Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4030 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3805 - Werden durch eine optimale Verkehrsanbindung die niedersächsischen Tourismusregionen unterstützt und damit gestärkt? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 30.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 09.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 04.08.2015, gezeichnet In Vertretung der Staatssekretärin Ute Stahlmann Vorbemerkung des Abgeordneten Urlauber wollen ebenso wie Tagesgäste und Geschäftsreisende zügig ihr Reiseziel erreichen. Dieses gilt für Nutzer aller Verkehrsträger, also auch des ÖPNV, des SPNV, aber auch des MIV. Untersuchungen haben ergeben, dass die Tourismusdestinationen in Niedersachsen vom Bau der A 20, der A 39 und anderer Bundesfernstraßenprojekte profitieren werden und damit das Reiseland Niedersachsen gestärkt wird. Reiseziele werden schneller erreicht, bei Ortsdurchfahrten werden die Lärmbelästigungen verringert und die Wertschöpfung wird erhöht. Speziell das „Gutachten zur Wirtschaftlichkeit und den regionalwirtschaftlichen Potenzialen des Lückenschlusses der A 39“ der IHK Lüneburg-Wolfsburg gibt darüber Auskunft. Vorbemerkung der Landesregierung Der Tourismus ist für das Land Niedersachsen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und von großer Bedeutung für die regionalen Arbeitsmärkte. Die gezielte Betrachtung und Förderung der niedersächsischen Regionen ist - insbesondere auch unter diesem Aspekt - ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, allen Teilräumen des Landes gleichwertige Chancen für eine eigenständige und nachhaltige positive Entwicklung zu ermöglichen. Auch vor diesem Hintergrund sind die Küstenautobahn A 20 und die A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg wichtige Infrastrukturmaßnahmen des Landes Niedersachsen. 1. Teilt die Landesregierung die Ergebnisse der Untersuchungen? Ja. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse, wonach beispielsweise der Bau der A 20 und der A 39 auch den Tourismus in Niedersachsen stärken? Das Gutachten zeigt auf sehr anschauliche Weise, dass für eine Region wichtige Impulse gegeben werden können und sich Potenziale nutzen lassen, wenn der Raum die gleichen infrastrukturellen Voraussetzungen erhält wie vergleichbare Regionen in Deutschland. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4030 2 3. Was unternimmt die Landesregierung gegebenenfalls, um die Verkehrsanbindungen der niedersächsischen Reiseregionen sowohl über den Verkehrsträger Schiene als auch über den Verkehrsträger Straße weiter zu verbessern? Für den Bereich Straße setzt sich die Landesregierung mit den Planungen zu den großen Infrastrukturmaßnahmen wie A 20, A 39, A 26 und A 33 sowie mit zahlreichen Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen für den Ausbau der vorhandenen Infrastruktur ein, um damit auch die notwendigen Anbindungen der niedersächsischen Urlaubsregionen und touristischen Schwerpunktsorte an das überregionale Netz zu schaffen und deren Attraktivität zu steigern. Daneben wird ebenso für den Bereich Schiene kontinuierlich an einer Verbesserung der Verbindungen in Niedersachsen gearbeitet. Als Teil eines größeren Maßnahmenpaketes wurde beispielsweise die Attraktivität der Strecke Bremen und Cuxhaven durch einen günstigeren Stundentakt im Rahmen einer Tarifintegration gesteigert und die Schaffung zusätzlicher Direktverbindungen auf den Relationen Bremen–Wilhelmshaven, Hamburg–Cuxhaven und Hannover–Bad Harzburg umgesetzt. Zudem befindet sich eine Stationsreaktivierung zwischen Bremerhaven und Cuxhaven in der Planung. (Ausgegeben am 10.08.2015) Drucksache 17/4030 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3805 Werden durch eine optimale Verkehrsanbindung die niedersächsischen Tourismusregionen unterstützt und damit gestärkt? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 30.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr