Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4035 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3779 - Wertschöpfungsketten im niedersächsischen Ökolandbau Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke und Frank Oesterhelweg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 25.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 07.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 03.08.2015, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Das Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen (KÖN) berichtet auf seiner Internetseite über das Projekt „Stärkung von Wertschöpfungsketten im niedersächsischen Ökolandbau - Erstellung von SWOT-Analysen und Erarbeitung eines Entwicklungsfahrplans für verschiedene Produktgruppen “. Ziel des Projekts sei es, zu ermitteln, welche Maßnahmen notwendig und realisierbar wären, um regionale Wertschöpfungsketten für verschiedene Gruppen von ökologischen Erzeugnissen aus- bzw. aufzubauen. Dazu sollten laut KÖN folgende Maßnahmen umgesetzt werden: – „Status-quo“-Ermittlung durch Analysen von Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken innerhalb der jeweiligen Produktbereiche (SWOT-Analysen), – Ermittlung von Entwicklungspotenzialen, – Ableitung von Handlungsbedarf/-optionen, – Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge für die jeweiligen Wertschöpfungsketten. Für die Projektlaufzeit wird der Zeitraum von Oktober 2014 bis Juni 2015 angegeben. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, den Ökolandbau in Niedersachsen bedarfsgerecht auszubauen. Sie will daher Anreize setzen und Unterstützung leisten, damit erheblich mehr heimische Bioprodukte erzeugt, verarbeitet und in den Handel gebracht werden. Denn die Nachfrage nach insbesondere regional erzeugten Bio-Produkten wächst weiter stark und das derzeitige Angebot kann diese Nachfrage nicht ausreichend bedienen, sodass Wertschöpfungspotenziale für die niedersächsische Landwirtschaft ungenutzt bleiben. Daher soll durch die Ergebnisse dieses Projektes deutlich werden, welche Maßnahmen noch notwendig und realisierbar wären, um regionale Wertschöpfungsketten für verschiedene Gruppen von ökologischen Erzeugnissen aus- bzw. aufzubauen. Die untersuchten Produktgruppen sind: Bio-Rindfleisch, Bio-Geflügelfleisch, Bio-Eier, Bio-Gemüse, Bio-Druschfrüchte, Bio-Milch, Bio-Schaf- und Ziegenfleisch sowie -milch und Bio-Obst. Diese Produktgruppen wurden aufgrund ihrer Relevanz für die heimische Nachfrage ausgewählt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4035 2 Die ersten Entwürfe der Analysen zu allen Produktgruppen mit Ausnahme der Bio-Eier wurden dem ML in den letzten Wochen zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um bisher acht Ausarbeitungen mit einem Umfang von ca. 20 bis 60 Seiten. Gemäß Änderungsantrag vom 26.03.2015 wurde dem KÖN für die Bearbeitung der Produktgruppe Bio-Eier eine Fristverlängerung bis zum 31.10.2015 eingeräumt. Die Notwendigkeit der Fristverlängerung ist durch die sehr starke Arbeitsauslastung der verantwortlichen Projektmitarbeiterin bedingt. Anfang Juli fand ein erstes Auswertungsgespräch zwischen KÖN und ML zu den vorliegenden Projektergebnissen statt. Dabei wurden die in den Berichten vorgeschlagenen ersten Handlungsempfehlungen diskutiert. Bei mehreren Produktgruppen wurde weiterer Abstimmungs-, Überarbeitungsbzw . Ergänzungsbedarf identifiziert. Um diese Nacharbeiten im Rahmen des Projektes durchführen zu können, hat das KÖN am 16.07.2015 einen Antrag auf kostenneutrale Projektverlängerung bis 31.08.2015 und Verschiebung der Frist zur Abgabe des Gesamtverwendungsnachweises vom 31.08.2015 auf den 15.11.2015 gestellt. Dieses ist auch aus Sicht des ML für einen erfolgreichen Abschluss des Projektes sinnvoll und erforderlich. Der Antrag wurde daher bewilligt. Hinsichtlich der Auswertung der Ergebnisse des Produktbereichs Geflügel wurde vereinbart, die Analyse des Bereichs Eier abzuwarten. 1. Werden die Ergebnisse der Studie veröffentlicht? Die Projektergebnisse dienen der internen Entscheidungsfindung der beteiligten Akteure der BioBranche und der Landesregierung. Das heißt, es wird geprüft, welche Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge umgesetzt werden sollen bzw. können - auch vor dem Hintergrund eventueller Fördermöglichkeiten für Anschlussprojekte. Es ist beabsichtigt, der Öffentlichkeit die entsprechenden Entwicklungen und Ergebnisse, die mittelbis langfristig im Zuge der Umsetzung der im Projekt erarbeiteten Handlungsempfehlungen bzw. Maßnahmenvorschlägen zu erwarten sind, zu gegebener Zeit und auf geeignete Weise zugänglich zu machen. 2. Wie kann auf die Expertise der Studie zugegriffen werden? Siehe hierzu Antwort zu Frage 1. 3. Zu welchen Ergebnissen kam die Studie, und welche konkreten Maßnahmen werden daraus abgeleitet? Da die Arbeiten für die einzelnen Produktgruppen noch nicht vollständig abgeschlossen sind (siehe hierzu die Ausführungen unter Vorbemerkungen der Landesregierung), kann hierzu erst nach Vorlage der endgültigen Berichte Antwort gegeben werden. 4. Auf wessen Expertise wurde bei der Erstellung der Studie zurückgegriffen? Bei den ausschließlich vom Projektnehmer, d. h. dem KÖN, ausgewählten und beauftragten Bearbeitern der einzelnen Studien handelt es sich um Experten für die einzelnen Produktbereiche. Diese haben bei der Bearbeitung der Studien auf die Expertise zahlreicher weiterer als Experten für die jeweiligen Produktbereiche bekannter Akteure (Verbände, Institutionen, Organisationen, Unternehmen , Einzelpersonen) zurückgegriffen. Dazu gehören die jeweiligen Spezialisten aus den Kreisen der Erzeuger, Bio-Verbände, Verarbeitungs- und Handelsunternehmen, Beratungsorganisationen , Wissenschaft und Landwirtschaftskammern sowie sonstige Markt- und Marketingspezialisten (u. a. Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft). Dabei wurden neben der Auswertung von Veröffentlichungen der jeweiligen Experten auch in großem Umfang persönliche Interviews geführt. Ferner wurde weitere Fachliteratur in erheblichem Ausmaß ausgewertet . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4035 3 Somit wurde produktbereichsspezifisch umfangreicher Sach- und Fachverstand genutzt und ausgewertet . 5. Welche weiteren Institutionen hätten ihren Sach- und Fachverstand bei der Erstellung der Studie einbringen können? Das ML setzt voraus, dass durch das KÖN bei der Bearbeitung des Projekts das Wissen aller wesentlichen Akteure und Experten aus den jeweiligen Marktbereichen - soweit im zeitlichen und finanziellen Rahmen des Projekts leistbar - einbezogen wurde. Unter anderem wurde im Zuwendungsbescheid festgeschrieben, dass bei der Bearbeitung aller Produktgruppen sicherzustellen ist, dass bereits vorliegende Daten und Auswertungen bzw. solche, die derzeit an anderer Stelle erhoben und bearbeitet werden, hinreichend berücksichtigt werden. Dass dieses nach jetzigem Stand der Kenntnis berücksichtigt wurde, zeigen die umfangreichen Quellenverzeichnisse und Angaben zu zahlreichen Interviewpartnern aus den bereits bekannten ersten Berichtsentwürfen. 6. Ist es im Rahmen der Studie gelungen, Lösungsansätze für bestehende Probleme in der Vermarktung von Ökoprodukten zu finden - ganz konkret für die vielfach zu kleinen Einheiten und Losgrößen, die fehlenden Verarbeitungsmöglichkeiten, mangelnde Absatzkompetenz ? Die derzeit vorliegenden Berichtsentwürfe enthalten erste Vorschläge für die gezielte Weiterentwicklung der Wertschöpfungsketten in den einzelnen untersuchten Produktgruppen. Wie unter Frage 3 ausgeführt, bleibt daher die Vorlage der endgültigen Berichte abzuwarten. 7. Wenn ja, welche? Siehe hierzu Antwort zu Frage 6. 8. Welche finanziellen Mittel wurden für die Finanzierung des Projekts benötigt, und wie wurden sie aufgebracht? Da die Frist zur Abgabe des Gesamtverwendungsnachweises gemäß Änderungsantrag des KÖN und Zustimmung des ML auf den 15.11.2015 verschoben wurde (s. Vorbemerkung), wird erst dann die Höhe der tatsächlichen Ausgaben sowie der zuwendungsfähigen Ausgaben feststehen. Die Zuwendung wird durch das ML als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Bewilligt wurde eine Zuwendung von bis zu 85 769 Euro für den Zeitraum 11.11. bis 31.12.2014 und von bis zu 163 330 Euro für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2015 (wie unter Vorbemerkungen ausgeführt, wurde der Projektzeitraum bis 31.08.2015 verlängert). (Ausgegeben am 12.08.2015) Drucksache 17/4035 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3779 Wertschöpfungsketten im niedersächsischen Ökolandbau Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke und Frank Oesterhelweg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 25.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz