Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4106 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3983 - Fehlen Mittel für die Förderung sozialpädagogischer Angebote für junge Straffällige? Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 24.07.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 30.07.2015 Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 19.08.2015, gezeichnet In Vertretung Jörg Röhmann Vorbemerkung der Abgeordneten Ausgelöst vor allem durch kriminologische Befunde zum Phänomen Jugendkriminalität sowie zur Effizienz jugendgerichtlicher Sanktionen, werden seit Beginn der 80er-Jahre durch öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe ambulante sozialpädagogische Maßnahmen für junge Straffällige angeboten . Vor dem Hintergrund des erzieherischen Handlungsansatz des Jugendstrafrechts tragen die Jugendhilfeangebote dazu bei, jungen Straffälligen sozial verantwortliches Handeln, Wiedergutmachung und die Aufarbeitung der Konflikte aufzuzeigen, um Kenntnisse, Erfahrungen und Verhaltensweisen zu stärken, die für eine Legalbewährung förderlich sind. Um dieses zu unterstützen, fördert das Land sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige. Allerdings scheint es im Moment so zu sein, dass viele Einrichtungen die beantragten Mittel nicht bzw. nicht in voller Höhe erhalten. Als Grund hierfür soll das Niedersächsische Landesamt für Soziales , Jugend und Familie auf Nachfragen den betroffenen Einrichtungen mündlich mitgeteilt haben , dass „nicht genug Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, um den Zuschuss richtlinienkonform zu bewilligen“. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land hat fortgesetzt ein hohes Interesse mit den Leistungsangeboten der Jugendhilfe erzieherische Maßnahmen im Rahmen von Jugendstrafverfahren als Alternativen zu traditionellen jugendgerichtlichen Sanktionen umzusetzen. Gemeinsam mit den Kommunen wird eine flächendeckende Struktur vorgehalten. Zur Sicherung der 58 Projekte gewährt das Land anteilig Zuwendungen zu den Kosten der Projekte. Die dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes sind 2014 um 100 000 Euro auf 2 101 500 Euro p. a. erhöht worden. Die Personalkostenzuschüsse je Vollzeitstelle wurden damit von 17 500 Euro auf 18 500 Euro angehoben. Alle Anträge auf Förderung von ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige werden richtlinienkonform im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt. Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige vom 11.11.2014 können Personal- und Honorarkosten gefördert werden. Zur Sicherung der Programmstruktur mit derzeit 58 Projekten gewährt das Land Zuschüsse von bis zu 50 % der Kosten Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4106 2 der Projekte. Für Projekte mit einem besonderen Aufwand durch erschwerte verkehrstechnische Erreichbarkeit und weiterem zusätzlichen Handlungsbedarf für die Zielgruppe sowie einem besonderen Aufwand durch innovative Maßnahmen können gemäß Nummer 5.4 der Richtlinie Ausnahmen von der regulären Personalstellenanzahl zugelassen werden. Gemäß Nummer 1.4 wird bestimmt, dass ein Anspruch des Antragstellers auf die Gewährung der Zuwendung nicht besteht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 1. Trifft es zu, dass es in diesem Bereich nicht bzw. nicht vollständig bewilligte Anträge gibt? Alle Anträge auf Förderung sind gemäß den Vorgaben der Richtlinie bewilligt worden. Kein Förderantrag wurde abgelehnt. Für die Förderung stehen ausschließlich die im Haushaltsplan eingestellten Mittel in Höhe von 2 101 500 Euro zur Verfügung. Demgegenüber beträgt die Summe aller Anträge in diesem Jahr 2 160 026,63 Euro. Um die hauptamtlichen Fachkräfte zuvorderst fördern zu können, konnten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Honorarkosten nicht in jeder beantragten Höhe bewilligt werden. Nur für einen Personalkostenantrag ist eine geringere Bewilligung gegenüber dem Antragsvolumen entschieden worden. 2. Wenn ja, wie viele Anträge wurden nicht oder nicht vollständig bewilligt? 57 von 58 Antragstellern auf Personalkostenförderung ist die beantragte Summe für die Förderung der hauptamtlichen Fachkräfte bewilligt worden. Lediglich bei einem Antragsteller ist eine nicht vollständig bewilligte Personalstellenförderung erfolgt . In diesem Fall (s. auch Antwort zu Frage 1) beantragt ein Träger zusätzliche Personalstellen und darüber hinaus, wie in den Vorjahren, eine Honorarkostenförderung. Die Förderung kann wegen konzeptioneller Änderungen nicht wie beantragt bewilligt werden. Nach Beratung des Trägers durch die Bewilligungsbehörde ist jedoch eine Lösung gefunden worden, die die Bewilligung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Vergleich zum Vorjahr und weitere Honorarkosten möglich macht. 35 der 58 Träger beantragten zusätzlich zur Förderung von Personalkosten auch die Förderung von Honorarkosten. 22 der 35 Träger erhalten Honorarkostenförderungen in der beantragten Höhe. Neun der 13 übrigen Träger werden Honorarkostenförderungen auf der Basis des Vorjahres bewilligt . Nur in vier Fällen erfolgen Bewilligungen unter dem des Vorjahresniveaus. 3. Welche Gründe gab es jeweils für die Nichtbewilligung, und gibt es genug Haushaltsmittel , um alle Zuschüsse richtlinienkonform zu bewilligen? Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, wurden alle Zuschüsse richtlinienkonform bewilligt. Eine Nichtbewilligung von Anträgen gab es nicht. Auch eine Bewilligung, die nicht in der beantragten Höhe des Antrags erfolgt, ist richtlinienkonform, da letztlich die Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Höhe der einzelnen Zuwendung bestimmt. Zur Sicherung der landesweiten Projektstruktur werden die Fachkraftstellen vorrangig gegenüber Honorarkräften gefördert, da die Basis der Arbeit durch die festangestellten Fachkräfte erfolgt. Honorarkräfte leisten zusätzliche, oftmals zeitlich befristete projektbezogene Tätigkeiten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4106 3 4. Sofern derzeit nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, plant die Landesregierung, in Zukunft mehr Mittel zur Verfügung zu stellen? Im Haushaltsjahr 2015 sind für diesen Zweck 2 101 500 Euro eingestellt. Weitere Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsplans ist für 2016 ein Ansatz in gleicher Höhe beabsichtigt. (Ausgegeben am 25.08.2015) Drucksache 17/4106 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3983 - Fehlen Mittel für die Förderung sozialpädagogischer Angebote für junge Straffällige? Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 24.07.2015 Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung