Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4172 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Plant die Landesregierung als Konsequenz des Fachkräftemangels in der Altenpflege die Abschaffung der Fachkraftquote für bestimmte Heimformen? Anfrage der Abgeordneten Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 04.09.2015 Nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 des Niedersächsischen Heimgesetzes (NHeimG) muss der Betreiber eines Heimes sicherstellen, dass die Zahl der Beschäftigten und deren persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen zu leistenden Tätigkeiten ausreichen. Hierzu verweist § 17 Abs. 2 Nr. 2 NHeimG auf die Heimpersonalverordnung, die in den §§ 4, 5 und 6 die erforderliche persönliche und fachliche Eignung näher beschreibt. Danach muss jeder zweite Beschäftigte eine Fachkraft sein, und in Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern muss auch bei Nachtwachen ständig eine Fachkraft anwesend sein. Ausnahmen liegen im Ermessen der Heimaufsicht. Der von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Heimgesetzes (Drucksache 17/3914) sieht eine Änderung des § 17 vor. Danach sollen für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Formen des betreuten Wohnens mit aneinander gekoppeltem Miet- und Pflegevertrag (Heime im Sinne des neuen § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs) die o. a. Regelungen zur Fachkraftquote in der Heimpersonalverordnung künftig nicht mehr gelten. 1. Gibt es für Heime im Sinne des neuen § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs eine Bewohnerobergrenze ? Falls ja, wie hoch ist sie, und wo ist sie geregelt? 2. Liegt es bei Heimen im Sinne des neuen § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs künftig im Ermessen des Heimbetreibers, wie viele Fachkräfte für ausreichend erachtet werden und ob bei Nachtwachen ständig eine Fachkraft anwesend ist? 3. Anhand welcher konkreten Kriterien können die Heimaufsichtsbehörden bei Heimen im Sinne des neuen § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs künftig Verstöße gegen die in den §§ 5 Abs. 3 Nr. 2 und 5 Abs. 2 Nr. 5 NHeimG normierten allgemeinen Grundsätze feststellen und sanktionieren? 4. Könnte der Heimbetreiber bei Heimen im Sinne des neuen § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs künftig wirtschaftliche Vorteile gegenüber anderen Mitbewerbern am Markt erzielen, wenn es ihm gelänge, mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern eine möglichst geringe Zahl an Fachkräften zu vereinbaren? 5. Könnte der Inhalt dieser Vereinbarung von den Heimaufsichtsbehörden für die Beurteilung der Frage, ob eine ausreichende Zahl an Fachkräften beschäftigt wird, als Indiz in der Weise herangezogen werden, dass lediglich negative Abweichungen der tatsächlichen Beschäftigungsquote von der vereinbarten Beschäftigungsquote beanstandet werden? 6. Welche Möglichkeiten hätten die Heimaufsichtsbehörden künftig, bei Heimen im Sinne des neuen § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs die vom Heimbetreiber mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern geschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich einer nicht ausreichenden Zahl an Fachkräften infrage zu stellen? 7. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass mit der geplanten Änderung des § 17 bei Heimen im Sinne des neuen § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs die Position der Heimaufsichtsbehörden bei der Feststellung von Verstößen und der möglichen Verhängung von Sanktionen gegen den Heimbetreiber gestärkt wird? Falls ja, weshalb? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4172 2 8. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass mit der geplanten Änderung des § 17 bei Heimen im Sinne des neuen § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs ein Beitrag zu mehr Fachlichkeit in der Pflege geleistet wird? Falls ja, weshalb? (Ausgegeben am 10.09.2015) Drucksache 17/4172 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Plant die Landesregierung als Konsequenz des Fachkräftemangels in der Altenpflege die Abschaffung der Fachkraftquote für bestimmte Heimformen? Anfrage der Abgeordneten Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 04.09.2015