Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4075 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3787 - War das Bewerbungsverfahren zur Besetzung der Stelle der Abteilungsleiterin für den Justizvollzug im Justizministerium rechtmäßig? Anfrage des Abgeordneten Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 26.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 07.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 06.08.2015, gezeichnet In Vertretung Stefanie Otte Vorbemerkung des Abgeordneten Am 16. April 2015 wurde die Leiterin der Jugendanstalt Hameln zur Leiterin der Abteilung III, Justizvollzug , im Justizministerium ernannt. Die Stelle der Abteilungsleitung ist nach Besoldungsgruppe B 6 bewertet. Die Stelle für die Leitung der Jugendanstalt Hameln wurde inzwischen wieder ausgeschrieben. Laut dem Text der Ausschreibung ist diese Stelle mit A 16 oder A 16 und einer Zulage bewertet. Vorbemerkung der Landesregierung Stellenbesetzungen im Justizministerium erfolgen generell nach einer öffentlichen Ausschreibung und einem auf Artikel 33 Abs. 2 GG beruhenden Auswahlverfahren. Die Planstelle für eine Ministerialdirigentin oder einen Ministerialdirigenten (BesGr. B 6 BBesO) verbunden mit dem Dienstposten der Leitung der Abteilung III (Justizvollzug) ist in der Niedersächsischen Rechtspflege 2/2015, S. 42 ausgeschrieben worden. Die bisherige Leiterin der Jugendanstalt Hameln wurde am 16. April 2015 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Ministerialdirigentin ernannt, nachdem das Kabinett dieser Personalmaßnahme zuvor am 14. April 2015 zugestimmt hatte. Zugleich wurde ihr der Dienstposten der Leitung der Abteilung III (Justizvollzug) übertragen. 1. Wie hoch ist der Unterschiedsbetrag in der Besoldung zwischen der Abteilungsleitung III im Justizministerium und der Leitung der Jugendanstalt Hameln in der höchsten Altersstufe in Euro? Dieser Betrag beläuft sich auf 1 756,55 Euro. 2. Wurde die Stelle der Abteilungsleitung III, Justizvollzug, ausgeschrieben? Siehe Vorbemerkungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4075 2 3. Wenn ja, wo, mit welchem Wortlaut und mit welchen Fristen wurde diese Stelle ausgeschrieben ? Der Wortlaut dieser Stellenausschreibung lautete wie folgt: „Im Niedersächsischen Justizministerium ist - nach Unterrichtung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - eine teilzeitgeeignete Planstelle für eine Ministerialdirigentin oder einen Ministerialdirigenten (BesGr. B 6 BBesO) zu besetzen. Die Planstelle ist verbunden mit dem Dienstposten der Leitung der Abteilung III (Justizvollzug). Bei dem Dienstposten handelt es sich um ein Amt mit leitender Funktion, das gemäß § 5 NBG im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen wird. Die regelmäßige Probezeit dauert zwei Jahre. Die Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen oder Bewerber, die sich bereits in einem niedersächsischen Richter- oder Beamtenverhältnis befinden. Die Landesregierung ist bestrebt, Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen und Unterrepräsentanz von Frauen oder Männern in einzelnen Vergütungs -, Besoldungs- und Entgeltgruppen auszugleichen. Im Justizministerium sind Frauen in der BesGr. B 6 BBesO unterrepräsentiert. Qualifizierte Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt . Anfragen oder Bewerbungen richten Sie bitte an (…).“ Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 4. Wenn es keine Ausschreibung gab, warum wurde auf eine Ausschreibung verzichtet? Entfällt - siehe Vorbemerkungen. 5. Wie waren der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte an dem Besetzungsverfahren beteiligt? Die Gleichstellungsbeauftragte des Justizministeriums ist beteiligt worden und hat der Personalentscheidung zugestimmt. Eine Beteiligung des Personalrats war gemäß § 65 Abs. 3 Nr. 1 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) nicht erforderlich. 6. Gab es im Vorfeld oder im zeitlichen Zusammenhang mit der Ausschreibung der Stelle Gespräche bzw. Kontakte zwischen der Hausleitung des Justizministeriums einschließlich der jetzigen Staatssekretärin zu der neuen Stelleninhaberin (bitte chronologisch, unter Nennung der einzelnen Beteiligten und Inhalt der Kontakte aufführen)? Die jetzige Leiterin der Abteilung III des Justizministeriums hat sich in einem Gespräch mit der Justizministerin und dem damaligen Staatssekretär am 26.01.2015 nach dem Aufgabenprofil der Stelle erkundigt. 7. Gab es im Zusammenhang mit der Besetzung der Stelle der Abteilungsleitung gegenüber der jetzigen Staatssekretärin des Justizministeriums oder anderen an der Stellenbesetzung Beteiligten Interessensbekundungen von Bediensteten oder Beschäftigten des Landes Niedersachsen an dieser Stelle? Allgemeine Interessenbekundungen werden durch das Justizministerium nicht erfasst, da nur eine förmliche Bewerbung zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren führt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4075 3 8. Führten diese Interessensbekundungen zu Bewerbungen? Es lagen dem Justizministerium zwei Bewerbungen auf die Stelle der Leiterin oder des Leiters der Abteilung III vor. Die weitere Bewerbung wurde zurückgenommen, weshalb eine Auswahlentscheidung sich erübrigt hat. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. (Ausgegeben am 13.08.2015) Drucksache 17/4075 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3787 War das Bewerbungsverfahren zur Besetzung der Stelle der Abteilungsleiterin für den Justizvollzug im Justizministerium rechtmäßig? Anfrage des Abgeordneten Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 26.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums