Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4153 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3213 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Gabriela König, Christian Grascha und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 12.03.2015 Hält SPD-Arbeitsminister Lies Leiharbeit immer noch für „unsichere Arbeitsverhältnisse“? Arbeitsminister Lies hielt am 29. Januar 2015 in der Leibnitz Universität in Hannover eine Laudatio auf die „Familienunternehmerin des Jahres“. Das Zeitarbeitsunternehmen aus Hannover beschäftigt 40 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vermittelt im Jahr mehrere Hundert Beschäftigungsverhältnisse . In der SPD wird seit vielen Jahren über Sinn, Zweck und Begrenzung der Zeitoder Leiharbeit diskutiert. Als Landesvorsitzender bezeichnete Olaf Lies im Jahr 2011 die Leiharbeit noch als „unsichere Arbeitsverhältnisse“ und forderte Maßnahmen gegen die überbordende Leiharbeit. Olaf Lies forderte darüber hinaus, dass befristete Arbeitsverhältnisse nur einmal verlängert werden dürfen, danach sind Arbeitnehmer unbefristet einzustellen. „Hierfür brauchen wir klare und strenge Gesetze“, so Olaf Lies am 21.07.2011 (http://celleheute.de/olaf-lies-fordert-masnah men-gegen-uberbordende-leiharbeit/). Auch die Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen thematisiert die Leiharbeit eher negativ. Auf Seite 54 heißt es z. B., dass die rot-grüne Koalition Initiativen starten und unterstützen werde, die die Leiharbeit regulieren und befristete Arbeitsverhältnisse begrenzen werden. In seiner Laudation hingegen bezeichnete sich Arbeitsminister Lies selbst als Kunden von Leiharbeitsfirmen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Leiharbeiter oder Mitarbeiter mit befristeter Beschäftigung sind für die rot-grüne Landesregierung bzw. nachgelagerte Bereiche oder Gesellschaften, an denen das Land Niedersachsen mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile hält, als Arbeitgeber seit der Regierungsübernahme tätig bzw. tätig gewesen (bitte nach Ressorts, Bereichen und Gesellschaften sowie Leiharbeit und befristetes Beschäftigungsverhältnis aufschlüsseln)? 2. Vor dem Hintergrund, dass Olaf Lies 2011 gefordert hat, dass befristete Arbeitsverträge nur einmal verlängert werden dürfen: Wie viele der in Frage 1 genannten Beschäftigten sind unmittelbar nach der einmaligen Verlängerung unbefristet übernommen worden bzw. haben aus dem Zeitarbeitsbeschäftigungsverhältnis heraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bekommen (bitte nach Ressorts, Bereichen und Gesellschaften sowie Leiharbeit und befristetes Beschäftigungsverhältnis aufschlüsseln)? 3. Gab es Fälle von mehrfacher Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse bzw. von eingesetzten Leiharbeitnehmern, die mit dem Land abgeschlossen worden sind? 4. Wenn ja, wie viele und bei welchen Institutionen, die dem Land Niedersachsen mittel- oder sogar unmittelbar zugeordnet sind, ist dies der Fall, und wie häufig wurden Verlängerungen durchgeführt (bitte nach Ressorts, Bereichen und Gesellschaften sowie Leiharbeit und befristetes Beschäftigungsverhältnis aufschlüsseln)? 5. Mit wie vielen Leiharbeitsfirmen kooperiert das Land Niedersachsen unter der SPD-geführten Landesregierung? 6. Wie sind die Erfahrungen der SPD-geführten Landesregierung mit den Leiharbeitsfirmen? 7. Wie sind die Erfahrungen der SPD-geführten Landesregierung mit den befristet tätigen Beschäftigten dieser Zeitarbeitsfirmen? 8. Teilt die Landesregierung nachfolgende Aussage: „Die Zeitarbeit, ohne sogenannte schwarze Schafe, kann in Niedersachsen, wie in ganz Deutschland, als beschäftigungspolitisches In- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4153 2 strument gerade in Phasen des Aufschwungs für Beschäftigungsaufbau im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sorgen“? Zustimmung oder Ablehnung (bitte mit Begründung )? 9. Wann kommen die durch die SPD-geführte Landesregierung angekündigten Verschärfungen gegen die „überbordende Leiharbeit/atypische und unsichere Beschäftigungsverhältnisse /befristete Arbeitsverträge“? 10. Welche Verschärfungen sind aus Sicht der Landesregierung nötig? 11. Welche Folgen haben diese Verschärfungen für die Zeitarbeitsfirmen und deren Stammbelegschaft ? 12. Welche Folgen im Sinne einer Gesetzesfolgeabschätzung werden diese Verschärfungen für den Arbeitsmarkt nach sich ziehen? 13. Welche Folgen werden diese Verschärfungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben, die derzeit bei Zeitarbeitsfirmen gemeldet sind (exklusive Stammbelegschaft)? 14. Was ist aus den „scharfen Sanktionen“ geworden, die Olaf Lies für Arbeitgeber gefordert hat, die sich nicht an die erforderlichen „strengen Gesetze“ halten? 15. Vor dem Hintergrund einer potenziellen Begrenzung von 10 % Zeitarbeitnehmer auf die Gesamtbeschäftigten eines Betriebes: Wie viel Prozent von Leiharbeit bzw. atypischen Beschäftigungsverhältnissen oder befristeten Arbeitsverträgen sind aus Sicht der Landesregierung für den niedersächsischen Arbeitsmarkt akzeptabel oder sinnvoll? 16. Da mit den Gewerkschaften IG BCE, NGG, IG Metall, GEW, ver.di, IG BAU, EVG und GdP ein Manteltarifvertrag, ein Entgelttarifvertrag, ein Entgeltrahmentarifvertrag und ein Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zur Zeitarbeit abgeschlossen worden ist: Welche von den DGB Gewerkschaften abgeschlossene Regelung hält die Landesregierung für nicht sinnvoll und will diese durch eine gesetzliche Regelung ersetzen? 17. Wie bewertet die Landesregierung die abgeschlossenen Tarifverträge? 18. Wie bewertet die Landesregierung den iGZ-Ethik-Kodex? 19. Wo beginnt für die Landesregierung eine Sittenwidrigkeit bei der Lohnvereinbarung zwischen Leiharbeitnehmer und Zeitarbeitsunternehmen? 20. Wünscht sich die Landesregierung ein generelles Ende oder Auslaufen der Zeitarbeit? 21. Wie sollen niedersächsische Unternehmen auf Auftragsschwankungen reagieren können, wenn die Flexibilität von Arbeitsmarktinstrumenten aus ideologischen Gründen eingeschränkt wird? 22. Welche Vorteile erkennt die Landesregierung in der Zeitarbeit? 23. Welche Nachteile, ausgenommen die Gefahr durch „schwarze Schafe“ (Stichwort „Dumpinglöhne “), sieht die Landesregierung in der Zeitarbeit? 24. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Ende von sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen in Niedersachsen? 25. Wie passt es zusammen, sich zeitgleich gegen die Leiharbeit auszusprechen, Leiharbeiter zu beschäftigen und eine Laudatio auf Zeitarbeitsfirmen zu halten? 26. Kann die SPD-geführte Landesregierung nachvollziehen, dass kleine und mittelständische Zeitarbeitsfirmen und deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich durch die Darstellung, wie sie auch in der Koalitionsvereinbarung zum Ausdruck kommt, stigmatisiert fühlen? (An die Staatskanzlei übersandt am 24.03.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4153 3 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 13.08.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - /3-01424/0020/3213/Leiharbeit - In der Anfrage werden die Begriffe Zeitarbeit, Leiharbeit, befristete Beschäftigung zum Teil nebeneinander , zum Teil isoliert verwandt. Die Landesregierung hat die Fragen nach ihrem angenommenen Sinn beantwortet. Die Landesregierung sieht Leiharbeit und die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen, sofern sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder zum dauerhaften Ersatz regulärer, dauerhafter Vollzeit-Arbeitsverhältnisse genutzt werden, für die ihnen zugedachten Funktionen als geeignete beschäftigungspolitische Instrumente an. Eine Befristung von Arbeitsverhältnissen ist nur nach den Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) bzw. des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) möglich. Außerhalb des Anwendungsbereichs des WissZeitVG bestimmt § 14 TzBfG den Rahmen für zulässige Befristungen von Arbeitsverhältnissen. Darüber hinausgehende Ausweitungen des Teilzeit- und Befristungsrechts lehnt die Landesregierung ab. Denn schon die geltenden Regelungen sind nach ihrer Ansicht nicht in jeder Hinsicht angemessen. Vielmehr muss über eine weitgehende Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG) nachgedacht werden, um die Rechte der Arbeitnehmer 1 zu stärken und Missbrauch zu vermeiden. Zur Erreichung des Ziels der „Guten Arbeit“ ist für die Landesregierung insbesondere die Bekämpfung des Missbrauchs der Leiharbeit wichtig. Der Abbau von Stammbelegschaften durch den Einsatz von (faktisch) sozial weniger abgesicherten Leiharbeitnehmern ist für die Landesregierung nicht hinnehmbar. Deshalb unterstützt die Landesregierung die Initiative des Bundes, Leiharbeit und befristete Beschäftigung auf die ihnen zugedachten Funktionen der zeitlich begrenzten Abfederung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen zu beschränken. Zudem ist es für die Landesregierung ein Gebot der Fairness, dass für Leiharbeitnehmer nach einer kurzen Einarbeitungszeit der „Equal-Pay“-Grundsatz gilt. Trotzdem nutzt auch das Land Niedersachsen als Arbeitgeber die Instrumente der Leiharbeit und der befristeten Beschäftigung. Insbesondere in Vertretungsfällen, wie bei Personen im Mutterschutz und in Elternzeit, bei Erkrankungen oder bei Kuren, aber auch bei einem kurzfristigen und begrenzten erhöhten Arbeitsanfall wird auf Leiharbeit und befristete Arbeitsverhältnisse zurückgegriffen. Sobald sich ein dauerhafter Personalbedarf ergibt, strebt das Land jedoch die Schaffung unbefristeter Arbeitsverhältnisse an. Für die Hochschulen ist eine Besonderheit zu beachten: In den von ihnen gemeldeten Arbeitsverhältnissen sind studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte einbezogen, für die § 33 Abs. 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz die befristete Beschäftigung im Umfang von weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vorsieht. Ebenso haben die Hochschulen bei der Erhebung der abgefragten Arbeitsverhältnisse Drittmittelpersonal einbezogen . Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Siehe Anlage 1. 1 Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird hier und im Folgenden auf die Verwendung von Paarformen verzichtet. Stattdessen wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet. Diese Bezeichnungsform umfasst gleichermaßen weibliche und männliche Personen, die damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen sind.  Aus technischen Gründen (Umfang) sind die Anlagen nicht abgedruckt, sondern nur im Internet und im Intranet einsehbar. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4153 4 Zu 2: Siehe Anlage 2. Zu 3 und 4: Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Siehe Anlage 3. Zu 5: Das Land Niedersachsen sowie die ihm zugeordneten Institutionen kooperieren insgesamt mit 103 Verleihunternehmen. Zu 6: Die Kooperation des Landes Niedersachsen und der ihm zugeordneten Institutionen mit den Verleihunternehmen funktioniert. Zu 7: Die von den Verleihunternehmen an die Landesregierung überlassenen Beschäftigten haben die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllt. Zu 8: Die Landesregierung sieht Leiharbeit, die sich auf die ihr zugedachten Funktionen - die zeitlich begrenzte Abfederung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen - beschränkt und die nicht für den Ersatz von Stammbelegschaften missbraucht wird, als geeignetes beschäftigungspolitisches Instrument an. Zu 9: Für die arbeitsrechtliche Ausgestaltung der Leiharbeit wie der Teilzeitarbeit und der befristeten Beschäftigung ist der Bund zuständig. Die Landesregierung versucht, über die parlamentarischen Gremien Einfluss auf die Debatte zu nehmen. Sie begrüßt die Koalitionsvereinbarung des Bundes hinsichtlich der Absicht, die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate festzusetzen, sowie mit Blick darauf, die Leiharbeitnehmer mit der Stammbelegschaft hinsichtlich des Arbeitsentgeltes nach neun Monaten gleichzustellen. Zu 10: Die Landesregierung orientiert sich am Leitbild der „Guten Arbeit“. In der Bundesratsinitiative zur „Guten Arbeit“ vom 26.04.2013 (Drucksache 343/13) hat die Landesregierung gemeinsam mit anderen Ländern die Sicherstellung des „Equal-Pay“-Grundsatzes in der Leiharbeit nach einer kurzen Einarbeitungszeit sowie die Rückführung der Leiharbeit auf ihre eigentliche Kernfunktion zur Abdeckung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen gefordert. Eine Senkung des Anteils der befristeten Beschäftigungsverhältnisse soll insbesondere durch die weitgehende Abschaffung der sachgrundlosen Befristung gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG erfolgen. Zu 11 bis 13: Die Fragen 11 bis 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Eine Aussage zu den Folgen der gesetzlichen Regelungen, die zur Regulierung der Leiharbeit auf Bundesebene geplant sind, ist erst nach Einbringung eines dementsprechenden Gesetzesentwurfs in den Deutschen Bundestag möglich. Zu 14: Die von der Landesregierung und der Bundesregierung angestrebten Maßnahmen im Bereich der Leiharbeit sollen den Missbrauch der Leiharbeit verhindern. Schon jetzt sehen die Vorschriften des  Aus technischen Gründen (Umfang) sind die Anlagen nicht abgedruckt, sondern nur im Internet und im Intranet einsehbar. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4153 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie der Sozialgesetzbücher Sanktionsmöglichkeiten vor. So sind beispielsweise Verstöße gegen Regelungen des AÜG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bewehrt (s. § 16 Abs. 2 AÜG). Zuständige Verfolgungsbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit. Weitere Sanktionsmöglichkeiten sind in Abhängigkeit von den angestrebten neuen Regelungen zu prüfen. Zu 15: Da der Begriff „atypische Beschäftigungsverhältnisse“ mehrere verschiedene Arbeitsformen umfasst , ist es nicht sinnvoll, eine bestimmte Quote zu diskutieren. Beschäftigungsmodelle, bei denen atypische Beschäftigungsformen die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen verhindern oder bestehende Stammarbeitsverhältnisse verdrängen, sind nach Ansicht der Landesregierung jedoch nicht akzeptabel. Zu 16 und 17: Die Fragen 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Recht der Tarifparteien, Tarifverträge frei von staatlichen Eingriffen abzuschließen, ist grundgesetzlich abgesichert. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung keinen Anlass, die genannten Tarifverträge zu bewerten oder zu ersetzen. Wie erläutert, orientiert sich die Landesregierung am Leitbild der „Guten Arbeit“. Demnach ist sie bestrebt, faire Löhne, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsleben sowie angemessene und faire Arbeitsbedingungen am Arbeitsmarkt durchzusetzen. Um Missstände am Arbeitsmarkt, die trotz tariflicher Regelungen erkennbar sind, zu verhindern, wird die Landesregierung auch weiterhin aktiv werden. Zu 18: Der iGZ-Ethik-Kodex verpflichtet die Mitglieder des iGZ, alle Arbeits- und Sozialgesetze, insbesondere das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, einzuhalten , und spricht sich für Fairness und Respekt auf dem Arbeitsmarkt aus. Die Anerkennung der Gesetzesbindung ist in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit; das darüber hinausgehende Bekenntnis zu Fairness und Respekt im iGZ-Ethik-Kodex ist positiv zu bewerten. Wichtig ist, dass alle, die den Kodex für sich anerkannt haben, ihn auch praktizieren, d. h. „leben“. Zu 19: Die Einstufung, wann ein Arbeitsentgelt sittenwidrig ist, ist eine Rechtsfrage. Auf Basis des § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs definiert die Rechtsprechung einen Lohn dann als sittenwidrig, wenn die „vereinbarte Vergütung so gering ausfällt, dass ein deutliches Missverhältnis zwischen erbrachter Leistung und Gegenleistung besteht“. Zahlreiche gerichtliche Entscheidungen begründen die Einstufung eines Stundenlohns als sittenwidrig damit, dass der gezahlte Stundensatz mindestens zu einem Drittel unter dem vereinbarten Tariflohn liegt. Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit, diese Rechtsprechung in Zweifel zu ziehen. Zu 20: Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 9 und 10 erläutert, sieht die Landesregierung Leiharbeit in Vertretungsfällen oder zur Abfederung von Auftragsspitzen durchaus als arbeitsmarktpolitisch geeignetes Instrument an. In einigen Fällen kann Leiharbeit auch ein Sprungbrett in ein festangestelltes Arbeitsverhältnis bei einem Entleihbetrieb sein. Ein Missbrauch der Leiharbeit über diese Kernfunktion hinaus muss jedoch verhindert werden. Zu 21: Die Landesregierung sieht in einer bloßen Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer in der Leiharbeit und einer nur zeitlich verzögerten Geltung des „Equal-Pay“-Grundsatzes keine unangemessene Einschränkung von Arbeitsmarktinstrumenten. Denn es sind neben dem Interesse der Unternehmen , flexibel Arbeitskräfte einsetzen zu können, auch die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer , zur Erzielung eines beständigen Lebensunterhalts ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu auskömmlichen Bedingungen eingehen zu können, zu berücksichtigen. Eine Höchstüberlassungs- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4153 6 dauer und die Durchsetzung des „Equal-Pay“-Grundsatzes tragen insoweit dazu bei, dass Leiharbeit ausschließlich zur Erfüllung des ihr ursprünglich zugedachten Zwecks genutzt und ein Missbrauch verhindert wird. Insofern geht es nicht um die Einschränkung von Flexibilität, sondern um die Sicherstellung von guten Arbeitsbedingungen. Zu 22: Die Antwort ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 20. Zu 23: Neben der Gefahr des Lohndumpings durch den sogenannten Drehtür-Effekt besteht vor allem die Gefahr, dass dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abgebaut und die Arbeitsplätze durch zu schlechteren Bedingungen beschäftigte Leiharbeitnehmer ersetzt werden . Somit könnten prekäre und unsichere Beschäftigungsverhältnisse zunehmen. Hinzu kommt, dass Leiharbeitnehmer von den Verleihunternehmen vielfach immer noch nur für die Erfüllung einzelner Aufträge eingesetzt werden und in ständiger Unsicherheit um ihre Weiterbeschäftigung leben und so keine auf Dauer angelegte, planbare Lebensgrundlage erhalten. Zudem muss ein dauerhafter Einsatz von Leiharbeitnehmern im Unternehmen verhindert werden, um eine „Zweiklassengesellschaft “ im Betrieb zu vermeiden. Nach Auffassung der Landesregierung widerspricht es dem Sinn und Zweck der sozialen Marktwirtschaft, in jeweils demselben Unternehmen einen Teil der Arbeitsplätze mit verhältnismäßig sicheren (Stamm-)Beschäftigten zu höheren Entgelten zu besetzen und einen anderen Teil dauerhaft für unsicherere und für die Beschäftigten schlecht planbare Arbeitsverhältnisse zu niedrigeren Entgelten einzurichten. Daher setzt sich die Landesregierung in der Leiharbeit insbesondere für eine Höchstüberlassungsdauer und nach einer Einarbeitungszeit für die Anwendung des „Equal-Pay“-Grundsatzes ein. Zu 24: Da unter die Definition von atypischer Beschäftigung z. B. auch freiwillige Teilzeitbeschäftigung und (Schein-)Selbstständige (ohne Mitarbeiter) fallen, wird davon ausgegangen, dass die Fragesteller prekäre Beschäftigungsverhältnisse meinen. Grundsätzlich unterliegt die Arbeitswelt einem ständigen Wandel, der sich auch auf die Beschäftigungsverhältnisse auswirkt. Von daher wäre eine detaillierte Voraussage, wie sich die Beschäftigungsverhältnisse perspektivisch entwickeln, rein spekulativ. Die Landesregierung ist aber davon überzeugt, dass die Umsetzung des Leitbildes der „Guten Arbeit“ die derzeit erkennbaren prekären Beschäftigungsverhältnisse zurückdrängen wird. Zu 25: Für die Landesregierung ist hier kein Widerspruch erkennbar, sofern die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und Leiharbeit nicht missbräuchlich genutzt wird. Wie aus den vorausgegangen Antworten ersichtlich, geht es der Landesregierung um die Sicherstellung von fairen und guten Arbeitsbedingungen. Der in Frage 18 erwähnte iGZ-Kodex zeigt, dass auch Verleihunternehmen sich für einen fairen und respektvollen Umgang auf dem Arbeitsmarkt einsetzen. Zu 26: Die Landesregierung kann eine Stigmatisierung nicht erkennen. Sie ist vielmehr der Ansicht, dass die Akzeptanz der Leiharbeit im Falle der Nutzung nur in Vertretungsfällen und zur Abfederung von Auftragsspitzen steigen wird, wenn ein darüber hinausgehender Missbrauch der Leiharbeit gesetzlich unterbunden wird. (Ausgegeben am 08.09.2015) Anlage 1: Zu Frage 1: Vorbemerkung: In den folgenden Auswertungen wurden für den Zeitraum vom 01.03.2013 bis zum 30.04.2015 alle befristet Beschäftigten erfasst, die zum Land Niedersachsen oder zu Gesellschaften, an denen das Land Niedersachsen mindestens 50 Prozent der Anteile hält, in einem Arbeitsverhältnis nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz gestanden haben. Die Auswertung zu den Leiharbeitsverhältnissen weist aus, wie viele Leiharbeitnehmer in den einzelnen Dienststellen des Landes Niedersachsen oder in den Gesellschaften, an denen das Land mindestens 50 Prozent der Anteile hält, im Zeitraum vom 01.03.2013 bis zum 30.04.2015 eingesetzt wurden. Die Daten für die einzelnen Dienststellen und Gesellschaften sind aufgeteilt nach den Geschäftsbereichen der Ressorts folgenden Tabellen zu entnehmen: Geschäftsbereich Staatskanzlei Anzahl der Leiharbeitsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Staatskanzlei (ausgenommen Gästehaus der Landesregierung, Landesvertretung Berlin, Landesvertretung Brüssel und EIZ) Gästehaus der Landesregierung Landesvertretung Berlin Landesvertretung Brüssel Europäisches Informationszentrum (EIZ) Niedersächsisches Landesarchiv (NLA) 0 62* 329* 0 0 0 Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Staatskanzlei (ausgenommen Gästehaus der Landesregierung, Landesvertretung Berlin, Landesvertretung Brüssel und EIZ) Gästehaus der Landesregierung Landesvertretung Berlin Landesvertretung Brüssel Europäisches Informationszentrum (EIZ) Niedersächsisches Landesarchiv (NLA) 15 0 0 0 0 28 * Im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 wurden im Gästehaus der Niedersächsischen Staatskanzlei und in der Landesvertretung Berlin Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschäftigt. Diese Personen wurden im Rahmen von Veranstaltungen für Serviceleistungen (Catering, Spüler, Köche usw.) eingesetzt. Da die Veranstaltungen unregelmäßig und nicht beständig stattfinden, ist für diesen Tätigkeitsbereich kein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Land Niedersachsen möglich. Geschäftsbereich Ministerium für Inneres und Sport Anzahl der Leiharbeitsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium IT. Niedersachsen Landesaufnahmebehörde (LAB) Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)* Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) Polizei (gesamt) Studieninstitut Niedersachsen (SIN) Landesamt für Geoinformation und Landvermessung (LGLN) 1 18 (zusätzlich 8 ViventoMitarbeiter ) 0 5** 32 0 17 12 0 Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium IT. Niedersachsen Landesaufnahmebehörde (LAB) Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)* Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) Polizei (gesamt) Studieninstitut Niedersachsen (SIN) Landesamt für Geoinformation und Landvermessung (LGLN) 5 86 16 73 15 11 236 0 251 * Bis zum 31.12.2013 war die amtliche Statistik innerhalb der LSKN organisiert. Für den Zeitraum 01.03.2013 bis zum 31.12.2013 enthält die Auswertung die Daten des damaligen Vorstandbereiches 3 (Statistik) inkl. dem FG 242 IT Statistik und vereinzelnde Beschäftigte aus dem Querschnittsbereich des damaligen LSKN. ** abgeordnete Telekom-Beamte der Vivento Geschäftsbereich Finanzministerium Anzahl der Leiharbeitsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Oberfinanzdirektion mit nachgeordneten Bereich 0 22 Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Oberfinanzdirektion mit nachgeordneten Bereich 4 163 Geschäftsbereich Justizministerium Anzahl Leiharbeitsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Justizvollzug Zentraler ITBetrieb Justiz (ZIB) Gerichte Staatsanwaltschaften Ambulanter Justizsozialdienst Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege 0 0 3 0 0 0 0 Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Justizvollzug Zentraler ITBetrieb Justiz (ZIB) Gerichte Staatsanwaltschaften Ambulanter Justizsozialdienst Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege 12 125 0 204 30 71 2 Geschäftsbereich Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Anzahl der Leiharbeitsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Landesamt für Bergbau , Energie und Geologie (LBEG) Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) Materialprüfungsanstalten NBank 0 52 49 1 2 20 Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Landesamt für Bergbau , Energie und Geologie (LBEG) Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) Materialprüfungsanstalten NBank 11 57 67 7 24 96 Geschäftsbereich Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Anzahl der Leiharbeitsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Landesamt für Verbraucherschutz - und Lebensmittelsicherheit Landgestüt Celle Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt Staatliches Fischereiamt Bremerhaven Servicezentrum Landesentwicklung und Agrarförderung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Landesamt für Verbraucherschutz - und Lebensmittelsicherheit Landgestüt Celle Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt Staatliches Fischereiamt Bremerhaven Servicezentrum Landesentwicklung und Agrarförderung 4 4 21 2 7 197 20 168 6 49 Geschäftsbereich Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Anzahl der Leiharbeitsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Niedersächsische Gewerbeaufsicht (GAV) Landesbetrieb für Wasserwirtschaft , Küsten- und Naturschutz (NLWKN) 0 0 0 Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Niedersächsische Gewerbeaufsicht (GAV) Landesbetrieb für Wasserwirtschaft , Küsten- und Naturschutz (NLWKN) 43 53 206 Geschäftsbereich Ministerium für Wissenschaft und Kultur Anzahl der Leiharbeitsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Hochschulen Sonstige wissenschaftliche Einrichtungen* Kulturelle Einrichtungen** 0 338 0 7 Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Hochschulen Sonstige wissenschaftliche Einrichtungen* Kulturelle Einrichtungen** 16 57.062 243 940 * Zu den wissenschaftlichen Einrichtungen gehören auch die Bibliotheken, das NLD, die Braunschweigische wissenschaftliche Gesellschaft und die niedersächsischen Museen. ** Die Angaben für die kulturellen Einrichtungen fassen die Zahlen der Theater in Oldenburg, Braunschweig und Hannover, der Erwachsenenbildung, der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur und der Klosterkammer zusammen. Geschäftsbereich Kultusministerium Anzahl der Leiharbeitsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Landesschulbehörde (Verwaltung) Schulen incl. NIG* Seminare 0 0 5 Zeitnah nicht ermittelbar* 0 Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Landesschulbehörde (Verwaltung) Schulen incl. NIG* Seminare 11 12 66 1 (Schätzwert Vertretungslehrkräfte 4.250**; Schätzwert pädagogische Mitarbeiter 5.000)*** 26 *Die für den Bereich der Nds. Landesschulbehörde ermittelten Daten der befristet beschäftigten Lehrkräften unterliegen folgende Einschränkungen: Die nachstehend erläuterten Einschränkungen ergeben sich daraus, dass die NLSchB auf Grund des Erlasses „Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse“ nur in wenigen Fällen befristet Einstellungen selbst vornimmt. Eine Vielzahl der Verträge wird von den Schulen geschlossen. Die Ausübung personalrechtlicher Befugnisse ist verteilt auf die NLSchB mit ihren vier Regionalabteilungen sowie auf rd. 3.000 allgemein bildende sowie berufsbildende Schulen. Eine Erfassung dieser Verträge im von der NLSchB genutzten Erfassungssystem PMV erfolgt nicht in allen Fällen, insbesondere von den Schulen geschlossene Verträge werden nicht von allen Regionalabteilungen dort eingetragen. Verlässliche Zahlen können nur ermittelt werden, wenn jede Personalakte einzeln überprüft wird, da nur auf diese Weise sicher nachzuvollziehen wäre, ob ein befristeter Vertrag beispielsweise mehrfach oder mit oder ohne Unterbrechung durch einen neuen Vertrag ersetzt wird. Davon wurde jedoch Abstand genommen , da insbesondere auch die an den Schulen geführten Personalakten in diese umfangreiche und aufwendige Prüfung hätten einbezogen werden müssen. Festgehalten werden kann, dass im Schulbereich befristete Arbeitsverträge seit vielen Jahren ein häufig genutztes und bewährtes Instrument zur flexiblen Personalplanung sind, wie z. B. in Vertretungsfällen, bei Personen im Mutterschutz, bei Erkrankungen, Sanatoriumsaufenthalten, Kuren, Nachkuren, Elternzeit bis zum Ende eines laufenden Schulhalbjahres und bei sonstigen befristeten unerwarteten Ausfällen. Eine detaillierte Datenermittlung zu den differenzierten Fragen Nr. 1 bis Nr. 4 und darauf aufbauend die Beantwortung der Fragen Nr. 5 bis Nr. 7 würde einen unverhältnismäßigen zeitlichen und personellen Aufwand insbesondere für die Schulen aber auch für die NLSchB bedeuten. **Die Ermittlung der aufgeführten Daten erfolgte anhand einer Kidicap-Abfrage für Vertretungslehrkräfte an 5 Stichtagen. Eine Erfassung für den geforderten Zeitraum ist mit vertretbarem Aufwand so nicht möglich. Es handelt sich bei den ermittelten Zahlen lediglich um Schätzwerte, da möglicherweise Personen, deren Vertrag über zwei Stichtage hinaus fortdauert, doppelt gezählt wurden. Zahlen für befristete Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Titels 42827 wurden anhand zweier Stichtage ermittelt. Auch hier ist eine Erfassung für den gesamten Zeitraum nicht möglich, so dass es sich auch bei diesen Zahlen um Schätzwerte handelt. Nicht ermittelt werden konnte die Anzahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte, deren Einstellung die Schulen zu Lasten des jeweiligen Schulbudgets selbst vorgenommen haben. Um die Anzahl dieser Beschäftigungsverhältnisse ermitteln zu können, wäre eine Befragung der Schulen erforderlich gewesen. Eine Schätzung der Zahlen kann nicht erfolgen. Es konnte aus den vorliegenden Kidicap-Abfragen zu dem Titel 42827 (Vertretungskräfte) ermittelt werden, dass schätzungsweise 3.350 befristete Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 01.03.2013 bis 30.04.2015 bestanden haben. Hinzu kommen schätzungsweise weitere 900 befristete Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Titels 42827, insgesamt also rd. 4.250. *** Für die pädagogischen Mitarbeiter besitzen die Grundschulen und die Ganztagsschulen die dienstrechtlichen Befugnisse, d.h. sie nehmen die Einstellungen selber vor oder zahlen die Gehälter aus dem eigenverantwortlich zu bewirtschafteten Budget. Eine Erfassung dieses Personals im PMV oder in einem ähnlichen Erfassungssystem erfolgt nicht. Die NLSchB genehmigt lediglich die Verträge für die pädagogischen Mitarbeiter im Ganztag, eine Auswertung der in diesem Zusammenhang dokumentierten Zahlen gibt jedoch keine sichere Auskunft über die Frage, ob befristet oder unbefristete Beschäftigungsverhältnisse abgeschlossen werden oder ob die genehmigten Arbeitsverträge überhaupt umgesetzt werden. Für diesen Personenkreis geht die NLSchB davon aus, dass die Schulen regelmäßig die Befristungsmöglichkeiten des TzBfG nutzen, d. h. pädagogische Mitarbeiter befristet für ein Schuljahr einstellen und den Arbeitsvertrag einmal um ein weiteres Schuljahr verlängern. Da die Schulen die außerunterrichtlichen Ganztagsangebote je nach Bedarf zu jedem Schuljahr anpassen und die Schulen sich nicht immer an die Person binden wollen (dies bedeutete sonst auch eine dauerhafte Bindung des zur Verfügung stehenden Budgets) wird nach Einschätzung der NLSchB, die insbesondere auf Gesprächen mit den Schulleitungen beruht, ca. 1/3 dieser Personen nach der einmaligen Verlängerung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Die Verträge der pädagogischen Mitarbeiter an den Grundschulen werden von den Schulen ohne Genehmigung durch die NLSchB geschlossen. Für diesen Personenkreis wird davon ausgegangen, dass überwiegend unbefristete Arbeitsverhältnisse vorliegen, bei Neueinstellungen aber auch erst einmal der 2-Jahres Zeitraum des TzBfG genutzt wird. Ausgehend von 1.640 Ganztagschulen und 1.700 Grundschulen landesweit und einer geschätzten durchschnittlichen Anzahl von 1,5 befristeten Arbeitsverhältnissen pro Schule, lagen in dem abgefragten Zeitraum ca. 5.000 befristete Arbeitsverhältnisse vor. Nach der oben genannten Einschätzung sind von diesen ca. 1.500 nach einmaliger Verlängerung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden. Diese Daten beruhen ausschließlich auf Schätzungen der NLSchB und sind daher nicht weiter verifiziert. Geschäftsbereich Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Anzahl der Leiharbeitsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Maßregelvollzugszentrum Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Landesbildungszentren Landesgesundheitsamt 4 0 2 1 0 Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 Ministerium Maßregelvollzugszentrum Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Landesbildungszentren Landesgesundheitsamt 2 154 32 85 26 Landesbeteiligungen Anzahl der Leiharbeitsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 NORD/LB Nds. Staatsbad Pyrmont mbH Nds. Staatsbad Bad Nenndorf mbH NPorts GmbH und Co KG Tourismus Marketing Niedersachsen (TMN) GmbH Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) Clausthaler UmwelttechnikInstitut GmbH (CUTEC) Landeseisenbahnaufsicht mbH (LEA) 109 30 1 32 0 0 0 0 Institut für Solarenergieforschung GmbH (IFSH) Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH (HanBG) Servicestelleoffene Hochschule Niedersachsen gGmbH (SOHN) Klimaschutzund Energieagentur gGmbH (KEAN) Leibniz Institut DSMZ GmbH Innovationszentrum Niedersachsen GmbH (IZ) / Innovatives Niedersachsen (IN) Deutsche Management Akademie gGmbH (DMAN) Eisenbahn- und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) 1 0 0 1 3 1 0 60 Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) Deutsches Primatenzentrum GmbH (DPZ) Nordmedia mbH Landesforsten AöR Deutsche Messe AG (DMAG) Nds. Staatstheater GmbH Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) mbH Jade-WeserPort GmbH 0 24 0 0 6.747* 2 9 0 *Die Anzahl der Leiharbeitnehmer und befristeten Arbeitsverhältnisse resultiert im Wesentlichen aus der Messegastronomie (Catering während der Ausstellungen) und Messebeteiligungsgesellschaft (befristet eingesetzte Aushilfen für Veranstaltungen der Unternehmensgruppe). Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2015 NORD/LB Nds. Staatsbad Pyrmont mbH Nds. Staatsbad Bad Nenndorf mbH NPorts GmbH und Co KG Tourismus Marketing Niedersachsen (TMN) GmbH Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) Clausthaler UmwelttechnikInstitut GmbH (CUTEC) Landeseisenbahnaufsicht mbH (LEA) 305 37 37 75 24 12 44 0 Institut für Solarenergieforschung GmbH (IFSH) Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH (HanBG) Servicestelleoffene Hochschule Niedersachsen gGmbH (SOHN) Klimaschutzund Energieagentur gGmbH (KEAN) Leibniz Institut DSMZ GmbH Innovationszentrum Niedersachsen GmbH (IZ) / Innovatives Niedersachsen (IN) Deutsche Management Akademie gGmbH (DMAN) Eisenbahn- und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) 128 0 9 1 100 7 6 40 *Die Anzahl der Leiharbeitnehmer und befristeten Arbeitsverhältnisse resultiert im Wesentlichen aus der Messegastronomie (Catering während der Ausstellungen) und Messebeteiligungsgesellschaft (befristet eingesetzte Aushilfen für Veranstaltungen der Unternehmensgruppe). Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) Deutsches Primatenzentrum GmbH (DPZ) Nordmedia mbH Landesforsten AöR Deutsche Messe AG (DMAG) Nds.Staatstheater GmbH Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) mbH JadeWeserPort GmbH 1 331 2 42 19.673* 90 37 28 Anlage 2 Zu Frage 2: Vorbemerkung: Auf der Basis der Antworten zu Frage 1 wurde die Anzahl der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Einsatz als Leiharbeitnehmer und die Anzahl der Übernahmen in eine unbefristete Beschäftigung nach unmittelbarer bzw. einmaliger Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses ermittelt. Aufgeteilt nach den Geschäftsbereichen der Ressorts sind die Daten für die einzelnen Dienststellen und Gesellschaften den folgenden Tabellen zu entnehmen: Geschäftsbereich Staatskanzlei Anzahl der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Einsatz als Leiharbeitnehmer Staatskanzlei (ausgenommen Gästehaus der Landesregierung, Landesvertretung Berlin, Landesvertretung Brüssel und EIZ) Gästehaus der Landesregierung Landesvertretung Berlin Landesvertretung Brüssel Europäisches Informationszentrum (EIZ) Niedersächsisches Landesarchiv (NLA) nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 0 0 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 0 0 0 0 Anzahl der Übernahmen in eine unbefristete Beschäftigung nach befristetem Arbeitsverhältnis Staatskanzlei (ausgenommen Gästehaus der Landesregierung, Landesvertretung Berlin, Landesvertretung Brüssel und EIZ) Gästehaus der Landesregierung Landesvertretung Berlin Landesvertretung Brüssel Europäisches Informationszentrum (EIZ) Niedersächsisches Landesarchiv (NLA) nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 0 0 5 Unmittelbar unbefristete Übernahme 1 0 0 0 0 2 Geschäftsbereich Ministerium für Inneres und Sport Anzahl der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Einsatz als Leiharbeitnehmer Ministerium IT. Niedersachsen Landesaufnahmebehörde (LAB) Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)* Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) Polizei (gesamt) Studieninstitut Niedersachsen (SIN) Landesamt für Geoinformation und Landvermessung (LGLN) nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 0 0 0 1 0 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anzahl der Übernahmen in eine unbefristete Beschäftigung nach befristetem Arbeitsverhältnis Ministerium IT. Niedersachsen Landesaufnahmebehörde (LAB) Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)* Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) Polizei (gesamt) Studieninstitut Niedersachsen (SIN) Landesamt für Geoinformation und Landvermessung (LGLN) nach einmaliger Verlängerung 0 1 0 0 0 0 39 0 14 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 6 7 0 3 1 31 0 23 * Bis zum 31.12.2013 war die amtliche Statistik innerhalb der LSKN organisiert. Für den Zeitraum 01.03.2013 bis zum 31.12.2013 enthält die Auswertung die Daten des damaligen Vorstandbereiches 3 (Statistik) inkl. dem FG 242 IT Statistik und vereinzelnde Beschäftigte aus dem Querschnittsbereich des damaligen LSKN. Geschäftsbereich Finanzministerium Anzahl der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Einsatz als Leiharbeitnehmer Ministerium Oberfinanzdirektion mit nachgeordnetem Bereich nach einmaliger Verlängerung 0 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 1 Anzahl der Übernahmen in eine unbefristete Beschäftigung nach befristetem Arbeitsverhältnis Ministerium Oberfinanzdirektion mit nachgeordnetem Bereich nach einmaliger Verlängerung 1 11 Unmittelbar unbefristete Übernahme 2 13 Geschäftsbereich Justizministerium Anzahl der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Einsatz als Leiharbeitnehmer Ministerium Justizvollzug Zentraler ITBetrieb Justiz (ZIB) Gerichte Staatsanwaltschaften Ambulanter Justizsozialdienst Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 0 0 0 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 1 0 0 0 0 Anzahl der Übernahmen in eine unbefristete Beschäftigung nach befristetem Arbeitsverhältnis Ministerium Justizvollzug Zentraler ITBetrieb Justiz (ZIB) Gerichte Staatsanwaltschaften Ambulanter Justizsozialdienst Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege nach einmaliger Verlängerung 0 8 0 18 0 32 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 1 0 0 24 3 0 1 Geschäftsbereich Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Anzahl der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Einsatz als Leiharbeitnehmer Ministerium Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Mess- und Eichwesen Niedersachsen Materialprüfungsanstalten NBank nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 0 0 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 0 0 0 0 Anzahl der Übernahmen in eine unbefristete Beschäftigung nach befristetem Arbeitsverhältnis Ministerium Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) Materialprüfungsanstalten NBank nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 0 2 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 10 0 6 0 Geschäftsbereich Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Anzahl der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Einsatz als Leiharbeitnehmer Ministerium Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Amt für regionale Landesentwicklung LeineWeser Amt für regionale Landesentwicklung Weser -Ems Landesamt für Verbraucherschutz - und Lebensmittelsicherheit Landgestüt Celle Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt Staatliches Fischereiamt Bremerhaven Servicezentrum Landesentwicklung und Agrarförderung nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anzahl der Übernahmen in eine unbefristete Beschäftigung nach befristetem Arbeitsverhältnis Ministerium Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Amt für regionale Landesentwicklung LeineWeser Amt für regionale Landesentwicklung Weser -Ems Landesamt für Verbraucherschutz - und Lebensmittelsicherheit Landgestüt Celle Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt Staatliches Fischereiamt Bremerhaven Servicezentrum Landesentwicklung und Agrarförderung nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 0 1 10 3 7 2 9 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 0 2 0 6 0 1 0 11 Geschäftsbereich Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Anzahl der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Einsatz als Leiharbeitnehmer Ministerium Niedersächsische Gewerbeaufsicht (GAV) Landesbetrieb für Wasserwirtschaft , Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 0 Anzahl der Übernahmen in eine unbefristete Beschäftigung nach befristetem Arbeitsverhältnis Ministerium Niedersächsische Gewerbeaufsicht (GAV) Landesbetrieb für Wasserwirtschaft , Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nach einmaliger Verlängerung 0 1 2 Unmittelbar unbefristete Übernahme 6 2 3 Geschäftsbereich Ministerium für Wissenschaft und Kultur Anzahl der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Einsatz als Leiharbeitnehmer Ministerium Hochschulen Sonstige wissenschaftliche Einrichtungen* Kulturelle Einrichtungen** nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 0 2 Anzahl der Übernahmen in eine unbefristete Beschäftigung nach befristetem Arbeitsverhältnis Ministerium Hochschulen Sonstige wissenschaftliche Einrichtungen* Kulturelle Einrichtungen** nach einmaliger Verlängerung 0 329 2 1 Unmittelbar unbefristete Übernahme 1 992*** 10 9 * Zu den wissenschaftlichen Einrichtungen gehören auch die Bibliotheken, das NLD, die Braunschweigische wissenschaftliche Gesellschaft und die niedersächsischen Museen. ** Die Angaben für die kulturellen Einrichtungen fassen die Zahlen der Theater in Oldenburg, Braunschweig und Hannover, der Erwachsenenbildung, der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur und der Klosterkammer zusammen. *** Die Einrichtungen des Geschäftsbereichs haben z.T. keine statistischen Angaben über die Anzahl von Übernahmen nach einmaliger Befristung oder über die Anzahl von befristeten Vertragsverlängerungen und konnten diese auch nicht aus Datensystemen ermitteln, so dass die Angaben z.T. aus Erfahrungswerten geschätzt wurden. Geschäftsbereich Kultusministerium Anzahl der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Einsatz als Leiharbeitnehmer Ministerium Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Landesschulbehörde (Verwaltung) Schulen incl. NIG Seminare nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 Zeitnah nicht ermittelbar* 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 0 Zeitnah nicht ermittelbar* 0 Anzahl der Übernahmen in eine unbefristete Beschäftigung nach befristetem Arbeitsverhältnis Ministerium Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Landesschulbehörde (Verwaltung) Schulen incl. NIG Seminare nach einmaliger Verlängerung 0 1 4 - (Schätzwert Vertretungskräfte: 839;Schätzwert Pädagogische Mitarbeiter 1.500)**,*** 5 Unmittelbar unbefristete Übernahme 1 1 12 Zahl bereits in o.g. Schätzung enthalten 4 *Die für den Bereich der Nds. Landesschulbehörde ermittelten Daten der befristet beschäftigten Lehrkräften unterliegen folgende Einschränkungen: Die nachstehend erläuterten Einschränkungen ergeben sich daraus, dass die NLSchB auf Grund des Erlasses „Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse“ nur in wenigen Fällen befristet Einstellungen selbst vornimmt. Eine Vielzahl der Verträge wird von den Schulen geschlossen. Die Ausübung personalrechtlicher Befugnisse ist verteilt auf die NLSchB mit ihren vier Regionalabteilungen sowie auf rd. 3000 allgemein bildende sowie berufsbildende Schulen. Eine Erfassung dieser Verträge im von der NLSchB genutzten Erfassungssystem PMV erfolgt nicht in allen Fällen, insbesondere von den Schulen geschlossene Verträge werden nicht von allen Regionalabteilungen dort eingetragen. Verlässliche Zahlen können nur ermittelt werden, wenn jede Personalakte einzeln überprüft wird, da nur auf diese Weise sicher nachzuvollziehen wäre, ob ein befristeter Vertrag beispielsweise mehrfach oder mit oder ohne Unterbrechung durch einen neuen Vertrag ersetzt wird. Davon wurde jedoch Abstand genommen , da insbesondere auch die an den Schulen geführten Personalakten in diese umfangreiche und aufwendige Prüfung hätten einbezogen werden müssen. Festgehalten werden kann, dass im Schulbereich befristete Arbeitsverträge seit vielen Jahren ein häufig genutztes und bewährtes Instrument zur flexiblen Personalplanung sind, wie z. B. in Vertretungsfällen, bei Personen im Mutterschutz, bei Erkrankungen, Sanatoriumsaufenthalten, Kuren, Nachkuren, Elternzeit bis zum Ende eines laufenden Schulhalbjahres und bei sonstigen befristeten unerwarteten Ausfällen. Eine detaillierte Datenermittlung zu den differenzierten Fragen Nr. 1 bis Nr. 4 und darauf aufbauend die Beantwortung der Fragen Nr. 5 bis Nr. 7 würde einen unverhältnismäßigen zeitlichen und personellen Aufwand insbesondere für die Schulen aber auch für die NLSchB bedeuten. **Die Ermittlung der aufgeführten Daten erfolgte anhand einer Kidicap-Abfrage für Vertretungslehrkräfte an 5 Stichtagen. Eine Erfassung für den geforderten Zeitraum ist mit vertretbarem Aufwand so nicht möglich. Es handelt sich bei den ermittelten Zahlen lediglich um Schätzwerte, da möglicherweise Personen, deren Vertrag über zwei Stichtage hinaus fortdauert, doppelt gezählt wurden. Zahlen für befristete Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Titels 42827 wurden anhand zweier Stichtage ermittelt. Auch hier ist eine Erfassung für den gesamten Zeitraum nicht möglich, so dass es sich auch bei diesen Zahlen um Schätzwerte handelt. Nicht ermittelt werden konnte die Anzahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte, deren Einstellung die Schulen zu Lasten des jeweiligen Schulbudgets selbst vorgenommen haben. Um die Anzahl dieser Beschäftigungsverhältnisse ermitteln zu können, wäre eine Befragung der Schulen erforderlich gewesen. Eine Schätzung der Zahlen kann nicht erfolgen. Es konnte aus den vorliegenden Kidicap-Abfragen zu dem Titel 42827 (Vertretungskräfte) ermittelt werden, dass schätzungsweise 3.350 befristete Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 1.03.2013 bis 30.04.2015 bestanden haben. Hinzu kommen schätzungsweise weitere 900 befristete Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Titels 42827, insgesamt also rd. 4.250. *** Für die pädagogischen Mitarbeiter besitzen die Grundschulen und die Ganztagsschulen die dienstrechtlichen Befugnisse, d.h. sie nehmen die Einstellungen selber vor oder zahlen die Gehälter aus dem eigenverantwortlich zu bewirtschafteten Budget. Eine Erfassung dieses Personals im PMV oder in einem ähnlichen Erfassungssystem erfolgt nicht. Die NLSchB genehmigt lediglich die Verträge für die pädagogischen Mitarbeiter im Ganztag, eine Auswertung der in diesem Zusammenhang dokumentierten Zahlen gibt jedoch keine sichere Auskunft über die Frage, ob befristet oder unbefristete Beschäftigungsverhältnisse abgeschlossen werden oder ob die genehmigten Arbeitsverträge überhaupt umgesetzt werden. Für diesen Personenkreis geht die NLSchB davon aus, dass die Schulen regelmäßig die Befristungsmöglichkeiten des TzBfG nutzen, d. h. pädagogische Mitarbeiter befristet für ein Schuljahr einstellen und den Arbeitsvertrag einmal um ein weiteres Schuljahr verlängern. Da die Schulen die außerunterrichtlichen Ganztagsangebote je nach Bedarf zu jedem Schuljahr anpassen und die Schulen sich nicht immer an die Person binden wollen (dies bedeutete sonst auch eine dauerhafte Bindung des zur Verfügung stehenden Budgets) wird nach Einschätzung der NLSchB, die insbesondere auf Gesprächen mit den Schulleitungen beruht, ca. 1/3 dieser Personen nach der einmaligen Verlängerung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Die Verträge der pädagogischen Mitarbeiter an den Grundschulen werden von den Schulen ohne Genehmigung durch die NLSchB geschlossen. Für diesen Personenkreis wird davon ausgegangen, dass überwiegend unbefristete Arbeitsverhältnisse vorliegen, bei Neueinstellungen aber auch erst einmal der 2-Jahres Zeitraum des TzBfG genutzt wird. Ausgehend von 1.640 Ganztagschulen und 1.700 Grundschulen landesweit und einer geschätzten durchschnittlichen Anzahl von 1,5 befristeten Arbeitsverhältnissen pro Schule, lagen in dem abgefragten Zeitraum ca. 5.000 befristete Arbeitsverhältnisse vor. Nach der oben genannten Einschätzung sind von diesen ca. 1.500 nach einmaliger Verlängerung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden. Diese Daten beruhen ausschließlich auf Schätzungen der NLSchB und sind daher nicht weiter verifiziert. Geschäftsbereich Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Anzahl der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Einsatz als Leiharbeitnehmer Ministerium Maßregelvollzugszentrum Landesamt für Soziales , Jugend und Familie Landesbildungszentren Landesgesundheitsamt nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 0 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 0 1 0 Anzahl der Übernahmen in eine unbefristete Beschäftigung nach befristetem Arbeitsverhältnis Ministerium Maßregelvollzugszentrum Landesamt für Soziales , Jugend und Familie Landesbildungszentren Landesgesundheitsamt nach einmaliger Verlängerung 0 6 3 0 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 48 3 3 4 Landesbeteiligungen Anzahl der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Einsatz als Leiharbeitnehmer NORD/L B Nds. Staatsbad Pyrmont mbH Nds. Staatsbad Bad Nenndorf mbH NPort s Gmb H und Co KG Tourismus Marketing Niedersachsen (TMN) GmbH Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) Clausthaler Umwelttechnik -Institut GmbH (CUTEC) Landeseisenbahnaufsicht mbH (LEA) nach einmaliger Verlängerung 1 0 0 1 0 0 0 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 1 4 0 3 0 0 0 0 Hannoversche Beteiligungsgesell - schaft mbH (HanBG) Servicestelleoffene Hochschule Niedersachsen gGmbH (SOHN) Klimaschutzund Energieagentur gGmbH (KEAN) Leibniz Institut DSM Z Gmb H Innovationszentrum Niedersachsen GmbH (IZ) / Innovatives Niedersachsen (IN) Deutsche Management Akademie gGmbH (DMAN) Eisenbahnund Verkehrsbetriebe ElbeWeser GmbH (EVB) Institut für Solarenergieforschung GmbH (IFSH) Nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 0 0 0 8 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 1 0 0 0 50 0 Nds. Staatstheater mbH Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) JadeWeser -Port GmbH Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) Deutsches Primatenzentrum GmbH (DPZ) Nordmedia mbH Landesforsten AöR Deutsche Messe AG (DMAG) nach einmaliger Verlängerung 1 2 0 0 0 0 0 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Anzahl der Übernahmen in eine unbefristete Beschäftigung des befristeten Arbeitsverhältnisses NORD/LB Nds. Staatsbad Pyrmont mbH Nds. Staatsbad Bad Nenndorf mbH NPorts GmbH und Co KG Tourismus Marketing Niedersachsen (TMN) GmbH Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) Clausthaler UmwelttechnikInstitut GmbH (CUTEC) Landeseisenbahnaufsicht (LEA) nach einmaliger Verlängerung 4 8 2 6 1 0 0 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 62 7 10 26 7 5 0 0 Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH (HanBG) Servicestelleoffene Hochschule Niedersachsen gGmbH (SOHN) Klimaschutzund Energieagentur gGmbH (KEAN) Leibniz Institut DSMZ GmbH Innovationszentrum Niedersachsen GmbH (IZ) / Innovatives Niedersachsen (IN) Deutsche Management Akademie gGmbH (DMAN) Eisenbahn- und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) Institut für Solarenergiefor - schung GmbH (IFSH) nach einmaliger Verlängerung 0 0 0 0 0 1 8 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 0 0 0 11 1 2 2 2 Nds. Staatstheater mbH Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) JadeWeser -Port GmbH Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) Deutsches Primatenzentrum GmbH (DPZ) Nordmedia mbH Landesforsten AöR Deutsche Messe AG (DMAG) nach einmaliger Verlängerung 4 0 1 0 8 0 3 0 Unmittelbar unbefristete Übernahme 8 14 2 1 11 1 21 19 Anlage 3: Zu Frage 3 und 4: Vorbemerkung: Erfasst wurden in den Auswertungen alle befristet Beschäftigten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz sowie alle Leiharbeitnehmer, die in den Behörden und Gesellschaften eingesetzt wurden. Auf dieser Basis wurden die Anzahl der mehrfachen Verlängerung des Einsatzes von Leiharbeitnehmer sowie die Anzahl der Fälle von mehrfacher Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse ermittelt. Aufgeteilt nach den Geschäftsbereichen der Ressorts sind die Daten den folgenden Tabellen zu entnehmen: Geschäftsbereich Staatskanzlei Fälle mehrfacher Verlängerung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern Staatskanzlei (ausgenommen Gästehaus der Landesregierung, Landesvertretung Berlin , Landesvertretung Brüssel und EIZ) Gästehaus der Landesregierung Landesvertretung Berlin Landesvertretung Brüssel Europäisches Informationszentrum (EIZ) Niedersächsisches Landesarchiv (NLA) Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach hintereinander Leiharbeitnehmer eingesetzt wurden 0 0* 0* 0 0 0 Verlängerungen insgesamt 0 0* 0* 0 0 0 Fälle von mehrfacher Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse Staatskanzlei (ausgenommen Gästehaus der Landesregierung, Landesvertretung Berlin, Landesvertretung Brüssel und EIZ) Gästehaus der Landesregierung Landesvertretung in Berlin Landesvertretung Brüssel Europäisches Informationszentrum (EIZ) Niedersächsisches Landesarchiv (NLA) Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach befristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt wurden 0 0 0 0 0 16 Verlängerungen insgesamt 8 0 0 0 0 19 * Verlängerungen des Einsatzes von Leiharbeitnehmern im wörtlichen Sinne gab es nicht. Bei den Firmen wurde eine bestimmte Anzahl von Servicekräften für die jeweiligen Veranstaltungen angefordert . Die dann von den Verleihunternehmen für die Veranstaltung überlassenen Beschäftigten waren teilweise die Gleichen wie bei den vorherigen Veranstaltungen. Geschäftsbereich Ministerium für Inneres und Sport Fälle mehrfacher Verlängerung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern Ministerium IT. Niedersachsen Landesaufnahmebehörde (LAB) Landesamt für Statistik (LSN)* Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) Polizei (gesamt) Studieninstitut Niedersachsen (SIN) Landesamt für Geoinformation und Landvermessung (LGLN) Arbeitsplätze/ Dienstposten auf denen mehrfach hintereinander Leiharbeitnehmer eingesetzt wurden 0 0 (5 ViventoMitarbeiter ) 0 0 10 0 21 0 0 Verlängerungen insgesamt 0 2 (13 Vivento Mitarbeiter) 0 0 13 0 21 0 0 Fälle von mehrfacher Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse Ministerium IT. Niedersachsen Landesaufnahmebehörde (LAB) Landesamt für Statistik (LSN)* Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) Polizei (gesamt) Studieninstitut Niedersachsen (SIN) Landesamt für Geoinformation und Landvermessung (LGLN) Arbeitsplätze/ Dienstposten auf denen mehrfach befristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt wurden 1 25 0 56** 6 3 74 0 77 Verlängerungen insgesamt 1 82 0 168** 3 8 184 0 156 * Bis zum 31.12.2013 war die amtliche Statistik innerhalb der LSKN organisiert. Für den Zeitraum 01.03.2013 bis zum 31.12.2013 enthält die Auswertung die Daten des damaligen Vorstandbereiches 3 (Statistik) inkl. dem FG 242 IT Statistik und vereinzelnde Beschäftigte aus dem Querschnittsbereich des damaligen LSKN. ** Diese hohen Summen entstehen u.a. durch befristete Arbeitsverträge innerhalb der temporären Aufgabe Zensus 2011. Geschäftsbereich Finanzministerium Fälle mehrfacher Verlängerung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern Ministerium Oberfinanzdirektion mit nachgeordnetem Bereich Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach hintereinander Leiharbeitnehmer eingesetzt wurden 0 45 Verlängerungen insgesamt 0 60 Fälle von mehrfacher Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse Ministerium Oberfinanzdirektion mit nachgeordnetem Bereich Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach befristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt wurden 0 64 Verlängerungen insgesamt 1 212 Geschäftsbereich Justizministerium Fälle mehrfacher Verlängerung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern Ministerium Justizvollzug Zentraler ITBetrieb Justiz (ZIB) Gerichte Staatsanwaltschaften Ambulanter Justizsozialdienst Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach hintereinander Leiharbeitnehmer eingesetzt wurden 0 0 0 0 0 0 0 Verlängerungen insgesamt 0 0 0 0 0 0 0 Fälle von mehrfacher Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse Ministerium Justizvollzug Zentraler IT-Betrieb Justiz (ZIB) Gerichte Staatsanwaltschaften Ambulanter Justizsozialdienst Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach befristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt wurden 3 63 0 46 6 3 0 Verlängerungen insgesamt 11 81 0 186 21 58 0 Geschäftsbereich Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Fälle mehrfacher Verlängerung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern Ministerium Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) Materialprüfungsanstalten NBank Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach hintereinander Leiharbeitnehmer eingesetzt wurden 0 0 7 0 0 0 Verlängerungen insgesamt 0 0 25 0 0 0 Fälle von mehrfacher Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse Ministerium Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) Materialprüfungsanstalten NBank Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach befristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt wurden 0 19 7 0 2 25 Verlängerungen insgesamt 0 21 11 0 2 50 Geschäftsbereich Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Fälle mehrfacher Verlängerung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern Ministerium Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Amt für regionale Landesentwicklung LeineWeser Amt für regionale Landesentwicklung Weser -Ems Landesamt für Verbraucherschutz - und Lebensmittelsicherheit Landgestüt Celle Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt Staatliches Fischereiamt Bremerhaven Servicezentrum Landesentwicklung und Agrarförderung Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach hintereinander Leiharbeitnehmer eingesetzt wurden 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verlängerungen insgesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fälle von mehrfacher Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse Ministerium Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Amt für regionale Landesentwicklung LeineWeser Amt für regionale Landesentwicklung Weser -Ems Landesamt für Verbraucherschutz - und Lebensmittelsicherheit Landgestüt Celle Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt Staatliches Fischereiamt Bremerhaven Servicezentrum Landesentwicklung und Agrarförderung Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach befristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt wurden 0 2 0 0 4 156 8 35 2 39 Verlängerungen insgesamt 0 2 0 0 5 350 8 48 2 45 Geschäftsbereich Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Fälle mehrfacher Verlängerung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern Ministerium Niedersächsische Gewerbeaufsicht (GAV) Landesbetrieb für Wasserwirtschaft , Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Arbeitsplätze /Dienstposten auf denen mehrfach hintereinander Leiharbeitnehmer eingesetzt wurden 0 0 0 Verlängerungen insgesamt 0 0 0 Fälle von mehrfacher Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse Ministerium Niedersächsische Gewerbeaufsicht (GAV) Landesbetrieb für Wasserwirtschaft , Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Arbeitsplätze /Dienstposten auf denen mehrfach befristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt wurden 10 6 0 Verlängerungen insgesamt 19 10 5 Geschäftsbereich Ministerium für Wissenschaft und Kultur Fälle mehrfacher Verlängerung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern Ministerium Hochschulen Sonstige wissenschaftliche Einrichtungen* Kulturelle Einrichtungen** Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach hintereinander Leiharbeitnehmer eingesetzt wurden 0 10 0 1 Verlängerungen insgesamt 0 32 0 0 Fälle von mehrfacher Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse Ministerium Hochschulen Sonstige wissenschaftliche Einrichtungen* Kulturelle Einrichtungen** Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach befristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt wurden 1 21.698*** 68 496 Verlängerungen insgesamt 6 81.354*** 128 524 * Zu den wissenschaftlichen Einrichtungen gehören auch die Bibliotheken, das NLD, die Braunschweigische wissenschaftliche Gesellschaft und die niedersächsischen Museen. ** Die Angaben für die kulturellen Einrichtungen fassen die Zahlen der Theater in Oldenburg, Braunschweig und Hannover, der Erwachsenenbildung, der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur und der Klosterkammer zusammen. *** Summe enthält zum Teil geschätzte Angaben Geschäftsbereich Kultusministerium Fälle mehrfacher Verlängerung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern Ministerium Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung Landesschulbehörde (Verwaltung) Schulen incl. NIG Seminare Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach hintereinander Leiharbeitnehmer eingesetzt wurden 0 0 1 Zeitnah nicht ermittelbar* 0 Verlängerungen insgesamt 0 0 0 Zeitnah nicht ermittelbar* 0 Fälle von mehrfacher Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse Ministerium Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Landesschulbehörde (Verwaltung) Schulen incl. NIG Seminare Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach befristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt wurden 0 2 5 1 (pädagogischer Mitarbeiter ) (im Übrigen ist eine Aussage zur Anzahl nicht zeitnah möglich ; Vertretungslehrkräfte erhalten in vielen Fällen Vertragsverlängerungen )**,*** 14 Verlängerungen insgesamt 1 10 11 5 (pädagogischer Mitarbeiter) (im Übrigen ist eine Aussage nicht zeitnah möglich)**,*** 42 *Die für den Bereich der Nds. Landesschulbehörde ermittelten Daten der befristet beschäftigten Lehrkräften unterliegen folgende Einschränkungen: Die nachstehend erläuterten Einschränkungen ergeben sich daraus, dass die NLSchB auf Grund des Erlasses „Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse“ nur in wenigen Fällen befristet Einstellungen selbst vornimmt. Eine Vielzahl der Verträge wird von den Schulen geschlossen. Die Ausübung personalrechtlicher Befugnisse ist verteilt auf die NLSchB mit ihren vier Regionalabteilungen sowie auf rd. 3000 allgemein bildende sowie berufsbildende Schulen. Eine Erfassung dieser Verträge im von der NLSchB genutzten Erfassungssystem PMV erfolgt nicht in allen Fällen, insbesondere von den Schulen geschlossene Verträge werden nicht von allen Regionalabteilungen dort eingetragen. Verlässliche Zahlen können nur ermittelt werden, wenn jede Personalakte einzeln überprüft wird, da nur auf diese Weise sicher nachzuvollziehen wäre, ob ein befristeter Vertrag beispielsweise mehrfach oder mit oder ohne Unterbrechung durch einen neuen Vertrag ersetzt wird. Davon wurde jedoch Abstand genommen , da insbesondere auch die an den Schulen geführten Personalakten in diese umfangreiche und aufwendige Prüfung hätten einbezogen werden müssen. Festgehalten werden kann, dass im Schulbereich befristete Arbeitsverträge seit vielen Jahren ein häufig genutztes und bewährtes Instrument zur flexiblen Personalplanung sind, wie z. B. in Vertretungsfällen, bei Personen im Mutterschutz, bei Erkrankungen, Sanatoriumsaufenthalten, Kuren, Nachkuren, Elternzeit bis zum Ende eines laufenden Schulhalbjahres und bei sonstigen befristeten unerwarteten Ausfällen. Eine detaillierte Datenermittlung zu den differenzierten Fragen Nr. 1 bis Nr. 4 und darauf aufbauend die Beantwortung der Fragen Nr. 5 bis Nr. 7 würde einen unverhältnismäßigen zeitlichen und personellen Aufwand insbesondere für die Schulen aber auch für die NLSchB bedeuten. **Die Ermittlung der aufgeführten Daten erfolgte anhand einer Kidicap-Abfrage für Vertretungslehrkräfte an 5 Stichtagen. Eine Erfassung für den geforderten Zeitraum ist mit vertretbarem Aufwand so nicht möglich. Es handelt sich bei den ermittelten Zahlen lediglich um Schätzwerte, da möglicherweise Personen, deren Vertrag über zwei Stichtage hinaus fortdauert, doppelt gezählt wurden. Zahlen für befristete Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Titels 42827 wurden anhand zweier Stichtage ermittelt. Auch hier ist eine Erfassung für den gesamten Zeitraum nicht möglich, so dass es sich auch bei diesen Zahlen um Schätzwerte handelt. Nicht ermittelt werden konnte die Anzahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte, deren Einstellung die Schulen zu Lasten des jeweiligen Schulbudgets selbst vorgenommen haben. Um die Anzahl dieser Beschäftigungsverhältnisse ermitteln zu können, wäre eine Befragung der Schulen erforderlich gewesen. Eine Schätzung der Zahlen kann nicht erfolgen. Es konnte aus den vorliegenden Kidicap-Abfragen zu dem Titel 42827 (Vertretungskräfte) ermittelt werden, dass schätzungsweise 3.350 befristete Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 1.03.2013 bis 30.04.2015 bestanden haben. Hinzu kommen schätzungsweise weitere 900 befristete Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Titels 42827, insgesamt also rd. 4.250. *** Für die pädagogischen Mitarbeiter besitzen die Grundschulen und die Ganztagsschulen die dienstrechtlichen Befugnisse, d.h. sie nehmen die Einstellungen selber vor oder zahlen die Gehälter aus dem eigenverantwortlich zu bewirtschafteten Budget. Eine Erfassung dieses Personals im PMV oder in einem ähnlichen Erfassungssystem erfolgt nicht. Die NLSchB genehmigt lediglich die Verträge für die pädagogischen Mitarbeiter im Ganztag, eine Auswertung der in diesem Zusammenhang dokumentierten Zahlen gibt jedoch keine sichere Auskunft über die Frage, ob befristet oder unbefristete Beschäftigungsverhältnisse abgeschlossen werden oder ob die genehmigten Arbeitsverträge überhaupt umgesetzt werden. Für diesen Personenkreis geht die NLSchB davon aus, dass die Schulen regelmäßig die Befristungsmöglichkeiten des TzBfG nutzen, d. h. pädagogische Mitarbeiter befristet für ein Schuljahr einstellen und den Arbeitsvertrag einmal um ein weiteres Schuljahr verlängern. Da die Schulen die außerunterrichtlichen Ganztagsangebote je nach Bedarf zu jedem Schuljahr anpassen und die Schulen sich nicht immer an die Person binden wollen (dies bedeutete sonst auch eine dauerhafte Bindung des zur Verfügung stehenden Budgets) wird nach Einschätzung der NLSchB, die insbesondere auf Gesprächen mit den Schulleitungen beruht, ca. 1/3 dieser Personen nach der einmaligen Verlängerung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Die Verträge der pädagogischen Mitarbeiter an den Grundschulen werden von den Schulen ohne Genehmigung durch die NLSchB geschlossen. Für diesen Personenkreis wird davon ausgegangen, dass überwiegend unbefristete Arbeitsverhältnisse vorliegen, bei Neueinstellungen aber auch erst einmal der 2-Jahres Zeitraum des TzBfG genutzt wird. Ausgehend von 1.640 Ganztagschulen und 1.700 Grundschulen landesweit und einer geschätzten durchschnittlichen Anzahl von 1,5 befristeten Arbeitsverhältnissen pro Schule, lagen in dem abgefragten Zeitraum ca. 5.000 befristete Arbeitsverhältnisse vor. Nach der oben genannten Einschätzung sind von diesen ca. 1.500 nach einmaliger Verlängerung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden. Diese Daten beruhen ausschließlich auf Schätzungen der NLSchB und sind daher nicht weiter verifiziert. Geschäftsbereich Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Fälle mehrfacher Verlängerung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern Ministerium Maßregelvollzugszentrum Landesamt für Soziales , Jugend und Familie Landesbildungszentren Landesgesundheitsamt Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach hintereinander Leiharbeitnehmer eingesetzt wurden 0 0 1 0 0 Verlängerungen insgesamt 0 0 2 0 0 Fälle von mehrfacher Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse Ministerium Maßregelvollzugszentrum Landesamt für Soziales , Jugend und Familie Landesbildungszentren Landesgesundheitsamt Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach befristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt wurden 0 8 4 49 6 Verlängerungen insgesamt 1 25 16 101 17 Landesbeteiligungen Fälle mehrfacher Verlängerung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern NORD/LB Nds. Staatsbad Pyrmont mbH Nds. Staatsbad Bad Nenndorf mbH NPorts GmbH und Co KG Tourismus Marketing Niedersachsen (TMN) Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) Clausthaler Umwelttechnik - Institut GmbH (CUTEC) Landeseisenbahnaufsicht mbH (LEA) Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach hintereinander Leiharbeitnehmer eingesetzt wurden 42 10 1 1 0 0 0 0 Verlängerungen insgesamt 65 12 15 3 0 0 0 0 Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH (HanBG) Servicestelle offene Hochschule (SOHN) gGmbH Klimaschutz - und Energieagentur (KEAN) gGmbH Leibniz Institut DSMZ GmbH Innovationszentrum GmbH (IZ) / Innovatives Niedersachsen (IN) Deutsche Management Akademie gGmbH (DMAN) Eisenbahnund Verkehrsbetriebe ElbeWeser GmbH (EVB) Institut für Solarenergieforschung GmbH (IFSH) Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach hintereinander Leiharbeitnehmer eingesetzt wurden 1 0 0 0 0 0 Daten laut EVB nicht zeitnah ermittelbar 1 Verlängerungen insgesamt 1 0 0 0 0 0 Daten laut EVB nicht zeitnah ermittelbar 1 Nds. Staatstheater GmbH Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) JadeWeser -Port GmbH Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) Deutsches Primatenzentrum GmbH (DPZ) Nordmedia mbH Landesforsten AöR Deutsche Messe AG (DMAG) Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach hintereinander Leiharbeitnehmer eingesetzt wurden 1 3 0 0 0 0 0 1 Verlängerungen insgesamt 5 6 0 0 0 0 0 4 Fälle von mehrfacher Verlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse NORD/LB Nds. Staatsbad Pyrmont mbH Nds. Staatsbad Bad Nenndorf mbH NPorts GmbH und Ko KG Tourismus Marketing Niedersachsen (TMN) Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) Clausthaler Umwelttechnik -Institut GmbH (CUTEC) Landeseisenbahnaufsicht mbH (LEA) Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach befristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt wurden 6 0 35 1 1 4 36 0 Verlängerungen insgesamt 52 20 35 9 0 0 36 0 Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH (HanBG) Servicestelle offene Hochschule (SOHN) gGmbH Klimaschutz - und Energieagentur (KEAN) gGmbH Leibniz Institut DSMZ GmbH Innovationszentrum GmbH (IZ) / Innovatives Niedersachsen (IN) Deutsche Management Akademie gGmbH (DMAN) Eisenbahn- und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) Institut für Solarenergieforschung GmbH (IFSH) Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach befristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt wurden 0 0 0 17 0 0 30 89 Verlängerungen insgesamt 0 0 0 73 0 2 5 190 Nds. Staatstheater GmbH Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) JadeWeser - Port GmbH Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) Deutsches Primatenzentrum GmbH (DPZ) Nordmedia mbH Landesforsten AöR Deutsche Messe AG (DMAG) Arbeitsplätze / Dienstposten auf denen mehrfach befristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt wurden 16 20 0 0 186 0 6 23 Verlängerungen insgesamt 78 58 5 0 316 0 6 29 Drucksache 17/4153 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3213 Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Gabriela König, Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) Hält SPD-Arbeitsminister Lies Leiharbeit immer noch für „unsichere Arbeitsverhältnisse“? Antwort der Landesregierung Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3