Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4258 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4052 - Wie steht die Landesregierung zur ihren Verpflichtungen gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr in Melle? Anfrage der Abgeordneten Gerda Hövel (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 10.09.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die über 1 000 Feuerwehrmitglieder im Feuerwehrverband Melle leisten in 16 Orts- und zwei Werksfeuerwehren ehrenamtlich als engagierte Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag zur Gefahrenabwehr. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Feuerwehrmitglieder auch angemessen ausgebildet werden. Nach zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr und nach der Presseberichterstattung der vergangenen Monate erscheint dies insbesondere im Bereich der Führungskräfte infrage gestellt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Mitglieder der Feuerwehren im Landkreis Osnabrück leisten, wie alle anderen Mitglieder in Niedersachsen , einen erheblichen Beitrag zur Gefahrenabwehr. Dazu sind das Angebot und die Teilnahme an Lehrgängen unabdingbar. Die Durchführung von Lehrgängen an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) ist im Wesentlichen von den Parametern Ausbildungsmittel (Lehrsäle, Übungsobjekte und -flächen, Feuerwehrfahrzeuge), Internatsplätze (Unterbringungs- und Versorgungskapazitäten ) und Personal (feuerwehrtechnische Lehrkräfte, Servicepersonal in Verwaltung und Technik) abhängig. Das Ausbildungsangebot der NABK ist über die Jahre 2012 bis 2015 bei etwa gleichen Verhältnissen dieser Parameter vergleichbar groß geblieben. Jedoch ist die Nachfrage nach Lehrgängen in den letzten Jahren rasant angestiegen. Steigt die Ausbildungsnachfrage, so sinkt in der Folge die prozentuale Zuteilungsquote. Die Differenz zwischen angeforderten und erhaltenen Ausbildungsplätzen und damit auch die Unzufriedenheit über das geringe Ausbildungsangebot steigen jedoch. Die Ausbauplanungen und die Weiterentwicklung der NABK waren bereits von der Vorgängerregierung beschlossen worden. Nach Aufteilung der Maßnahme in zwei Bauabschnitte hatte die Vorgängerregierung jedoch keine Entscheidung zur Finanzierung getroffen, die eine Realisierung des 2. Bauabschnitts zeitnah ermöglicht hätte. Die jetzige Landesregierung setzt sich nachhaltig dafür ein, die Ausbildungsmöglichkeiten auf Landesebene an der NABK auszubauen und zu verbessern. Hierzu werden die Planungen für den Neubau des Trainings- und Bildungszentrums in Celle /Scheuen und für den Abschluss der Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen in Celle sowie Loy konsequent weiter verfolgt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4258 2 Die Finanzierung des 1. Bauabschnitts erfolgt mit einem Kostenvolumen von 37,8 Millionen Euro und ist bis 2020 aus den Einnahmen der Feuerschutzsteuer in Höhe von 4 Millionen Euro jährlich finanziert. Der Planungsauftrag ist bis zur Ausschreibungsreife erteilt. Beide Bauabschnitte umfassen auch die Fortführung und den Abschluss der Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen am Standort Loy. Verbunden mit der Realisierung des 1. Bauabschnittes ist am Standort Celle die Erhöhung der Kapazität von derzeit 160 Lehrgangsplätzen auf 200 Lehrgangsplätze. Mit den 80 Lehrgangsplätzen in Loy würden dann 280 Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen. Die Finanzierung des 2. Bauabschnitts am Standort Celle und der Abschluss der Maßnahmen am Standort Loy werden ebenfalls aus den Einnahmen der Feuerschutzsteuer in Höhe von 4 Millionen Euro jährlich gewährleistet. Derzeit befinden sich alternative Finanzierungsmodelle in der Prüfung, die die Rückführung der Nettokreditaufnahme berücksichtigen. Insbesondere die Verfügbarkeit feuerwehrtechnischer Beamter in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ist einer starken Abwanderung von der NABK zu den kommunalen Berufsfeuerwehren unterworfen. Die durch die NABK ausgebildeten Anwärterinnen und Anwärter beginnen nach Abschluss der Laufbahnausbildung unmittelbar bei einer kommunalen Feuerwehr oder stellen vielfach in der Probezeit einen Versetzungsantrag. Der Versuch, über bundesweite Ausschreibungen offene Stellen in den Wertigkeiten A 11 oder A 12 zu besetzen, führte nachweislich nicht zum Erfolg. Die jetzige Landesregierung hat frühzeitig begonnen, diesem negativen Trend entgegenzuwirken. Unter der Vorgängerregierung wurde die Zusammenführung der vormals eigenständigen Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy zur NABK eingeleitet. Allerdings mussten die Organisationsstruktur grundlegend überarbeitet, Aufgaben neu zugeordnet, Stellen neu beschrieben und bewertet werden. Mit dem Haushalt 2014 konnten die mit dem neuen Aufgabenzuschnitt verbundenen Hebungen im Stellenplan umgesetzt werden. Seit dem 01.01.2014 erhalten alle feuerwehrtechnischen Lehrerinnen und Lehrer eine Zulage in Höhe der Feuerwehrzulage der Beamtinnen und Beamten im Einsatzdienst. Von den an der NABK ausgebildeten vier Anwärtern für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt konnten leider nur zwei zum 01.04.2015 für den Standort Loy eingestellt werden; die anderen beiden wechselten zu Berufsfeuerwehren. Die vier Anwärterstellen der Fachrichtung Feuerwehr wurden zum 01.04.2015 wieder neu besetzt. 1. Wie hoch ist der Bedarf an Lehrgängen für Feuerwehrführungskräfte sowie für Feuerwehrmitglieder insgesamt im Bereich des Feuerwehrverbandes Melle in den Jahren 2013, 2014 und 2015? Siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 2. 2. Wie viele Lehrgänge für Führungskräfte und die Feuerwehrmitglieder insgesamt hat die NABK für Feuerwehrmitglieder des Feuerwehrverbandes Melle tatsächlich in diesem Zeitraum angeboten bzw. wird sie anbieten? Dem Landkreis Osnabrück werden, wie allen anderen Aufgabenträgern in Niedersachsen auch, im Zuge der jährlichen Abfrage des Aus- und Fortbildungsbedarfs für die dortigen Freiwilligen Feuerwehren , alle an der NABK durchgeführten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Die Zuteilung von Lehrgangsplätzen für Lehrgänge nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 erfolgt unter Berücksichtigung des formulierten Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage eines Schlüssels, der auf der Anzahl und Art der Orts- und Jugendfeuerwehren beruht. Weitere Lehrgänge werden unter Berücksichtigung des angemeldeten Bedarfs zugeteilt. Die weitere Verteilung der zugeteilten Lehrgangsplätze an die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden obliegt dem jeweiligen Landkreis. Aus diesem Grunde sind hier die Zahlen für den Landkreis Osnabrück, zu dem die Feuerwehren des Feuerwehrverbands Melle gehören, maßgebend. Die von den Feuerwehrangehörigen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn an die NABK zurückgegebenen Plätze werden an anderer Stelle in Niedersachsen angeboten und können in den meisten Fällen noch kurzfristig vergeben werden. Hierdurch werden die Nutzung verfügbarer Lehrgangsplätze und damit die Auslastung der NABK optimiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4258 3 Die folgende Tabelle gibt eine detaillierte Übersicht über den Lehrgangsbedarf des Landkreises Osnabrück und die Zuteilung von Lehrgangsplätzen der NABK an den Landkreis Osnabrück in den Jahren 2013, 2014 und 2015: 2013 2014 2015 Lehrgangsplätze Lehrgang B e d a rf Z u te ilu n g D if fe re n z B e d a rf Z u te ilu n g D if fe re n z B e d a rf Z u te ilu n g D if fe re n z Truppführer 133 72 -61 125 62 -63 146 81 -65 Gruppenführer 70 34 -36 62 36 -26 64 37 -27 Zugführer 17 13 -4 19 11 -8 22 16 -6 Verbandsführer 7 3 -4 8 2 -6 6 0 -6 Einführung in die Stabsarbeit 3 1 -2 5 1 -4 2 1 -1 Führen im ABC-Einsatz 1 3 1 -2 1 1 0 4 0 -4 Führen im ABC-Einsatz 2 2 1 -1 1 1 0 3 0 -3 Leiter einer Feuerwehr 16 4 -12 16 4 -12 16 3 -13 Ausbilder in der Feuerwehr 8 4 -4 8 3 -5 9 5 -4 Multiplikatoren Absturzsicherung 8 1 -7 3 2 -1 2 0 -2 Technische Hilfeleistung 38 21 -17 37 19 -18 44 5 -39 ABC-Einsatz 1 15 4 -11 9 4 -5 21 3 -18 ABC-Einsatz 2 12 3 -9 10 3 -7 16 1 -15 Gerätewart 15 4 -11 15 4 -11 13 3 -10 Atemschutzgerätewart 14 4 -10 12 5 -7 13 4 -9 Fortbildung Gruppenführer 27 2 -25 30 2 -28 26 1 -25 Fortbildung Zugführer 3 2 -1 16 1 -15 12 0 -12 Fortbildung Leiter einer Feuerwehr 5 1 -4 5 1 -4 2 0 -2 Fortbildung Absturzsicherung 8 0 -8 12 1 -11 13 0 -13 Fortbildung Atemschutznotfalltraining 17 2 -15 19 2 -17 13 0 -13 Fortbildung Hochwasserschutz 2 1 -1 1 1 0 6 1 -5 Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen 8 2 -6 11 1 -10 17 0 -17 Führungskräfte in der JF 10 6 -4 14 6 -8 15 2 -13 Gesamt 441 186 -255 439 173 -266 485 163 -322 3. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation, in der Feuerwehrmitglieder ohne entsprechende Weiterbildung die Aufgaben von Führungskräften ausüben müssen ? Die Situation, in welcher Feuerwehrmitglieder ohne entsprechende Weiterbildung die Aufgaben von Führungskräften wahrnehmen müssen, stellt eine Ausnahmesituation dar. Gleichwohl ist durch die Landesregierung erkannt worden, dass ein erhöhter Bedarf an Führungskräftequalifikationen vorliegt . Diesem wird konsequent mit dem quantitativen und qualitativen Aufwachsen der NABK begegnet . Bis diese Maßnahmen vollends greifen (siehe zeitlicher Verlauf in der Antwort zu Frage 4), ist dieser unbefriedigenden Situation durch eine frühzeitige Alarmierung entsprechender Führungsstufen entgegenzuwirken. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4258 4 4. Bis wann plant die Landesregierung ausreichend Lehrgangsplätze für die Feuerwehrmitglieder in Melle bereitzustellen? Eine nachhaltige quantitative Erweiterung des Aus- und Fortbildungsangebotes konnte vor dem Hintergrund der seit Jahren steigenden Nachfrage ohne die geplanten Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie eine Aufstockung des Personalkörpers nicht abgedeckt werden. Um den tatsächlichen Bedarf an Lehrgängen bei allen Feuerwehrmitgliedern abdecken zu können, ist eine schrittweise Staffelung von Maßnahmen eingeleitet worden: Jahr Maßnahme Erreichungsgrad Bedarfsabdeckung 2015 Unterzeichnung Vereinbarung zur strategischen Ausrichtung der NABK 50% 2016 Sofortprogramm 60% 2017 Mittelfristige Maßnahmen 70% 2018/2019 Mittelfristige Maßnahmen, teilweise Fertigstellung von Maßnahmen in Scheuen tatsächlicher Bedarf 2020 Abschluss Maßnahmen des 1. Bauabschnitts in Scheuen tatsächlicher Bedarf Es ist somit geplant, spätestens 2018 den tatsächlichen Bedarf an Lehrgängen aller niedersächsischen Feuerwehren an der NABK abdecken zu können. (Ausgegeben am 17.09.2015) Drucksache 17/4258 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4052 Wie steht die Landesregierung zur ihren Verpflichtungen gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr in Melle? Anfrage der Abgeordneten Gerda Hövel (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport