Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4199 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3765 - Bevorstehende Schließung der Coca-Cola-Standorte Osnabrück und Haselünne Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 06.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 03.09.2015, gezeichnet In Vertretung Almut Kottwitz Vorbemerkung des Abgeordneten Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 22. Mai 2015 die bevorstehende Schließung der Coca-Cola-Standorte Osnabrück und Haselünne als Ergebnis des Nichthandelns der Politik, gerade im Hinblick auf den Gesetzentwurf des Bundes zur besseren Kennzeichnung von Einwegverpackungen, kritisiert. Nachdem Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) diesen Vorwurf zurückgewiesen und den Ländern Versagen vorgeworfen hat, frage ich die Landesregierung. Vorbemerkung der Landesregierung Laut der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 18. Mai 2015 will Coca-Cola die Getränkeherstellung an größeren Standorten bündeln. Grund für die Umstrukturierung sei laut Coca-Cola insbesondere das Beschaffungsverhalten der Supermarktketten und der Gastronomie. Die NGG sieht hingegen den Rückgang des Anteils von Mehrwegflaschen als Grund für die Umstrukturierung. Die Landesregierung hat sich mit ihren Vorschlägen für eine verbraucherfreundliche und transparente Kennzeichnungen eingesetzt, weil die Erfahrung zeigt, dass informierte Verbraucher eher zur Mehrwegflasche greifen und damit der Anteil gesteigert werden kann. Zudem berichtet das Handelsblatt am 6. August 2015: „Die deutsche Tochter von Coca-Cola schließt sich mit europäischen Partnern zusammen , die schon heute für den Konzern abfüllen. Die Unternehmen versprechen sich Einsparungen in Millionenhöhe. Coca-Cola fusioniert seine deutsche Abfüllfirma mit zwei anderen europäischen Partnern. Der neue Konzern werde einen Umsatz von 12,6 Milliarden Dollar haben und damit der weltweit größte unabhängige Coca-Cola-Abfüller sein, teilte der US-Konzern am Donnerstag mit. Von der Zusammenlegung erhoffen sich die drei beteiligten Unternehmen mittelfristig Einsparungen zwischen 350 und 375 Millionen Dollar im Jahr. In den neuen Konzern bringt Coke seine deutsche Tochter Coca-Cola Erfrischungsgetränke ein. Zudem beteiligen sich die Abfüller CocaCola Enterprises und Coca-Cola Iberian Partners. Das neue Unternehmen soll unter dem Namen Coca-Cola European Partners firmieren und in London seinen Sitz haben. Coca-Cola greift bei der Produktion traditionell auf Partnerfirmen zurück. Sie kaufen von dem Konzern aus Atlanta Brausekonzentrat , stellen die Getränke her, füllen sie in Flaschen ab und kümmern sich um den Vertrieb. Die deutsche Abfülltochter hat nach eigenen Angaben 9500 Mitarbeiter, die für 400 000 Handelsund Gastronomiekunden zuständig sind.“ Vor diesem Hintergrund ist es höchst unwahrscheinlich, dass der Zeitpunkt der Beratungen im Bundesrat Anlass für Unternehmensentscheidungen von Coca Cola war. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4199 2 1. Stimmt es, dass die Länder den Entwurf zur besseren Kennzeichnung von Einwegverpackungen seit 2013 im Bundesrat „schmoren“ lassen? Nein. 2. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung entfaltet, um die Kennzeichnungsverordnung zu beschließen? Der 2013 vorgelegte Verordnungsentwurf der Bundesregierung basiert im Wesentlichen auf den Regelungen der Verpackungsverordnung zur Pfandpflicht. Dementsprechend ist eine Kennzeichnungspflicht nur für nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen (Dosen, PET-Flaschen die beispielsweise Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke enthalten), vorgesehen. Eine Beschränkung der Verordnung auf bepfandete Getränkeverpackungen wird dazu führen, dass der Verbraucher für bestimmte Getränkesegmente wie z. B. Säfte, Spirituosen, Wein, Sekt, alkoholhaltige bzw. molkehaltige Mischgetränke usw. weiterhin keine Information darüber erhält, ob es sich hierbei um Mehrweg- oder ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen handelt. Bei Gebindegrößen unter 0,1 Liter und über 3 Liter erfolgt ebenfalls keine Kennzeichnung. Das Ziel einer Verordnung, den Anteil der Mehrweggetränkeverpackungen zu steigern, wird damit alleine nicht erreichbar sein. Es muss daher eine Entkoppelung der Kennzeichnungsregelungen von den Vorschriften der Verpackungsverordnung oder eines künftigen Wertstoffgesetzes erreicht werden und die Kennzeichnung für Verkaufsverpackungen grundsätzlich auf alle Getränke ausgedehnt werden. Des weiteren sollten ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Zukünftige Regelungen zur Pfandflicht von Getränkeverpackungen sollten sich aus Gründen des Ressourcenschutzes zudem an den Verpackungsmaterialien und nicht an deren Inhalt orientieren. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Einstufung von Getränken nach ihrem Inhalt steht in keinem Zusammenhang zur Umweltfreundlichkeit ihrer Verpackung. Diese konstruktive Forderung zu einer verbraucherfreundlichen Regelung hat Herr Minister Wenzel Frau Bundesministerin Dr. Hendricks in einem Schreiben aus dem Februar 2015 zum Ausdruck gebracht. 3. Sind Maßnahmen ergriffen worden, um den Verlust der Arbeitsplätze in Osnabrück und Haselünne zu verhindern? Die Landesregierung ist im Mai 2015 vom Unternehmen Coca-Cola über die konkreten Veränderungspläne des Unternehmens an den Standorten in Niedersachsen informiert worden. Sie hat daraufhin Kontakt mit der NGG aufgenommen und sich über den aktuellen Sachstand informieren lassen. Zunächst will die Landesregierung die noch laufenden Verhandlungen der Sozialpartner abwarten. 4. Wenn ja, welche? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wenn nein, warum ist es unterblieben? Siehe Antwort zu Frage 3. (Ausgegeben am 10.09.2015) Drucksache 17/4199 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3765 Bevorstehende Schließung der Coca-Cola-Standorte Osnabrück und Haselünne Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz