Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4085 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3811 - Wann kommt das angekündigte Klimaschutzgesetz? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 02.07.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 09.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 10.08.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Der Umweltausschuss des Landtags hat am 22. Juni mehrheitlich beschlossen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, ein Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Vorbemerkung der Landesregierung Der Klimawandel zählt zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Die Folgen der globalen Erwärmung auf Mensch und Natur sind bereits heute weltweit sicht- und spürbar. Auch wenn der Klimawandel ein globales Problem darstellt - Maßnahmen zum Schutz des Klimas müssen auf allen politischen Ebenen getroffen werden. Auch Niedersachsen als wichtiges Industrie- und Energieland hat eine Verantwortung, seine Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Im Jahr 2011 wurden in Niedersachsen ca. 84 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittiert. Gegenüber den Emissionen des Jahres 1990 ist damit bislang lediglich eine Reduktion von ca. 17 % erfolgt. 1. Wann kommt das angekündigte Klimaschutzgesetz? Die Landesregierung wurde mit Beschluss des Landtags vom 16.07.2015 aufgefordert, den Entwurf für ein Niedersächsisches Klimaschutzgesetz in die parlamentarischen Beratungen einzubringen. Ein Entwurf für ein solches Klimaschutzgesetz befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Der Zeitpunkt der Verkündung des Klimaschutzgesetzes hängt vom Verlauf der parlamentarischen Beratungen ab. 2. Welche konkreten Inhalte soll das Klimaschutzgesetz haben? Mit oben zitiertem Landtagsbeschluss wurde die Landesregierung aufgefordert, den Entwurf für ein Niedersächsisches Klimaschutzgesetz in die parlamentarischen Beratungen einzubringen, mit dem Niedersachsen seinen Beitrag zu den nationalen Emissionsminderungszielen verbindlich festschreibt und die dazu erforderlichen Maßnahmen definiert. Ein Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet, konkrete Inhalte stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4085 2 3. Welche Verbände und Institutionen sollen bei der Erstellung des Klimaschutzgesetzes in welcher Weise beteiligt werden? Die formale Beteiligung von Verbänden und anderen Stellen im Gesetzgebungsverfahren ist in Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung (NV) und in § 31 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) geregelt. Gemäß Artikel 57 Abs. 6 NV sind die kommunalen Spitzenverbände zu hören, bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden oder die Landkreise unmittelbar berühren. Gemäß § 31 Abs. 1 GGO sind über die gesetzlichen Beteiligungspflichten hinaus bei der Vorbereitung von allgemeinen Regelungen, insbesondere Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände nach § 104 des Niedersächsischen Beamtengesetzes und die kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen, soweit deren Belange berührt sind. Anderen Stellen kann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Welche Verbände und Institutionen bei der Erstellung des Klimaschutzgesetzes beteiligt werden, hängt von den konkreten Inhalten ab und steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Darüber hinaus findet eine Information zum geplanten Klimaschutzgesetz im Rahmen der Sitzungen des Runden Tisches Energiewende statt. Einzelfragen werden darüber hinaus - je nach Betroffenheit - mit einzelnen Akteuren diskutiert. 4. Inwieweit bestünde nach Inkrafttreten eines niedersächsischen Klimaschutzgesetzes noch die Notwendigkeit für kommunale Klimakonzepte? Kommunale Klimaschutzkonzepte sind unabhängig von den eventuellen Inhalten eines Klimaschutzgesetzes sinnvoll. 5. Welchen konkreten Beitrag für das Weltklima erwartet die Landesregierung durch das Klimaschutzgesetz? Die Wirkungen des Klimaschutzgesetzes hängen von dessen Ausgestaltung ab und können erst nach Vorliegen der Inhalte konkret benannt werden. 6. Welche Auswirkungen für die niedersächsische Wirtschaft erwartet die Landesregierung durch das niedersächsische Klimaschutzgesetz? Die Festlegung eines langfristigen Treibhausgas-Minderungspfades auf gesetzlicher Grundlage bis zum Jahr 2050 gewährleistet mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit als eine reine Absichtsbekundung im Rahmen eines Programms oder Konzepts. Alle Akteure können sich an diesem Pfad orientieren und ihr Handeln daran ausrichten. (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 13.08.2015) Drucksache 17/4085 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3811 Wann kommt das angekündigte Klimaschutzgesetz? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregie-rung, eingegangen am 02.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz