Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4063 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3073 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Christian Calderone und Dr. Stephan Siemer (CDU), eingegangen am 24.02.2015 Berücksichtigt das neue Landes-Raumordnungsprogramm die niedersächsische Realität? (Teil 3) Die Landesregierung plant eine Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP). Der neue LROP-Entwurf sieht in Bezug auf die Stadt Damme und die Gemeinde Steinfeld zwei Änderungen vor: – Die Möglichkeit, der Stadt Damme mittelzentrale Teilfunktionen zuweisen zu können, soll entfallen . – Die Stadt Damme und die Gemeinde Steinfeld sollen Teil des mittelzentralen Erreichbarkeitsraumes Diepholz werden. Die Stadt Damme zählt rund 16 500 Einwohner und ist damit im Hinblick auf die Einwohnerzahl größer als die Stadt Diepholz (15 900 Einwohner). In Damme sind zahlreiche Großunternehmen ansässig. In der Stadt Damme besteht seit 150 Jahren mit dem Krankenhaus St. Elisabeth ein Gesundheitszentrum , welches den gesamten südlichen Bereich des Landkreises Vechta und darüber hinaus versorgt. Alle Schulformen sind in Damme angesiedelt. Der Einzelhandel der Stadt Damme erzielt einen Gesamtumsatz von etwa 100 Millionen Euro. Wie aktuell der Stadt Damme vorliegende Einzelhandelsstudien belegen, liegt der Kaufkraftaustausch zwischen Damme und Diepholz (Zuflüsse von Kaufkraft aus Diepholz nach Damme sowie Abflüsse von Damme nach Diepholz) im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Der Kaufkraftaustausch der Stadt Damme mit anderen Kommunen im Landkreis Vechta, so z. B. Holdorf, Neuenkichen-Vörden und Steinfeld, ist größer. Das Kaufkraft- und Einzelhandelsvolumen der Gemeinde Steinfeld liegt bei jeweils rund 50 Millionen Euro pro Jahr. Wie eine Erhebung in Einzelhandelsgeschäften zeigt, kamen nur acht von über 1 200 Kunden in Steinfeld aus Diepholz, umgekehrt gehen ebenso wenige Steinfelder in Diepholz einkaufen. Wir fragen die Landesregierung: 1. War der Landesregierung vor Aufstellung des aktuellen Landes-Raumordnungsprogramms zumindest in Grundzügen bekannt, wie sich die Stadt Damme und die Gemeinde Steinfeld in Bezug auf ihre Einwohner und die Zahl der angebotenen Arbeitsplätze entwickeln wird und welche Kaufkraftströme zwischen Damme und Diepholz bzw. zwischen Steinfeld und Diepholz fließen bzw. nicht fließen? 2. Wenn nein, ist die Landesregierung grundsätzlich bereit, für die Überarbeitung des LROPEntwurfs die Zahlen zu Kaufkraftströmen zwischen Damme bzw. Steinfeld und den umliegenden Kommunen, z. B. bei der Stadt Damme und der Gemeinde Steinfeld, einzuholen und in den neuen Entwurf einfließen lassen? 3. In welchem Umfang fließt Kaufkraft von der Stadt Damme in welche anderen Kommunen des Landkreise Vechta ab? 4. In welchem Umfang fließt Kaufkraft von anderen Kommunen des Landkreise Vechta der Stadt Damme zu? 5. In welchem Umfang fließt Kaufkraft von der Gemeinde Steinfeld in welche anderen Kommunen des Landkreise Vechta ab? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4063 2 6. In welchem Umfang fließt Kaufkraft von anderen Kommunen des Landkreise Vechta der Gemeinde Steinfeld zu? 7. Für welche Ober- und Mittelzentren in Niedersachsen liegen seit 2010 Studien zum Status und zur Entwicklung des Einzelhandels vor? 8. Mit welchem Betrag und in welchem zeitlichen Rahmen fördert das Land Niedersachsen den Ausbau des Krankenhauses Damme? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 04.08.2015 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 303 01425-29 - Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der Landesregierung war vor der Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms in Grundzügen bekannt, wie sich die Stadt Damme und die Gemeinde Steinfeld in Bezug auf ihre Einwohner und die Zahl der angebotenen Arbeitsplätze entwickeln werden (s. Teil 1 Frage 3). Für alle Gemeinden mit mehr als 10 000 EW (also für Damme, aber nicht für Steinfeld) liegen der Landesregierung Daten zur Einzelhandelszentralität vor. Diese bilden zwar keine Kaufkraftströme ab, lassen aber erkennen , wie sich Einzelhandelsumsatz und Einzelhandelskaufkraft in einer Gemeinde zueinander verhalten. Für Diepholz lag das Verhältnis von Einzelhandelsumsatz zu -kaufkraft 2014 bei 1,1, für Damme bei 0,8. Die Einzelhandelszentralität für Diepholz liegt bei 124,4 und für Damme 91,2. Zu 2: Die Entwicklungen vor Ort waren in Grundzügen bekannt, entziehen sich jedoch in der angefragten Detailtiefe zu Kaufkraftströmen der Kenntnis der Landesregierung. Die Bereitschaft, sich mit den Daten auf Landeseben auseinanderzusetzen, besteht grundsätzlich. Da diese Daten jedoch nicht flächendeckend vorliegen, ist deren Verwertbarkeit für landesweit gültige Regelungen im LROP sehr begrenzt. Die Daten können auf regionaler Ebene verwertet werden, z. B. zur Erstellung regionaler Einzelhandelskonzepte . Zu 3 bis 6: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor und sind keine Quellen bekannt, aus denen sich die angefragten Informationen aktuell ergeben könnten. Die Daten können nur über eine direkte Kundenherkunftserhebung ermittelt werden. In der Regel geschieht dies durch Kundenbefragungen . Zu 7: Gemäß der Erhebung der niedersächsischen IHKs im Jahr 2013 wird dargestellt, dass 35,4 % der Kommunen in Niedersachsen ein aktuelles kommunales Einzelhandelskonzept besitzen. 53,7 % der untersuchten Kommunen haben kein kommunales Einzelhandelsentwicklungskonzept und 8,5 % haben ein Konzept, das älter als sechs Jahre ist (Quelle: Niedersächsische Industrie- und Handelskammern 2013). Es liegen seit 2010 für die folgenden Ober- und Mittelzentren in Niedersachsen Einzelhandelskonzepte und -gutachten vor: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4063 3 Ober- oder Mittelzentrum Einzelhandelskonzept bzw. -gutachten Alfeld Einzelhandelskonzept 2013 Aurich Kundenherkunftsermittlung 2013 Bremervörde Fortschreibung Einzelhandelskonzept 2013 Bückeburg Einzelhandelskonzept 2012 Celle Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzept 2010 Cuxhaven Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Fortschreibung- 2014 Einbeck Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts 2014 Gifhorn Einzelhandelskonzept 2010 Göttingen Kommunales Einzelhandelskonzept 2013 Hameln Einzelhandelskonzept 2014 Hannover Zentren- und Einzelhandelskonzept 2011 Hanstedt Einzelhandelskonzept 2013 Harburg Ergänzende Einzelhandelsexpertise 2011 Holzminden Einzelhandelskonzept 2013 Leer Einzelhandelssituation 2010 Lehrte Einzelhandelskonzept 2011 Lüchow Einzelhandelsentwicklungskonzept 2012 Nienburg Einzelhandelskonzept 2012 Papenburg Einzelhandelskonzept 2011 Rastede Einzelhandelskonzept Aktualisierung 2013 Salzgitter Kennzahlen des Einzelhandels; Aktualisierung und Fortschreibung 2011 Stade Einzelhandelskonzept 2012 Sulingen Einzelhandelsentwicklungskonzept -Teilfortschreibung- 2013 Varel Einzelhandelsentwicklungskonzept 2010 Vechta Einzelhandelsentwicklungskonzept 2014 Wilhelmshaven Einzelhandelskonzept -Fortschreibung- 2014 Wolfsburg Einzelhandelsentwicklungsplan 2010 Wunstorf Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2010 Zu 8: Abgeschlossene Baumaßnahmen: Für eine allgemeine Sanierung wurden seit 1988 Fördermittel nach § 9 Abs. 1 KHG in Höhe von insgesamt rund 23,3 Millionen Euro vom Land bewilligt. Die Sanierung erfolgte in drei Bauabschnitten , wobei im letzten Bauabschnitt ein umfangreicher Umbau und die Sanierung der Funktionsstellen Operation, Aufwachen, Intensivpflege, Zentralsterilisation sowie die Erneuerung der Lüftungs-, Sanitär- und Elektrotechnik erfolgten. Laufende Baumaßnahmen: Der Krankenhausträger hat für die „Sanierung Altbau Pflege Station 1 B und Station 2 B“ jeweils Fördermittel nach § 9 Abs. 1 KHG in Höhe von 500 000 Euro erhalten. Weiterhin sind für die „Neurologische Frührehabilitation“ 500 000 Euro und für den „Teilumbau Stroke Unit“ 300 000 Euro bewilligt worden. Derzeit fördert das Land den 4. Bauabschnitt der Sanierung, der im Wesentlichen die Neustrukturierung der gesamten Pflegesituation des Hauses beinhaltet. Der Investitionsumfang beträgt rund 13 Millionen Euro (förderungsfähige Kosten). Für den 1. Finanzierungsabschnitt sind dem Krankenhausträger Fördermittel nach § 9 Abs. 1 KHG i. H. v. 2 Millionen Euro Ende 2014 bewilligt worden . Weitere Finanzierungsabschnitte sind für die Jahre 2015, 2016 und 2017 geplant. Christian Meyer (Ausgegeben am 12.08.2015) Drucksache 17/4063 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3073 Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Christian Calderone und Dr. Stephan Siemer (CDU), ein-gegangen am 24.02.2015 Berücksichtigt das neue Landes-Raumordnungsprogramm die niedersächsische Realität? (Teil 3) Antwort der Landesregierung