Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4272 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4048 - Wie wirkt sich die Erhöhung des Personals im Niedersächsischen Finanzministerium auf die Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus? Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 14.09.2015, gezeichnet Peter-Jürgen Schneider Vorbemerkung des Abgeordneten Die Landesregierung hat das Personal im Finanzministerium von 286 Vollzeiteinheiten im Jahr 2012 (Ist) um 24 Vollzeiteinheiten auf 310 Vollzeiteinheiten (Soll) im Jahr 2015 aufgestockt. Insoweit liegen die für 2015 eingeplanten Personalkapazitäten über 8 % über den tatsächlich vorhandenen Personalkapazitäten im Jahr 2012. Bisher sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums nach meiner Kenntnis im Haupthaus am Schiffgraben und in zwei Nebenstellen in der Blumstraße und in der Theaterstraße untergebracht. Vorbemerkung der Landesregierung Die Aufstockung des Beschäftigungsvolumens im Finanzministerium im Zeitraum 2012 bis 2015 ist im Wesentlichen auf gestiegene äußere Anforderungen, insbesondere europa- und bundesrechtliche Vorhaben (Erweiterung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle, Koordination im Steuerrecht ) und auf Entscheidungen der Vorgängerregierung (Aufbau einer zentralen Innenrevision im MF, IT-Sicherheit) zurückzuführen. Für den Bereich der Informationssicherheit wurden entsprechende Grundsatzbeschlüsse durch die damalige Landesregierung im Jahr 2011 getroffen, für den Bereich der Internen Revision im Jahr 2010. Das notwendige Personal wurde von der neuen Landesregierung zur Verfügung gestellt und hat die Unterbringungssituation in den Gebäuden des Finanzministeriums zunehmend belastet. Nachdem zwischenzeitlich verschiedene Möglichkeiten für eine Verdichtung der Unterbringung genutzt wurden, sind solche Reserven nun verbraucht. Auf zusätzliche, auch temporäre Bedarfe (Prüfungen des Landesrechnungshofs, Projektgruppen etc.) kann kaum noch angemessen reagiert werden. Hinzu kommt, dass die bisherigen räumlichen Gegebenheiten keine zusammenhängende Unterbringung der Abteilungen bzw. Referatsgruppe ermöglichen. Das Finanzministerium ist neben dem Haupthaus am Schiffgraben in einer ersten Anmietung in der Blumenstraße sowie nach dem Verkauf der landeseigenen Immobilie Bertastraße 7 („Gelbe Villa“) im Jahr 2010 in einer zweiten Anmietung in der Theaterstraße untergebracht. Die Anmietung Blumenstraße ist sanierungsbedürftig. Die bauliche Erweiterung des Haupthauses am Schiffgraben bzw. das Aufstellen von Bürocontainern wurden geprüft. Beide Maßnahmen sind aus tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht geeignet. Vor diesem Hintergrund wird gegenwärtig geprüft, auf welche Weise zukünftig eine sachgerechte Unterbringung der Beschäftigten gewährleistet werden kann. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4272 2 1. In welchen Räumlichkeiten sind derzeit wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums untergebracht? Ein Vergleich der Unterbringungssituation zwischen 2015 und 2012 ergibt folgendes Bild: Räumlichkeiten Anzahl Personen 2015 Anzahl Personen 2012 Schiffgraben (Hauptgebäude mit drei Gebäudeteilen im Landeseigentum) 273 252 Blumenstraße (Bürogebäude mit fünf Büroetagen angemietet) 40 38 Theaterstraße (Büroetage angemietet) 21 21 2. Wo sind die gegenüber den tatsächlichen Personalkapazitäten des Jahres 2012 (286 Vollzeiteinheiten) jetzt für 2015 eingeplanten zusätzlichen Personalkapazitäten in Höhe von 24 Vollzeiteinheiten untergebracht? Die Verteilung der im Finanzministerium beschäftigten Personen ergibt sich aus der Tabelle in Antwort 1. 3. Plant das Finanzministerium Veränderungen bei der Unterbringung der Beschäftigten des Finanzministeriums, wenn ja, welche und aus welchen Gründen? Es wird die Möglichkeit der Auflösung der bisherigen Einheiten Theater- und Blumenstraße bei gleichzeitiger Anmietung eines neuen Objekts geprüft, welches gegebenenfalls die Unterbringung einer gesamten Abteilung des Hauses ermöglichen würde. Dadurch könnte die Anzahl der Außenstellen von zwei auf eine verringert werden. Die Suche nach einem geeigneten Mietobjekt ist noch nicht abgeschlossen. 4. Wenn zu 3. ja: Welche Organisationseinheiten des Finanzministeriums sollen aus welchen Räumlichkeiten in welche Räumlichkeiten umziehen? Die derzeitigen Überlegungen gehen davon aus, dass eine Abteilung vom Haupthaus in eine neue Anmietung ziehen würde. Die dadurch frei werdenden Räumlichkeiten könnten im Anschluss daran von den jetzt in den Anmietungen untergebrachten Referaten bezogen werden. 5. Wenn zu 3. ja: In welcher Höhe verursachen die geplanten räumlichen Veränderungen ab wann welche Ausgaben? Da sich die möglichen räumlichen Veränderungen derzeit noch in der Überlegens- und Planungsphase befinden, lassen sich konkrete Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen noch nicht treffen . Im Falle eines Umzugs würden Ausgaben für Miete und Nebenkosten, Umzugskosten, EDVAnbindung und Renovierung verursacht. Bei einem Umzug im Jahr 2016 würden diese Ausgaben einmalig im Jahr 2016 und laufend vom Zeitpunkt des Beginns der Anmietung entstehen. 6. Wenn zu 3. ja: Welche Einsparungen sind ab wann in welcher Höhe mit den geplanten räumlichen Veränderungen verbunden? Für den Fall, dass eine Neuanmietung realisiert wird, entstehen Einsparungen für Miete und Nebenkosten sowie EDV-Anbindung an den aufzugebenden Standorten. Daneben ist mit Synergieeffekten zu rechnen, die durch eine verbesserte interne Kommunikation innerhalb der jeweiligen Abteilungen entstehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4272 3 7. Wenn zu 3. ja: Kann die Landesregierung ausschließen, dass mit den geplanten räumlichen Veränderungen unter dem Strich Mehrausgaben für das Land verbunden sind? Nein. 8. Wenn zu 3. ja: Welche Mietverträge hat das Land im Zusammenhang mit den geplanten räumlichen Veränderungen zu welchen Konditionen wann abgeschlossen, und welche Mietverträge wurden wann zu welchem Zeitpunkt und welchen Konditionen gekündigt bzw. einvernehmlich beendet? Bislang wurden weder neue Mietverträge abgeschlossen noch bestehende Mietverträge gekündigt bzw. einvernehmlich beendet. (Ausgegeben am 21.09.2015) Drucksache 17/4272 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4048 Wie wirkt sich die Erhöhung des Personals im Niedersächsischen Finanzministerium auf die Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus? Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums