Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4034 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3728 - Wie bewertet die Landesregierung die „Informationsfreiheitssatzungen“? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 22.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 31.07.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten 2006 wurde das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene verabschiedet. Daraufhin zogen einige Bundesländer nach und erließen eigene Informationsfreiheitsgesetze für das jeweilige Bundesland. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen auf der Landesebene erlaubt das Kommunalverfassungsgesetz in Niedersachsen den Kommunen, jeweils eigenständig „Informationsfreiheitssatzungen “ (IFS) zu verabschieden, die mehr Informationsfreiheit und Transparenz für den jeweiligen Bezugsbereich der Kommune ermöglichen sollen. 1. Wie bewertet die Landesregierung dieses Instrument? Die Satzungsbefugnis der Kommunen ergibt sich aus ihrem durch das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung geschützten Selbstverwaltungsrecht. Nach § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes können die Kommunen ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln. Auch der Zugang zu den Informationen, die bei den Kommunen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises vorhandenen sind, kann durch Satzung geregelt werden. Allerdings müssen die Kommunen sich dabei wie bei allen Satzungen im Rahmen der Gesetze bewegen. Die Befugnis zur Regelung von Eingriffen in Grundrechte, z. B. in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, steht ihnen nicht zu. 2. Welche Kommunen in Niedersachsen haben eine IFS erlassen? Eine landesweite Abfrage hat ergeben, dass folgende Kommunen eine IFS erlassen haben: Landkreis Hameln, Stadt Braunschweig, Stadt Cuxhaven, Stadt Göttingen, Stadt Hameln, Stadt Langenhagen , Stadt Lingen (Ems) und Samtgemeinde Dahlenburg. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4034 2 3. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, wie die jeweiligen Kommunen dieses Instrument bewerten oder ob sie gegebenenfalls eine Evaluation veranlasst haben? Die Landesregierung hat keine Kenntnisse darüber, wie die Kommunen die IFS bewerten oder ob sie eine Evaluation veranlasst haben. Deshalb wurden die Kommunen abgefragt. Die Antworten der Kommunen ergeben sich aus der folgenden Aufstellung: Kommune Inkrafttreten der Satzung Anzahl der Anträge Bemerkung Landkreis Hameln Juli 2013 0 Stadt Braunschweig März 2012 12 Anträge im ersten Jahr, 5 Anträge mussten abgelehnt werden. Mit der IFS konnte das Dienstleistungsangebot mit einem geringen personellen und finanziellen Aufwand erweitert werden. IFS hat in der kommunalen Praxis eine eher geringe Bedeutung. Stadt Cuxhaven Mai 2012 Keine Evaluation durchgeführt Stadt Göttingen September 2011 sehr gering Evaluation nicht geplant Stadt Hameln November 2012 1 Testanfrage der Lokalzeitung Stadt Langenhagen Februar 2012 0 Stadt Lingen (Ems) März 2013 2 Samtgemeinde Dahlenburg Juli 2012 0 (Ausgegeben am 12.08.2015) Drucksache 17/4034 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3728 Wie bewertet die Landesregierung die „Informationsfreiheitssatzungen“? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 22.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport