Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4152 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3986 - Bildübertragung in den Hafträumen der Gerichte in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 24.07.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 30.07.2015 Antwort des Justizministeriums namens der Landesregierung vom 31.08.2015, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Im Dezember 2014 trat das Gesetz über die Neuordnung von Vorschriften über die Justiz (Drs. 17/1585) in Kraft. In dem Gesetz wurde u. a. geregelt, dass die Hafträume der Gerichte durch Bildübertragung beobachtet werden können. Insbesondere sollen dadurch ein Suizidversuch rechtzeitig erkannt und ein schnelles Eingreifen ermöglicht werden. 1. Welche Gerichtsorte verfügen über eine Bildübertragung in ihren Hafträumen? In Niedersachsen verfügen 39 Gerichte über technische Einrichtungen zur Bildübertragung aus Hafträumen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gerichte: Oberlandesgericht Celle, Landgerichte Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Stade, Verden, Amtsgerichte Achim, Alfeld (Leine), Bersenbrück, Braunschweig, Bremervörde, Buxtehude, Clausthal-Zellerfeld, Diepholz, Elze, Emden , Gifhorn, Goslar, Hannover, Hann. Münden, Helmstedt, Herzberg am Harz, Hildesheim, Neustadt am Rübenberge, Nienburg (Weser), Nordenham, Northeim, Osterholz-Scharmbeck, Osterode am Harz, Rotenburg (Wümme), Springe, Stade, Stolzenau, Sulingen, Syke, Verden (Aller), Walsrode , Wolfenbüttel, Wolfsburg. 2. Werden die Aufnahmen gespeichert? Die Abfrage im Geschäftsbereich hat ergeben, dass an mehreren Gerichtsstandorten die Aufnahmen gespeichert worden sind. Das Ergebnis der Abfrage hat das Justizministerium zum Anlass genommen , die Gerichte auf die durch § 15 Abs. 3 Satz 1 Niedersächsisches Justizgesetz mit Wirkung vom 01.01.2015 geänderte Rechtslage hinzuweisen, nach der nur noch die Beobachtung von Hafträumen durch Bildübertragung zulässig ist. 3. Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert? Zukünftig wird keine Speicherung mehr erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen . 4. Wer kontrolliert, dass nach der Speicherungsaufnahmefrist die Aufnahmen gelöscht werden? Soweit Aufnahmen gespeichert worden sind, ist die Löschung der Aufnahmen teilweise automatisch erfolgt; im Übrigen ist die Löschung durch Justizbedienstete vorgenommen worden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4152 2 5. Wie oft ist es seit Januar 2015 in den Hafträumen der Gerichte in Niedersachsen zu Suizidversuchen gekommen (bitte nach den jeweiligen Standorten auflisten)? In den Hafträumen der niedersächsischen Gerichte kam es beim Amtsgericht Hannover zu zwei Suizidversuchen. (Ausgegeben am 08.09.2015) Drucksache 17/4152 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3986 Bildübertragung in den Hafträumen der Gerichte in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) Antwort des Justizministeriums