Gesamtaufkommen der Straftaten dar sowie die Entwicklung des Straftataufkommens für ausgesuchte Deliktsfelder unter Nutzung des Tatmittels Internet und den prozentualen Anteil am Gesamtstraftatenaufkommen unter Nutzung des Tatmittels Internet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4017 4 Straftaten mit dem Tatmittel Internet; Überblick (2010 bis 2014) Die Darstellung macht deutlich, dass das Tatmittel Internet in diesem Zusammenhang eine immer größere Bedeutung gewinnt. Die Folgen beim Opfer stellen sich naturgemäß vielfältig dar. Die polizeiliche Ermittlungsarbeit gestaltet sich aufgrund der auf Täterseite häufig genutzten „Anonymität des Internets“ und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, IT-Sachbeweise zu erlangen und zu bewerten, häufig deutlich schwieriger als bei Taten ohne Internetbezug. Im Jahr 2014 gab es bei 34 950 Straftaten mit dem Tatmittel Internet in Niedersachsen insgesamt 16 329 Tatverdächtige. Der Anteil Minderjähriger beträgt ca. 12,8 % (2 087). Es überwiegen die männlichen Minderjährigen, jedoch liegen die Anteile der weiblichen Minderjährigen bei 40 % (Kinder ) und 35 % (Jugendliche). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der minderjährigen Tatverdächtigen im Jahr 2014 erneut markant angestiegen (+19,05 %). Auch zukünftig ist von weiter ansteigenden Zahlen auszugehen. Ein Faktor ist dabei auch, der bei der jüngeren Generation „kritikarme bis kritikfreie Umgang“ mit digitalen Medien und „sozialen Netzwerken“. In diesem Zusammenhang wird seitens der Polizei zunehmend berichtet, dass es unter Minderjährigen immer wieder zum Austausch von intimen Handyfotos oder Videosequenzen von Mädchen kommt, die sich von ihren Partnern getrennt haben. Diese Bilder werden dann als Druckmittel eingesetzt. Tatverdächtige Tatmittel Internet (2006 bis 2014) Im Mittelpunkt der durch Minderjährige begangenen Straftaten stehen neben Betrugsdelikten Beleidigungen bzw. Bedrohungen. Fast 44 % (912 Tatverdächtige) der 2 087 tatverdächtigen Minderjährigen haben eine Straftat im Bereich der „Sonstigen Straftatbestände (StGB)“ begangen. Schwerpunkt hier sind die Beleidigungen mit 607 Tatverdächtigen (341 männlich/266 weiblich), darunter 313 Tatverdächtige mit einer Beleidigung auf sexueller Grundlage. 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Veränderung 13-14 in % TV gesamt 7.000 12.162 13.750 14.734 15.036 13.968 14.056 15.543 16.329 5,06 männlich 5.223 7.924 9.830 10.471 10.552 9.787 9.793 10.536 11.166 5,98 weiblich 1.777 3.016 3.920 4.263 4.484 4.181 4.263 5.007 5.163 3,12 Kinder 58 215 219 294 302 302 275 343 429 25,07 männlich 40 129 130 185 191 179 170 179 256 43,02 weiblich 18 86 89 106 111 123 105 164 173 5,49 Jugendliche 398 1.007 970 1.193 1.211 1.265 1.163 1.410 1.658 17,59 männlich 290 619 663 880 867 866 783 937 1.079 15,15 weiblich 108 388 307 313 344 399 380 473 579 22,41 Minderjährige gesamt 456 1.222 1.189 1.487 1.513 1.567 1.438 1.753 2.087 19,05 Heranwachsende 637 1.180 1.250 1.475 1.526 1.345 1.240 1.466 1.586 8,19 männlich 491 897 893 1.065 1.095 942 862 998 1.047 4,91 weiblich 146 313 357 410 431 403 378 468 539 15,17 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4017 5 Bei den Straftaten mittels Internet wurden 744 minderjährige Opfer registriert, darunter befinden sich 303 Opfer im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und 393 minderjährige Opfer im Bereich der Bedrohung/Nötigung/Nachstellung. In der Beratung der Opfer wird dem Opferschutz höchste Priorität eingeräumt. Die Folgen der Taten sind zum einen polizeiliche Maßnahmen (Vernehmung, Durchsuchung der Wohnung, Sicherstellung des PC/Smartphone, gegebenenfalls andere) sowie gegebenenfalls anknüpfende Maßnahmen gemäß dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht. Zu 5: In der Fachstelle Opferschutz im Landespräventionsrat Niedersachsen erfolgt seit 2013 die durch Kabinettsbeschluss dem Justizministerium übertragene Umsetzung der Opferschutzkonzeption der Landesregierung. In diesem Rahmen wurde 2014 als Informationsplattform die Webseite der Landesregierung für Betroffene von Straftaten www.opferschutz-niedersachsen.de freigeschaltet, die seitdem von vielen Menschen aufgerufen wurde. Auf dieser Internetseite erhalten Opfer von Straftaten und Menschen aus ihrem Umfeld vielfältige Informationen zum Strafverfahren, zu ihren Rechten und Pflichten, zu Schutz und Begleitung sowie eine Liste von Unterstützungseinrichtungen, die geodatenbasiert Beratungs- und Hilfseinrichtungen in der Nähe der Anfragenden ausweist. Dabei finden sich auch Informationen zu Diskriminierung und Datenmissbrauch. Die Opfer von Straftaten in der digitalen Welt standen bislang noch nicht ausdrücklich im Fokus der Opferschutzkonzeption. Im Zuge des in der Opferschutzkonzeption vorgesehenen Monitorings besteht jedoch bei den unmittelbar an der Umsetzung beteiligten Ressorts das Bestreben, Informations-, Unterstützungs-, Beratungs- und Schutzmöglichkeiten in diesem Bereich zukünftig nachhaltig zu identifizieren und deren Umsetzung zu prüfen. Daneben werden von anderen der Landesregierung zuzuordnenden Stellen Präventionsprogramme zum Erwerb von Medienkompetenz vorgehalten, um vor Cybermobbing und ähnlichen Übergriffen zu schützen und für die Gefahren zu sensibilisieren: Seit dem Jahr 2011 führt die vom Land finanzierte Landesstelle Jugendschutz (LJS) jährlich Tagungen und Seminare für pädagogische Fachkräfte durch mit dem Ziel, ihnen die Hintergründe und Folgen von (Cyber-)Mobbing näher zu bringen und sinnvolle Reaktionsmöglichkeiten aufzuzeigen. Im Jahr 2012 startete das ebenfalls von der LJS durchgeführte und vom Land geförderte Präventionsprojekt „Cyber-Mobbing - Medienkompetenz trifft Gewaltprävention“ als Pilotprojekt und wird seitdem aufgrund großer Nachfrage jährlich weiterentwickelt und fortgesetzt. Das Konzept verknüpft Inhalte aus der Medienpädagogik mit gewaltpräventiven Zielsetzungen: Cybermobbing wird als Form von Mobbing verstanden und thematisiert. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche ab ca. zwölf Jahren sowie pädagogische Fachkräfte in Jugendarbeit und Schulen. Für die Umsetzung des Projekts hat die LJS zehn Fachkräfte ausgebildet, die in unterschiedlichen Kontexten zu Medienpädagogik und/oder Gewaltprävention tätig sind. Diese Fachkräfte führen als Teamerinnen bzw. Teamer, in der Regel in Zweierteams, dezentral Projekttage und Workshops durch. Wie bei dem Thema Gewaltprävention insgesamt, besteht ein wesentliches Ziel des Projekts darin, die Grenzen zwischen angemessener Austragung von Konflikten und Diskriminierung oder Gewalt zu markieren. Das Projekt der LJS soll dazu beitragen, solche Grenzen zu erkennen und einzuhalten. Weitere Ziele des Projekts sind die Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen für die Folgen von Cybermobbing , die Erarbeitung von Ideen und Strategien für (Selbst-)Schutz und Zivilcourage und die Vermittlung von Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen und Konsequenzen. Dabei werden die teilnehmenden Mädchen und Jungen nicht in erster Linie als (potenzielle) Opfer oder Täter bzw. Täterinnen, sondern als (potenzielle) Helferinnen bzw. Helfer für Betroffene angesprochen . Insofern soll das Projekt dazu beitragen, das informelle Unterstützungspotenzial in der Peergroup zu aktivieren. Zu diesem Projekt ist als Arbeitshilfe eine Broschüre der LJS mit Methoden und Praxisbeispielen für die Arbeit mit Jugendlichen erschienen. Diese kann über den Online-Bestellservice der LJS (www.jugendschutz-niedersachsen.de) unter dem Menüpunkt Materialien bezogen werden. Eine weitere Produktion der LJS zum gleichen Thema enthält Handlungsanleitungen für Intervention und Prävention. Unter dem Titel „Mobbing beenden“ ist darüber hinaus ein Ratgeber erhältlich, wie Eltern ihre Kinder unterstützen können. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4017 6 Im Übrigen wird das Thema Cybermobbing bei nahezu allen Maßnahmen und Projekten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erziehenden mitgedacht und bearbeitet, wie z. B. im Projekt Elterntalk oder bei den Aufbaukursen für die im Land aktiven Eltern-Medien-Trainer. Ausgehend von curricularen Angeboten des Unterrichts in den Schulfächern „Werte und Normen“ und „Religion“, in denen über die Verantwortlichkeit des Menschen in der Welt und der Gesellschaft reflektiert wird, zielen die gewaltpräventiven Maßnahmen auf zwei Bereiche. Zum einen wird ein verantwortungsvoller Umgang mit Medien vermittelt. Dazu gehört in besonderem Maße, auf Risiken und Gefahren im Umgang hinzuweisen und Kinder und Jugendliche dafür zu sensibilisieren, sorgsam mit persönlichen Daten umzugehen und einschätzen zu lernen, welche Gefahren durch Online -Angebote und soziale Netzwerke bestehen. Es gibt in Niedersachsen eine Vielzahl von Angeboten , die genutzt werden können, so von der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen oder der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), die besonders für Grundschulen Fortbildungsmodule zum sicheren Umgang mit dem Internet anbietet. Sechs Multimediamobile mit Referentinnen und Referenten der NLM können in Niedersachsen außerdem für Fortbildungen an Schulen zu diesem Thema abgerufen werden. Auch Elternabende für Grundschulen und Kindertagesstätten werden kostenlos über die NLM angeboten. Die von der NLM ins Leben gerufene Internetpräsenz www.juuuport.de ist eine internetbasierte Selbstschutzplattform von Jugendlichen für Jugendliche. Auf der Seite können Jugendliche ihre Projekte zu Themen wie Cybermobbing, Abzocke, Datensicherheit etc. präsentieren. Jugendliche können sich ferner mit anderen über ihre Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig Tipps geben . Neben diesen Angeboten gibt es eine Fülle pädagogischer Materialien, die online zur Verfügung stehen und Lehrkräften konkrete Hilfestellungen zur Auseinandersetzung mit Risiken und Gefahren des Internets im Unterricht bieten. Als Beispiel sei hier die EU-Initiative „www.klicksafe.de“ genannt. Zum zweiten Bereich zählen Angebote zur Gewaltprävention. Hier bietet die Landesregierung den Schulen zahlreiche Programme und Projekte, wie beispielsweise BuddY, Lions Quest oder KIK, an, die Lehrkräfte befähigen, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbstwirksamkeitsentwicklung zu fördern und demokratische Umgangsformen zu stärken. Aktuell wird von Schulen das Programmpaket MIT (Mobbing-Interventions-Team), das in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse den Schulen zur Verfügung gestellt wird, besonders stark nachgefragt. Dieses Programm vermittelt Kompetenzen, Mobbing (auch Cybermobbing) zu erkennen und die richtigen Handlungsschritte einzuleiten. Im Einzelfall unterstützt präventiv auch das Beratungs- und Unterstützungssystem (Schulpsychologie , Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeit). Reaktiv kann das psychosoziale Beratungssystem auch von Mobbingopfern in Anspruch genommen werden. Neben diesen schulnahen Angeboten ist im Jahr 2012 die „Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“ eingerichtet worden, die im Rahmen ihres definierten Arbeitsauftrags zu Fragen von Cybermobbing präventiv und reaktiv tätig werden kann (vgl. z. B. Drs. 16/5142, 17/106). Ferner hält das Land Niedersachsen für die polizeiliche Prävention bei allen 33 Polizeiinspektionen sogenannte Präventionsteams bereit. Diese werden auf Ebene der Polizeikommissariate und Polizeistationen durch weitere Beamtinnen und Beamte unterstützt. Die Handhabung der unterschiedlichen Präventionsthemen wird durch die „Richtlinie für die polizeiliche Prävention in Niedersachsen“ aus dem Jahr 2011, die Konzeption „Polizeiliche Kriminal- und Verkehrsunfallprävention für Kinder und Jugendliche“ aus dem Jahr 2014 sowie die Konzeption „Präventionspuppenbühnen der Polizei Niedersachsen“ (ebenfalls aus 2014) geregelt. In den genannten Richtlinien und Konzeptionen befinden sich explizit Ausführungen zum Thema „Internetkriminalität“ und damit auch zu dem Thema Cybermobbing. Als Zielgruppe werden Kinder, Jugendliche, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte genannt. Neben eigenen und regionalen Projekten (z. B. Compass, Cyberlicence) werden in Niedersachsen die Angebote des bundesweiten Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) genutzt. Folgende Angebote werden durch die niedersächsische Polizei genutzt: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4017 7 a) die Handreichung „Im Netz der Neuen Medien“ Die Handreichung stellt eine umfassende Informationsgrundlage zum Thema Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen dar. Sie vermittelt grundlegendes Wissen in diesem Themenfeld u. a. auch zu Cybermobbing. Für eine tiefer gehende Beschäftigung finden sich Hinweise auf ausgewählte Materialien und Informationsquellen. Zielgruppe: Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstige Multiplikatoren. Die Handreichung wurde aktuell überarbeitet und aktualisiert. b) die Faltblattmappe „Klicks-Momente für Eltern und Erziehungsverantwortliche“ Diese enthält neun Faltblätter, die jeweils einen bestimmten Aspekt der Sicherheit im Umgang mit modernen elektronischen Medien sowie Gefahren im Internet aufgreifen. In jedem Faltblatt wird ein Themenschwerpunkt kurz und prägnant beschrieben. Dann folgen Tipps, die auch weniger geübte Nutzer befolgen können. Um die strafrechtliche Relevanz einiger Themen zu verdeutlichen, sind auszugsweise die einschlägigen Gesetzesnormen zitiert. Im Einzelnen sind in den Faltblättern folgende Themenbereiche aufgegriffen: – verbotene Inhalte, – Abzocke, – Cybergrooming, – Cybermobbing, – PC-Spiele, – Risiken im Medienalltag, – Smartphone, – Soziale Netzwerke, – Urheberschaft. Die Faltblätter richten sich in erster Linie an Eltern und sonstige Erziehungsverantwortliche, die über mögliche Risiken informiert werden, denen Kinder und Jugendliche in ihrem digitalen Alltag begegnen können. Die enthaltenen Tipps und weiterführenden Empfehlungen sollen dabei helfen, Kindern einen sicherheitsbewussten Umgang mit Smartphone, Computer und Co. zu vermitteln, zu verhindern, dass junge Menschen Täter oder Opfer einer Straftat werden, und zu einem normengerechten Verhalten führen. Aktuell wurde in die „Klicksmomente“ der neu gefasste und seit 27. Januar 2015 in Kraft getretene § 201 a StGB eingearbeitet, in dem die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe gestellt ist und der auch in Fällen von Cybergewalt und Cybermobbing immer wieder eine wesentliche Rolle spielt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf verschiedene neue Begehungsweisen unter gleichzeitiger Erhöhung der Strafandrohung. c) das comicartige Heft „Hallo - jetzt reicht's“ Das Heft stellt in kindgerechter Art lebensweltliche Erfahrungen von Kindern insbesondere zu Gewalt , Mobbing, Erpressung, Sachbeschädigung sowie Chatten im Internet dar und vermittelt dazu Verhaltensregeln. Zielgruppe: Grundschülerinnen und Grundschüler. d) das Faltblatt „... und redest selber von Respekt und Würde“ Der Comic ist eine Initiative mit www.handysektor.de zur Stärkung von Medienkompetenz. Handysektor ist die Kooperation des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest, der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz und der Landesanstalt für Medien Nordrhein -Westfalen. Der Flyer beschreibt und stellt eindrücklich dar, welche schädlichen Folgen die Verbreitung von beleidigenden Inhalten über Menschen via Internet, Mobiltelefon oder Soziale Netzwerke haben kann. Zielgruppe: Kinder ab 12 Jahre, Jugendliche. e) das Faltblatt „Das Netz vergisst nichts“ In einer Comicgeschichte (herausgegeben mit www.handysektor.de) wird geschildert, weshalb man von sich und anderen so wenig persönliche Daten wie möglich im Internet preisgeben sollte. Zielgruppe : Kinder, Jugendliche. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4017 8 f) das opferorientierte Faltblatt „Opfer, Schlampe, Hurensohn - gegen Mobbing“ Im Comic (herausgegeben mit www.handysektor.de) wird ein Geschehensablauf zu Cybermobbing dargestellt. Damit werden die Funktionen von Smartphones aufgezeigt und wie die mobile Einbindung in soziale Netzwerke als Mittel von Cybermobbing genutzt werden kann. Als Hauptbotschaft wird vermittelt, Mobbing nicht hinzunehmen. Opfer von Cybermobbing können und sollten Hilfe Dritter in Anspruch nehmen. Zielgruppe: Kinder, Jugendliche. g) das Medienpaket „Netzangriff“ Das Medienpaket besteht aus dem gleichnamigen Film des Südwestrundfunks und einem pädagogischen Filmbegleitheft. Dieses ist für den Einsatz im Schulunterricht entwickelt worden. Daneben stehen Arbeitsmaterialien (Workshop-Module) zum Download bereit. Der Film aus der Reihe „Krimi .de“ behandelt explizit Cybermobbing. Im Film wird deutlich, dass Cybermobbing nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch illegal ist, weil damit die Straftatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllt sein können, mit entsprechenden strafrechtlichen Folgen. Das Medienpaket wurde in einer Gesamtauflage von 30 000 Stück bundesweit verteilt und ist vergriffen. Der Film ist jedoch noch auf der Videoplattform Youtube eingestellt (http://www.youtube.com/ watch?v=aHMgcmYuz2M), und das Begleitheft steht auf www.polizei-beratung.de zum Download bereit. Zielgruppe: Kinder ab 12 Jahre, Jugendliche. h) das Medienpaket „Verklickt!“ Im Frühjahr 2014 wurde das Medienpaket „Verklickt!“ veröffentlicht. Es besteht aus einer DVD und einem pädagogischen Begleitheft. Dieses ist primär für den Einsatz im Schulunterricht entwickelt worden. Seit dem Projektstart wurde es bundesweit ca. 40 000-mal verteilt. Daneben stehen Arbeitsmaterialien (Workshop-Module) auf www.polizei-beratung.de zum Download bereit. Hierbei handelt es sich um einen ca. 50-minütigen in drei Abschnitte teilbaren Spielfilm, um sicherheitsbewusstes Verhalten in der digitalen Alltagswelt zu vermitteln. Das Medienpaket wurde gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik herausgegeben und bietet Lehrern und anderen pädagogischen Fachkräften die Möglichkeit, im Rahmen von Diskussionen oder Projektarbeit unterschiedliche Problematiken bei der Nutzung digitaler Medien vertiefend zu behandeln . Die Inhalte des Begleithefts richten sich an der Filmhandlung aus. Ein thematischer Schwerpunkt ist wiederum Cybermobbing, aber auch illegale Downloads, Kostenfallen, Persönlichkeitsund Urheberrechte, das Verhalten in Sozialen Netzwerken, jugendgefährdende Inhalte oder Passwortsicherheit werden thematisiert. Zielgruppe: Kinder ab 12 Jahre, Jugendliche. i) Internetangebote Darüber hinaus hält das ProPK im Internet auf seiner zentralen Hauptseite auf www.polizeiberatung .de umfangreiche themenspezifische Informationen und Tipps vor. Seit vielen Jahren ist das Internetangebot des ProPK ein wichtiges Element der kriminalpräventiven Öffentlichkeitsarbeit. Es wird stark frequentiert und sehr gut angenommen. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger nicht nur über die Erscheinungsformen von Kriminalität aufgeklärt, sondern es werden auch gleichzeitig Tipps zum Schutz vor Kriminalität vermittelt. Das Internetangebot des ProPK für Kinder und Jugendliche wurde bis vor kurzem unter www.time4teen.de präsentiert, wird derzeit inhaltlich und technisch weiterentwickelt und wird voraussichtlich im Spätjahr 2015 unter www.polizei-fuer-dich.de wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auch auf dieser Seite werden die vorgenannten Themen behandelt. Darüber hinaus ist das Landeskriminalamt Niedersachsen auch online für Fragen rund um das Internet erreichbar. Der polizeiliche „Ratgeber Internetkriminalität (www.polizei-prävention.de)“ bietet Internetnutzerinnen und Internetnutzern die Möglichkeit, sich über das Thema Cybercrime, und dazu gehört auch Cybermobbing, zu informieren. Zusätzlich wird dort die Gelegenheit geboten, sich direkt mit den Expertinnen und Experten der Polizei in Verbindung zu setzen. Zu 6: Bei Cybermobbing handelt es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich nicht ausschließlich auf die Lebensbereiche junger Menschen beschränkt, obgleich diese aufgrund ihrer ge- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4017 9 ringeren Lebenserfahrung und erhöhten Vulnerabilität in ganz besonderem Maße von den Gefahren und Auswirkungen des Phänomens betroffen sind. Die Aufklärung sollte insoweit ein Anliegen für alle Bevölkerungsschichten sein. Es muss noch intensiver verdeutlicht werden, dass Cybermobbing alles andere ist als ein Kavaliersdelikt, sondern vielmehr unter Umständen eine Straftat mit bisweilen erheblichen Konsequenzen für die Opfer. Das Anzeigeverhalten durch Opfer ist oft aus Scham eher gering. Daher muss hier von einem erheblichen Dunkelfeld ausgegangen werden. In Anbetracht der aktuellen Schwerpunktsetzung der niedersächsischen Landespolizei und dementsprechend umfangreicher strategischer Entscheidungen für Organisation und Arbeitsinhalte beinhaltet die aktuelle Dunkelfelduntersuchung des Landeskriminalamtes Niedersachsen eine Sonderbefragung zu Erfahrungen mit Cybercrime im Jahr 2014. Noch in diesem Jahr sind u. a. auch vertiefende repräsentative Erkenntnisse auch zur Belastung der niedersächsischen Bevölkerung durch Cybermobbing zu erwarten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz mit Schreiben vom 04.11.2014 an die Vorsitzende der 85. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister gewandt und mitgeteilt hat, dass die Intention des Beschlusses der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25. und 26. Juni 2014 nachvollziehbar sei und die damit verfolgte Absicht uneingeschränkt geteilt werde. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird in diesem Bereich tätig , vor allem durch die Förderung von jugendschutz.net und die Verbreitung von Informationsmaterialien , die gemeinsam mit Jugendlichen entwickelt werden. Im Rahmen des I-KIZ - Zentrum für Kinderschutz werden Gespräche mit den Anbietern geführt, um konkrete Verbesserungen zu erreichen und insbesondere Meldemechanismen für junge Nutzerinnen und Nutzer leichter zugänglich auszugestalten. Immer mehr Anbieter haben bereits entsprechende Beschwerdestellen für ihre jeweiligen Dienste eingerichtet. Dabei geht es in der Regel nicht nur um Meldungen zu Cybermobbing , sondern auch um Fälle von Urheberrechtsverletzungen, wie die Veröffentlichung von Fotos ohne Einverständnis des/der Betroffenen. Mittels elektronischer Beschwerdeformulare sind entsprechende Meldungen durch die Nutzerinnen und Nutzer abzugeben. Hier liegen keine Informationen darüber vor, dass diese Melde- und Löschungsmechanismen im Fall von Cybermobbing nicht oder schlecht funktionieren und dadurch im Hinblick auf die Strafverfolgung ein Defizit besteht. Ende Mai 2014 hat Facebook ein neues Infoportal „Mobbing stoppen“ gestartet, bei dem Vorfälle gemeldet werden können und Tipps nicht nur für Mobbing-Opfer, sondern auch für Eltern und Lehrer gegeben werden. Daneben führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Gespräche mit betreffenden Unternehmen und Verbänden, dabei wird auch Cybermobbing angesprochen . Aus diesen Gründen hält der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Gespräch mit den Betreibern von sozialen Netzwerken, etwa im Rahmen eines „Runden Tisches“, für nicht angezeigt. Außerhalb des strafrechtlichen Bereichs werden verschiedene Rechtsinstrumente zum Schutz und zur Abwehr von Cybermobbing geprüft. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 5 verwiesen; die dort dargestellten Maßnahmen werden fortgeführt und bedarfsgerecht weiterentwickelt. Zu 7: Auf die Antworten zu den Fragen 2, 5 und 6 wird verwiesen. Zu 8: Die Medien des ProPK werden regelmäßig evaluiert. Für einige regionale Projekte (z. B. Compass) laufen ebenfalls Evaluationen. In der vom Arbeitsbereich Präventionsmanagement und Präventionsforschung beim Landespräventionsrat Niedersachsen erstellten Grünen Liste (www.grueneliste -praevention.de) sind bereits zwei evaluierte Programme zur Prävention von Cybermobbing enthalten. Schulinterne Maßnahmen werden regelmäßig im Rahmen der Schulinspektion überprüft. Präventionsmaßnahmen im Bereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung werden regelmäßig im Rahmen der Vorlage von Verwendungsnachweisen evaluiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4017 10 Zu 9: Bei der niedersächsischen Polizei gehört die Vernetzung mit anderen Institutionen zum Tagesgeschäft . Gerade mit der Kirche gibt es eine regelmäßige Arbeitsgruppe, in der gemeinsame Fachtagungen zu unterschiedlichen Brennpunktthemen organisiert werden. Darüber hinaus hat die Polizei eine gute Vernetzung zu einschlägigen Institutionen und vielen Vereinen. In der Arbeit der Fachstelle Opferschutz ist die Vernetzung ein essentieller Baustein. Es bestehen Kontakte zu verschiedenen zivilgesellschaftlichen Akteuren und Institutionen. Auch zu Kirchen bestehen bereits Kontakte, die kontinuierlich ausgebaut werden. Zu 10: Auf die Vorbemerkungen und die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. (Ausgegeben am 04.08.2015) Drucksache 17/4017 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3366 Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Björn Försterling, Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 16.04.2015 Chatten, surfen, skypen - Entwickelt sich Cybermobbing zu einer neuen Gewaltform? Antwort der Landesregierung