Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4099 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3813 - Wie viele Schweineställe in Niedersachsen müssen mit einem Filter nachgerüstet werden? Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Hans-Joachim Janßen (GRÜNE) an die Landesregierung , eingegangen am 02.07.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 09.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 14.08.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Gemäß Nr. 31. des gemeinsamen Runderlasses von MU, MS und ML „Abluftreinigungsanlagen in Schweinehaltungsanlagen und Anlagen für Mastgeflügel …“ vom 22.03.2013 mussten diesem Erlass unterfallende bestehende Schweinehaltungsanlagen bis zum 01.05.2015 von den Immissionsschutzbehörden der Landkreise daraufhin überprüft werden, ob sie mit einer Filteranlage nachgerüstet werden müssen. Dabei sind sämtliche dem Regelungsgehalt des Erlasses unterfallenden Schweinehaltungsanlagen daraufhin zu überprüfen, ob sie die zulässige Geruchsemissionswerte der Geruchsimmissionsrichtlinie einhalten, ob die Immissionswerte der TA Luft eingehalten werden und ob die Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme aufgrund von Ammoniakimmissionen aus der jeweiligen Anlage ausgeschlossen werden kann. Ist mindestens eines der drei genannten Prüfkriterien nicht erfüllt, muss die Anlage mit einer Abluftreinigungsanlage nachgerüstet werden . Vorbemerkung der Landesregierung Die Beantwortung der Anfrage erfolgt aufgrund der dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt , Energie und Klimaschutz vorliegenden Rückmeldungen der für die Überprüfung zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte. 1. Wie viele bestehende Schweinehaltungsanlagen wurden von den einzelnen niedersächsischen Immissionsschutz- bzw. Bauordnungsbehörden gemäß Nr. 3.1 des genannten Runderlasses überprüft? Es wurden 558 Anlagen überprüft. 2. Auf welche Weise war dabei von den Betreibern der Schweinehaltungsanlagen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der Immissionsschutz- bzw. Bauordnungsbehörden der Nachweis zu erbringen, dass a) die Anforderungen der Geruchs-Immissionsrichtlinie eingehalten werden, b) die Anforderungen der TA Luft eingehalten werden, c) die Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme ausgeschlossen werden kann? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4099 2 Die Überprüfungen erfolgten durch die zuständigen Behörden zunächst nach Aktenlage anhand der dort vorliegenden Unterlagen. Teilweise enthalten bereits die Genehmigungsunterlagen entsprechende Sachverständigengutachten. Soweit zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) sowie der TA Luft und zum Ausschluss der Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme erforderlich, wurden auch im Weiteren noch Sachverständigengutachten gefordert. 3. Wie viele bestehende Schweinehaltungsanlagen müssen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der Immissionsschutz- bzw. Baubehörden mit einer Abluftreinigungsanlagen nachgerüstet werden, weil a) sie die Anforderungen der Geruchs-Immissionsrichtlinie nicht einhalten, b) sie die Anforderungen der TA Luft nicht einhalten, c) Schädigungen empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme nicht ausgeschlossen werden können? Da die Nachrüstung bestehender Schweinehaltungsanlagen gemäß Filtererlass (Gem. RdErl. des MU, MS und ML vom 22.03.2013) bis zum 01.11.2015 durch die zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden anzuordnen ist, sind die Prüfungen zum Erfordernis der Nachrüstung noch nicht bei allen Anlagen abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt sicher ist die Notwendigkeit der Nachrüstung aufgrund der Nichteinhaltung der Anforderungen der GIRL bei zwei Anlagen sowie aufgrund der Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme bei fünf Anlagen. Darüber hinaus sind gegebenenfalls weitere 19 Schweinehaltungsanlagen aufgrund der Nichteinhaltung der Anforderungen der GIRL und 40 Schweinehaltungsanlagen aufgrund der Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme mit Filteranlagen nachzurüsten. (Ausgegeben am 20.08.2015) Drucksache 17/4099 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3813 - Wie viele Schweineställe in Niedersachsen müssen mit einem Filter nachgerüstet werden? Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Hans-Joachim Janßen (GRÜNE), eingegangen am 02.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz