Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4089 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3786 - Steuerung der Windenergie mittels kommunaler Planungshoheit Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 25.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 07.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 07.08.2015, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten In dem Entwurf des Windenergieerlasses vom 05.05.2015 heißt es, dass Windenergieanlagen bauplanungsrechtlich zu den nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich gehören. Sie seien dort zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Neben dieser Privilegierung habe der Bundesgesetzgeber in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einen Planungsvorbehalt aufgenommen, der es sowohl den Trägern der Regionalplanung als auch den Gemeinden ermögliche, die Standorte für einzelne Windenergieanlagen und Windparks räumlich zu steuern, um so die Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle ausschließen zu können. Derzeit machten die Träger der Regionalplanung und die Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Steuerung der Windenergie in den Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP) wird in Abschnitt 2.3 des Entwurfs des Windenergieerlasses folgende Aussage getroffen: „Die Träger der Regionalplanung können die Entwicklung der Windenergienutzung in ihrem Planungsraum durch die Festlegung von – Vorranggebieten Windenergienutzung ohne Ausschlusswirkung, – Vorranggebieten Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung (Kombination von Vorrang- und Eignungsgebieten gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 Raumordnungsgesetz) oder – Eignungsgebieten steuern.“ 1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen sind die Windenergienutzung mittels Ausweisungen im RROP bzw. im Flächennutzungsplan rechtskräftig gesteuert und die Konzentrationswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB rechtswirksam erzielt? Die Landkreise Osnabrück, Stade, Rotenburg (Wümme), Verden, Osterholz, Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Nienburg (Weser), Holzminden, Osterode am Harz und die Landkreise und kreisfreien Städte im Zweckverband Großraum Braunschweig sowie die Region Hannover haben rechtswirksam Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung in ihren RROP ausgewiesen . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4089 2 Die Landkreise Wittmund, Friesland, Wesermarsch, Cloppenburg, Diepholz, Schaumburg, HamelnPyrmont und Hildesheim haben Vorranggebiete ohne Ausschlusswirkung in ihren RROP ausgewiesen . Die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Emden und Wilhelmshaven verfügen über wirksame Flächennutzungspläne zur Steuerung der Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung . 2. Bei welchen Landkreisen und kreisfreien Städten ist verwaltungsgerichtlich festgestellt worden, dass der Darstellung im RROP bzw. im Flächennutzungsplan zur Steuerung der Windenergienutzung die Konzentrationswirkung nicht zukommt? Die RROP-Windenergiesteuerung der Landkreise Cuxhaven, Emsland und Leer ist gerichtlich für unwirksam erklärt worden. Der Flächennutzungsplan der Stadt Oldenburg wurde in dieser Hinsicht verwaltungsgerichtlich beanstandet . 3. Wie hoch ist der Anteil der unwirksamen Planwerke an allen hinsichtlich der Windenergienutzung gerichtlich überprüften RROP bzw. die RROP ersetzenden Flächennutzungsplänen ? Eine nicht erfolgreiche gerichtliche Überprüfung ist der Landesregierung/den Landesbehörden nicht zwangsläufig bekannt. Insofern können zum angefragten Anteil keine Angaben gemacht werden. Als Beispiele sind der Landesregierung die RROPs der Landkreise Harburg und Osterholz bekannt, die nach einer gerichtlichen Überprüfung weiter Bestand haben. Insgesamt ist der Anteil der für unwirksam erklärten RROPs bzw. Flächennutzungspläne an den RROPs und Flächennutzungsplänen , die eine Ausschlusswirkung festlegen, jedoch klein. Die Landkreise Cuxhaven, Leer und Emsland haben bereits neue RROP-Entwürfe in das Beteiligungsverfahren gegeben, sodass zeitnah mit einer Wiederherstellung der Konzentrationswirkung in diesen Landkreisen zu rechnen ist. (Ausgegeben am 14.08.2015) Drucksache 17/4089 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3786 Steuerung der Windenergie mittels kommunaler Planungshoheit Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 25.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz