Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4268 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4046 - Wie steht die Landesregierung zu der geforderten Abschaffung der Betriebsprämie im Jahr 2020? Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg und Helmut Dammann-Tamke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 31.08.2015, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Top agrar ONLINE berichtete am 20.07.2015 in dem Artikel: „Habeck und Häusling: Angriff auf Direktzahlungen “ über das von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und dem agrarpolitischen Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europaparlament verfasste Positionspapier „Fundamente statt Säulen“. Darin fordern die beiden Politiker einen Ausstieg aus den Direktzahlungen bis zum Jahr 2020. Diese Forderung wird auf der genannten Internetseite (http://www.topagrar.com/news/Home-topNews -Habeck-und-Haeusling-Angriff-auf-Direktzahlungen-2091198.html) u. a. wie folgt kommentiert : „Habek zeigt sein reales Gesicht. Geld nur noch für Gefolgsleute, die nach seiner Pfeife tanzen . Staatlich bezahlte Landschaftsgärtner statt eigenständiges Unternehmertum.“ In einem weiteren Kommentar wird ausgeführt: „… wenn nur noch linientreue Ökokommunisten Subventionen bekommen , werden in Deutschland keine Nahrungsmittel mehr produziert.“ In einer weiteren Reaktion wird das Vorhaben als „ökosozialistische Planwirtschaft“ bezeichnet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung ist der Auffassung, dass bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gesellschaftliche Herausforderungen noch stärker berücksichtigt werden müssen. Das Prinzip „öffentliche Mittel für gesellschaftliche Leistungen“ muss deutlich gestärkt werden. Ziel der jüngsten Reform war es, die GAP „grüner und gerechter“ zu machen. Dieser Weg muss vor und nach 2020 noch konsequenter beschritten werden. Bis 2020 würde eine zusätzliche Umschichtung von Mitteln in die zweite Säule die politische Rechtfertigung der erheblichen Agrarzahlungen gegenüber dem Steuerzahler verbessern. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke (CDU) hingewiesen: „Wie hätte sich eine Umschichtung von Agrarfördermitteln in Höhe von 15 % von der ersten in die zweite Säule auf das Einkommen der niedersächsischen Familienbetriebe ausgewirkt?“ (Drs. 17/3930). In dem oben zitierten Positionspapier wird vorgeschlagen, mit Beginn der nächsten Förderperiode - also ab 2020 - den Ausstieg aus den Direktzahlungen unter Vermeidung von Strukturbrüchen in der Landwirtschaft einzuleiten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4268 2 1. Wie steht die Landesregierung zu einem Ausstieg aus den Direktzahlungen bis zum Jahr 2020? Die Landesregierung verfolgt nicht das Ziel, aus den Direktzahlungen bis zum Jahr 2020 auszusteigen . 2. Wie kann ein solcher Ausstieg praktisch umgesetzt werden? Ein entsprechender Ausstieg ist weder geplant noch landespolitisch möglich. 3. Wie würde sich ein Ausstieg aus den Direktzahlungen bereits im Jahr 2020 auf die Landwirtschaftsstruktur in Niedersachsen kurzfristig auswirken? Bei einem abrupten Ausstieg wäre kurzfristig mit deutlichen Einkommenseinbußen in der Landwirtschaft in Niedersachsen zu rechnen. 4. Wie würde sich ein Ausstieg aus den Direktzahlungen bereits im Jahr 2020 auf die Landwirtschaftsstruktur in Niedersachsen langfristig auswirken? Die Direktzahlungen in der Landwirtschaft verfolgen verschiedene Ziele, u. a. die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe und die Bereitstellung von bestimmten Umweltleistungen der Landwirtschaft. Nach Auffassung von Experten haben die Direktzahlungen mittel- und langfristig jedoch keinen nennenswerten Einfluss auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft (vgl. dazu u. a. Prof. Folkhard Isermeyer im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages zum Entwurf der Bundesregierung für ein Direktzahlungen-Durchführungsgesetz am 7. April 2014, Protokoll Nr. 18/8). Aufgabe der Agrarpolitik ist es, Marktversagen abzustellen und eine ressourcen - und umweltschonende, qualitativ hochwertige Landwirtschaft hervorzubringen, die gute Arbeit und Einkommen im ländlichen Raum bietet. Agrarfördermittel sind daher vorrangig für Maßnahmen zugunsten einer tier- und umweltfreundlichen Landwirtschaft einzusetzen. Gerade erst hat der wissenschaftliche Beirat beim BMEL eine Aufstockung der Mittel für die zweite Säule gefordert, um damit Maßnahmen für eine gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung zu finanzieren. Dies fordert auch die Landesregierung. (Ausgegeben am 21.09.2015) Drucksache 17/4268 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4046 Wie steht die Landesregierung zu der geforderten Abschaffung der Betriebsprämie im Jahr 2020? Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg und Helmut Dammann-Tamke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz