Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4150 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3985 - Wie sieht es mit den Vorhaben des Justizministeriums aus? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 24.07.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 30.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 31.08.2015, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Im Zuge der Kleinen schriftlichen Anfrage „Die Ministerin hat einen starken Willen zur Gestaltung, einen langen Atem und preußisches Stehvermögen - Verlorengegangener Gestaltungswille einer Justizministerin?“ (Drs. 17/2316) des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) wurde die Landesregierung nach dem Umsetzungsstand der in der Koalitionsvereinbarung gesteckten Ziele befragt. In der Antwort (Drs. 17/2644) wird u. a. auf – das „SICHERHEITSKONZEPT 2014“, – eine Reformierung des Richtergesetzes, – eine Beteiligung der Justizverbände und Gewerkschaften bei der Einstellung und Beförderung von Richtern, – die Maßnahmen und Pläne des Koordinierungsausschusses der Justizministerkonferenz, – das Resozialisierungsgesetz, auf Wirtschafts- und Steuerkriminalität, – eine Reform der Tötungsdelikte und – eine Überarbeitung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz eingegangen. 1. Was ist das Ergebnis der in der Antwort zur Frage 1 angesprochenen Evaluation des Aus- und Fortbildungskonzepts für den Justizwachtmeisterdienst? Die durch die Koordinierungsstelle bei dem Oberlandesgericht Oldenburg vorgelegten Ergebnisse der Evaluation bestätigen das derzeitige Aus- und Fortbildungskonzept für den Justizwachtmeisterdienst . Insgesamt gaben die Befragten positive Bewertungen zum Konzept, und es konnte eine spürbare Verbesserung der Aus- und Fortbildung durch das Konzept festgestellt werden. 2. Wie viele und welche der in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Ansprechpartner konnten für Sicherheitsfragen gewonnen werden? Das Justizministerium hat zu Beginn des Jahres eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Ministeriums , der Landgerichte Braunschweig und Lüneburg sowie der Justizvollzugsanstalten Wolfenbüttel und Uelzen einberufen, um die Implementierung der Ansprechpartner für Sicherheit vorzubereiten. Es galt insbesondere, die Aufgaben der Ansprechpartner von der der Leitung der Gerichte und Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4150 2 Staatsanwaltschaften, bei denen die Zuständigkeit für die Sicherheit in den Gebäuden als Führungsaufgabe liegt, abzugrenzen. Es wurde vereinbart, dass die genannten Landgerichte mit Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten der Justizvollzugsanstalten umfassende Sicherheitskonzepte bis zum Sommer entwickeln. In diesen werden auch die konkreten Aufgaben der Ansprechpartner für Sicherheitsfragen beschrieben werden. Ziel ist es, im Spätsommer diese beispielhaften Sicherheitskonzepte an größere Landgerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen weiterzugeben und die Erstellung vergleichbarer umfassender Sicherheitskonzepte anzuregen. Auf Grundlage der Sicherheitskonzepte werden sodann Ansprechpartner für Sicherheitsfragen vor Ort eingesetzt werden. 3. Wann wird die in der Beantwortung zu Frage 1 erwähnte Veranstaltung zum Erfahrungsaustausch für das Einlasskontrollpersonal in 2015 durchgeführt? Nach der erfolgreichen Durchführung der ersten Veranstaltungen für den Justizwachtmeisterdienst „Erfahrungsaustausch Einlasskontrollen“ im Jahr 2014 werden weitere Veranstaltungen im Jahr 2015 wie folgt angeboten: Bezirk Braunschweig: Drei Veranstaltungen im 4. Quartal 2015, für die die genauen Termine noch festgelegt werden. Geplant ist, von den drei Veranstaltungen je eine in Braunschweig, Goslar und Göttingen stattfinden zu lassen. Bezirk Celle: - 09.11.2015 in Hannover, - 10.11.2015 in Tostedt. Bezirk Oldenburg: - 08.09.2015 in Oldenburg, - 17.11.2015 in Osnabrück. überregional: - 13.10.2015 in Hannover. 4. Wann werden die für 2015 nach der Antwort zu Frage 1 geplanten Veranstaltungen zum Umgang mit gefährlichen und kritischen Situationen im Gerichtsalltag stattfinden, und inwiefern bewertet die Landesregierung die Anzahl an Veranstaltungen als angemessen ? Seit 2011 werden Schulungen zum Thema Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften für Justizbedienstete angeboten. Nachdem im Jahr 2014 erfolgreich 15 Sicherheitsschulungen an verschiedenen Gerichten in Niedersachsen stattgefunden haben, sind im Jahr 2015 weitere 15 Veranstaltungen wie folgt geplant: Im Bezirk des OLG Braunschweig sollen zwei Veranstaltungen im Zeitraum Mitte September 2015 bis November 2015 stattfinden. Im Bezirk des OLG Celle sind sieben Sicherheitsschulungen geplant: am 24.09.2015 im Amtsgericht Winsen, am 02.11.2015 im Amtsgericht Lehrte und am 24.11.2015 im Amtsgericht Peine. Weitere vier Veranstaltungen sollen im Zeitraum September 2015 bis Anfang Dezember 2015 durchgeführt werden. Im Bezirk des OLG Oldenburg sind für den Zeitraum September bis Anfang Dezember 2015 vier Schulungen vorgesehen. Das Landessozialgericht bietet am 15.10.2015 im Sozialgericht Hannover eine Schulung für dortige Bedienstete und am 10.11.2015 eine Veranstaltung im Sozialgericht Braunschweig für Bedienstete des Sozialgerichts und des Verwaltungsgerichts Braunschweig an. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4150 3 Die Anzahl der Veranstaltungen erscheint als angemessen, da bei den 15 im Vorjahr durchgeführten Sicherheitsschulungen alle interessierten Justizbediensteten teilnehmen konnten. 5. Was ist das Ergebnis der in der Beantwortung zu Frage 1 angekündigten Evaluation zu der Veranstaltung zur Sicherheitsschulung für Richter? Die erste Tagesveranstaltung „Deeskalation im gerichtlichen Verfahren“ fand am 16.03.2015 in Wildeshausen statt. Sie richtete sich an Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten sowie Entscheider anderer Dienste (z. B. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die im Bereich der Zwangsvollstreckung tätig sind). Die Tagung ist von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut bewertet worden. Es bestand ein hohes Interesse an praktischen Beispielen für deeskalierende Gesprächssituationen . Diesem Interesse soll in den nächsten Veranstaltungen noch stärker Rechnung getragen werden. Der Anteil der praktischen Übungssequenzen soll erhöht werden. Die nächste Veranstaltung ist geplant für den 24.11.2015. 6. Wie viele der in der Beantwortung zu Frage 1 angekündigten 20 zusätzlichen VZE für die Einlasskontrollen wurden bereits eingestellt? Von den im Rahmen des „SICHERHEITSKONZEPTS 2014“ mit dem Haushalt 2015 zusätzlich bereitgestellten 20 Stellen des Wachtmeisterdienstes (jeweils 10 x Bes.-Gr. A 6+Z und Bes.-Gr. A 5+Z) sind mit Stand August 2015 14 Stellen bereits besetzt. Für eine Stelle wird auf Wunsch des Bewerbers eine Einstellung erst zum 01.10.2015 erfolgen. Zwei Stellen waren bereits vorübergehend besetzt. Diese Beschäftigungsverhältnisse mussten jedoch teilweise aus Gründen mangelnder Eignung vorzeitig beendet werden. Für diese Stellen laufen derzeit jedoch wieder Bewerbungsverfahren, die voraussichtlich noch im Jahr 2015 abgeschlossen sein werden. Für weitere zwei Stellen laufen derzeit erstmalig Bewerbungsverfahren, die ebenfalls noch im Jahr 2015 abgeschlossen sein werden. Diese Verzögerungen sind dem Umstand geschuldet, dass neben der Besetzung neuer Stellen bei einigen Gerichten auch Personalausfälle kompensiert werden müssen, sodass in diesen Fällen Stellenbesetzungen nur im Rahmen einer personalwirtschaftlichen Gesamtbetrachtung möglich sind. Eine der Arbeitsgerichtsbarkeit zugelegte Stelle ist noch nicht besetzt. 7. Welche der in der Beantwortung zu Frage 1 angekündigten Baumaßnahmen und technischen Anschaffungen zur Gewährleistung und Verbesserung der Sicherheit in Gerichten und Staatsanwaltschaften wurden bereits vollzogen? Die für 2015 angekündigten Haushaltsmittel für die Beschaffung von Metalldetektorrahmen, Gepäckdurchleuchtungsanlagen , Videoüberwachungs- und Notrufsystemen sind den Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt worden. Aus den für kleine Baumaßnahmen insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln werden derzeit neben Brandschutz- und energetischen Maßnahmen sowie solchen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und allgemeinen Umbauund Sanierungsmaßnahmen folgende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt: - beim Landgericht Lüneburg die Schaffung zusätzlicher Vorführzellen, - beim Verwaltungsgericht Lüneburg die Neugestaltung des Eingangsbereichs unter Sicherheitsaspekten und - beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle der Austausch vorhandener Türelemente gemäß Empfehlung des LKA und der Einbau eines Stahlgitterzauns inkl. Übersteigsicherung ebenfalls gemäß Empfehlung des LKA. Die für 2015 eingeplante Pförtnerloge kann erst im kommenden Jahr erneuert werden, weil sich bei der Ausführungsplanung erhebliche Kostensteigerungen ergeben haben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4150 4 8. Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits für die Verbesserung der Sicherheit der Mitarbeiter des Justizvollzugs umgesetzt? Die veralteten Personennotrufanlagen in den Justizvollzugsanstalten Vechta und Wolfenbüttel sowie der Jugendanstalt Hameln wurden im Jahr 2015 gegen moderne Anlagen ausgetauscht. In der JVA Meppen wurde die vorhandene Personennotrufanlage im Jahr 2014 technisch ertüchtigt und in der Abteilung Hildesheim der JVA für Frauen in Vechta im Jahr 2015 eine Personennotrufanlage erstmals installiert. Aktuell wird in der JVA Uelzen die fast neuwertige Personennotrufanlage der zwischenzeitlich geschlossenen Abteilung Salinenmoor der JVA Celle installiert, um die dort abgängige Anlage zu ersetzen. Mit einem Abschluss der Arbeiten ist noch im Jahr 2015 zu rechnen. Die Kosten aller genannten Maßnahmen belaufen sich auf 3 619 500 Euro. 9. Welche Ergebnisse ergab die in Frage 2 angekündigte Evaluation der Analyse der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften, und welche Eckpunkte konnten festgelegt werden? Gegenstand der Evaluation sind die im Jahr 2010 eingeführten Änderungen der richterlichen und staatsanwaltlichen Mitbestimmungstatbestände im Niedersächsischen Richtergesetz (NRiG). Die Leiter der Obergerichte und Generalstaatsanwaltschaften sowie die Richter- und Staatsanwaltsvertretungen haben in den Evaluationsbögen die Änderungen überwiegend mit „sehr gut“ oder „gut“ beurteilt. Dennoch haben die Bewertungen und Anmerkungen in den Evaluationsbögen und die anschließend geführte Diskussion hierüber weitere Änderungs- und Überprüfungswünsche der Beteiligten ergeben, die sich wie folgt darstellen lassen: - Änderung des § 31 Abs. 2 NRiG, sodass bei der Einladung zu den Beteiligungsgesprächen die Frist zur Einladung einvernehmlich abgekürzt werden kann, - Prüfung eines Mitbestimmungsrechts bei den Generalstaatsanwaltschaften bei Abordnungen und Zuweisungen von Proberichterinnen und Proberichtern, - Klarstellung, dass bei Referendararbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern nicht deren „Bestellung “, sondern deren „Auswahl“ der Mitbestimmung unterfällt, - Keine Festlegung einer Höchstdauer für die Ausübung der Referendararbeitsgemeinschaftsleitung , - Ausschreibung der Besetzung der Referendararbeitsgemeinschaftsleitung und der dauerhaften Übertragung von Verwaltungsaufgaben, - Überprüfung der in §§ 20 Abs. 2 Satz 2 und 21 Abs. 2 NRiG enthaltenen Ausnahmeregelungen, - Überprüfung der Reichweite des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRiG (Verzicht auf Ausschreibung), - Überprüfung der Mitbestimmung bei mehreren Abordnungen, die auf einer Maßnahme beruhen, - Aufwertung der Regelung in § 21 Abs. 1 Nr. 4 zum Mitbestimmungstatbestand und Prüfung ihrer Erweiterung um die Mitarbeit in Projekten, - Prüfung der Mitbestimmung beim Abschluss von Budgetvereinbarungen, - Überprüfung der Regelung in § 20 Abs. 1 Satz 4 NRiG, - Änderung des § 22 NRiG, sodass in seinem Anwendungsbereich auch die örtlichen Richterräte bei den Obergerichten zu beteiligen sind, - Überprüfung der Zuständigkeit des erweiterten Personalrats, - Beteiligung des Präsidialrats bei der Ernennung von Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit, - Überprüfung der Vorsitzregelung im Präsidialrat, - Einführung von Beteiligungsgesprächen bei den Amtsgerichtsrichtervertretungen, - Schaffung einer Personalunion von Amtsgerichtsrichtervertretung und besonderem Richtervertreter , Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4150 5 - Beteiligung der Amtsgerichtsrichtervertretung bei Abordnungen oder Versetzung von Richterinnen und Richtern, - Kein Mitwirkungsrecht in Wiedereingliederungsfällen, - Anpassung des § 25 Abs. 3 NRiG an § 11 Abs. 4 NPersVG. Die Änderungs- und Prüfungswünsche der Beteiligten sind durch die zuständigen Fachreferate des Justizministeriums geprüft und bewertet worden. Auf dieser Grundlage sind Anfang März 2015 die Eckpunkte für die Stärkung der Mitwirkungsrechte für die Richter- und Staatsanwaltsvertretungen festgelegt worden, auch soweit sie die nicht von der Evaluation unmittelbar berührte, im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung der Mitwirkungsrechte im Bereich der Budgetierung betreffen. Im Einzelnen lauten die Eckpunkte stichpunktartig: - Einschränkung der Zuständigkeit des erweiterten Personalrats (§ 19 Satz 3 NRiG) auf gemeinsame Angelegenheiten allgemeiner und sozialer Art sowie Prüfung einer klareren Formulierung von § 36 Satz 2 NRiG, - Streichung der Vorrangregelung in § 20 Abs. 1 Satz 4 NRiG, - Klarstellung, dass bei Referendararbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern nicht deren „Bestellung “; sondern deren „Auswahl“ der Mitbestimmung unterfällt, - Anpassung des § 20 Abs. 2 Satz 2 und § 21 Abs. 2 NRiG an das Stellenhebungskonzept, - Prüfung der Definition der dauerhaften Übertagung von Verwaltungsaufgaben (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 NRiG), - Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Budgetrat (Mitglieder, Befugnisse), - Schaffung von Benehmenstatbeständen bei der Beschäftigung von Personal aus Sachmitteln, bei dem Abschluss von Budget- und Zielvereinbarungen zwischen MJ und den Mittelbehörden sowie Erweiterung des § 21 Abs. 1 Nr. 9 NRiG auf dazugehörige Zielvereinbarungen, soweit sie der Mitbestimmung zugänglich sind, - Schaffung eines Benehmens- oder Mitbestimmungstatbestandes bei unterjähriger Verschiebung von Personalmitteln in den Sachmittelbereich, die Aufstellung von Prioritätenlisten und Entscheidungskriterien für die Verteilung von Restmitteln sowie die Entscheidung darüber, - Normierung von Informationspflichten der Dienststellen gegenüber den jeweiligen Vertretungen über das Gesamtbudget, - Gesetzliche Regelung eines Interessenbekundungsverfahrens in den Fällen des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 sowie § 21 Abs. 1 Nr. 4 NRiG, - Änderung des § 22 NRiG, sodass in seinem Anwendungsbereich auch die örtlichen Richterräte bei den Obergerichten zu beteiligen sind, - Änderung des § 31 Abs. 2 NRiG, sodass bei der Einladung zu den Beteiligungsgesprächen die Frist zur Einladung einvernehmlich abgekürzt werden kann, - Einführung von Beteiligungsgesprächen bei den Amtsgerichtsrichtervertretungen, - Schaffung einer Personalunion von Amtsgerichtsrichtervertretung und besonderem Richtervertreter bei den Amtsgerichten, - Prüfung einer Anpassung des § 25 Abs. 3 NRiG an § 11 Abs. 4 und § 12 NPersVG. Als weiterer Eckpunkt ist vorgesehen, die beabsichtigten Änderungen des NPersVG im Bereich der Mitwirkungsrechte der Personalvertretungen auf die Richter- und Staatsanwaltsvertretungen zu übertragen, soweit dieses mit den Besonderheiten des NRiG vereinbar ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4150 6 10. In welchen Abständen und wann tagt der Koordinierungsausschuss der Justizministerkonferenz ? Der Ausschuss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zur Koordinierung der Juristenausbildung tagt in unregelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich. Die letzte Sitzung fand am 09./10.07.2015 statt, die nächste ist für den 21./22.01.2016 vorgesehen. 11. Wann genau erfolgt der in der Beantwortung zu Frage 3 angesprochene Beitritt zu einem Verbund aus mehreren Bundesländern, um die Plattform „ELAN-REF“ nutzen zu können? Der Beitritt Niedersachsens ist für Ende 2015/Anfang 2016 in Aussicht genommen. 12. Welche Ergebnisse brachte die in der Antwort zu Frage 5 angesprochene Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz zur Wiedereingliederung entlassener Gefangener? Die länderübergreifende Arbeitsgruppe „Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener als gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ unter der Federführung von Schleswig-Holstein hat ihren Bericht zur 121. Tagung des Strafvollzugsausschusses der Länder im Mai 2015 vorgelegt. Der Bericht konnte aber nicht mehr bis zur 86. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2015 geprüft werden. Aus diesem Grund hat Schleswig-Holstein die Justizministerien der Länder um Prüfung und hausinterne Abstimmung der durch die Arbeitsgruppe vorgelegten Ergebnisse sowie Mitteilung eventueller Änderungsbedarfe bis zum 01.07.2015 gebeten. Die endgültige Abstimmung soll im nächsten Strafvollzugausschuss zur Vorlage bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister erfolgen. 13. Inwiefern geht die Landesregierung davon aus, dass ein Landesresozialisierungsgesetz wie es in der Beantwortung der Frage 5 angesprochen wird, noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann? Der Prozess hinsichtlich der Prüfung der erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen und die Überlegungen zur Ausgestaltung eines Landesresozialisierungsgesetzes dauern an und lassen sich derzeit zeitlich schwer abschätzen. 14. Welche Ergebnisse hat die in der Antwort zu Frage 6 angekündigte Erörterung der Änderungswünsche am NJVollzG der vollzuglichen Praxis erbracht? Inhalt und Umfang etwaiger gesetzlicher Änderungsbedarfe sind Gegenstand intensiver fachlicher Beratungen. Die Berichte der Justizvollzugseinrichtungen sind ausgewertet und für die weitere Diskussion aufbereitet worden. Am 18.09.2015 wird ein ganztägiger Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern der Justizvollzugseinrichtungen sowie des Justizministeriums stattfinden. Im Fokus wird hierbei neben inhaltlichen Fragen die künftige Struktur der gesetzlichen Regelungen stehen. Ergänzend wird auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 6 der Kleinen schriftlichen Anfrage in der Drucksache 17/2316 verwiesen. 15. Wie ist der aktuelle Sachstand des im Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels? Der Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen (BR-Drs. 528/13) ist in der 912. Sitzung des Bundesrates am 05.07.2013 federführend dem Rechtsausschuss und mitberatend dem Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Frauen und Jugend und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten zugewiesen worden. Die Ausschüsse haben jeweils beschlossen, die Beratung der Vorlage bis zum Wiederaufruf durch das antragstellende Land zu vertagen. Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung angekündigten und am 15.04.2015 vorgelegten Gesetzentwurfs Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4150 7 (BT-Drs. 18/4613) zur Umsetzung der Menschenhandelsrichtlinie (Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.04.2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates) hat die Landesregierung den Wiederaufruf zunächst zurückgestellt. Das laufende Gesetzgebungsverfahren wird intensiv begleitet, wobei nach dessen Abschluss zu prüfen sein wird, inwieweit weitergehender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. 16. Wann genau wird der in der Antwort zu Frage 9 angekündigte Bericht der Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte vorliegen? Die durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte hat am 29. Juni 2015 ihren über 900 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt. Der Abschlussbericht ist über die Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abrufbar. 17. In der Beantwortung der Frage 9 wird eine Überarbeitung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz angekündigt. Um welche konkreten Änderungen soll es dabei gehen? Die Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz werden von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe überarbeitet. Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe hat bereits im letzten Jahr stattgefunden. Die Arbeitsgruppe wird eine vollständige Durchsicht und umfassende Überprüfung der bestehenden Richtlinien im Hinblick auf das gesamte Jugendgerichtsgesetz einschließlich etwaigen Anpassungsund Aktualisierungsbedarfs sowie redaktioneller Änderungen durchführen. (Ausgegeben am 08.09.2015) Drucksache 17/4150 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3985 Wie sieht es mit den Vorhaben des Justizministeriums aus? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums