Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4292 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3870 - Daten zur Planung der A 39: Termine zum Planfeststellungsverfahren, Wildschutz und Flächenverbrauch Anfrage des Abgeordneten Heiner Scholing (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 02.07.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 09.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 16.09.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 21.05.2015 eine Kleine Anfrage (Drucksache 18/4737) zum Planungsstand der Bundesautobahn 39 Lüneburg–Wolfsburg an die Bundesregierung gestellt. In der schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage wird zum Planungsstadium der Planfeststellungsabschnitte der A 39 zum Abschnitt 1 (Lüneburg-Nord L 216–östl. Lüneburg B 216) ausgeführt, dass entgegen bisherigen Verlautbarungen der Planfeststellungsbeschluss erst Ende 2016 erwartet wird. Es wird ebenfalls ausgeführt, dass im Planungsabschnitt 2 die Trasse über 8,5 km in Parallellage zum Elbe-Seitenkanal verläuft. Dieser Bereich wird als ein in Ost-West-Richtung verlaufender bundesweit bedeutsamer Wildtierkorridor deklariert. Die Autobahntrasse verläuft um ca. 100 m abgerückt vom Elbe-Seitenkanal und wird für Wildtiere mit zwei Grünbrücken und einer größeren Gewässerunterführung als Querungsmöglichkeiten ausgeführt. Daneben wird dieser Korridor ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Nach den Angaben des Instituts für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik der Technischen Universität Wien beträgt der durchschnittliche, über die reine Trassenfläche hinausgehende Flächenverbrauch für Lärmschutz, Böschungen und anteilige Berücksichtigung für Anschlussstellen, Autobahnknoten und Rastanlagen etwa 5,5 ha pro Kilometer Autobahn. Vorbemerkung der Landesregierung Der Neubau der Küstenautobahn A 20 von Westerstede nach Drochtersen/Glückstadt und der A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg haben eine große wirtschaftliche und verkehrliche Wirkung und sind wichtige Infrastrukturvorhaben für Niedersachsen und die anderen norddeutschen Küstenländer. Die Landesregierung hat deshalb in ihrem Koalitionsvertrag die klare Vereinbarung getroffen, die Planungen zur A 20 und A 39 fortzuführen. Beide Autobahnneubaumaßnahmen hat das Land Niedersachsen dann auch beim Bund für die Vorbereitung der Bundesverkehrswegeplanung angemeldet . 1. Verzögert sich die Eröffnung der noch anstehenden Planfeststellungsverfahren? Die Planung der A 39 ist ein fortschreitender Prozess, in den ständig neueste Erkenntnisse detaillierter Untersuchungen, Anregungen und Hinweise einfließen. Im Hinblick auf ein rechtssicheres Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4292 2 Planfeststellungsverfahren besteht ein großes Interesse daran, die mit der Planung verbundenen komplexen Sachverhalte umfassend in der Tiefe zu prüfen und zu bewerten, um daraus die notwendigen Planungsentscheidungen zu treffen. Unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Planungsschritte lassen sich Auswirkungen auf einen vormals eingeschätzten und terminlich aufgezeigten Verfahrensablauf nicht immer vermeiden . 2. Für welche Zeitpunkte sind die Eröffnungen der Planfeststellungsverfahren für die Abschnitte 2, 3, 4, 5 und 6 vorgesehen? Aus heutiger Sicht ist die Einleitung der Planfeststellungsverfahren für die Abschnitte 2 bis 6 wie folgt vorgesehen: Abschnitt 2 (östlich Lüneburg-Bad Bevensen): 2. Jahreshälfte 2016 (zurzeit Einarbeitung der Auflagen aus dem Gesehen-Vermerk des Bundes). In den Abschnitten 3, 4 und 5 erfolgt zurzeit die detaillierte Entwurfsbearbeitung. Bevor die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet werden können, ist noch der Gesehen-Vermerk durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einzuholen. Abschnitt 3 (Bad Bevensen-Uelzen) 2. Jahreshälfte 2019. Abschnitt 4 (Uelzen-Bad Bodenteich): 2. Jahreshälfte 2018. Abschnitt 5 (Bad Bodenteich-Wittingen): 1. Jahreshälfte 2018. Abschnitt 6 (Wittingen-Ehra): 2. Jahreshälfte 2016 (der Gesehen-Vermerk des BMVI wird für Ende 2015 erwartet). 3. Wie kann eine landwirtschaftliche Nutzung im Planungsabschnitt 2 mit der gleichzeitigen Deklaration als bundesweit bedeutsamer Wildtierkorridor mit den vorbezeichneten Querungshilfen für die Wildtiere zusammen funktionieren, ohne sich gegenseitig zu behindern? Eine gegenseitige Behinderung der Funktionsfähigkeit des bundesweit bedeutsamen Wildtierkorridors und der Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung im Bereich der Parallellage von Elbeseitenkanal und der A 39 wird durch die räumliche Trennung dieser Funktionen ausgeschlossen . Während der nördliche Bereich der Parallellage A 39/Elbeseitenkanal durch die überwiegend vorhandenen Waldstrukturen der Aufrechterhaltung der Vernetzungsfunktionen für Wildtiere vorbehalten wird, kann im südlichen Bereich der Parallellage auch zukünftig die landwirtschaftlichen Nutzung weitestgehend aufrecht erhalten bleiben. 4. Bezogen auf den Planungsabschnitt 2 der geplanten BAB 39: Wird der Landwirtschaft in der von der TU Wien benannten Größenordnung (zuzüglich Trassenfläche, zuzüglich nicht überbaute Verkehrsfläche, zuzüglich Ausgleichsflächen) Nutzfläche entzogen? Die in den Vorbemerkungen genannte Zahl der TU Wien in Höhe von 5,5 ha/km BAB bezieht sich auf den Gesamtflächenentzug durch die Autobahn (ohne Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und ohne die Differenzierung nach der jeweiligen Flächennutzung). Ein von der TU Wien benannter Flächenverbrauch - explizit unter Bezug auf die landwirtschaftlichen Flächen - durch eine BAB in dieser Größenordnung ist nicht bekannt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4292 3 5. Wie viel Nutzfläche wird im Planungsabschnitt 2 insgesamt für die Autobahn in Anspruch genommen (sortiert nach den unterschiedlichen Bedarfen, s. o.)? Auf der Grundlage der Auswertung einer für den Abschnitt 2 durchgeführten landwirtschaftlichen Betroffenheitsanalyse beläuft sich nach derzeitigem Erkenntnisstand die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Nutzfläche dort auf ca. 91 ha für die gesamte Verkehrsanlage (u. a. Trassenfläche , nicht überbaute Verkehrsfläche, Lärmschutz, Anschlussstellen, Autobahnknoten und Rastanlagen ). Zahlen zu einer weiteren Differenzierung nach einzelnen Bedarfen liegen nicht vor. Die Ausgleichsflächen beanspruchen in der Summe ca. 105 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Davon verbleiben ca. 35 ha in der Nutzung und ca. 70 ha werden der Nutzung entzogen. (Ausgegeben am 23.09.2015) Drucksache 17/4292 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3870 Daten zur Planung der A 39: Termine zum Planfeststellungsverfahren, Wildschutz und Flächenverbrauch Anfrage des Abgeordneten Heiner Scholing (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr