Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4027 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3739 - Wie wirkt sich die leistungsbezogene Mittelzuweisung für die Hochschulen aus? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 31.07.2015, gezeichnet In Vertretung Andrea Hoops Vorbemerkung des Abgeordneten Als Instrument der Hochschulsteuerung wird in Niedersachsen seit 2006 die leistungsbezogene Mittelzuweisung eingesetzt. Dabei werden bestimmte Leistungsparameter der Hochschulen gemessen . Ein Teil der Finanzierung der Hochschulen durch das Land richtet sich dann nach den jeweiligen Resultaten. Vorbemerkung der Landesregierung Die leistungsbezogene Mittelzuweisung wurde 2006 eingeführt, um Anreize für bestimmte Ziele in den Bereichen Lehre, Forschung und Gleichstellung zu setzen. Sie ist Ausdruck qualitativ messbarer Leistungen der Hochschulen. Sie beschränkt sich auf wenige (bei Universitäten auf elf, bei Fachhochschulen auf acht) Parameter, die sämtlich auf den Budgetanteil, der zur Erbringung der Leistung zur Verfügung stand, bezogen werden. Die leistungsbezogene Mittelzuweisung wurde schrittweise eingeführt, um den Hochschulen eine Anpassung an die finanziellen Konsequenzen zu ermöglichen. Im Jahr 2006 wurden zunächst 3 %, im Jahr 2007 6 % und seit dem Jahr 2008 10 % der formelrelevanten Haushaltsmittel über die leistungsbezogenen Parameter verteilt. Bis zum Jahr 2009 wurde eine Kappung der Ergebnisse durchgeführt, um die finanziellen Verluste zu begrenzen (2006: 0,5 %, 2007: 1 %, 2008: 1,5 % der jeweiligen Haushaltszuführungen bzw. -zuschüsse). Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Formel ist, dass Veränderungen moderat und im Konsens mit den Hochschulen durchgeführt werden. Veränderungen im Formelergebnis können die Hochschulen nur erreichen, wenn sie über mehrere Jahre hinweg ihre Leistungen kontinuierlich steigern. 1. Wie haben sich die Ergebnisse der leistungsbezogenen Mittelzuweisung von 2006 bis 2015 für die niedersächsischen Hochschulen verändert? In der Anlage (Tabellen 1 und 2) sind die Ergebnisse für die Jahre 2006 bis 2015 aufgeführt. Die Universitäten Göttingen, Braunschweig und Hildesheim haben in den letzten Jahren ihre Gewinne erheblich steigern können. In Göttingen ist dies vor allem mit den hohen Drittmitteleinnahmen aus der Exzellenzinitiative zu erklären. Die Universtäten Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück haben nach Jahren mit zum Teil hohen Gewinnen in den letzten Jahren Verluste zu verzeichnen. An der Technischen Universität Clausthal und der Universität Hannover sind die Verluste stärker angestiegen . Bei den Fachhochschulen macht die Hochschule Osnabrück deutliche Gewinne, während die Hochschule Hannover Verluste zu verzeichnen hat. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4027 2 a) Bitte die Ergebnisse in Euro nach Jahren (Formeljahren) für jede Hochschule auflisten! Siehe hierzu die Tabellen 1 und 2. b) Bitte für jede Hochschule Gewinn bzw. Verlust über die Gesamtlaufzeit von 2006 bis 2015 ausweisen! Siehe hierzu die Tabellen 1 und 2. 2. Wird die Landesregierung Veränderungen an der leistungsbezogenen Mittelzuweisung vornehmen? Wenn ja, welche? Aus Sicht der Landesregierung sollten bei Veränderungen an der Formel folgende Prinzipien beachtet werden: – Es sollte eine zeitliche Verbindlichkeit gegeben sein und es sollten nur graduelle Änderungen vorgenommen werden, da Änderungen im Verhalten der Hochschulen erst mit großer zeitlicher Verzögerung mit „Gewinnen“ bei der Formel belohnt werden können. – Es sollte ein Einvernehmen mit den Hochschulen hergestellt werden, da strategische Ziele nur im Konsens erreicht werden können. – Zielkongruenz muss gewährleistet sein, da Anreizsetzungen durch die Formel nicht durch andere Maßnahmen konterkariert werden sollten. – Voraussetzung ist die Transparenz, Einfachheit der Berechnung und Überprüfbarkeit der Parameter , da ohne Vertrauen in die Richtigkeit der Ergebnisse Ziele nicht erreicht werden können. Belange der Formel werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) diskutiert und mit der Landeshochschulkonferenz (LHK) abgestimmt. Für das Jahr 2016 sind leichte Anpassungen bei der Drittmitteldefinition und bei dem Parameter „Absolventinnen“ im Bereich Gleichstellung vorgesehen, die sich zurzeit im Abstimmungsverfahren mit der LHK befinden. Ab dem Formeljahr 2019 werden nur noch qualitätsgesicherte Promotionen in die Formel eingehen, da für sämtliche Promotionen, die ab dem Studienjahr 2017 abgeschlossen werden, eine Betreuungsvereinbarung vorliegen wird. 3. Wird die Landesregierung weitere Steuerungsinstrumente einführen? Wenn ja, welche? Entsprechend § 4 des Hochschulentwicklungsvertrags hat die Landesregierung in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des MWK und der LHK die Hochschulsteuerung und Hochschulfinanzierung in Niedersachsen unter Berücksichtigung von Erkenntnissen und Erfahrungen aus der Hochschulforschung und dem New Public Management weiterentwickelt. Neben der leistungsbezogenen Mittelzuweisung sind entsprechend den Ergebnissen der Arbeitsgruppe auch die Zielvereinbarungen für die einzelne Hochschule budgetrelevant. In den jährlichen Studienangebotszielvereinbarungen wird u. a. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel entsprechend den Zielsetzungen und der Zielerreichung im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 vereinbart. In den mehrjährigen strategischen Zielvereinbarungen 2014-2018 wurden in Kapitel I strukturelle Zielsetzungen vereinbart, bei denen die Zielerreichung mit finanziellen Konsequenzen verbunden ist. In Kapitel II wurden strategische Zielsetzungen entlang der Leitlinien der Landeshochschulplanung vereinbart und operationalisiert. Diese verschiedenen Instrumente der Hochschulsteuerung werden kontinuierlich in Abstimmung mit der Landeshochschulkonferenz weiterentwickelt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4027 3 Anlage Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4027 4 (Ausgegeben am 06.08.2015) Drucksache 17/4027 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3739 Wie wirkt sich die leistungsbezogene Mittelzuweisung für die Hochschulen aus? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Anlage Tabelle 1 Tabelle 2