Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4092 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3895 - Warum ändert die Landesregierung die Förderung von Jugendwerkstätten? Anfrage des Abgeordneten Ansgar-Bernhard Focke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 08.07.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 15.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 11.08.2015 gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung des Abgeordneten Wie die Verwaltung des Landkreises Oldenburg ihren Kreistagsabgeordneten mitgeteilt hat, hat die NBank in Absprache mit dem Sozial- und auch dem Kultusministerium das Schuljahr für Jugendliche , die in Jugendwerkstätten ihre Schulpflicht ableisten, um einen Monat verkürzt. Alle Jugendlichen , die nicht direkt zum 1. August eine Ausbildungsstelle finden, sind einen Monat nicht in einer Maßnahme. Nach Mitteilung des Jugendamtes ist gerade für die dort betreuten Jugendlichen eine alltägliche Struktur besonders wichtig. Vorbemerkung der Landesregierung Für besonders schulmüde Schülerinnen und Schüler aus dem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) wurde die Möglichkeit eröffnet, dass diese ihre Schulpflicht in einer Jugendwerkstatt erfüllen können. Diesen jungen Menschen fehlt es zumeist an Lernmotivation im schulischen Umfeld. In einer Jugendwerkstatt als alternativem Lernort können sie sozial, schulisch und beruflich wieder eingegliedert werden. Es werden 200 Plätze für Schülerinnen und Schüler des BVJ vorgehalten, die mit je 5 400 Euro pro Jahr gefördert werden. 1. Warum hat die NBank in Abstimmung mit der Landesregierung die Förderperiode verkürzt ? Die Förderung der Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu) ist ein Teilprogramm der Jugendwerkstattrichtlinie . Die Dauer der Grundförderung einer Jugendwerkstatt orientiert sich an den Vorgaben der EU- und Landesförderung, wohingegen sich die SiJu-Förderung an den Schuljahren orientiert. Für die Jugendwerkstätten endete der Bewilligungszeitraum wegen der Umstellung auf die neue EU-Förderperiode am 30.06.2015. Die Schülerinnen und Schüler haben somit bereits zu diesem Zeitpunkt ihre Schulpflicht erfüllt. 2. Wird es diese einmonatige Lücke in den nächsten Jahren ebenfalls geben? Nach der Umstellung der Jugendwerkstätten auf die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ist geplant , dass die Förderung ohne Unterbrechung fortgesetzt wird. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4092 2 3. Was sieht die Landesregierung als Alternative für diese Jugendlichen vor? Gemäß § 69 des Niedersächsischen Schulgesetzes übernimmt die Jugendwerkstatt die Aufgaben der Schule. Die Verweildauer in der Jugendwerkstatt endet wie im BVJ mit dem Ende des Schuljahres . Damit ist das Ziel erreicht, dass die jungen Menschen die vorgeschriebene Schulpflicht erfüllt haben. Die Förderung ist auf diese Zielsetzung begrenzt. Sollte ein junger Mensch nach Erfüllung seiner Schulpflicht weitergehenden Unterstützungsbedarf haben, besteht die Möglichkeit, dass er im Rahmen der normalen Jugendwerkstattförderung weiter betreut wird. (Ausgegeben am 17.08.2015) Drucksache 17/4092 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Warum ändert die Landesregierung die Förderung von Jugendwerkstätten? Anfrage des Abgeordneten Ansgar-Bernhard Focke (CDU) an die Landesregierung,eingegangen am 08.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung