Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4118 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3510 - Sind auch in Niedersachsen Mitarbeiter des „U.S. Department of Homeland Security“ tätig? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 19.05.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 22.05.2015 Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 20.08.2015 gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Methode des Vorab-Checks bietet Vor- und Nachteile für den Passagier: So kann durch das Pre-Clearance eine lange Wartezeit am Zielflughafen verhindert werden. Diese würde aber (teilweise ) am Startflughafen wieder hinzukommen. Weiterhin müssten Personen, die keine „Freigabe“ erhielten, nicht erst am Zielflughafen umkehren, sondern würden bereits zum Reisebeginn über ihre fehlende Reiseberechtigung informiert. Außerdem stellt sich die Frage, ob durch dieses Vorgehen eine Verletzung der Hoheitsrechte gegeben ist. Offenbar sind bereits heute Mitarbeiter des „U.S. Department of Homeland Security“ (DHS) an deutschen Flughäfen stationiert. Vorbemerkung der Landesregierung Die Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden des Landes Niedersachsen erstreckt sich auf die öffentliche Sicherheit innerhalb des Staatsgebiets. Die Sicherung der Außengrenzen Deutschlands ist hingegen eine Bundesangelegenheit und wird gemäß Artikel 86 Grundgesetz von Bundesbehörden wahrgenommen. Die angesprochenen Tätigkeiten des DHS betreffen das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Zollkriminalamt sowie die zum Geschäftsbereich des Bundesministerium des Inneren gehörende Bundespolizei. Mithin ist weder der Kompetenzbereich des niedersächsischen Landtages noch der Verantwortungsbereich der Landesregierung betroffen . Der parlamentarische Informationsanspruch reicht allerdings nur so weit, wie die - mindestens mittelbare - Verantwortlichkeit der Fragesteller. Grenzen ergeben sich insbesondere aus der föderalen Struktur der Bundesrepublik. In den Wirkungsbereich der Länder darf der Bund nur so weit eingreifen als ihm Aufsichts- und Kontrollrechte zukommen. Umgekehrt darf ein Land nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes eingreifen. Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern sind selbst mit Zustimmung der Beteiligten nicht zulässig. Daher kann die Landesregierung nur Fragen beantworten, welche der entsprechenden Landeskompetenz unterfallen und nicht durch den Bund originär wahrgenommen werden. Sicherung der Außengrenzen sowie das Ausreiserecht ist eine Kernkompetenz des Bundes. In diesem Kontext ist die Bundestagsdrucksache 18/244 zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann eine Regierung ihre Bewertung zu einer bestimmten Fragestellung nur mitteilen , wenn eine entsprechende Meinungsbildung stattgefunden hat. Nach geltender Rechtsprechung ist eine Landes- oder Bundesregierung jedoch nicht verpflichtet, sich eine Meinung bezüglich Fragen zu bilden, welche nicht ihrem Verantwortungsbereich oder dem Verantwortungsbereich der ihr zugeordneten Ressorts unterfallen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4118 2 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: 1. Sind auch in Niedersachsen Mitarbeiter des DHS stationiert? Siehe Vorbemerkung 2. Welche Aufgaben nehmen diese wahr? Siehe Vorbemerkung 3. Wie bewertet die Landesregierung die Tätigkeit der Mitarbeiter des DHS in Deutschland ? Siehe Vorbemerkung (Ausgegeben am 27.08.2015) Drucksache 17/4118 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3510 - Sind auch in Niedersachsen Mitarbeiter des „U.S. Department of Homeland Security“ tätig? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landes-regierung, eingegangen am 19.05.2015 Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport