Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4303 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4113 - Gab es Hungerstreiks in der JVA Langenhagen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 20.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 27.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 21.09.2015, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Langenhagen ist seit dem 1. Januar 2014 ausschließlich für die Unterbringung von Abschiebehäftlingen zuständig. Laut Medienberichten vom 18. August 2015 soll es nach Angaben eines ehemaligen Abschiebehäftlings in der JVA Langenhagen immer wieder zu Hungerstreiks der Abschiebehäftlinge gekommen sein. Die Hungerstreiks der Häftlinge sollen dadurch unterbunden werden, indem die Streikenden in Isolationshaft gebracht werden bis sie wieder essen. Die isolierte Unterbringung von Abschiebehäftlingen in der JVA Langenhagen wird von der niedersächsischen Justizbehörde bestritten. Weiterhin wird nach Angaben der Presse von der niedersächsischen Justizbehörde ebenfalls bestritten, dass überhaupt Hungerstreiks in der Haft stattgefunden haben. Vorbemerkung der Landesregierung Die Abteilung Langenhagen der JVA Hannover wurde ab dem 01.01.2014 wieder ihrer ursprünglichen Bestimmung als reine Abschiebungshafteinrichtung zugeführt. Gleichzeitig wurde eine Arbeitsgruppe aus Bediensteten der JVA Hannover unter Federführung des Anstaltsleiters eingerichtet , die den Auftrag erhielt, Empfehlungen zur Neuausrichtung des Vollzugs der Abschiebungshaft in der Abteilung Langenhagen der JVA Hannover zu erarbeiten. Leitmotiv der Arbeitsgruppe war, den Vollzug der Abschiebungshaft human und freiheitsorientiert zu gestalten und den Betroffenen nur diejenigen Einschränkungen aufzuerlegen, die zur Erreichung des Haftzweckes erforderlich sind. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wurden im April 2014 u. a. mit Vertretern des Flüchtlingsverbandes und der Kirchen im Rahmen eines „runden Tisches“ erörtert und fanden dort breite Zustimmung . Die Konzeption wurde zeitnah umgesetzt. Danach werden die Abschiebungsgefangenen in Einzelhafträumen untergebracht. Bei der Unterbringung wurden religiöse und ethnische Zugehörigkeiten berücksichtigt. Innerhalb des Unterkunftsgebäudes können sich die Abschiebungsgefangenen frei bewegen, nur die Bereichstüren zum Treppenhaus werden abends verschlossen. Die Haftraumtüren werden seitens der Vollzugsbehörde zu keiner Zeit verschlossen. Die Haftraumtüren verfügen über eine sogenannte Gefangenenschließung, damit Mitgefangenen der Zutritt in den eigenen Haftraum verwehrt werden kann. Die Möglichkeiten der Abschiebungsgefangenen, Außenkontakte zu pflegen, gehen über das im Vollzug der Freiheitsstrafe übliche Maß deutlich hinaus. So können die Abschiebungsgefangenen in der Abteilung Langenhagen der JVA Hannover jederzeit telefonieren und täglich Besuch empfangen. Ein kostenfreier Internetzugang wird an einem durch die Anstalt zur Verfügung gestellten Computer angeboten. Die Abschiebungsgefangenen können sich mindestens vier Stunden pro Tag im Freien aufhalten, in unbegrenztem Umfang Pakete emp- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4303 2 fangen sowie sich auf eigene Kosten selbst verpflegen. Sie sind nicht zur Arbeit verpflichtet. Auf eigenen Wunsch können Abschiebungsgefangene mit Hilfstätigkeiten betraut werden, für die sie ein Arbeitsentgelt nach Maßgabe der Strafvollzugsvergütungsordnung erhalten. 1. Wie viele Abschiebehäftlinge saßen bzw. sitzen in der JVA Langenhagen seit dem 1. Januar 2014 ein? Im Jahr 2014 befanden sich insgesamt 131 Personen in der Abteilung Langenhagen der JVA Hannover in Abschiebungshaft. Bis zum 31.08.2015 waren es weitere 167 Abschiebungsgefangene. 2. Ist es in der JVA Langenhagen zu Hungerstreiks von Abschiebehäftlingen gekommen? Nein. 3. Werden die Abschiebehäftlinge in der JVA Langenhagen in Einzel- oder Gemeinschaftsräumen untergebracht? Abschiebungsgefangene werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haftraumkapazitäten grundsätzlich in Einzelhafträumen unterbracht. (Ausgegeben am 25.09.2015) Drucksache 17/4303 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4113 Gab es Hungerstreiks in der JVA Langenhagen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums