Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4064 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3872 - Ausländische Studierende in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 25.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 10.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 04.08.2015, gezeichnet In Vertretung Andrea Hoops Vorbemerkung der Abgeordneten Laut einem Onlineartikel der ZEIT vom 03.06.2015 ist Deutschland sehr beliebt bei ausländischen Studenten. Eine Studie hat ergeben, dass viele von ihnen ihr Studium hier abbrechen oder nach einem erfolgreichen Studium in ihre Heimat zurückkehren. 41 % der Ausländer brechen ihr Studium ab, und von denjenigen mit Abschluss gehen 56 % zurück in ihre Heimat. Dies schadet insbesondere der Wirtschaft, denn laut der Studie braucht jedes zweite Unternehmen inzwischen genau diese ausländischen Fachkräfte mit hiesigem Abschluss, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Deutschland investiert demnach viel, ohne sich im Anschluss darum zu bemühen, dass die Studenten im Land bleiben. Bundesweit hat sich die Zahl der ausländischen Studenten seit 1996 auf 320 000 Studenten zum Wintersemester 2014/2015 mehr als verdoppelt. Damit mehr Absolventen in Deutschland und speziell in Niedersachsen bleiben, braucht es neben einer besseren Willkommenskultur auch eine bessere Bleibekultur. Vorbemerkung der Landesregierung Als ausländische Studierende werden diejenigen Studierenden bezeichnet, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, aber auch Staatenlose sowie Inhaberinnen und Inhaber einer doppelten Staatsbürgerschaft zählen dazu. Der vorgenannte Oberbegriff schließt Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer (Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer ausländischen Schule erworben haben) ebenso wie Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer (Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule erworben haben) ein. Die Zahl der ausländischen Studierenden an niedersächsischen Hochschulen wächst seit mehreren Jahren kontinuierlich. Deren Teilhabe an akademischer Bildung ist aus mehreren Gründen konstitutiv für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Die positive Wirkung, die die Aufnahme junger Menschen aus aller Welt für Niedersachsen hat, ist offensichtlich. Ausländische Studierende an niedersächsischen Hochschulen tragen durch ihr intellektuelles Potenzial, ihre Erfahrungen und Sichtweisen, ihre wissenschaftlichen Leistungen und ihr soziales, politisches oder kulturelles Engagement wesentlich zur Internationalität Niedersachsens bei. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4064 2 Von internationalen Kommilitoninnen und Kommilitonen profitieren auch niedersächsische Studierende , die keine direkte Auslandserfahrung in ihrem Studium sammeln, indem sie unmittelbare interkulturelle und sprachliche Kompetenzen erwerben und dadurch mit den Erfordernissen einer zunehmend globalisierten Wissenschafts- und Arbeitswelt vertraut gemacht werden. Zudem tragen ausländische Studierende durch ihre speziellen Bedürfnisse und Anregungen zu einer institutionellen Internationalisierung von Hochschulen bei. Die Bereiche Forschung, Lehre und Weiterbildung sowie Management und Verwaltung werden einem konsequenten und stetigen Internationalisierungsprozess unterzogen, um die internationale Attraktivität und Anschlussfähigkeit der jeweiligen Einrichtung gewährleisten und optimieren zu können. Zugleich erhöhen ausländische Studierende die internationale Anziehungskraft und den Bekanntheitsgrad der niedersächsischen Hochschulen, indem sie nach ihrer Rückkehr in ihre Heimatländer als Botschafterinnen und Botschafter fungieren und somit für den Wissenschaftsstandort Niedersachsen werben. Auch unter entwicklungspolitischen Aspekten ist die Ausbildung von ausländischen Studierenden an niedersächsischen Hochschulen von Bedeutung. Angesichts des kritischen Zustands der Bildungssysteme in vielen Entwicklungsländern und der damit einhergehenden Abwanderung qualifizierter Fachkräfte bemüht sich das Land Niedersachsen gezielt darum, den Aufbau und die Weiterentwicklung tragfähiger Infrastrukturen und wissensbasierter Netzwerke im Bildungssektor in Entwicklungsländern zu unterstützen und langfristige Perspektiven für dort ansässige Akademikerinnen und Akademiker zu schaffen. Durch die Ausbildung an niedersächsischen Hochschulen erwerben Studierende aus Entwicklungsländern Qualifikationen im wissenschaftlichen und interkulturellen Bereich, von denen sie und die Gesellschaft in deren Heimatländern profitieren. Damit stellen sich die niedersächsischen Hochschulen bewusst ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Nicht nur sozial-, bildungs- und entwicklungspolitische Faktoren begründen die Notwendigkeit der Rekrutierung von ausländischen Studierenden, sie ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels vielmehr eine gesellschaftliche und ökonomische Notwendigkeit, um dem immer virulenter werdenden Fachkräftemangel adäquat begegnen zu können. Durch die Gewinnung von zukünftigen internationalen Spitzenkräften bleibt Niedersachsen weiterhin weltweit wettbewerbsfähig und kann seine Innovationskraft erhalten. Für niedersächsische Betriebe und Unternehmen können ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen attraktive Arbeitnehmende sein: In der Regel sprechen die Absolventinnen und Absolventen fließend Deutsch, sind mit dem (Arbeits-)Leben in Deutschland und berufsbedingten Besonderheiten vertraut und bringen zusätzlich herkunftsspezifisches Wissen sowie interkulturelle Kompetenz und Fremdsprachenkenntnisse mit. Diese Potenziale gilt es zu nutzen. 1. Wie viele ausländische Studierende gab es zum Wintersemester 2014/2015 in Niedersachsen ? Im Wintersemester 2014/2015 betrug die Zahl der ausländischen Studierenden in Niedersachsen 17 920. 2. Wie hat sich diese Anzahl seit 2000 entwickelt, und welche Ziele hat sich die Landesregierung diesbezüglich für die Zukunft gesetzt? Im Wintersemester 2000/2001 betrug die Zahl der ausländischen Studierenden in Niedersachsen 11 934. In der 2013 verabschiedeten Strategie für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland haben die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern das Ziel formuliert, bis zum Ende des Jahrzehnts die Zahl ausländischer Studierender in Deutschland auf ca. 350 000, also um rund ein Drittel, zu steigern, um weiterhin einen vergleichbaren Anteil an mobilen Studierenden in Deutschland aufzunehmen und wie bisher in internationalen Netzwerken vertreten zu sein. Dieses ambitionierte Ziel wird als sinnvoll erachtet und ist anteilig auf Niedersachsen zu übertragen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4064 3 3. Mit welchen Maßnahmen sollen diese Ziele erreicht werden? In der vorgenannten Strategie für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland werden verschiedene Handlungsfelder definiert, von denen einige Bezug auf die Rekrutierung von ausländischen Studierenden nehmen. Demnach sollen die Hochschulen darin unterstützt werden, auf möglichst allen Ebenen eine Willkommenskultur aufzubauen und damit im In- und Ausland Willkommenssignale an ausländische Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu senden. Die Etablierung einer Willkommenskultur ist dabei nicht auf die Hochschulen zu beschränken, sondern soll gemeinsam mit weiteren Akteuren wie beispielsweise Konsulaten, Ausländerbehörden, Arbeitsagenturen entwickelt werden. Die Etablierung eines internationalen Campus, beispielsweise durch Implementierung von internationalen und interkulturellen Lernangeboten, soll die Sichtbarkeit und die internationale Anziehungskraft der Hochschulen für mobile Studierende aus dem Ausland erhöhen. Im Sinne der Steigerung der internationalen Attraktivität des Hochschulstandorts Deutschland für ausländische Studierende sollen bewerberfreundlichere Bewerbungs- und Zulassungsverfahren diskutiert und die Studieneingangsphase individuell und flexibel gestaltet werden, um den Studienerfolg ausländischer Studierender zu verbessern. Durch gezieltes Marketing, aber auch durch eine Alumniarbeit sollen ausländische Studierende gewonnen und an Deutschland gebunden werden. Die Handlungsempfehlungen dieser Internationalisierungsstrategie haben Eingang in den Hochschulentwicklungsvertrag und die Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 zwischen Land und Hochschulen gefunden und sind Bestandteil der Leitlinien der Hochschulentwicklung in Niedersachsen. Demnach werden die niedersächsischen Hochschulen auf Grundlage dieser Internationalisierungsstrategie ihre strategische Internationalisierung auf allen Ebenen weiter forcieren. Sie definieren Internationalisierung als einen zentralen Baustein der institutionellen Profilbildung und als wesentliches Instrument der Qualitätsentwicklung. Die Rekrutierung und die Steigerung der Anzahl von ausländischen Studierenden ist somit ein Ziel von fast allen niedersächsischen Hochschulen. Diese Intention wird seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur durch verschiedene Maßnahmen flankiert. Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und des Austauschs zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der Belange ausländischer Studierender ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) Aufgabe der Hochschulen. Die Rekrutierung ausländischer Studierender ist vom Gesetzgeber demnach ausdrücklich vorgesehen. Über das Instrument der leistungsbezogene Mittelzuweisung werden konkrete, monetäre Anreize für bestimmte Ziele in den Bereichen Lehre, Forschung und Gleichstellung gesetzt, auch zur Steuerung der Anzahl ausländischer Studierender. Sie ist Ausdruck quantitativ messbarer Leistungen der Hochschulen und beschränkt sich auf wenige (bei Universitäten auf elf, bei Fachhochschulen auf acht) Parameter, die sämtlich auf den Budgetanteil, der zur Erbringung der Leistung zur Verfügung stand, bezogen werden. Bei der Lehre, die bei Universitäten mit 48 % und bei Fachhochschulen mit 84 % gewichtet wird, zählt dazu u. a. die Anzahl der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer an einer Hochschule. Dieser Parameter wird mit 2 % gewichtet. Über die im Haushaltsplan in Einzelplan 06 Kapitel 06 08 Titelgruppe 63 („Internationalisierung der Hochschulen“) etatisierten Mittel wird das sogenannte Willkommen-in-Niedersachsen-Programm finanziert . Dieses zielt auf die Förderung von besonderen Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen. Unter anderem werden darüber Zuschüsse für innovative Anreizmaßnahmen der Hochschulen zur Anwerbung von ausländischen Studierenden zur Aufnahme des Studiums an niedersächsischen Hochschulen gewährt. Es können Maßnahmen gefördert werden, mit denen ausländische Studierende für bis zu zehn Tage an eine niedersächsische Hochschule eingeladen werden . Während des Aufenthalts sollen die Teilnehmenden nicht nur die Hochschule kennenlernen, sondern es soll ihnen durch ein entsprechendes Rahmenprogramm auch Niedersachsen als mögliches Zielland für ein Auslandsstudium nähergebracht werden. Des Weiteren werden Zuschüsse für kurzzeitige „Orientierungs“-Tutorien für ausländische Studierende zu Beginn ihres Aufenthalts an einer niedersächsischen Hochschule gewährt. Voraussetzung ist eine individuelle Betreuung für bis Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4064 4 zu 14 Tage. Die Studierenden sollen z. B. bei ihrer Ankunft empfangen und abgeholt sowie zu ihrer Unterkunft begleitet werden. Darüber hinaus ist eine Unterstützung bei Behördengängen, beim Kennenlernen der örtlichen Gegebenheiten sowie bei der Kontaktaufnahme mit Mitstudierenden erforderlich . Über die im Haushaltsplan in Einzelplan 06 Kapitel 06 08 Titelgruppe 61 („Wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland“) etatisierten Mittel werden insbesondere Maßnahmen zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen gefördert. Dazu zählt u. a. die Unterstützung der internationalen Profilbildung der niedersächsischen Hochschulen durch Anbahnung von Kontakten zu hochschulischen Einrichtungen im Ausland. Dadurch wird die Rekrutierung ausländischer Studierender mittelbar gefördert, indem diese über verschiedene Kooperationsbeziehungen auf Fakultäts- und Hochschulebene auf Niedersachsen als potenziellen Studienort aufmerksam gemacht werden. Ferner werden die o. a. Mittel für internationales Bildungsmarketing verausgabt, um die Präsenz der niedersächsischen Hochschulen auf europäischen und internationalen Multiplikatorenmessen im Bildungsbereich zu gewährleisten und dadurch ebenfalls ausländische Studierende für ein Studium in Niedersachsen zu gewinnen. Auch die durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Juni vorgestellten Pilotprojekte und Sofortmaßnahmen, die Flüchtlingen die Aufnahme eines Studiums in Niedersachsen erleichtern sollen, leisten einen Beitrag zur Internationalisierung der Hochschulen. 4. Wie hoch ist die Abbrecherquote gegenwärtig bei ausländischen Studierenden in Niedersachsen ? Die amtliche Statistik verfügt über keine hinreichenden Informationen, um Abbruchquoten für Niedersachsen berechnen zu können. Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hinsichtlich der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes sieht jedoch die Einführung einer Studienverlaufsstatistik vor, mit der zukünftig auch Abbruchquoten erhoben werden können. Datenschutzrechtliche Aspekte sind hier noch nicht abschließend geklärt. Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung hat mit der Studie „Die Entwicklung der Studienabbruchquoten an den deutschen Hochschulen“ (Forum Hochschule 4/2014) differenzierte Schätzungen für den Studienabbruch in Deutschland vorgelegt. Demnach beträgt die Studienabbruchquote der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer im Bachelorstudium 41 %. Nachdem dieser Wert in der vorhergegangenen Erhebung 46 % betrug, setzt sich damit bei den Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern eine leicht positive Entwicklung fort, die bereits in den vorangegangenen Erhebungen zu konstatieren war. Wie bei den deutschen Studierenden, so liegt auch bei den Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern die Abbruchquote im Masterstudium deutlich unter der entsprechenden Quote, die für das Bachelorstudium zu verzeichnen ist. Nur 9 % der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer unter den Studienanfängerinnen und Studienanfängern 2010 in Masterstudiengängen können auf keinen Abschluss verweisen. Damit erreicht die Abbruchrate im Masterstudium bei den Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern einen Wert, der sogar um zwei Prozentpunkte niedriger ausfällt als die betreffende Abbruchquote bei deutschen Masterstudierenden an Universitäten. 5. Wie viele der ausländischen Studierenden in Niedersachsen bleiben gegenwärtig nach dem Studium auch in Niedersachsen? Hierzu liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. In der vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung herausgegebenen und am 22.07.2015 vorgestellten Publikation „Wissenschaft Weltoffen 2015 - Daten und Fakten zur Internationalität von Studium und Forschung in Deutschland“ werden aber u. a. Bleibeabsicht und Bleibequoten von ausländischen Absolventinnen und Absolventen analysiert. Demnach möchten viele ausländische Studierende nach dem Abschluss ihres Studiums in Deutschland bleiben. Laut einer Umfrage im Auftrag des DAAD unter mehr als 11 000 Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern plant über die Hälfte, zumindest zunächst in Deutschland zu bleiben, knapp ein Drittel der Befragten ist in dieser Frage noch unentschieden. Die Bleibeabsicht Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4064 5 variiert dabei sowohl nach Abschlussart als auch nach Herkunftsländern. Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, die einen Bachelor oder Master anstreben, möchten häufiger in Deutschland bleiben als Doktorandinnen und Doktoranden. Tatsächliche Bleibequoten lassen sich zudem nur für Studierende aus Drittstaaten ermitteln, da diese - im Gegensatz zu Bürgerinnen und Bürgern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum - im Ausländerzentralregister erfasst werden. Auf dieser Grundlage hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ermittelt, dass etwa 54 % der Drittstaatsangehörigen, die im Zeitraum von Januar 2005 bis Oktober 2013 in Deutschland studiert haben und deren Aufenthaltsstatus sich verändert hat, im Oktober 2014 noch in Deutschland lebten. Die meisten von ihnen erhielten eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (34 %) oder zur Erwerbstätigkeit (27 %). Fast jeder Fünfte hat einen Aufenthaltsantrag gestellt, weitere 7 % halten sich zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland auf. Bei der Entscheidung ausländischer Absolventinnen und Absolventen für oder gegen einen Verbleib in Deutschland spielen ökonomische Faktoren die wichtigste Rolle. Vor allem arbeitsplatzbezogene Kriterien (Sammeln von Berufserfahrungen , Einkommensniveau, Chancen auf dem Arbeitsmarkt) und die Lebensqualität in Deutschland zählen zu den zentralen Bleibegründen. Dies gilt ebenfalls für Personen, die zusätzlich auch familiären Aspekten hohe Bedeutung beimessen. Vorhandene Kontakte, sei es über Hochschulen oder im Freundeskreis, sind dagegen für einen großen Teil zwar wichtig, aber zweitrangig. Eine Studie des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration benennt auch Gründe, die einem Verbleib in Deutschland im Wege stehen: Häufig sind dies familiäre und partnerschaftliche Gründe. Hinzu kommen finanzielle Fragen, fehlende Arbeitsmarktperspektiven und der Wunsch, den individuellen Bildungsweg in einem anderen Land fortzusetzen. Häufig spielen auch mangelnde Sprachkenntnisse eine Rolle. Außerdem zieht es viele Absolventinnen und Absolventen zurück in ihre Heimat, weil sie dort ihr erworbenes Wissen zur Entwicklung des Landes einbringen wollen. Neben diesen individuellen Aspekten decken verschiedene Befragungen auch gesellschaftliche und institutionelle Probleme auf: Ausländische Studierende fühlen sich noch zu oft nicht willkommen oder haben Diskriminierung erfahren. 6. Ergreift die Landesregierung Maßnahmen, um ausländische Studierende nach dem Ende des Studiums in Niedersachsen zu halten, gegebenenfalls welche? Die vielfältigen Angebote und Hilfen, die die niedersächsischen Hochschulen Studierenden zur Berufsorientierung anbieten, stehen auch ausländischen Studierenden nach dem Ende des Studiums zur Verfügung, um einen optimalen Übergang vom Studium in den Beruf zu ermöglichen. Viele niedersächsische Hochschulen halten dazu spezielle Career Services vor, die beispielsweise Bewerbungstrainings , Workshops zur Berufszielfindung, Mentoring, Gründungsberatung, Potenzialanalyse sowie das Herstellen von Praxiskontakten anbieten. Die niedersächsischen Studentenwerke bieten ausländischen Studierenden, die nach dem Ende des Studiums in Niedersachsen bleiben und einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, gezielt individuelle Beratungsmöglichkeiten an und informieren über rechtliche Rahmenbedingungen des Aufenthalts, Finanzierungsmöglichkeiten während der Arbeitsplatzsuche und Promotion und Forschung in Deutschland. Das Beratungsangebot wird von den lokalen Arbeitsagenturen an den Hochschulstandorten ergänzt. Zudem werden über das IQ-Netzwerk Niedersachsen („Integration durch Qualifizierung“) Informationen und Kontakte für Hochschulabsolventen aus Drittstaaten zur Verfügung gestellt, um diesen den Übergang von der Hochschule ins Berufsleben zu erleichtern. Das IQ-Förderprogramm besteht seit 2011 bundesweit. Es hat das Ziel, die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Deutschland zu verbessern, und wird von insgesamt 16 Landesnetzwerken umgesetzt . Des Weiteren bestehen regionale Initiativen, die sich mit der Situation ausländischer Studierender nach dem Ende ihres Studiums in Niedersachsen befassen. Exemplarisch dafür steht das Pilotprojekt der Bertelsmann Stiftung und der Landeshauptstadt Hannover, in dessen Rahmen Vertreterinnen und Vertreter von Stadt, Hochschulen, Studentenwerk, Wirtschaft, Arbeitsamt, Zivilgesellschaft sowie der Studierendenschaft Ziele und Maßnahmen für die Weiterentwicklung einer Willkommenskultur für internationale Studierende in Hannover definieren. Eines der Handlungsfelder fokussiert auf die Perspektiven von ausländischen Studierenden nach Abschluss ihres Studiums. Der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4064 6 Prozess wird von der Bertelsmann Stiftung begleitet, moderiert und wissenschaftlich evaluiert. Die Ergebnisse und Lernerfahrungen aus dem Pilotprojekt werden anschließend bundesweit anderen Hochschulstandorten zur Verfügung gestellt. 7. Hat die Landesregierung sich diesbezüglich langfristige Ziele gesteckt, gegebenenfalls welche? Die Landesregierung geht davon aus, dass die bestehenden vielfältigen Angebote und Beratungshilfen der unterschiedlichen Einrichtungen aktiv dazu beitragen, möglichst viele ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen in Niedersachsen zu halten. (Ausgegeben am 12.08.2015) Drucksache 17/4064 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3872 Ausländische Studierende in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 25.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur