Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4301 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4049 - Wie möchte die Landesregierung ehemalige Heimkinder mit Behinderungen oder psychischer Erkrankung für das erlittene Unrecht und Leid entschädigen? Anfrage der Abgeordneten Gudrun Pieper, Annette Schwarz, Petra Joumaah, Burkhard Jasper , Dr. Max Matthiesen und Volker Meyer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 18.09.2015, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung der Abgeordneten Auf die in der Drs. 17/2620 gestellte Frage Nr. 40 antwortete die Landesregierung, dass sie sich weiterhin für ehemalige Heimkinder, die in Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben, einsetzen wird. Allerdings läge bislang keine gesicherte Datenlage vor, sodass auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 26./27. November 2014 eine abschließende Meinungsbildung der Länder noch nicht erfolgt sei. Jedoch unterstütze eine weit überwiegende Mehrheit der Länder einen Lösungsansatz, wonach dem erlittenen Unrecht und Leid durch eine Anpassung der Regelsysteme (u. a. z. B. im Rentenrecht) begegnet werden solle. Hierzu sollen eine länderoffene Arbeitsgruppe sowie der Bund Vorschläge unterbreiten. Die bislang diskutierte Frage nach einer Fondslösung würde sich dann nicht mehr stellen. Die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland hat die Parlamente der Länder am 21. Mai 2015 aufgefordert, auf die jeweiligen Landesregierungen einzuwirken, dass diese sich zügig für eine Fondslösung einsetzen und ihren Länderanteil für einen Hilfsfonds zur Verfügung stellen . Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist dem am 21. Mai 2015 bereits nachgekommen und hat einen entsprechenden Antrag aller im Landtag vertretenen Fraktionen angenommen. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg haben die Bereitschaft signalisiert, eine solche Lösung mittragen zu wollen. Bayern setzt sich bereits für eine Fondslösung ein. Auch seitens der katholischen und evangelischen Kirche gibt es die Bereitschaft, eine Fondslösung mitzutragen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung setzt sich unverändert dafür ein, dass im Interesse der betroffenen Menschen eine angemessene Hilfe geleistet werden muss. Sie informiert über den aktuellen Sachstand wie folgt: 1. Der in der Vorbemerkung der Abgeordneten erwähnte Lösungsansatz, dem erlittenen Unrecht und Leid durch eine Anpassung der Regelsysteme zu begegnen, wird nach den inzwischen erfolgten Prüfungen als nicht gangbarer Weg angesehen. 2. Im Rahmen einer Konferenz der Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien (CdSKonferenz ) am 7. Mai 2015 in Berlin ist durch Beschluss festgestellt worden, dass in gemeinsamer Verantwortung Wege der Aufarbeitung und finanziellen Anerkennung des Leides und der Abmilderung von Folgeschäden gefunden werden müssen. Die Konferenz hat die ASMK gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Fachministerien des Bundes und der Länder sowie mit den Kirchen einen Vorschlag bis zum 31. August 2015 zu erarbeiten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4301 2 3. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich zum weiteren Vorgehen mit Thüringen , Vorsitzland der ASMK, abgestimmt und auf dieser Grundlage am 3. Juni 2015 zu einer ersten Bund-Länder-Kirchen-Besprechung eingeladen. Im Rahmen dieser Besprechung wurden ein gemeinsamer Arbeitsprozess vereinbart und eine länderoffene Arbeitsgruppe eingerichtet . Zur Schätzung der Betroffenenzahlen wurde ferner entschieden, eine Kurzstudie zu veranlassen. 4. Die Arbeitsgruppe hat am 16. Juni, 7. Juli und 23. Juli 2015 getagt. Sie führte am 7. Juli 2015 außerdem ein Fachgespräch mit Betroffenen, ihren Interessenvertretungen und mit wissenschaftlichen Sachverständigen. 5. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind am 12. August 2015 auf einer zweiten Bund-LänderKirchenbesprechung diskutiert worden. Als Grundlage für die zu treffenden Entscheidungen ist ein Vorschlag für ein Hilfesystem erarbeitet worden. 6. Dieser Vorschlag ist der CdS-Konferenz zum 31. August 2015 vorgelegt worden. Er wurde gleichzeitig den Kirchen übermittelt. 7. Am 9. September 2015 fand ferner eine Anhörung von Betroffenen, Interessenvertretungen und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern statt. Eine Niederschrift dieser Anhörung wird der CdS-Konferenz und den Kirchen zur Verfügung gestellt. 8. Mit dem Vorschlag werden sich im Oktober 2015 die ACK-ASMK, im November 2015 die CdS-Konferenz mit dem Chef des Bundeskanzleramtes und die ASMK sowie im Dezember 2015 die Regierungschefinnen und -chefs und die Bundeskanzlerin beschäftigen. Der Entscheidungsprozess könnte, eine Verständigung vorausgesetzt, also noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. 1. Arbeitet Niedersachsen in der länderoffenen Arbeitsgruppe der ASMK mit? Niedersachsen hat an den beiden genannten Bund-Länder-Kirchen-Besprechungen teilgenommen. In der unter Ziffer 3 der Vorbemerkung genannten Arbeitsgruppe war Niedersachsen nicht vertreten . 2. Falls nein, weshalb nicht? In der Bund-Länder-Kirchen-Besprechung am 3. Juni wurde einvernehmlich festgelegt, dass sechs Länder (Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) in der Arbeitsgruppe mitwirken. 3. Welche Vorschläge zur Anpassung der Regelsysteme haben die länderoffene Arbeitsgruppe der ASMK und der Bund inzwischen unterbreitet? Keine. Siehe hierzu Ziffer 1 der Vorbemerkung der Landesregierung, wonach eine Anpassung an die Regelsysteme als nicht gangbarer Lösungsweg angesehen wird. 4. Falls bisher noch keine Vorschläge unterbreitet wurden, wann kann nach dem Kenntnisstand der Landesregierung mit Vorschlägen gerechnet werden? Entfällt, da eine Anpassung der Regelleistungen nicht weiter verfolgt wurde. 5. In welcher Form hat sich die Landesregierung in die Diskussion eingebracht? Der in der Vorbemerkung der Landesregierung angesprochene Beschluss der CdS-Konferenz ist vom Land Niedersachsen mitgetragen worden. Auch die 90. und 91. ASMK hat sich mit der Thema- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4301 3 tik befasst. Außerdem hat Niedersachsen an den beiden genannten Bund-Länder-KirchenBesprechungen teilgenommen. 6. Würde die Landesregierung auch eine Fondslösung unter Beteiligung des Bundes mittragen ? Die Landesregierung bewertet den bestehenden Fonds „Heimerziehung“ kritisch, weil die Prüfung der Voraussetzungen für die materiellen Leistungen als zu bürokratisch und verwaltungsaufwendig angesehen wurde. Entsprechende Fehler sollten im Rahmen der anstehenden Entscheidungen nicht wiederholt werden. Für die Landesregierung ist es entscheidend, dass die betroffenen Menschen angemessene Hilfe erhalten. Die Rechtsform ist dabei zunächst nachrangig. Die Empfehlung an die CdS-Konferenz enthält den Vorschlag, eine unselbstständige Stiftung des Privatrechts zu gründen, an der sich Bund, die Kirchen und die Länder beteiligen. 7. Wie wird sich die Landesregierung verhalten, wenn bis zur nächsten ASMK keine oder keine tragfähigen Vorschläge unterbreitet wurden? Die Landesregierung geht davon aus, dass tragfähige Vorschläge unterbreitet werden. (Ausgegeben am 25.09.2015) Drucksache 17/4301 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4049 Wie möchte die Landesregierung ehemalige Heimkinder mit Behinderungen oder psychischer Erkrankung für das erlittene Unrecht und Leid entschädigen? Anfrage der Abgeordneten Gudrun Pieper, Annette Schwarz, Petra Joumaah, Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen und Volker Meyer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung