Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4151 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3995 - Finanzierung von Ganztagsangeboten Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 21.07.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 31.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 28.08.2015, gezeichnet In Vertretung der Staatssekretärin Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Anlässlich ihres Besuches in der Antoniusschule im Ortsteil Holzhausen der Stadt Georgsmarienhütte (Neue Osnabrücker Zeitung vom 23. Mai 2015) hat sich Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zur Finanzierung des Ganztagsangebotes geäußert. Diese erwies sich für die Verantwortlichen von Schule und Stadtverwaltung für lange Zeit als ungewiss. Doch nach Aussagen der Ministerin wird sich die Finanzierung problemlos gestalten. Demzufolge sei eine vor Ort befürchtete 60-prozentige Mittelkürzung für externe Kräfte nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Zusätzliche Mittel sollen für weitere Lehrereinstellungen genutzt werden, um auch die Nachmittagsbetreuung zu verbessern. Vorbemerkung der Landesregierung Der qualitätsorientierte Ausbau der Ganztagsschule ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Durch die zusätzlichen Ressourcen - bis Ende 2017 sind allein für den Ausbau der Ganztagsschulen rund 260 Millionen Euro veranschlagt - ist es jetzt möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztag einzusetzen . Damit wird eine bessere Verzahnung von Unterricht mit außerunterrichtlichen Angeboten erreicht, der zeitliche Rahmen für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte wird erweitert. Die Öffnung der Schule durch Kooperationen mit außerschulischen Partnern als weiteres Merkmal guter Ganztagsschule bleibt davon unberührt. 1. Mit welcher Begründung hat die Ministerin während ihres Besuchs in Holzhausen von 70 000 rechtswidrigen Beschäftigungsverhältnissen in der Nachmittagsbetreuung gesprochen ? Bekanntermaßen hatte die Vorgängerregierung den Schulen in Niedersachsen empfohlen, mit den für die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern einzusetzenden Personen keine Arbeitsverträge, sondern Honorarverträge - sogenannte freie Dienstleistungsverträge - abzuschließen. Da es sich hierbei nicht um sozialversicherungspflichtige Rechtsverhältnisse handelt, war der Einsatz der Honorarkräfte für das Land kostengünstiger als der Einsatz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter . Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat im Rahmen umfangreicher Betriebsprüfungen für die Zeiträume 2007 bis 2011 und 2012 bis 2014 jedoch festgestellt, dass die weit überwiegende Zahl dieser Honorarverträge nicht hätte abgeschlossen werden dürfen. Die eingesetzten Personen seien nämlich nicht, wie es der Abschluss eines Honorarvertrages voraussetzt, selbstständig tätig gewesen, sondern hätten vielmehr in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Land Niedersachsen gestanden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4151 2 Das Land hat in der Folge dieser seinerzeit verbreiteten Einstellungspraxis erhebliche Nachzahlungen nebst Säumniszuschlägen an die DRV zahlen müssen. Die Landesregierung hat vor diesem Hintergrund die Praxis des Abschlusses von Honorarverträgen im Ganztag weitestgehend beendet. Der zur Kurskorrektur eingeleitete Prozess der Neuausrichtung der Vertragsgestaltung im Ganztag wurde von der Einrichtung der Servicedezernate bei der NLSchB zur Beratung der Schulleitungen begleitet. 2. Ist es korrekt, dass sich die 60:40-Quote für die Finanzierung von Ganztagsangeboten nicht auf eine einzelne Schule, sondern auf eine Region beziehen kann? Die pädagogische Umsetzung des Ganztagsschulkonzeptes wird entscheidend durch regions- wie schulspezifische Besonderheiten geprägt. In Nr. 4.3 des RdErl. „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014 (SVBl. S. 386) wird geregelt, dass der Anteil an Lehrerstunden 60 % des gesamten Zusatzbedarfs nicht unterschreiten soll. Damit hat das Land eine Zielvorgabe formuliert, deren Erreichung bzw. Einhaltung landesweit verfolgt wird. Die Regelung in Nr. 4.3 des vorgenannten Erlasses eröffnet der Niedersächsischen Landesschulbehörde ein Ermessen bei der Prüfung, in welchen Fällen und in welcher Höhe eine Abweichung möglich ist. Derzeit gelten daher folgende Ausnahmetatbestände, bei denen eine Abweichung möglich sein kann: Ganztagsschulen, die einen Entschuldungsplan aufgrund von Budgetüberschreitung erstellt haben oder deren Mittel durch unbefristete Verträge gebunden sind, kann eine vollständige Budgetierung bis zu 100 % des Ganztags-Zusatzbedarfes genehmigt werden. Diese hat somit Vorrang vor den pädagogisch wünschenswerten Überlegungen. Ob eine Abweichung von der Regelung der Nr. 4.3 des Erlasses zulässig ist und mit welchen Zielvorgaben eine Annäherung an das Verhältnis 60:40 erfolgt, entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde nach einer intensiven Beratung und Unterstützung der betroffenen Ganztagsschulen . Es ist seitens des Landes nicht beabsichtigt, an allen Ganztagsschulen gleichermaßen zu einem bestimmten Stichtag eine Einhaltung des Verhältnisses von Lehrerstunden zu kapitalisierten Lehrerstunden /Budget zu erwirken. 3. Wenn ja, wie ist der Begriff „Region“ in diesem Zusammenhang definiert? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Ist gewährleistet, dass die Antoniusschule ihr Ganztagsangebot nicht zum Schlechteren umstellen muss? Die Grundschule Antoniusschule hat auf Basis der in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Ausnahmeregelungen eine höhere Kapitalisierung der Lehrerstunden beantragt. Nach umfangreicher Beratung und Unterstützung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde konnte hier von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden. So ist gewährleistet, dass die Schule nicht schlechter gestellt wurde. 5. Kommt automatisch jede Ganztagsschule in den Genuss dieser Regelung? Nein. Die Voraussetzungen, die ein Abweichen von der 60:40-Regelung zulassen, gehen aus der Antwort zu Frage 2 hervor. (Ausgegeben am 08.09.2015) Drucksache 17/4151 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3995 Finanzierung von Ganztagsangeboten Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums