Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4098 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3678 - Überwachungs- und Alterungsmanagement im Abfallbehälterlager Gorleben Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 11.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 19.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 13.08.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Im vergangenen Jahr wurden Feuchtstellen auf dem Hallenboden des Abfalllagers Gorleben festgestellt , die vermutlich durch ein Starkregenereignis verursacht wurden. Die Landesaufsichtsbehörde hat daraufhin angekündigt, Maßnahmen zur Vermeidung von Feuchtigkeitseinträgen zu ergreifen und das Inspektionskonzept des Abfalllagers zu überarbeiten. Auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg fordert in einem Beschluss vom 9. März 2015 grundlegende Verbesserungen beim Überwachungs- und Alterungsmanagement im Abfalllager. Im Beschluss wird u. a. kritisiert, dass nur ein Teil der Fässer und Gebinde für Sichtkontrollen zugänglich ist und im Schadensfall erhebliche Umlagerungen notwendig wären, um defekte Fässer zu bergen. Vorbemerkung der Landesregierung Zum Sachverhalt wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hocker und Dr. Birkner vom 21. Oktober 2014 (Drs. 17/2541) verwiesen. Die vom Betreiber angekündigte Modellierung der klimatischen Bedingungen im Abfalllager Gorleben (ALG) sowie die Erarbeitung der gegebenenfalls erforderlichen organisatorischen, technischen und baulichen Maßnahmen sind zwischenzeitlich erfolgt. Die Eignung der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung von Feuchtigkeitseinträgen in das ALG sowie zur Verdichtung und Intensivierung von Inspektionen wird zurzeit vom MU als der für das ALG zuständigen Aufsichtsbehörde geprüft . Anlässlich einer Ortsbegehung durch das MU am 1. Juli 2015 wurden weder am Hallenboden noch an stichprobenartig inspizierten Abfallgebinden Feuchtstellen festgestellt. 1. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet, um zukünftig einen Feuchtigkeitseintrag in das Abfalllager zu verhindern? Eine Aussage dazu kann erst nach Abschluss der laufenden Prüfungen erfolgen. 2. Bis wann soll das neue Inspektionskonzept umgesetzt werden? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 1. 3. Welche Maßnahmen soll das neue Inspektionskonzept umfassen? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 1. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4098 2 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Alterungsmanagement im Fasslager Gorleben zu verbessern? Die Gestaltung des Alterungsmanagements im ALG ist Sache des Betreibers. Dabei sind die einschlägigen Regelungen der ESK-Leitlinien für die Zwischenlagerung von Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vom 10. Juni 2013 zu beachten, die an vielen Stellen Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Alterung des Zwischenlagers und der eingelagerten Abfallgebinde enthalten . Das MU als die zuständige Aufsicht prüft, ob der Betreiber die vorgegebenen Maßnahmen umgesetzt hat bzw. umsetzen wird. 5. Wie kann gewährleistet werden, dass alle Fässer zugänglich sind und von einer Überwachung erfasst werden? Die in der Lagergasse A gelagerten Fässer werden bislang über das Referenzfasskonzept überwacht . Die Lagerdauer ist bis zum Juni 2019 begrenzt. Alle Fässer müssen bis zu diesem Termin abtransportiert sein. Mit der Auslagerung der Fässer zu einem Konditionierungsstandort wurde begonnen . Die Anforderungen an die künftige Überwachung werden derzeit geprüft. 6. Wie kann für den Schadensfall die Bergbarkeit der Fässer gewährleistet werden? Die Fässer in der Lagergasse A können im Schadensfall durch Abbau des Fassverbandes vereinzelt und somit geborgen werden. 7. Wie bewertete die Landesregierung die Forderung des Landkreis Lüchow-Dannenberg nach einer besseren Überwachbarkeit aller eingelagerten Fässer durch den Einsatz von Kameras? Anlässlich des Aufsichtsbesuches am 1. Juli 2015 hat der Betreiber zugesagt, eventuell festgestellte Korrosionsbefunde an den Fässern auch durch den Einsatz von Kameras zu dokumentieren. Siehe Frage 5: Alle technischen Optionen werden dabei betrachtet. 8. In welcher Form wird am Standort Gorleben eine Umgebungsüberwachung durchgeführt , und wie werden die Ergebnisse veröffentlicht? Die Maßnahmen zur Umgebungsüberwachung werden gemäß den atomrechtlichen Genehmigungen für das Transportbehälterlager (TBL), das ALG und die Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) durchgeführt. Diese Maßnahmen umfassen die permanente Messung der Neutronen- und Gammadosis an verschiedenen Messstellen am Zaun des Betriebsgeländes und in der Ortslage Gorleben sowie die Überwachung der Wasser-, Luft-, Bewuchs- und Bodenaktivität in der näheren Umgebung . Die Ergebnisse werden in Berichtsform dem MU als Aufsichtsbehörde für das TBL, das ALG und die PKA vorgelegt sowie auf der Homepage der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) zugänglich gemacht. Weiterhin wird der Bericht den kommunalen Vertragspartnern der GNS sowie dem Bauernverband jährlich in einer Informationsveranstaltung vorgestellt und liegt im Informationshaus der GNS in Gorleben für jeden einsehbar aus. Zudem wurde in den Jahren 2012 bis 2014 ein freiwilliges Untersuchungsprogramm durch die LUFA (Institut der Landwirtschaftskammer) durchgeführt. Auch diese Ergebnisse wurden öffentlich bekannt gemacht. Parallel werden im Auftrag des MU vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz als unabhängiger Messstelle regelmäßig umfangreiche Messungen zur Immissionsüberwachung vorgenommen. (Ausgegeben am 20.08.2015) Drucksache 17/4098 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3678 - Überwachungs- und Alterungsmanagement im Abfallbehälterlager Gorleben Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 11.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz