Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4083 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3894 - Neuer Standort des Bahnhofes Sagehorn in der Gemeinde Oyten: Welche Beteiligung ist für die Bürgerinnen und Bürger an den Planungen möglich, und welche finanzielle Unterstützung wird erfolgen? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 08.07.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 15.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 07.08.2015, gezeichnet In Vertretung der Staatssekretärin Ute Stahlmann Vorbemerkung des Abgeordneten Am 03.06.2015 hat der Rat der Gemeinde Oyten beschlossen, den Standort des Bahnhofs in Sagehorn zu verlegen. Hintergrund war die Entscheidung der Deutsche Bahn Netz AG, keine Investitionen mehr am jetzigen Standort zu tätigen bzw. diesen sogar aufzulösen. Staatssekretärin Daniela Behrens formulierte am 08.05.2015 im Gespräch mit der Bürgerinitiative zum Erhalt des jetzigen Standortes ihre Einschätzung, dass die Gemeinde Oyten ihren Bahnhof verlieren würde (siehe Achimer Kreisblatt vom 09.05.2015), wenn sie weiter gegen den neuen Standort sei. Im Achimer Kurier vom 23.05.2015 ist zu lesen: „Bei Nein der Gemeinde droht Stilllegung“. Im Beschluss des Gemeinderates über das durchzuführende Planfeststellungsverfahren durch die Bahn wurde laut Achimer Kreisblatt vom 05.06.2015 neben der Zielsetzung, den Haltepunkt barrierefrei auszubauen, folgende Rahmendaten aufgenommen: eine neue Fußgängerüberführung, eine möglichst geringe Lärmbelästigung, Lärmschutzmaßnahmen für die Wohnbereiche. Des Weiteren wird den Bürgerinnen und Bürgern eine aktive Mitarbeit an der Planung des neuen Haltepunktes zugesichert. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung begrüßt, dass nach mehr als fünf Jahren Planungsarbeit eine tragfähige Lösung für die Beibehaltung des Haltepunktes Sagehorn im Schienenpersonennahverkehr gefunden werden konnte. Die Verlegung des Haltepunktes soll in das Ausbauprogramm „Regionalhaltkonzept Niedersachsen /Bremen S2-S4“ integriert werden. Dazu ist es nötig, dass die mit der Gemeinde abgestimmte Planung mit den dazu gehörigen Kosten bis Herbst 2015 vorliegt. Die Landesregierung geht davon aus, dass der weitere Planungsprozess von allen Beteiligten konstruktiv weiterverfolgt wird, sodass eine Realisierung in den nächsten Jahren erfolgen kann und die Bahnnutzer eine moderne, barrierefreie und vor allen Dingen zukunftsorientierte Bahnstation erhalten . 1. Welche Sanierungsmaßnahmen sind am jetzigen Standort maximal nötig, um den Bahnhof auch weiterhin zu nutzen? Bereits heute können am Hausbahnsteig der Station Sagehorn wegen dessen zu geringer Länge nicht alle Züge der RB41 halten. Die vorhandene Brücke zum Mittelbahnsteig ist nicht sanierungs- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4083 2 fähig und müsste erneuert werden. Aufgrund des sehr schmalen Mittelbahnsteigs ist der Bau einer neuen modernen Brücke nur mit einer gleichzeitigen Verschiebung Richtung Hamburg verbunden, was zu einer zusätzlichen Verkürzung des Mittelbahnsteiges führt. Da mit weiteren Nachfragezuwächsen zu rechnen ist, sind am derzeitigen Standort zukunftsgerichtete Investitionen nicht vertretbar . 2. Welches Verfahren wird angewandt, ein „Plangenehmigungsverfahren“ oder ein „Planfeststellungsverfahren “? 3. Wenn ein „Plangenehmigungsverfahren“ angewandt wird, warum wird diese Planungsvariante gewählt? Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde legt das zu durchlaufende Genehmigungsverfahren fest. 4. Welche Beteiligung wird der Gemeinde Oyten und ihren Einwohnern im Rahmen des Verfahrens ermöglicht? 5. Haben die Gemeinde Oyten sowie ihre Einwohner die Möglichkeit, bereits vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens an der Erarbeitung der Pläne beteiligt zu werden, oder bleibt nur die Beteiligung im Rahmen des offiziellen Verfahrens und damit nur eine eigeschränkte Mitwirkung? Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beteiligung der Kommune und der Einwohner erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen ist die Gemeinde bereits in der Vergangenheit in die Planungen eingebunden worden. 6. Ist am neuen Standort ein barrierefreier Zugang zu den Bahngleisen vorgesehen und in die Planungen aufgenommen worden? Die Planungen sehen einen barrierefreien Zugang vor. 7. Welchem Zeitplan unterliegt die weitere Planung, und wie werden Planung und Zeitplan seitens der Landesregierung begleitet? DB Station&Service AG ist Vorhabenträger und bereitet derzeit die Ausschreibung der Planungsleistungen Phasen 1 bis 4 nach HOAI vor. Nach der Phase 3 werden die Unterlagen dem Eisenbahnbundesamt (EBA) zur Genehmigung übergeben. Das EBA entscheidet dann über das Planungsverfahren . 8. Ist eine Aufnahme in das Förderprogramm „Niedersachsen am Zug III“ oder in ein anderes Förderprogramm, beispielsweise in das „Regionalhaltkonzept Raum Bremen“ (RS2/RS4), sichergestellt? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 9. Welche finanzielle Unterstützung wird der Gemeinde Oyten bei der Errichtung der sogenannten Nebenanlagen wie Parkplätze usw. gewährt? Maßnahmen zur Verbesserung des Stationsumfeldes wie P+R- oder B+R-Anlagen können mit 75 % der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. (Ausgegeben am 13.08.2015) Drucksache 17/4083 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3894 Neuer Standort des Bahnhofes Sagehorn in der Gemeinde Oyten: Welche Beteiligung ist für die Bürgerinnen und Bürger an den Planungen möglich, und welche finanzielle Unterstüt-zung wird erfolgen? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 08.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr