Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4269 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4039 - Förderstopp im sozialen Wohnungsbau? Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Volker Meyer, Gudrun Pieper, Annette Schwarz (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 14.09.2015, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung der Abgeordneten Bei der Einbringung des Haushalts 2015 hat Frau Sozialministerin Rundt erklärt, dass das neue Wohnraumförderprogramm sehr gut angenommen werde. Da das 2014 zur Verfügung stehende Programmvolumen in Höhe von rund 40 Millionen Euro nicht ausreichte, um die bereits vorliegenden Anträge für Wohnungsbauvorhaben berücksichtigen zu können, wurden die Mittel im Rahmen einer „Vorwegfreigabe“ durch den Haushaltsausschuss um die für 2015 vom Bund zur Verfügung gestellten Kompensationsmittel aufgestockt. Somit standen für 2014 insgesamt rund 80 Millionen Euro an Kompensationsmitteln zur Verfügung, jedoch für 2015 nichts mehr. Frau Ministerin Rundt erklärte dazu, dass die NBank bei anhaltend hoher Nachfrage in 2015 weitere Mittel zur Wohnraumförderung als Kredit aufnehmen und über den Wohnraumförderfonds refinanzieren könne. Vorbemerkung der Landesregierung Die soziale Wohnraumförderung ist und bleibt ein wichtiges Instrument, um die wohnungspolitischen Ziele der Landesregierung zu erreichen. Auf Vorschlag von Ministerin Rundt hat sich die Landesregierung deshalb im Rahmen der Kabinettsklausur am 20. und 21. Juli 2015 darauf verständigt , den sozialen Wohnungsbau noch stärker zu fördern und hierfür weitere 400 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Hintergrund ist, dass die Knappheiten am Wohnungsmarkt in städtischen Ballungszentren und in einigen westlichen Regionen Niedersachsens weiterhin bestehen und die Nachfrage nach Fördermitteln für den Mietwohnungsbau unverändert hoch ist. Die zusätzlichen 400 Millionen Euro werden von der NBank am Kapitalmarkt aufgenommen und für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. Das Sozialministerium und die NBank leisten derzeit die notwendigen Vorarbeiten, damit die zusätzlichen Mittel kurzfristig zur Verfügung stehen. Um durchgängig Förderzusagen zu ermöglichen, hat das Sozialministerium die NBank bereits dazu ermächtigt , Mittelreservierungen für die in der Vorhabenerfassung notierten, förderfähigen Voranträge vorzunehmen . Mit den Mittelreservierungen erhalten die Wohnungswirtschaft und die Investoren Planungssicherheit für die weitere Durchführung der geplanten Baumaßnahmen. 1. Wie sind die Mittel der Wohnungsbauförderprogramme 2014 und 2015 gebunden nach Anzahl und Größe der Wohnungen, Höhe der Mittel und Gegenstand der Förderung gemäß Ziff. 2.1, 2.1.1 bis 2.1.6 und 2.2, 2.2.1 bis 2.2.5 Wohnraumförderprogramm 2014, insbesondere für bezahlbare neue Mietwohnungen und für Eigentumsmaßnahmen? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4269 2 2 Auf welche Einkommensgrenzen nach Ziff. 4.5, 4.5.1. bis 4.5.3, 4.6., 4.6.1 bis 4.6.4 entfallen die geförderten Wohnungen? Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die als Anlage 1 beigefügte Übersicht der NBank verwiesen. 3. In welcher Anzahl und Höhe liegen für 2015 förderfähige Anträge für Wohnungen gemäß Fördergegenstand und Aufgliederung wie in Frage 1 vor? Auf die als Anlage 2 beigefügte Übersicht der NBank wird verwiesen. 4. Hat die NBank in 2015 wegen anhaltend hoher Nachfrage weitere Mittel zur Wohnraumförderung als Kredit aufgenommen, so wie es das novellierte Wohnraumfördergesetz ermöglicht? Nein, derzeit noch nicht. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 5. Falls nein, mussten 2015 bereits förderfähige Anträge auf Bewilligung von Fördermitteln von der NBank abschlägig beschieden werden? Nein. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 6. Falls ja, wie viele, in welchen Programmen und mit welchem Fördervolumen? Entfällt. 7. In welcher Höhe werden die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung auf Niedersachsen entfallenden Beträge zur Förderung der energetischen Sanierung des privaten Wohnungsbestandes und der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in sozial benachteiligten Quartieren im Wohnraumförderfonds bewirtschaftet? Dem Wohnraumförderfonds fließen keine Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung als Einnahmen zu, da die geplante Förderung der CO2-Reduzierung im Wohngebäudebestand in benachteiligten Gebieten von der EU-Kommission letztlich abgelehnt worden ist. Um dennoch die energetische Modernisierung in sozial benachteiligten Quartieren voranzutreiben, beabsichtigt die Landesregierung in Kürze ein entsprechendes Förderprogramm zur CO2-Reduzierung in diesen Gebieten anzubieten. Nach den derzeitigen Planungen soll das Programmvolumen rund 30 Millionen Euro betragen. Darüber hinaus ist die energetische Modernisierung im Wohngebäudebestand bereits jetzt Gegenstand des aktuellen Wohnraumförderprogramms (RdErl. d. MS vom 26.03.2014, Nds. MBl. S. 344). 8. In welcher Höhe werden Landesmittel für die Schaffung von Wohnraum für Studierende an Hochschulstandorten im Wohnraumförderfonds bewirtschaftet? Zur Förderung von Wohnraum für Studierende an Hochschulstandorten in Niedersachsen sind dem Wohnraumförderfonds aus dem Haushalt des Landes aus dem Einzelplan 06 (Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Kapitel 06 05 Titel 884 11) bisher 6,5 Millionen Euro als Einnahmen zugeflossen und werden darin bewirtschaftet. Die Mittel werden im Wohnraumförderfonds getrennt vom übrigen Fondsvermögen erfasst und für Maßnahmen zur Förderung von Wohnraum für Studierende eingesetzt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4269 3 9. Welche Liquidität hat der Wohnraumförderfonds zum Stand 01.08.2015 und wofür soll sie verwendet werden? Auf die als Anlage 3 beigefügte Übersicht der NBank wird verwiesen. Die Liquidität des Wohnraumförderfonds ist bedingt durch das Vorziehen der Kompensationsmittel des Jahres 2015 und nahezu vollumfänglich durch Auszahlungsverpflichtungen auf der Grundlage von Bewilligungen aus den Wohnraumförderprogrammen gebunden. Noch nicht in der Liquidität berücksichtigt sind die dritte und vierte Rate der Kompensationsmittel 2015. 10. Welche Rückflüsse sind bis 31.12.2018 für den Wohnraumförderfonds zu erwarten? Auf die als Anlage 3 beigefügte Übersicht der NBank wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4269 4 Anlage 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4269 5 Anlage 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4269 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4269 7 (Ausgegeben am 21.09.2015) Anlage 3 Drucksache 17/4269 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4039 Förderstopp im sozialen Wohnungsbau? Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Petra Joumaah, Volker Meyer, Gudrun Pieper, Annette Schwarz (CDU Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung