Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4123 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3789 - Das französische Parlament verbietet WLAN in Kindergärten - Was sagt die Landesregierung dazu? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 29.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 07.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 20.08.2015, gezeichnet In Vertretung Jörg Röhmann Vorbemerkung des Abgeordneten Ende Januar 2015 hat das französische Parlament ein Gesetz zur Eingrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung gegenüber Mikrowellenstrahlen verabschiedet und befürwortete zudem, die allgemeine Belastung einzudämmen, die von Mobilfunkmasten ausgeht. WLAN soll nach dem Gesetz in Kindergärten verboten werden, in denen Kinder unter drei Jahren betreut werden. In Grundschulen ist es außerhalb der unterrichtlichen Nutzung zu deaktivieren. Frankreich lässt sich dabei nach eigenen Angaben von einer Vorsorgepolitik leiten, was die möglicherweise von Mikrowellen ausgehenden Gesundheitsgefahren betrifft. 1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung aus Frankreich, dass WLAN-Netze für Kinder gefährlich sein können? Die Erwägungsgründe des französischen Gesetzgebers sind der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung geht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft bei sachgemäßem Umgang mit WLAN-Netzen nicht von einer Gefährdung von Kindern aus. Davon unabhängig wird aus Vorsorgegründen empfohlen, die persönliche Strahlenbelastung zu minimieren. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt in dem Ratgeber „Umwelt und Kindergesundheit“, einer kabelgebundenen Vernetzung den Vorzug zu geben, WLAN-Router möglichst nicht in unmittelbarer Nähe des ständigen Aufenthaltsortes aufzustellen und Möglichkeiten der nächtlichen Abschaltung der Geräte zu nutzen. 2. Falls nein, warum nicht? Unter WLAN (Wireless Local Area Networks) werden im allgemeinen Sprachgebrauch lokale Funknetzwerke verstanden, die mittels hochfrequenter elektromagnetischer Felder Entfernungen von einigen zehn Metern überbrücken und einzelne Endgeräte untereinander oder mit einem zentralen Zugangspunkt verbinden. In Deutschland sind die Frequenzbereiche um 2,4 GHz und 5 GHz freigegeben . Die maximal zulässige Strahlungsleistung von WLAN-Geräten im Frequenzbereich um 2,4 GHz liegt bei 100 Milliwatt EIRP (äquivalente isotrop abgestrahlte Leistung) und für den Frequenzbereich um 5 GHz bei 200 Milliwatt EIRP für Indoor-Nutzungen. Aufgrund dieser relativ geringen Sendeleistung fallen WLAN-Geräte, wie sie üblicherweise im Gebrauch sind, nicht unter die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4123 2 Das Bundesamt für Strahlenschutz geht davon aus, dass die nach der 26. BImSchV geltenden Grenzwerte für Mobilfunkanwendungen auch Kinder und Jugendliche schützen. Die Immissionen von WLAN-Geräten sind, bei sachgerechter Verwendung, um ein Vielfaches geringer als beim Mobilfunk . Des Weiteren haben Untersuchungen im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms ergeben, dass Immissionen von WLAN- oder Bluetooth-Geräten in typischen Heim- oder Büroumgebungen im Bereich von deutlich unterhalb von 0,1 % bis hin zu maximal 1,2 % der Referenzwerte der EU-Ratsempfehlung 99/519/EG 1 liegen. Werte in dieser Größenordnung zeigten auch eigene Messungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Die Immissionen sind im Nahbereich der Quelle (Access Point) höher und nehmen mit zunehmendem Abstand in der Regel rasch ab. Demnach kann im Allgemeinen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und auch bezogen auf die Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz durch die herkömmlichen WLAN-Anwendungen nicht von einer Gesundheitsbeeinträchtigung ausgegangen werden. Ähnlich dem Mobilfunk kann davon ausgegangen werden, dass die individuelle Exposition für Personen im Bereich des WLAN primär durch die Nutzung der Endgeräte bestimmt wird. 3. Sieht die Landesregierung bei diesem Thema auch Handlungsbedarf in Niedersachsen ? In Niedersachsen wird im Rahmen des Konzepts „Medienkompetenz in Niedersachsen - Meilensteine zum Ziel“ eine Stärkung der digitalen Bildung in allen Bildungsbereichen angestrebt. Der zeitgemäße Einsatz digitaler Endgeräte durch Schülerinnen und Schüler ist dauerhaft nur mit einer IT-Infrastruktur realisierbar, die in den Bildungseinrichtungen ein angemessenes WLAN vorhält. Für die Ausstattung - also auch für die IT-Ausstattung - von Kindergärten und Schulen sind die jeweiligen Träger zuständig. Die Landesregierung geht davon aus, dass die einschlägigen Bestimmungen eingehalten werden, wenn ein Träger für seinen Kindergarten oder seine Schule WLAN einrichtet. Daher sieht die Landesregierung hier keinen Handlungsbedarf. 4. Sind der Landesregierung Kindergärten und Schulen in Niedersachsen bekannt, in denen WLAN-Netze eingeschaltet sind, wenn dort Kinder betreut werden? Ausstattungsfragen der Kindergärten fallen nicht in die Zuständigkeit des Landes, sondern sind Angelegenheit der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Das Landesjugendamt prüft im Rahmen der Erlaubniserteilung lediglich, ob die landesrechtlich vorgegebenen Standards für die Größe der Räume erfüllt werden. Die Abnahme der Räumlichkeiten und deren Ausstattung - auch im Hinblick auf mögliche Gefahrenquellen - erfolgt in kommunaler Zuständigkeit. Erhebungen zur Ausstattung von Kindergärten mit WLAN oder darüber, ob WLAN-Netze eingeschaltet sind, wenn Kinder dort betreut werden, sind der Landesregierung nicht bekannt. Für die IT-Ausstattung der Schulen sind nach den schulgesetzlichen Bestimmungen die kommunalen Schulträger bzw. die Träger der freien Schulen zuständig. Eine Erhebung, in wie vielen der über 3 000 Schulen ein WLAN-Netz betrieben wird bzw. WLAN-Netze in Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler eingeschaltet sind, liegt aktuell nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Welche Empfehlungen gibt die Landesregierung Schulen und Kindergärten in Niedersachsen zum Einsatz von WLAN-Netzen? Für die Beratung von Schulen zur IT-Ausstattung hält der Niedersächsische Bildungsserver Materialien bereit. Diese werden derzeit überarbeitet und im Herbst 2015 neu auf dem Server veröffentlicht . Hier werden dann auch aktuelle Informationen zum Einsatz von WLAN berücksichtigt. 1 Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz) (Ausgegeben am 31.08.2015) Drucksache 17/4123 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3789 - Das französische Parlament verbietet WLAN in Kindergärten - Was sagt die Landesregie-rung dazu? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 29.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung