Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4219 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4054 - „Schreiben nach Gehör“ und Grundschrift statt Schreibschrift - Lernen die Kinder an niedersächsischen Grundschulen noch richtig schreiben? Anfrage des Abgeordneten Kai Seefried (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 08.09.2015, gezeichnet In Vertretung der Staatssekretärin Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Laut einem Bericht des Stern steht es immer schlechter um die orthographischen Kenntnisse der Grundschüler in Niedersachsen. In einem Artikel vom 14.11.2014 werden die Ergebnisse einer Langzeitstudie vorgestellt, die die Rechtsschreibkenntnisse von Grundschülern in der vierten Klasse vergleicht. Während Grundschüler vor 40 Jahren noch lediglich sieben Fehler pro 100 Wörter machten, betrug die Fehlerquote bei Viertklässlern im Jahr 2012 16 pro 100 Wörter. Grund für diese Verschlechterung ist nach Meinung einiger Experten die in vielen Grundschulen angewandte Methode des „Schreibens nach Gehör“. Diese wurde vor zehn bis 15 Jahren in allen Bundesländern eingeführt (vgl. FAZ Online 04.03.2015). Kinder im 1. und 2., teilweise auch noch 3. Schuljahrgang dürfen nach dieser Methode zunächst so schreiben, wie sie es vom Klang her als richtig erachten. Als Hilfestellung bei der Zusammensetzung der Wörter dient ihnen eine sogenannte Lauttabelle . Um die Motivation der Kinder zu bewahren, sollen sie bei auftretenden Fehlern zunächst nicht korrigiert werden. Diktate werden seltener geschrieben, und die Liste der Lernwörter pro Halbjahr ist mit 20 bis 30 Wörtern kurz gehalten (vgl. FAZ Online 04.03.2015). Um ihren Kinder vor der 3. Klasse richtige Rechtschreibregeln beizubringen, damit sie später keine Probleme im Unterricht bekommen, wenn keine Fehler mehr gemacht werden dürfen, unterrichten viele Eltern ihre Kinder nachmittags selber oder organisieren Nachhilfeunterricht (vgl. FAZ Online 04.03.2015). Als bisher einziges Land hat Bayern 2014 den Lehrern freigestellt, am „Schreiben nach Gehör“ festzuhalten oder wieder zur traditionellen Lehrmethode zurückzukehren und das regelgetreue Schreiben zu unterrichten (vgl. FAZ Online 04.03.2015). Neben der Methode des „Schreibens nach Gehör“ kritisieren einige Experten den Niedergang der Handschrift an unseren Schulen. Aufgrund der Digitalisierung schrieben die Schülerinnen und Schüler immer weniger handschriftlich. Wie das Bersenbrücker Kreisblatt am 15.04.2015 berichtete , erklären laut einer Umfrage 79 % der Lehrer an weiterführenden Schulen, dass ihre Schülerinnen und Schüler Probleme mit der Handschrift hätten. Heinz-Peter Meidinger, der Vorsitzende des Philologenverbandes, äußerte sich zudem sehr kritisch zu der Entwicklung, dass immer mehr Grundschüler in Deutschland keine Schreibschrift mehr lernen, sondern stattdessen eine neue Grundschrift unterrichtet wird, die der Druckschrift ähnelt. Die Förderung des Gedankengangs, wie sie bei dem Schreiben einer verbundenen Handschrift nachgewiesen wurde, ginge damit verloren (vgl. NOZ Online, 14.04.2015). Bisher hat Hamburg die Grundschrift in den Lehrplan aufgenommen . Auch in Hessen und Nordrhein-Westfalen können die Grundschulen entscheiden, ob sie den Schülerinnen und Schülern die neue Schrift beibringen (vgl. NOZ Online, 14.04.2015). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4219 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Ergebnisse von Studien zu orthographischen Kenntnissen sind sehr unterschiedlich. Es gibt Studien, die auf eine Abnahme der Leistungen im Rechtschreibbereich hindeuten, andere aber sprechen für eine Zunahme und wieder andere dafür, dass sich nur wenig verändert hat. Die vom Fragesteller angeführte Studie, die - so wörtlich - „die Rechtsschreibkenntnisse von Grundschülern in der vierten Klasse vergleicht“ (sic!), stellt somit nur eine von vielen Studien zu diesem Untersuchungskomplex dar. Namhafte Fachdidaktiker begründen die unterschiedlichen Ergebnisse damit, dass die Leistungsvergleiche über unterschiedliche Zeiträume, bei verschiedenen Altersgruppen und mit unterschiedlichen Aufgaben durchgeführt wurden. Seit dem Jahr 2006 ist in der Grundschule in dem Fach Deutsch das Kerncurriculum auf der Grundlage der länderübergreifenden Bildungsstandards in Kraft. Der Lehrplan ist unter Mitarbeit namhafter Fachdidaktiker entwickelt worden. In dem Lehrplan sind die Kompetenzen formuliert, über die alle Schülerinnen und Schüler am Ende eines Doppeljahrgangs verfügen sollen. In dem Kerncurriculum für das Fach Deutsch sind eindeutige Festlegungen zum Rechtschreibkönnen aufgeführt. Der Kompetenzbegriff beinhaltet, dass Schülerinnen und Schüler nicht nur Wissen erworben haben sollen, sondern dieses Wissen auch erfolgreich anwenden können. Ziel am Ende der Grundschulzeit ist, dass die Schülerinnen und Schüler grundlegende Rechtschreibregeln und Rechtschreibstrategien kennen und anwenden können und auf dieser Grundlage ein „Rechtschreibgespür“ entwickelt haben, das sie befähigt einzuschätzen , wann sie ein Wort nachzuschlagen haben. Rechtschreibkompetenz haben die Kinder dann erworben, wenn sie ihr im Fach Deutsch erlerntes Wissen in allen Fächern und somit auch außerhalb der Schule anwenden können. Die Ziele sind somit im Kerncurriculum eindeutig definiert. Das Erlernen der Rechtschreibung ist ein langer Prozess, der mit der Grundschulzeit noch nicht abgeschlossen ist und alle Fächer mit einbezieht. Aufgabe des Kultusministeriums ist es, verbindliche Rahmenvorgaben für die Schulen zu erlassen und deren Umsetzung zu überprüfen. Mit welchen Mitteln oder mit welchen Methoden die Schulen die verbindlichen Vorgaben realisieren, obliegt dabei der Entscheidung der einzelnen Schule. Mit dem Niedersächsischen Schulgesetz wurde den Schulen die Eigenverantwortung übertragen, die sich u. a. auch auf „die Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts“ bezieht. Zu den Aufgaben der Fachkonferenz in der einzelnen Grundschule für das Fach Deutsch gehört u. a. das Treffen von Absprachen zur einheitlichen Verwendung von Schreibschriften. Außerdem empfiehlt die Fachkonferenz die Unterrichtswerke und trifft Absprachen zu Lektüren und sonstigen Materialien , die für das Erreichen der Kompetenzen wichtig sind. Zur Evaluation der eigenen Arbeit dienen den Schulen die Vergleichsarbeiten, die im dritten Schuljahrgang geschrieben und deren Ergebnisse in den Fachkonferenzen bewertet werden und gegebenenfalls zu Verbesserungen führen sollen. Die Methode „Schreiben nach Gehör“, die auf Jürgen Reichen zurückgeht, kommt zwar in einigen Schulen zur Anwendung, aber in der Regel nicht in ihrer Reinform. Das bedeutet, dass die Schulen einzelne Teile zur Unterstützung in den Unterricht einbauen. Um die Qualität des Deutschunterrichts im Bereich Orthographie weiterhin zu verbessern, ist im Kultusministerium eine Arbeitsgruppe unter wissenschaftlicher Begleitung ins Leben gerufen worden mit dem Ziel, Empfehlungen und Materialien für einen kompetenzorientierten Rechtschreibunterricht zu erarbeiten. Diese Materialien befinden sich derzeit in einer Erprobungsphase und werden nach eventuellen Optimierungen den Schulen voraussichtlich im laufenden Schuljahr 2015/2016 zur Verfügung gestellt. Schreiben dient der schriftlichen Kommunikation und deshalb ist es u. a. auch Ziel des Deutschunterrichts in der Grundschule, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende des vierten Schuljahrgangs über eine flüssige und gut lesbare Handschrift verfügen. Als Ursache von Schreibschwierigkeiten wird häufig eine Verkümmerung der grob- und feinmotorischen Fähigkeiten angeführt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4219 3 1. Ist es den Grundschulen in Niedersachsen freigestellt, mit welcher Methode sie den Schülerinnen und Schülern die deutsche Rechtschreibung beibringen? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. a) Falls ja, welche verschiedenen Methoden werden in niedersächsischen Schulen angewendet , um Schülerinnen und Schülern die deutsche Rechtschreibung beizubringen? In der Deutschdidaktik haben sich sogenannte Entwicklungs- oder Stufenmodelle des Schreibenlernens durchgesetzt. Diese Modelle gehen davon aus, dass dieser Prozess in qualitativ unterschiedlichen Phasen bzw. Stufen verläuft. b) Falls nein, welche Methode wird angewendet, um den Schülerinnen und Schülern die deutsche Rechtschreibung beizubringen? Entfällt. c) Welche Erlasse und Verordnungen müssen die Schulen in diesem Zusammenhang beachten ? Folgende Erlasse müssen von den Schulen in diesem Zusammenhang beachtet werden: – Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“, RdErl. d. MK v. 01.08.2012 (SVBl. S 404), geändert durch RdErl. d. MK v. 01.09.2015 (SVBl. S. 399), – Erlass „Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben für das allgemeinbildende Schulwesen“, RdErl. d. MK v. 01.10.2014 (SVBl. S. 525), – Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ (LRS-Erlass), RdErl. d. MK vom 04.10.2005 (SVBl. S. 560). Die Gültigkeitsdauer des Erlasses ist am 31.12.2012 abgelaufen. Bis zur Veröffentlichung einer überarbeiteten Fassung ist der Erlass allerdings weiter anzuwenden. 2. Liegen der Landesregierung aktuelle Zahlen vor, wie viele Grundschulen in Niedersachsen die Methode „Schreiben nach Gehör“ anwenden? Diesbezügliche Daten werden nicht erhoben. a) Falls ja, wie viele wenden die Methode an, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten fünf Schuljahren (2009/2010, 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014) entwickelt ? Entfällt. b) Falls nein, ist es geplant, zukünftig zu erheben, wie viele Grundschulen diese Methode anwenden? Eine entsprechende Datenerhebung ist nicht vorgesehen. 3. Plant die Landesregierung, in Niedersachsen auch zukünftig die Methode „Schreiben nach Gehör“ an niedersächsischen Grundschulen zum Unterrichten der deutschen Rechtschreibung anzuwenden? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4219 4 4. Gab es in Niedersachsen in dem Schuljahr 2014/2015 Vergleichsarbeiten, in denen die Rechtschreibkenntnisse der Schülerinnen und Schüler überprüft wurden? Vergleichsarbeiten sind Teil der Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring und werden mit dem Ziel durchgeführt, Schulen bei ihrer Unterrichtsentwicklung zu unterstützen . Die Schulen sind aufgefordert, aus der Analyse der Rückmeldung, inwieweit die Lerngruppen die länderübergreifenden Bildungsstandards erreicht haben, gezielte Maßnahmen der Förderung der Schülerinnen und Schüler abzuleiten. Das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) entwickelt als Einrichtung der Länder für den Primarbereich standardisierte Vergleichsarbeiten im Fach Mathematik sowie im Fach Deutsch für die Kompetenzbereiche „Lesen - mit Texten und Medien umgehen“, Zuhören, Orthografie sowie „Sprache und Sprachgebrauch untersuchen“. In Niedersachsen ist die Teilnahme an einer dieser drei Vergleichsarbeiten verpflichtend. Für den Kompetenzbereich „Schreiben - Texte verfassen“ stehen derzeit keine Vergleichsarbeiten zur Verfügung. In den Schuljahren 2009/2010 und 2013/2014 wurden Vergleichsarbeiten für den Bereich Orthografie angeboten. a) Falls ja, waren diese Vergleichsarbeiten für alle Schulen verpflichtend? In Niedersachsen war die Teilnahme an der Vergleichsarbeit Orthografie nicht verbindlich. Es können daher keine Landeswerte berichtet werden. b) Falls ja, wie haben sich die Lernerfolge der Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu den Ergebnissen der letzten fünf Schuljahre (2009/2010, 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014) entwickelt? Die zentrale Funktion von Vergleichsarbeiten (VERA) liegt in der Unterrichts- und Schulentwicklung jeder einzelnen Schule, indem die von VERA ermittelten Leistungsergebnisse zur Weiterentwicklung des Unterrichts genutzt, Fragen nach den Ursachen der Ergebnisse gestellt und die eigene Unterrichtsplanung und -praxis reflektiert werden. Die Betrachtungsebene von VERA ist also vorrangig die einzelne Klasse bzw. die einzelne Schule. Die regelmäßige Überprüfung der erworbenen Leistungen der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch nationale und internationale Schulleistungsstudien. Die Betrachtungsebenen sind hier das deutsche Bildungssystem im internationalen Vergleich bzw. die Bildungssysteme der einzelnen Länder im nationalen Vergleich (IQB-Ländervergleich). Der erste IQB-Ländervergleich, der die erworbenen Kompetenzen im Primarbereich in den Fächern Deutsch und Mathematik überprüfte, fand 2011 statt. In diesem Ländervergleich wurden auch die Orthografiekompetenzen in einer bundesweit repräsentativen Stichprobe überprüft. Die Auswertung lässt keine Ergebnisaussage für die einzelnen Länder zu. Bundesweit verteilen sich die orthografischen Kompetenzen der Viertklässlerinnen und Viertklässler in ähnlicher Weise auf die fünf Kompetenzstufen wie die in den anderen Bereichen überprüften Kompetenzen im Fach Deutsch. Im Ländervergleich 2016 im Primarbereich wird Orthografie erneut getestet werden und erstmalig werden dann länderspezifische Ergebnisrückmeldungen möglich sein. c) Falls nein, wann sind die nächsten Vergleichsarbeiten geplant, in denen die Rechtschreiberfolge der Schülerinnen und Schüler überprüft werden? Im Schuljahr 2016/2017 wird im Rahmen von VERA die Überprüfung des Bereichs Orthografie erneut angeboten werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4219 5 5. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag, im Rahmen der jährlich stattfindenden VERA-3-Vergleichsarbeiten die Grundschulen mit angeben zu lassen, mit welcher Methode sie in der 1. und 2. Klasse Rechtschreibung unterrichten, um die Ergebnisse des Lernerfolgs der Kinder von Grundschulen, die die Methode „Schreiben nach Gehör “ anwenden, und derer, die alternative Lernmethoden nutzen, vergleichbar zu machen ? Grundsätzlich ist es wünschenswert, den „gefühlten“ Erfolg einer gewählten Unterrichtsmethode wissenschaftlich zu überprüfen und Annahmen durch nachgewiesene Fakten abzusichern. Dass lineare Zuordnungen - Methode A führt zum Ergebnis X und Methode B zum Ergebnis Y - zu belastbaren Schlussfolgerungen führen, muss bezweifelt werden. Im pädagogischen Kontext werden Ergebnisse immer durch das Zusammenspiel vieler Variablen bestimmt, die durch ein entsprechendes Untersuchungsdesign kontrolliert werden müssen, will man die Wirkung einer Variablen - in diesem Fall der Rechtschreibmethode - messen. Daher wird der Vorschlag, mit der Vergleichsarbeit auch die angewendete Methode des Rechtschreiberwerbs zu nennen, nicht als zielführend angesehen. Die alleinige Angabe der Unterrichtsmethode für den Erwerb von Rechtschreibkompetenz wird daher keine Aussagekraft für die Bewertung der erreichten Kompetenzstufen in den vorliegenden Vergleichsarbeiten haben. 6. Was unternimmt die Landesregierung, damit die Schülerinnen und Schüler an niedersächsischen Schulen auch im Zeitalter der Digitalisierung das handschriftliche Schreiben praktizieren? Das Schreiben mit der Tastatur ist nicht vom Kerncurriculum Deutsch abgedeckt. Schulen können eigenverantwortlich entscheiden, ob sie das Schreiben mit der Tastatur in einer Arbeitsgemeinschaft als zusätzliches Angebot anbieten. 7. Gibt es spezielle Programme/Projekte/Initiativen der Landesregierung, um das handschriftliche Schreiben unter Schülerinnen und Schülern wieder attraktiver zu machen? Nein, im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung, an Grundschulen statt einer verbundenen Schreibschrift eine Grundschrift zu unterrichten? Gemäß dem Kerncurriculum Deutsch ist es Ziel im Bereich „Schreiben“, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschulzeit über eine flüssige, gut lesbare Handschrift verfügen. Dazu ist es notwendig, dass den Schülerinnen und Schülern eine verbundene Schrift (es werden im Kerncurriculum explizit keine verbundenen Schriften benannt) angeboten wird, damit die Schülerinnen und Schüler selbst ausprobieren können, ob sie in Schreibschrift oder in Druckschrift formklar, gut lesbar und flüssig schreiben können. Die Kriterien für die Wahl der Schreibschrift sind also die Lesbarkeit und das Schreibtempo. Es ist Aufgabe der Fachkonferenz Deutsch, Absprachen bezüglich der Schreibschriften und der Unterrichtswerke zu treffen. Über die Methoden, mit denen das Ziel des flüssigen und lesbaren Schreibens erreicht wird, entscheidet die Lehrkraft. Auch die Kultusministerkonferenz wird in den neuen Empfehlungen für die Arbeit in der Grundschule daran festhalten, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende des vierten Schuljahrgangs über eine flüssige, lesbare Handschrift verfügen. 9. Gibt es in Niedersachsen ebenfalls Pläne, zukünftig anstatt einer Schreibschrift eine Grundschrift zu unterrichten? Nein, entsprechende Pläne gibt es nicht. (Ausgegeben am 11.09.2015) Drucksache 17/4219 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4054 „Schreiben nach Gehör“ und Grundschrift statt Schreibschrift - Lernen die Kinder an niedersächsischen Grundschulen noch richtig schreiben? Anfrage des Abgeordneten Kai Seefried (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums