Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4147 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3347 - Wie verläuft die Fahndung nach dem im nordwestlichen Niedersachsen auffälligen Wolf? Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann, Dr. Stephan Siemer, Martin Bäumer, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ansgar Focke, Ingrid Klopp, Axel Miesner, André Bock, Helmut Dammann-Tamke, Clemens Große Macke, Frank Oesterhelweg, Ulf Thiele und Lutz Winkelmann (CDU), eingegangen am 15.04.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 14.08.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Nachdem sich ein Wolf in den Bereichen Goldenstedt und Wildeshausen sowie im Raum Leer und Cloppenburg vermehrt ohne Scheu Wohngebieten, Schulgeländen und Kindergärten genähert hatte , sollte dieser auf Erlass des Umweltministeriums und NLWKN vom 3. März 2015 eingefangen, besendert und anschließend vergrämt werden. Wie man der Presse entnehmen konnte, wurde hierfür neben Polizeimannschaften und Hundeführern auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt - ohne Erfolg (vgl. http://www.nwzonline.de/blaulicht/wolf-flieht-erfolgreich-vor-der-polizei-wolf-fliehterfolgreich -vor-der-polizei_a_25,0,544280582.html vom 14. März 2015). Vorbemerkung der Landesregierung Bei allen Maßnahmen im Umgang mit dem unter Artenschutz stehenden Wolf steht für die Landesregierung die Sicherheit der Menschen immer an erster Stelle. Deswegen sollte der auffällig wenig scheue Wolf zur besseren Überwachung und gegebenenfalls als Grundlage für gezielte Vergrämungsmaßnahmen gefangen und besendert werden. Inzwischen ist festgestellt worden, dass der gesuchte sogenannte Wanderwolf identisch mit dem am 15. April 2015 auf der A 7 bei Berkhof tot aufgefundenen Tier ist. Den vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) im Auftrag des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) durchgeführten Untersuchungen zufolge war das Tier von einem Lkw erfasst worden. Es handelte sich um einen jungen Wolf. Jungtiere gelten allgemein als weniger scheu und besonders neugierig. 1. Aufgrund welches konkreten Ereignisses oder Vorfalls wurde der umfangreiche Polizeieinsatz angeordnet? Grundlage des Polizeieinsatzes war eine Wolfssichtung durch einen Polizeivollzugsbeamten am Morgen des 13. März 2015. Dabei wurde der Wolf auf einem Fahrradweg am Rande der Bundesstraße 401 gesichtet und war augenscheinlich im Begriff, auf die Fahrbahn zu treten. Durch das Betätigen der Pkw-Hupe durch den Polizeivollzugsbeamten konnte der Wolf allerdings davon abgehalten werden. Es war davon auszugehen, dass es sich um den wenig scheuen Wanderwolf handelte, der eingefangen werden sollte. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4147 2 2. Was war das konkrete Ziel des Polizeieinsatzes? Ziel des Polizeieinsatzes war es, eine etwaige Gefahr für die Bevölkerung durch den wenig scheuen Wolf abzuwehren. Dafür sollte das Tier aufgespürt und immobilisiert werden; das Tier sollte mittels Betäubungsgewehr betäubt und anschließend in eine Auffang- oder in eine Quarantänestation gebracht werden. In der Folge sollte das Tier untersucht, besendert und gegebenenfalls nach Freilassung vergrämt werden. 3. Wann und wie lange wurde der Wolf gesichtet, und warum führten die Sichtungen zu keinem feststellbaren Erfolg? Am 13. März 2015 wurde der Wolf in der Zeit von ca. 07:25 Uhr bis ca. 08:45 Uhr insgesamt sieben Mal an verschiedenen Orten gesichtet. Dabei handelte es sich um öffentlichen Verkehrsraum, Freiflächen von Gärtnereien und Baumschulen oder eines Einfamilienhauses sowie um einen Wanderweg und ein Waldstück. Der Wolf bewegte sich stets zwischen der Bundesstraße 401 und dem angrenzenden nördlichen, teilweise bewaldeten Hinterland. Durch die hierdurch gegebene Unübersichtlichkeit wurden die Suche und das Heranführen von Einsatzkräften für mögliche Umstellungsmaßnahmen erschwert. 4. Wer war an der Suche nach diesem Wolf konkret und in welcher Stärke beteiligt? Der angeführte Polizeieinsatz erstreckte sich auf die Inanspruchnahme von sechs Funkstreifenwagen aus dem Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg sowie auf den Einsatz eines Polizeihubschraubers der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen. Insgesamt waren 15 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eingesetzt, darunter auch ein nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zur Betäubung des Tieres berechtigter Polizeivollzugsbeamter. 5. Wie sollte mit dem Wolf nach der Sichtung verfahren werden, und welche Handlungen waren dafür vorbereitet? Nach einer Sichtung sollte der Wolf durch die berechtigten Personen immobilisiert werden und anschließend in eine Auffang- oder in eine Quarantänestation gebracht werden. In der Folge sollte das Tier untersucht, besendert und gegebenenfalls nach Freilassung vergrämt werden. Alle notwendigen Voraussetzungen für die beschriebene Vorgehensweise wurden umgehend nach den ersten Sichtungen des wenig scheuen Wolfes getroffen. 6. Welche Kosten verursachte die Suche des Wolfs bisher (bitte detaillierte Aufstellung nach Haushaltsstellen)? Die eingesetzten Kräfte der Polizei befanden sich im Regeldienst, sodass etwaiger Mehrdienst nicht entstanden ist. Kosten für Betäubungsmittel sind ebenfalls nicht entstanden. Daneben ergeben sich Einsatzkosten aus folgenden Haushaltsstellen: Haushaltsstelle 0320-5140101 (Kraftstoffkosten für Kfz) Die sechs eingesetzten Funkstreifenwagen haben insgesamt etwa 162 km zurückgelegt. Der Durchschnittsverbrauch bei den Funkstreifenwagen liegt bei 6,6 l Diesel. Bei einem zugrunde gelegten Kraftstoffpreis von 1,10 Euro pro Liter belaufen sich die Gesamtkosten auf 11,76 Euro. Haushaltsstelle 0320-5140112 (Kraftstoffkosten für Luftfahrzeug) Der Polizeihubschrauber wurde für einen Zeitraum von 30 Minuten eingesetzt. Dabei wurden 115 Liter Kerosin verbraucht. Der Kerosinpreis wird (ohne Mineralölsteuer) mit 1,26 Euro pro Liter zugrunde gelegt. Die Gesamtkosten betragen somit 144,90 Euro. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4147 3 Haushaltsstelle 1520-68265 (Beauftragungen zum Fang des Wolfes) Die Kosten für die vom NLWKN beauftragten Fangversuche des im nordwestlichen Niedersachsen auffällig gewordenen „Wanderwolfs“ addieren sich auf 8 080,69 Euro inkl. Sach- und Reisekosten 7. Unter welchen Voraussetzungen wird bei vermissten Personen ein vergleichbarer Aufwand angeordnet? Der zu bemessene Umfang von Suchmaßnahmen nach vermissten Personen hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann nicht pauschal angegeben werden. 8. Unter welchen konkreten Voraussetzungen wird die Landesregierung erneut einen vergleichbaren Sucheinsatz anordnen? Kernaufgabe der Polizei ist u. a. die Gefahrenabwehr. Insoweit ist ein vergleichbarer Einsatz bei einer ebenfalls vergleichbaren Einsatzlage möglich. Art und Umfang eines Sucheinsatzes oder Fangversuchs müssen immer auf den einzelnen Fall abgestimmt werden. 9. Hält die Landesregierung Einsätze im gleichen Umfang für zielführend, um auch zukünftig verhaltensauffälligen Wölfen zu begegnen? Art und Umfang eines Sucheinsatzes oder Fangversuchs müssen immer auf den einzelnen Fall abgestimmt werden. Die Suche oder der Fang eines Wolfs, der sich auf Wanderschaft befindet, ist anders zu organisieren als der Fang von Wölfen in ihrem heimischen Streifgebiet. (Ausgegeben am 08.09.2015) Drucksache 17/4147 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3347 Wie verläuft die Fahndung nach dem im nordwestlichen Niedersachsen auffälligen Wolf? Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann, Dr. Stephan Siemer, Martin Bäumer, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ansgar Focke, Ingrid Klopp, Axel Miesner, André Bock, Helmut Dammann-Tamke, Clemens Große Macke, Frank Oesterhelweg, Ulf Thiele und Lutz Winkelmann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz