Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4287 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4094 - Wie frei können unternehmerische Entscheidungen in Niedersachsen unter der Landesregierung von Ministerpräsident Weil getroffen werden? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 13.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 21.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 16.09.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Die traditionsreiche Meyer-Werft mit Standorten in Papenburg, Rostock und Turku (Finnland) ist ein international aufgestelltes Unternehmen mit mehreren Tausend Arbeitnehmern. Die drei Standorte müssen sich von Auftrag zu Auftrag wiederkehrend am Weltmarkt für Schiffbau behaupten. Hierbei hat sich die Leistungsfähigkeit der Werft durchgesetzt, die Schiffe sind begehrt und die Auftragslage erscheint mittelfristig gesichert. Damit die Konkurrenzfähigkeit erhalten bleibt, hat die Firmenleitung eine Holding in Luxemburg aus unternehmerischen Erwägungen - Stichwort: Handlungsfähigkeit der Werftengruppe stärken - gegründet. Dieser Beschluss und weitere Überlegungen der verantwortlich handelnden Akteure bei der Meyer Neptun GmbH in Rostock werden von der Landesregierung kritisiert. Laut NDR spricht die Landesregierung von „bewusster Fehlinformation“ (https://www.ndr.de/nachrichten /niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Hat-Werftchef-Meyer-Landesregierung-getaeuscht, meyerwerft810.html) durch den Chef der Meyer Werft. Nach einem Krisengespräch (sogenannter Runder Tisch am 1. Juli 2015) mit Minister Lies soll die geplante Verlagerung bis September ruhen. In einem Interview in der NOZ (9. Juli 2015) sind folgende Zitate von Minister Lies zum unternehmerischen Vorgehen des Mutterkonzerns der Meyer Werft zu lesen: „Das kann sich die Werft nicht leisten“, „Dafür habe ich kein Verständnis“, „Ich bin optimistisch, dass wir eine Rückabwicklung hinbekommen “ und „Das Vertrauensverhältnis ist derzeit massiv gestört“. Ein Sprecher von Minister Lies stellt sogar den Werftstandort Papenburg infrage: „Unsere Erwartung ist, dass Papenburg erhalten bleibt, aber wir wissen es nicht“ (http://www.bild.de/regional/bremen/meyer-werft/meyerwerft -soll-nach-luxemburg-umziehen-41551874.bild.html). Vor dem Hintergrund, dass anschließend bekannt geworden ist, dass die Landesregierung und die Fraktionsführung der SPD bereits seit Wochen von den Überlegungen wussten, erscheinen die Empörung - „Das muss ich nicht schauspielern“ (Olaf Lies, NOZ vom 9. Juli 2015) - und das Agieren - „Streit um alte Pläne - Niedersachsens Landesregierung attackiert Meyer-Werft“ (http://www. abendblatt.de/region/niedersachsen/article205451949/Niedersachsens-Landesregierung-attackiertMeyer -Werft.html) - der Landesregierung fragwürdig. Vorbemerkung der Landesregierung Der Werftstandort Papenburg ist für die regionale und landesweite Wirtschaftskraft, für die Innovationskraft in der maritimen Wirtschaft Niedersachsens sowie auch für den Arbeitsmarkt in regionaler wie überregionaler Hinsicht von herausragender Bedeutung. Das Land Niedersachsen unterstützt und begleitet deshalb aktiv alle Entwicklungen, die den Standort in Papenburg in jedweder Weise stärken. Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang die Innovationsförderung im Schiffbau zu nen- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4287 2 nen. Die Landesregierung hat im Vergleich aller norddeutschen Bundesländer die meisten Fördermittel zur Verfügung gestellt. Dies ist insbesondere der Meyer Werft, die das Programm intensiv für FuE-Projekte nutzt, zugutegekommen. Die Innovationsförderung wird von Bund und Land zu jeweils 50 % getragen. Außerdem sind diverse Rahmenbedingungen in der Region mit Unterstützung der Landesregierung optimiert worden, von denen auch die Meyer Werft profitiert hat bzw. profitieren wird. Zu nennen sind insbesondere – der Masterplan Ems 2050, – die Stauflexibilisierungsmaßnahmen an der Unterems, – die Unterbringung von Baggergut sowie – der Bau des Emssperrwerks. Das deutsche Gesellschaftsrecht eröffnet den in Deutschland tätigen Unternehmen effektive Grundlagen für ihre Tätigkeit. Darüber hinaus ist die von Unternehmern und Arbeitsnehmern gemeinsam getragene Verantwortung eine der Grundsäulen des Erfolgs der in Deutschland tätigen Unternehmen. Diese findet ihre Ausprägung in einem verlässlichen rechtlichen Rahmen. Das Zusammenspiel dieser rechtlichen Grundlagen hat sich in vielfältiger Hinsicht bewährt. Dies weist die erfolgreiche Positionierung deutscher Unternehmen im internationalen Markt deutlich aus. Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit, diesen rechtlichen Bedingungen auszuweichen. All diese Maßnahmen bieten der Meyer Werft eine gute Grundlage, sich erfolgreich am Markt zu platzieren und im weltweiten Wettbewerb zu bestehen. 1. Wie war der zeitliche Ablauf der Informationen der Landesregierung über die Pläne der Meyer-Werft bezüglich der Verlagerungen von Rostock nach Luxemburg? Die Landesregierung wurde am Rande des Parlamentarischen Abends Ems-Achse von Herrn Bernard Meyer darüber informiert, dass es Überlegungen zur Verlegung des Firmensitzes nach Luxemburg gebe. Über den bereits erfolgten Vollzug hat die Landesregierung über Presseberichterstattung und durch nachfolgende eigene Recherche Kenntnis erhalten. 2. Welche konkreten Veränderungen bedeuten die Überlegungen der Meyer Neptun GmbH für den Standort Papenburg? Nach Überzeugung aller Beteiligten ist der Standortsicherungsvertrag vom 15.01.2015 für den Standort Papenburg maßgebend. Danach sichert die Meyer Werft für den Standort Papenburg Folgendes zu: – Es wird eine Belegschaftsstärke von zumindest 3 100 Mitarbeitern bezogen auf die MEYER Gruppe am Standort in Papenburg festgeschrieben. – Die Ausbildung neuer Mitarbeiter und die Fortbildung aller Mitarbeiter werden in gleichbleibendem Umfang fortgeführt. – Forschung und Entwicklung bleiben weiterhin Kernkompetenzen. – Investitionen werden weiterhin im erforderlichen Umfang getätigt. 3. Was unternimmt die Landesregierung konkret, um die Arbeitsplätze am Werftstandort in Papenburg und die Wertschöpfung in der Region zu erhalten? Die Landesregierung wird an den in den Vorbemerkungen erwähnten Maßnahmen festhalten und erwartet, dass insbesondere durch die Umsetzung des Masterplans Ems 2050 der Standort Papenburg weiterhin gesichert wird. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4287 3 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Workshops, die bei der MeyerWerft zur Umsetzung der Unternehmensstrategie und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit durchgeführt worden sind? Keine. 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die vollen Auftragsbücher und die hohen Ansprüche an die Produktentwicklung Veränderungen in den Arbeitsprozessen bedingen? Die Gestaltung der Arbeitsprozesse obliegt der Meyer Werft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben . 6. Wenn nicht, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Teilt die Landesregierung die Haltung der Werftleitung, dass alles daran gesetzt werden muss, den Standort Papenburg international konkurrenzfähig zu halten? Siehe Vorbemerkungen. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. 8. Wenn nicht, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 7. 9. Wenn doch, warum fährt die Landesregierung einen öffentlichen Diskurs mit der Leitung der Meyer-Werft? Die Landesregierung hat sich zu der vollzogenen Gründung einer Holding mit Sitz außerhalb Deutschlands geäußert. 10. Vor dem Hintergrund der Aussage vom Geschäftsführer der Meyer-Werft: „Wir müssen europäisch denken, um langfristig im internationalen Schiffbau zu bestehen“: Kann die Landesregierung die Aussage inhaltlich nachvollziehen und gegebenenfalls teilen? Es besteht aus Sicht der Landesregierung kein Widerspruch zwischen globalem Agieren und regionaler Verankerung. 11. Wenn nicht, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 10. 12. Vor dem Hintergrund der Aussage von Ministerpräsident Weil: „Ich habe keinen Hehl daraus gemacht, dass ich eine Verlegung der Holding nach Luxemburg nicht für klug halte“ (http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article205451949/Niedersach sens-Landesregierung-attackiert-Meyer-Werft.html): Was ist an der unternehmerischen Entscheidung aus betriebswirtschaftlicher Sicht unklug? Die Landesregierung hat keine betriebswirtschaftliche Beurteilung, sondern eine Standortbewertung vorgenommen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4287 4 13. Vor dem Hintergrund, dass Wirtschaftsminister Lies zwischen befreundeten und nicht befreundeten Unternehmen unterscheidet: Zählt die Meyer-Werft zu den befreundeten Unternehmen? Es wird auf die Unterrichtung zu Drs. 17/3820 Frage 39 Nr. 1 verwiesen. 14. Vor dem Hintergrund, dass Ministerpräsident Weil „nicht über Hebel spekulieren“ will und sich zu Fragen zu politischem Druck gegenüber der Werft nicht äußert (http://www.abend-blatt.de/region/niedersachsen/article205451949/Niedersachsens-Lan desregierung-attackiert-Meyer-Werft.html): Welches Verständnis hat die Landesregierung zu unternehmerischer Verantwortung, wenn sich niedersächsische Firmen täglich global behaupten müssen? Die unternehmerische Verantwortung genießt bei der Landesregierung höchste Wertschätzung. Dies schließt den wirtschaftlichen Erfolg ebenso mit ein wie soziale Verantwortung sowie auch Fragen der Mitbestimmung. 15. Hat die Entscheidung der Firmensitzverlagerung Einfluss auf eventuelle zukünftige Förderantrage der Meyer-Werft, beispielsweise bei der Förderrichtlinie „innovativer Schiffbau“, gegebenen-falls welchen? Nein. 16. Vor dem Hintergrund der unternehmerischen Verantwortung und Entscheidung der Geschäftsführung der Meyer-Werft mit dem Ziel der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit: Bleibt die Landesregierung bei ihrer Forderung einer Rückabwicklung? Die Landesregierung würde die Rückabwicklung im Hinblick auf die Bedeutung des Standortes Deutschland begrüßen. Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Inzwischen muss die Landesregierung aber zu Kenntnis nehmen, dass die Leitung der Meyer Werft bei ihrer Entscheidung bleibt. 17. Was tut die Landesregierung, um das „massiv gestörte Vertrauensverhältnis“ (Zitat von Minister Lies, NOZ vom 9. Juli 2015) wieder, im Sinn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Zulieferer, zu verbessern? Die Landesregierung steht in einem ständigen positiven Austausch mit allen Beteiligten. 18. Warum hat die Landesregierung diese Art der Kommunikation, öffentlichkeitswirksam und tendenziell konfrontativ, gewählt? Die Landesregierung hält die Entscheidung der Gründung einer Holding in Luxemburg für falsch und bedauert diese. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Landesregierung über diese Entscheidung zunächst nicht informiert wurde. Erst lange nach Ende der Verhandlungen zum Masterplan Ems und Standortsicherungsvertrag, in denen das Land weitreichende Verpflichtungen eingegangen war, gab es ein erstes Gespräch zu dem Thema (siehe Antwort zu Frage 1). Und auch hier wurde die Landesregierung nicht darüber informiert, dass dieser Schritt längst vollzogen war. Es war bei diesem Anlass lediglich von entsprechenden „Überlegungen“ die Rede. Im weiteren Verlauf waren dann diese Umstände Gegenstand von Presseberichterstattung. In der Folge hat die Landesregierung in klarer und angemessener Weise ihre Haltung deutlich gemacht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4287 5 19. Hat die Landesregierung durch die von ihr praktizierte Art der Kommunikation die Geschäftsführung der Meyer-Werft beschädigt? Nein. 20. Ist die Meyer-Werft oder ein sonstiges Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen verpflichtet , unternehmerische Entscheidungen von der Landesregierung absegnen zu lassen? Die Landesregierung begrüßt einen vertrauensvollen und offenen Austausch mit allen Unternehmen . 21. Befürwortet die Landesregierungen als Mitglied des Aufsichtsrates sämtliche unternehmerischen Entscheidungen des VW-Konzerns, z. B. Zulieferentscheidungen und Ausgliederungen (http://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Niedersachsen/Land-schal tet-sich-bei-Contitech-ein), Kündigungen (http://www.br.de/nachrichten/man-vw-be triebsversammlung-100.html), Zerschlagung und Sparprogramm bei MAN in München (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lastwagen-und-maschinenbauer-volkswagenwill -man-zerschlagen-1.2475953)? Die Landesregierung nimmt ihre Aufgaben im Aufsichtsrat des VW-Konzerns nach § 111 des Aktiengesetzes (AktG) war. Die Aufgabenwahrnehmung unterliegt nach § 116 AktG der Verschwiegenheitspflicht . 22. Ist das politische Agieren der Landesregierung in Fragen der Unternehmensführung nach ihrer Ansicht gut für den Standort Niedersachsen? Die Landesregierung wird auch künftig die Rahmenbedingungen für den attraktiven Standort weiterentwickeln und aktiv gestalten, um eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der ansässigen Unternehmen sowie Neuansiedlungen, wie zuletzt Siemens in Cuxhaven, zu ermöglichen. (Ausgegeben am 23.09.2015) Drucksache 17/4287 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4094 Wie frei können unternehmerische Entscheidungen in Niedersachsen unter der Landesregierung von Ministerpräsident Weil getroffen werden? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr