Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4103 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3725 - Welche Kosten entstanden durch Schwertransporte von Windenergieanlagen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 22.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 14.08.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Windenergieanlagen werden mithilfe von Schwertransporten an ihren finalen Standort transportiert. Diese Transporte werden meist von Polizeibeamten begleitet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) bindet die Ressourcen der Polizei seit Jahren zunehmend. So hat die Zahl der begleiteten Transporte durch die Polizei seit 2010 um etwa 18 % zugenommen. Der Ausbau der Windenergieanlagen spielt diesbezüglich eine wesentliche Rolle. Um die Polizei im Bereich der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten im Allgemeinen , aber auch von der Begleitung der Transporte von Windenergieanlagen im Besonderen zu entlasten, sind verschiedene Pilotprojekte initiiert worden, um qualifizierten Unternehmen diese Aufgabe zu übertragen. Eine Meldeverpflichtung der Polizeibehörden gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport über die Anzahl der begleitenden GST besteht nicht. Vor diesem Hintergrund sind die Polizeibehörden um Stellungnahme gebeten worden. Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Transporte von Windenergieanlagen mussten im vergangenen Jahr von der Polizei begleitet werden? Im Jahr 2014 hat die Polizei in Niedersachsen 19 563 Großraum- und Schwertransporte begleitet. Dabei handelt es sich um die Gesamtanzahl der begleiteten GST, eine separate Erfassung nach Transportgut erfolgt nicht. 2. Was haben diese Transporte insgesamt das Land Niedersachsen gekostet? In der Vergangenheit entstanden durch die Begleitung von GST bei der niedersächsischen Polizei Sach- und Personalkosten, die mitunter nicht kostendeckend dem verantwortlichen Unternehmer in Rechnung gestellt werden konnten. Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung vorgenommen worden , die am 10. Dezember 2014 in Kraft getreten ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4103 2 Für das Jahr 2014 wurden 1 791 766,69 Euro nach der Allgemeinen Gebührenordnung für die polizeiliche Begleitung von GST erhoben. 3. Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen durch die Anlagenbetreiber? Erkenntnisse zu den Gebühreneinnahmen der Anlagenbetreiber liegen hier nicht vor. 4. Wie viele Dienststunden haben die Polizeibeamten mit der Begleitung von Schwertransporten von Windenergieanlagen insgesamt in Niedersachsen im vergangenen Jahr erbracht? Ein verpflichtend standardisiertes Verfahren innerhalb der niedersächsischen Polizei zur Erfassung der Einsatzstunden anlässlich der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten besteht nicht. 5. Wie hoch ist der Anteil der Straßen in Niedersachsen, die für Schwerlastverkehre nicht geeignet sind? Ob eine Straße für GST geeignet ist, hängt u. a. vom Gewicht und der Fahrzeuggeometrie des jeweiligen Transportes ab. Die Frage der Befahrbarkeit von Straßen durch GST kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden. In jedem Fall sind gewichtsbeschränkte Straßen oder Brücken im Regelfall ungeeignet für GST, ebenso Straßen mit geringen Durchfahrtsbreiten oder -höhen in Abhängigkeit von den Transportmaßen. Über den Anteil der Straßen, die für GST nicht geeignet sind, besteht in Niedersachsen keine Statistik . 6. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung, in welchem Umfang Straßen in Niedersachsen durch Schwerlasttransporte erkennbar beschädigt wurden? Aufgrund unterschiedlichen Transportaufkommens werden Straßen in Niedersachsen nicht einheitlich stark durch GST beansprucht. In Bereichen mit hohem Transportaufkommen werden oftmals Schäden an Banketten, Kreiseln, Mittelinseln oder auch im Seitenraum festgestellt. Die Schäden werden im Rahmen des Unterhaltungsdienstes durch die Straßenmeistereien beseitigt und, soweit bekannt, dem jeweiligen verantwortlichen Verursacher in Rechnung gestellt. Problematisch im Bereich der Windkraftanlagen sind die Transportstrecken für die Beschickung von Windparks und Umspannwerken im Hinterland. Da die Straßen hier eigentlich zu schmal und die Radien oftmals nicht ausreichend für solche Transporte sind, werden hier einzelne Straßenabschnitte erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Auch hier können nicht immer die Verursacher der Schäden ausfindig gemacht werden. Die Dimensionierung der Straßen und insbesondere ihrer Brückenbauwerke beruht auf Lastannahmen , die von GST regelmäßig überschritten werden. Hinzu kommt, dass sich die bei der Planung zugrunde gelegte Regelbelastung immer weiter fortentwickelt hat und eine ältere Straßeninfrastruktur den Lasten von Schwertransporten noch weniger gewachsen ist als neuere Straßen und Brücken. In vielen Bereichen ist der Zustand von Straßen und Brücken bereits unzureichend und wird durch Großraum- und Schwertransporte weiter verschlechtert. Insbesondere Transporte mit außergewöhnlichen Gewichten tragen erheblich zur Abnutzung der Straßeninfrastruktur und zur Straßenschädigung bei. Aufgrund der geschilderten Komplexität kann der genaue Schadensumfang durch GST nicht benannt werden. Statistiken zu Schäden aus GST werden in Niedersachsen nicht geführt. (Ausgegeben am 21.08.2015) Drucksache 17/4103 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3725 - Welche Kosten entstanden durch Schwertransporte von Windenergieanlagen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregie-rung,eingegangen am 22.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport