Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4289 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4102 - Wie steht es um die Zukunftsfähigkeit des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Niedersachsen ? Anfrage der Abgeordneten Gabriela König und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 13.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 24.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 16.09.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Verkehrsminister Lies und sein Amtskollege Meyer aus Schleswig-Holstein haben am 9. Oktober 2014 mit Unverständnis auf die Absage des Bundesfinanzministeriums reagiert, dass die Regionalisierungsmittel nicht auf Basis eines Gutachtens der Länder um über 1 Milliarde Euro erhöht werden . Minister Lies war irritiert, mit welcher Leichtfertigkeit die Argumente der Länder ausgeblendet werden (PI des MW vom 9. Oktober 2014). Dem künftig prognostizierten Finanzbedarf für eine angemessene ÖPNV-Finanzierung liegen zwei Gutachten zugrunde, deren Ergebnisse laut Gutachter zusammengeführt werden können. Auf Bundesebene befindet sich das Regionalisierungsgesetz derzeit im Vermittlungsausschuss. Laut Presseberichterstattung soll eine endgültige Regelung aber erst durch den Bund-Länder-Finanzausgleich erzielt werden. Minister Lies schrieb zum Thema Regionalisierungsmittel : „Bei der Diskussion um die Regionalisierungsmittel ist zeitnah eine gemeinsame Lösung von Bund und Ländern anzustreben. Wir müssen die Zukunftsfähigkeit des SPNV in der Fläche sichern. Und nicht zu vergessen sind die wirtschaftlich bedeutsamen Wasserstraßen“ (DNG 3-2015, Seite 71). Vorbemerkung der Landesregierung Die Regionalisierungsmittel sind die wichtigste Finanzierungsgrundlage für den Schienenpersonennahverkehr in Niedersachsen. Das Regionalisierungsgesetz (RegG) sieht gemäß § 5 Abs. 5 eine Revision des Gesetzes für die Zeit ab 2015 vor. Eine Gesetzesinitiative des Bundesrats auf Basis des gemeinsamen Gutachtens der Länder unter Beteiligung des Bundes sah vor, die Höhe der Regionalisierungsmittel auf 8,5 Milliarden Euro in 2015 festzulegen. Im Zusammenhang mit einer angemessenen Dynamisierungsrate wäre dies eine sinnvolle Lösung bis zum Jahr 2030. Nach ablehnender Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Vorschlag, sah der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung ausgehend von dem Status Quo von 7,3 Milliarden Euro lediglich eine Dynamisierung von wie bisher 1,5 % für ein Jahr vor. Daher wurde dieser Vorschlag im Bundesrat einstimmig von den Ländern abgelehnt. Im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag soll nun eine Lösung für die Revision des Regionalisierungsgesetzes gefunden werden. Die Landesregierung setzt sich für eine zügige Verständigung im Sinne der Bundesratsinitiative mit dem Bund ein. Es ist nicht klar, wann es zu einer Einigung kommen wird. Die Regionalisierungsmittel sind laut §§ 1 und 6 Abs. 1 RegG für Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen. Eine Verwendung der Regionalisierungsmittel für Wasserstraßen ist nicht zulässig. Insofern wurde das Zitat des Ministers Lies aus dem Zusammenhang gerissen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4289 2 1. Wann ist nach Auffassung der Landesregierung mit einer Einigung bei der Diskussion um die Regionalisierungsmittel zu rechnen? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Welche Mittelzuweisung wird es voraussichtlich für Niedersachsen geben? Aufgrund des derzeitigen Verhandlungsstands ist keine belastbare Aussage zur Höhe der zukünftigen Regionalisierungsmittel möglich. 3. Wird die zu erwartende Mittelzuweisung eine angemessene ÖPNV-Finanzierung für Niedersachsen darstellen? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wenn nicht: Wie wird die Landesregierung auf das Defizit, welches laut Ländergutachten für Niedersachsen derzeit mindestens 100 Millionen Euro beträgt, bei den Regionalisierungsmitteln reagieren? Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. 5. Welche Auswirkungen/Konsequenzen wird die Unterdeckung bei den Regionalisierungsmitteln für Niedersachsen nach sich ziehen? Das Angebot im SPNV hängt ab von den zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln. 6. Vor dem Hintergrund der Presseinformation des MW vom 9. Oktober 2014: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass sich der Bund aus der Verantwortung bei den Regionalisierungsmitteln stiehlt? Die Landesregierung bewertet kritisch, dass der Bund keine fristgemäße Revision des Regionalisierungsgesetzes mit einer langfristigen Perspektive vorgenommen hat. Nun sollten im Rahmen des Vermittlungsausschusses sinnvolle und langfristige Lösungen gefunden werden. 7. Hat es in den vergangenen Jahren Zweckentfremdungen bei der Verwendung der Regionalisierungsmittel in Niedersachsen gegeben? Siehe Drucksache 17/173. Im Rahmen des Transparenznachweises gegenüber dem Bund nach § 6 Abs. 2 RegG sind keine Zweckentfremdungen festgestellt worden. 8. Welche finanz- und haushaltspolitischen Bedenken hat die Bundesregierung gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates (Drucksache 557/14) geltend gemacht? Aus Sicht der Bundesregierung bestünden gravierende finanz- und haushaltspolitische Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates. Er würde erhebliche Mindereinnahmen gegenüber dem Bundeshaushalt 2015 und der Finanzplanung des Bundes verursachen. 9. Zu 8: Kann die Landesregierung diese nachvollziehen? Wenn nicht, weshalb nicht? Die Landesregierung teilt diese Bedenken der Bundesregierung nicht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4289 3 10. Welche Wasserstraßen meint Minister Lies, wenn er von „wirtschaftlich bedeutsamen Wasserstraßen“ (siehe Vorbemerkung) im Zusammenhang mit Regionalisierungsmitteln spricht? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 11. Vor dem Hintergrund der Anhörungen im Bundestag und der Überweisung in den Vermittlungsausschuss : Ist es, ähnlich wie beim Verkehrsverbund Rhein/Main, zu prekären Situationen bei Anbietern in Niedersachsen gekommen? Es ist in Niedersachsen noch nicht zu prekären Situationen bei Anbietern gekommen. 12. Welche Dynamisierungshöhe hält die Landesregierung bei den Regionalisierungsmitteln für erforderlich, um Finanzprobleme im SPNV zu lösen und um eine langfristige verlässliche finanzielle Unterstützung Niedersachsens beim ÖPNV zu gewährleisten? Die erforderliche Dynamisierungsrate hängt von der Höhe der Regionalisierungsmittel im neuen Bezugsjahr ab sowie davon, ob der Bund sich bereit erklärt, die Steigerungen der Trassen- und Stationsentgelte zu übernehmen. 13. Welche Mittelaufwendung aus den Regionalisierungsmitteln wird das Land für die „wirtschaftlich bedeutsamen Wasserstraßen“ (siehe Vorbemerkung) im Zusammenhang mit Regionalisierungsmitteln für die Jahre 2015, 2016 und 2017 veranschlagen? Es werden keine Regionalisierungsmittel für Wasserstraßen verwendet. 14. Welche Rolle spielt der „Kieler Schlüssel“ (http://www.verkehrsministerkonferenz.de/ VMK/DE/termine/sitzungen/14-10-01-02-vmk/14-10-01-02-beschluss.pdf?__blob=publica tionFile) im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat? Die Rolle des Kieler Schlüssels im Vermittlungsverfahren bleibt abzuwarten. 15. Welches Verhältnis hat die Landesregierung zur Zweckbindung der Regionalisierungsmittel ? Die Landesregierung setzt sich für die Beibehaltung der Zweckbindung der Regionalisierungsmittel ein. 16. Welche Höhe nimmt der Anteil des Landes an den Regionalisierungsmitteln für die Jahre 2015, 2016 und 2017 ein? Niedersachsen erhält 2015, wie auch schon in den Jahren zuvor, 8,59 % der Regionalisierungsmittel . Dies ist in § 5 Abs. 3 RegG festgelegt. Für die kommenden Jahre können aufgrund des Vermittlungsverfahrens noch keine Aussagen getroffen werden. 17. Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung die Zukunft der Regionalisierungsmittel zu einem Handlungsschwerpunkt gemacht hat (Drucksache 17/1593): Welche messbaren Erfolge hat die Landesregierung bisher - außer der thematischen Platzierung in Gremien - für die Zukunft der Regionalisierungsmittel erzielt? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. (Ausgegeben am 23.09.2015) Drucksache 17/4289 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4102 Wie steht es um die Zukunftsfähigkeit des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Gabriela König und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr