Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4288 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4051 - Haben niedersächsische Flüchtlinge in der BAMF-Außenstelle Hamburg längere Bearbeitungszeiten hinzunehmen? Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Heiner Schönecke, Kai Seefried, André Bock und Ansgar Bernhard Focke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 16.09.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Das Buxtehuder Tageblatt berichtete in dem Artikel „Ohne Ehrenamtliche geht es gar nicht. Thema Flüchtlinge beim CDU-Forum: Überfordertes Bundesamt - aber die menschliche Ebene funktioniert“ am 27. Juni 2015 über eine Veranstaltung zum Thema Flüchtlingspolitik. In dem Artikel wird u. a. ausgeführt: „Auch die drei syrischen Flüchtlinge, die in Jork wohnen und seit vier Monaten darauf warten, dass ihre Fälle endlich bearbeitet werden, sind mit Unterstützern von der ,Flüchtlingsbegleitung Jork‘ gekommen . Ihr Bericht über die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verschleppte Bearbeitung ihrer Anerkennungsverfahren löst bei Podiumsteilnehmern und Zuhörern Erstaunen aus: Wie Flüchtlingshelferin Petra Vogel berichtet, werden die von Niedersachsen an Hamburg überstellten Fälle dort nachrangig behandelt: ,Die haben uns gesagt, sie arbeiten erst die Hamburger Fälle ab, die niedersächsischen kommen danach.‘“ Vorbemerkung der Landesregierung Sowohl die Durchführung der Asylverfahren aller asylsuchenden Personen als auch die Entscheidung über Asylanträge obliegen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern gehört. Die Landesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse über Verfahrensfragen und Fallzahlen. Zu den vorliegenden Fragestellungen ist das BAMF um entsprechende Informationen gebeten worden . 1. Welche Niedersächsischen Landkreise bzw. Gebietskörperschaften sind der Außenstelle des BAMF in Hamburg zugeordnet? Die Außenstelle des BAMF in Hamburg hat die Aktenanlage für die Personen übernommen, die von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen dem Landkreis Stade zugewiesen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4288 2 2. Wie hoch sind die Anzahl und die Verfahrensdauer der zu bearbeiteten Fälle aus Niedersachsen in der BAMF-Außenstelle in Hamburg? Es handelt sich nach Auskunft des BAMF aktuell um ca. 80 Verfahren. Die Asylsuchenden werden zur Asylantragstellung vom BAMF nach Hamburg geladen. In 15 Verfahren steht derzeit keine ladungsfähige Anschrift zur Verfügung. Die Ladungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten der Außenstelle. 3. Kann die Landesregierung angesichts der Aussage der Flüchtlingshelferin in dem zitierten Artikel ausschließen, dass in der Außenstelle des BAMF in Hamburg die Hamburger Fälle gegenüber den aus Niedersachsen Überstellten vorrangig bearbeitet werden ? 4. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um eine Gleichbehandlung aller Flüchtlinge in Bezug auf das Bearbeitungsverfahren unabhängig von föderalen Grenzen zu gewährleisten ? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet: Nach Auskunft des BAMF werden bei der in der Antwort zu Frage 2 skizzierten Verfahrensweise die im Landkreis Stade untergebrachten Personen genauso behandelt wie die in Hamburg aufhältigen Personen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. (Ausgegeben am 23.09.2015) Drucksache 17/4288 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4051 Haben niedersächsische Flüchtlinge in der BAMF-Außenstelle Hamburg längere Bearbeitungszeiten hinzunehmen? Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Heiner Schönecke, Kai Seefried, André Bock und Ansgar Bernhard Focke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport