Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4130 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3783 - Infraschall: Wie bewertet die Landesregierung das „Faktenpapier Windenergie und Infraschall “ des Bürgerforums Energieland Hessen? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 25.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 07.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 18.08.2015 gezeichnet In Vertretung Almut Kottwitz Vorbemerkung des Abgeordneten Das Bürgerforum Energieland Hessen hat ein „Faktenpapier Windenergie und Infraschall“ erarbeitet , das vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung herausgegeben wurde. Im Faktenpapier (Stand Mai 2015) ist zu lesen: „Legt man die bisher bekannten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Messergebnisse von Infraschall durch Windenergieanlagen zugrunde, ist aus Sicht der Expertinnen und Experten der in Hessen festgelegte Mindestabstand von Windenergieanlagen zum Siedlungsrand (1 000 m) daher im Sinne der Vorsorge gegen Infraschall aus heutiger Sicht ausreichend.“ Weiter heißt es: „In Hessen wird mit der 1 000-MeterMindestabstandsregelung von Windenergieanlagen zum Siedlungsrand bei dem derzeitigen Erkenntnisstand aus Sicht der Expertinnen und Experten das Vorsorgeprinzip bereits ausreichend angewandt.“ Die Niedersächsische Landesregierung dagegen verzichtet ganz auf Mindestabstände und verweist in ihrem Windenergieerlass auf die TA Lärm. Damit werden deutlich niedrigere Abstände zur Wohnbebauung akzeptiert und rechtlich zugelassen. Vorbemerkung der Landesregierung Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe der Landesregierung, Presseberichte, Flyer oder Broschüren zu Windkraftanlagen zu überprüfen und zu kommentieren. Seit der Beantwortung der mündlichen Anfrage Nr. 31 in der LT-Drs. 17/2240 vom 24.10.2014 sowie der Kleinen schriftlichen Anfrage vom 15.04.2015 in der LT-Drs. 17/3610 haben sich keine neuen fachlichen oder rechtlichen Sachverhalte ergeben. Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse ist der von Windkraftanlagen erzeugte Infraschall bei den durch den hörbaren Schall erforderlichen Abständen nicht mehr wahrnehmbar. Es gibt nach aktuellem Kenntnisstand keine belastbaren Anhaltspunkte für Gesundheitsgefährdungen durch Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle . 1. Wie bewertet die Landesregierung die im „Faktenpapier Windenergie und Infraschall“ beschriebenen Ergebnisse? Die Landesregierung beobachtet die laufenden wissenschaftlichen nationalen wie internationalen Studien zum Thema Infraschall. Sie beteiligt sich aber nicht an den Prozessen der wissenschaftlichen Hypothesenbildung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4130 2 Das Faktenpapier stellt keine neue wissenschaftliche Erkenntnisquelle dar. Der Bund und Andere haben bereits weitere Studien hinsichtlich der Auswirkungen von Windkraftanlagen angeschoben. Das Umweltbundesamt hat ein auf Basis der „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall“ durchzuführendes Forschungsvorhaben „Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen“ in Auftrag gegeben (UFOPLAN 3714 51 100 0). Das Land Baden-Württemberg führt derzeit eine Studie zu Infraschall und Windkraftanlagen durch. Mit dem Endergebnis wird im Laufe des Jahres gerechnet. Nach Vorlage dieser Studien wird zur prüfen sein, ob und gegebenenfalls inwieweit ihre Ergebnisse in der niedersächsischen Verwaltungspraxis zu berücksichtigen sind. 2. Warum verweist die Landesregierung auf die Erkenntnisse des Umweltbundesamtes und lässt das „Faktenpapier“ des Bürgerforums unbeachtet? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wird die Landesregierung nach Kenntnisnahme des „Faktenpapiers“ Änderungen am Windenergieerlass vornehmen, gegebenenfalls welche? Die Landesregierung sieht nach jetzigem Kenntnisstand im Hinblick auf die geltenden immissionsschutzrechtlichen Anforderungen (siehe Vorbemerkung) keine Veranlassung, den Windenergieanlass um ein Abstandskriterium zu erweitern. (Ausgegeben am 02.09.2015) Drucksache 17/4130 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3783 - Infraschall: Wie bewertet die Landesregierung das „Faktenpapier Windenergie und Infra-schall“ des Bürgerforums Energieland Hessen? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung,eingegangen am 25.06.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz