Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4074 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3724 - Suche nach Patientenfürsprechern - Was haben die Krankenhäuser von der Landesregierung zu erwarten? Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz, Petra Joumaah, Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Volker Meyer, Gudrun Pieper und Dr. Stephan Siemer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 06.08.2015, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung der Abgeordneten In der auf den 29.05.2015 datierten Antwort auf die Anfrage „Versuch oder Irrtum - Kann die Landesregierung den Beratungsabläufen des Landtages vorgreifen?“ räumt Frau Sozialministerin Rundt für die Landesregierung ein, dass es keinen Beschluss des Landtages zur Etablierung von ehrenamtlichen Patientenfürsprechern gebe. Die Landesregierung gehe aber davon aus, „dass bis zum 01.07.2015 alle Krankenhäuser geeignete Patientenbeauftragte finden werden.“ Am 26.05.2015 äußerte sich Frau Sozialministerin Rundt dagegen im NDR-Fernsehen (Niedersachsen 18.00 Uhr) zum im Gesetzesantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (Drucksache 17/2709) genannten Termin 01.07.2015 dahin gehend, „dass der Zeitplan der SPD-Fraktion wohl etwas zu ambitioniert gewesen sei.“ Dennoch beabsichtigt die Landesregierung, Maßnahmen gegenüber den Kliniken zu ergreifen, die den Termin 01.07.2015 nicht einhalten: „Die Nennung von Maßnahmen des Landes gegenüber den Kliniken, denen es nicht gelingt, bis zum 01.07.2015 einen ehrenamtlichen Patientenbeauftragten bzw. Patientenfürsprecher zu etablieren, muss dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben.“ Vorbemerkung der Landesregierung In der Sitzung des Landtages am 14.07.2015 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/2709 - in abschließender Beratung behandelt und mit Änderungen angenommen. Die niedersächsischen Krankenhäuser werden mit diesem Gesetz verpflichtet, zum 01.01.2016 ehrenamtliche Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher zu etablieren. 1. Warum hat die Landesregierung eine nach eigenem Bekunden falsche Behauptung der Pressestelle der Landesregierung nach Bekanntwerden des Fehlers nicht umgehend korrigieren lassen? Soweit die Fragesteller auf die Kabinetts-Pressemitteilung der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung vom 17.03.2015 (Unterrichtung des Kabinetts über das Gesetzesvorhaben durch die Ministerin) abstellen, war die Korrektur einer missverständlichen Aussage unter der Überschrift „Handlungsempfehlungen im Detail“ nicht erforderlich. Aus der Formulierung der Überschrift, dem Fortgang des politischen Entscheidungsprozesses und der weiteren Kommunikation der Landesre- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4074 2 gierung wurde deutlich, dass sich das Krankenhausgesetz zu diesem Zeitpunkt noch in der Beratung des Landtags befand. 2. Welche niedersächsischen Krankenhäuser verfügen bereits über einen ehrenamtlichen Patientenbeauftragten bzw. Patientenfürsprecher? Derzeit existieren Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher an niedersächsischen Krankenhäusern auf freiwilliger Basis. Es besteht noch keine Anzeigepflicht für die Krankenhäuser. Erst ab dem 01.01.2016 müssen die niedersächsischen Krankenhäuser laut Gesetz ehrenamtliche Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher etablieren. 3. Weshalb geht die Landesregierung davon aus, dass bis zum 01.07.2015 alle Krankenhäuser geeignete Patientenbeauftragte finden werden, obwohl Frau Sozialministerin Rundt der Auffassung ist, „dass der Zeitplan der SPD-Fraktion wohl etwas zu ambitioniert gewesen sei“? Wie bereits in der Vorbemerkung dargelegt, wurde in der Sitzung des Landtages am 14.07.2015 der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes mit Änderungen angenommen. Damit werden die niedersächsischen Krankenhäuser verpflichtet, zum 01.01.2016 ehrenamtliche Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher zu etablieren. 4. Geht die Landesregierung davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren bis zum 01.07.2015 abgeschlossen ist, da nach ihrer eigenen Auffassung die Nennung von Maßnahmen des Landes gegenüber den Kliniken, denen es nicht gelingt, bis zum 01.07.2015 einen ehrenamtlichen Patientenbeauftragten bzw. Patientenfürsprecher zu etablieren, dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben müsse? Es wird auf die Antworten zu Frage 3 verwiesen. 5. Falls nein, möchte die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren rückwirkend Maßnahmen gegenüber den Kliniken festschreiben, die bis zum 01.07.2015 keinen ehrenamtlichen Patientenbeauftragten bzw. Patientenfürsprecher etabliert haben? Es wird auf die Antworten zu Frage 3 verwiesen. 6. Ist mit dem Begriff des Patientenbeauftragten, wie er einerseits im Gesetzesantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (Drucksache 17/2709) und andererseits in Nr. II. 7. der Drucksache 17/3186 verwendet wird, inhaltlich dasselbe gemeint, da nach Auffassung der Landesregierung zwischen den Begriffen „Patientenfürsprecher“ und „Patientenbeauftragter“ inhaltlich kein Unterschied besteht? De facto werden die beiden Begriffe synonym verwendet. In Niedersachsen ist beabsichtigt, den Begriff der Patientenfürsprecherin bzw. des Patientenfürsprechers für die Personengruppe zu verwenden , die ehrenamtlich in den Krankenhäusern tätig wird. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung , auf Landesebene eine Patientenschutzbeauftragte bzw. einen Patientenschutzbeauftragten zu etablieren. Diese bzw. dieser Landespatientenschutzbeauftrage wird ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Land und den Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern in den Krankenhäusern sein. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4074 3 7. Falls nein, wäre es dann nicht sinnvoller, für unterschiedliche Sachverhalte auch unterschiedliche Begriffe zu verwenden, z. B. „Patientenfürsprecher“ für eine ehrenamtliche Tätigkeit in den Krankenhäusern und „Patientenbeauftragter“ für eine zentrale Funktion innerhalb der Landesregierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. (Ausgegeben am 12.08.2015) Drucksache 17/4074 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3724 Suche nach Patientenfürsprechern - Was haben die Krankenhäuser von der Landesregierung zu erwarten? Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz, Petra Joumaah, Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Volker Meyer, Gudrun Pieper und Dr. Stephan Siemer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung