Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4318 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4050 - Wie geht es mit der Ausbildung der Polizei weiter? Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch, Angelika Jahns und Rudolf Götz (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 22.09.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten In den letzten Jahren ist zunehmend eine Akademisierung der Polizeiausbildung zu beobachten. Ein Beispiel für diese Entwicklung ist der aktuelle Lehrplan der Deutschen Hochschule der Polizei in Hiltrup. Ein Nachholbedarf in dieser Hinsicht könnte jedoch bei den nachgeordneten Polizeiakademien bestehen. Durch eine zu erwartende Pensionierungswelle droht laut Polizeivertretern ein Nachwuchsmangel bei der 2. Laufbahngruppe 2. Einstiegsamt (ehemaliger höherer Dienst) der Polizei in Niedersachsen . Diese Lücke soll mit qualifizierten Beamten der 2. Laufbahngruppe 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) geschlossen werden. Die Qualifikation der Beförderungsbewerber bemisst sich dabei nach der Benotung der Leistungen in der Polizeiakademie und der Beurteilungen im Berufsalltag . In der Regel wird ein Abschluss mit der Note „gut“ verlangt. Ein befriedigender Abschluss in der Polizeiakademie wird in der Praxis nur selten aufgeholt und stellt so trotz später guter Leistungen ein Beförderungshindernis dar. Zahlreiche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erwerben während ihrer Dienstzeit neben dem Dienst Abschlüsse, die sie grundsätzlich für höher eingestufte Dienstposten qualifizieren. Es ist dabei unklar, wie diese Abschlüsse bei Entscheidungen über die Beförderungsreife beachtet und gewürdigt werden. Vorbemerkung der Landesregierung Mit Gründung der Polizeiakademie Niedersachsen im Oktober 2007 wurde die polizeiliche Aus- und Fortbildung umfassend neu ausgerichtet. Der Diplomstudiengang der Fakultät Polizei der Fachhochschule wurde durch einen den Zielen der Bologna-Erklärung entsprechenden Bachelorstudiengang ersetzt. Damit wurde die Grundlage für eine wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte Qualifizierung der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten geschaffen. Der ohne Auflagen akkreditierte Bachelorstudiengang an der Polizeiakademie Niedersachsen dient der beruflichen Qualifikation für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Polizei , den ehemals gehobenen Polizeivollzugdienst. Die im Studium vermittelten grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten richten sich insbesondere an den Erfordernissen der ersten Verwendung im Polizeidienst, nämlich in der Sachbearbeitung des Einsatz- und Streifendienstes und des kriminalpolizeilichen Ermittlungsdienstes, aus. Es werden die nötigen fachlichen und Methodenkompetenzen sowie persönliche und soziale Kompetenzen vermittelt. Dabei ist das Studium auf den Erwerb wissenschaftsbezogener und zugleich praxisorientierter Erkenntnisse und Methoden ausgerichtet und wird mit den berufspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten eng verknüpft. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4318 2 Die Besonderheit des Studiengangs liegt in der interdisziplinären Ausrichtung mit dem Ziel eines vernetzten Lernens und Denkens sowie in der engen Verknüpfung von theorie- und praxisbasierten Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dadurch bieten sich wesentlich bessere Möglichkeiten, komplexes Polizeiwissen zu vermitteln, als mit einem traditionell studienfachbezogenen Ansatz. Die Polizeiakademie nutzt hier die Vorteile einer durchgehenden Vernetzung der wissenschaftlichen, fachtheoretischen und berufspraktischen Studieninhalte. Der Fokus liegt dabei in einer konsequenten Ausrichtung auf berufsrelevante Schlüsselqualifikationen. Die Qualität des Studiums wird kontinuierlich evaluiert. Die Ergebnisse der Befragungen im Rahmen der Evaluation lassen erkennen, dass sich zum einen die Studierenden selbst durch das Studium hinsichtlich der fachlichen Kenntnisse, der kommunikativen Fähigkeiten sowie der Handhabung der Einsatzmittel gut auf den Polizeidienst vorbereitet fühlen. Zum anderen sind die Dienststellen mit der Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs nach Beendigung des Studiums durchgehend zufrieden. Zum Teil heben die Dienstvorgesetzten insbesondere auch die gute Bürgerorientierung, ausgeprägte interkulturelle Kompetenz sowie Ausdauer und Belastbarkeit der Absolventinnen und Absolventen des Studiums an der Polizeiakademie Niedersachsen hervor. Für Personalnachersatzbedarfe der Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Polizei (ehem. höherer Polizeivollzugsdienst) werden in einem seit Jahren bewährten Verfahren zeitund bedarfsgerecht geeignete Nachwuchskräfte in einem mehrstufigen strukturierten Verfahren ausgewählt und über das Masterstudium „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement (Public Administration - Police Management)“ an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster qualifiziert. Für dieses Masterstudium an der DHPol kann nach § 5 Abs. 3 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei (NLVO-Pol) vom 24. Mai 2013 ausgewählt werden, wer - unter anderem - nach den fachlichen Leistungen, den Fähigkeiten und der Persönlichkeit geeignet erscheint, Aufgaben der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt wahrzunehmen. Dies bedeutet, dass nach den Regelungen der NLVO-Pol Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Laufbahngruppe 2 ab dem 1. Einstiegsamt zum Studium an der DHPol zugelassen werden können, wenn sie nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens vier Jahre im 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 tätig waren und das 40. Lebensjahr, in Ausnahmefällen das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ergänzende Voraussetzung für eine Ausnahme hinsichtlich des Ergebnisses der Laufbahnprüfung mit der Vollnote „gut“ sind bei einem Laufbahnabschluss mit der Vollnote „befriedigend“ mindestens sechs Dienstjahre sowie bei einem Laufbahnabschluss mit der Vollnote „ausreichend“ mindestens acht Dienstjahre im 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. Darüber hinaus wird erwartet, dass die letzten beiden dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich mit der Wertungsstufe „C - entspricht voll den Anforderungen“ in der Vollnote sowie in deren Binnendifferenzierung mit „Oberer Bereich“ abschließen. Weiterhin ist für alle Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich erforderlich, dass sie mehrmonatige Verwendungen in verschiedenen Organisationsbereichen und hierbei insbesondere in einer Führungsfunktion nachweisen können. Die Ausführungen der Fragesteller, dass ein befriedigender Abschluss an der Polizeiakademie mit Blick auf den Zugang zum Masterstudium selten aufgeholt werden kann, sind insofern unzutreffend. Regelmäßig erhalten auch Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte mit einem befriedigenden Abschluss des Bachelorstudienganges an der Polizeiakademie Niedersachsen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Zugang auch zu diesem Studiengang, wobei die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern stets nach dem verfassungsmäßig gebotenen Grundsatz von Eignung , Befähigung und Leistung zu treffen ist. Die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Polizei hat gemäß den Regelungen der NLVO-Pol ebenfalls erworben, wer die Befähigung zum Richteramt hat. Auch hierdurch ist daher grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, durch Direkteinstellung von Juristinnen und Juristen in den ehem. höheren Polizeivollzugsdienst - nach Durchführung der in der NLVO-Pol vorgeschriebenen polizeifachlichen Unterweisung - Personalnachersatzbedarfe zu gewährleisten. Darüber hinaus eröffnen sonstige außerpolizeilich erworbene akademische Qualifizierungen keinen unmitttelbaren Zugang zu Ämtern der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Polizei. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4318 3 Trotz steigender Pensionierungszahlen auch in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Polizei erscheint es bei vorausschauendem Personalmanagement, auch vor dem Hintergrund des vergleichsweise kleinen Personalkörpers, möglich, Nachersatz auch zukünftig sowohl qualitativ als quantitativ in ausreichender Menge sicherzustellen. 1. Wie viele akademisch qualifizierte Beamte der 2. Laufbahngruppe 1. Einstiegsamt gibt es in Niedersachsen? Davon ausgehend, dass sich die Frage auf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte beziehen soll, ist zunächst festzustellen, dass sämtliche Kolleginnen und Kollegen, die den Bachelorstudiengang an der Polizeiakademie Niedersachsen erfolgreich abgeschlossen haben oder einen vergleichbaren Abschluss nachweisen können, einen akademischen Abschluss erworben haben. Sofern mit der Fragestellung darüber hinaus erworbene akademische Abschlüsse gemeint sind, werden hierzu zwar Daten im Personalmanagementverfahren (PMV) erhoben, allerdings vor dem Grundsatz der Datenerforderlichkeit ausschließlich auf freiwilliger Basis durch die Behörden. Auf letztere Fallkonstellation bezogen sind derzeit daher ohne Anspruch auf Vollständigkeit im PMV 293 Datensätze erfasst . 2. In welchen Fachrichtungen und mit welchem Titel wurde der jeweilige Abschluss erreicht ? Siehe Anlage. 3. Fließen derartige Abschlüsse in die dienstliche Beurteilung ein? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Gewicht? Dienstliche Beurteilungen haben zum Ziel, ein aussagefähiges, objektives und vergleichbares Bild der Leistungen und Befähigungen der Beschäftigten zu gewinnen. Die Beurteilung dient der systematischen Feststellung und Bewertung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Beschäftigten , die für die Personalsteuerung, Verwendung, Beförderung oder den Aufstieg relevant sind. Darüber hinaus ermöglicht sie den Beschäftigen eine Orientierung für die weitere berufliche Entwicklung . Mit der Beurteilung werden die im Beurteilungszeitraum ausgeübten dienstlichen Tätigkeiten sowie die den jeweiligen Dienstposten oder Arbeitsplatz prägenden Tätigkeiten und übertragene Sonderaufgaben von besonderer Bedeutung unter Berücksichtigung des zum Beurteilungsstichtag verliehenen statusrechtlichen Amtes bzw. der Eingruppierung erfasst. Die Beurteilung untergliedert sich in eine Leistungsbeurteilung und eine Befähigungseinschätzung. Die Leistungsbeurteilung beinhaltet eine rückschauende Betrachtung und Bewertung konkreter, beobachteter Leistungen in den ausgeübten dienstlichen Tätigkeiten. Diese werden zu definierten Leistungsmerkmalen beurteilt und umfassen sowohl die Arbeitsergebnisse als auch das hierbei gezeigte Leistungsverhalten. In der Befähigungseinschätzung werden die im dienstlichen Umgang erkennbar gewordenen allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse der oder des Beschäftigten beurteilt, die für die dienstliche Verwendung und berufliche Entwicklung von Bedeutung sind. Neben dem an der Polizeiakademie Niedersachsen erworbenen Bachelor of Arts erworbene Studienabschlüsse können sich daher nur insofern auf die Beurteilung auswirken, als in der ausgeübten dienstlichen Tätigkeit hierauf basierende Leistungen oder Fähigkeiten und Kenntnisse eingebracht werden konnten. Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der Beurteilung im Bereich der Tätigkeitsbeschreibung nicht erfasst, aber dennoch in die Organisation eingebracht wurden und von Bedeutung waren, können in der Beurteilung dargestellt und bei der Bildung des Gesamturteils berücksichtigt werden. Im Übrigen sollen sie auf Wunsch der zu Beurteilenden als eigene Angaben in die Beurteilung aufgenommen werden. Voraussetzung ist aber immer, dass die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in einem Bezug zu den dienstlichen Tätigkeiten stehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4318 4 die Beurteilung aufgenommen werden. Voraussetzung ist aber immer, dass die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in einem Bezug zu den dienstlichen Tätigkeiten stehen. Dabei ist zu beachten, dass die dienstliche Beurteilung die Leistung der oder des Beschäftigten in Bezug auf ihre oder seine Funktion und im Vergleich zu anderen Beschäftigten derselben Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe (Vergleichsgruppe) ihrer oder seiner Laufbahn objektiv darstellen soll. 4. Kann die Pensionswelle im höheren Dienst der Polizei vorrangig mit den qualifizierten Beamten der 2. Laufbahngruppe 1. Einstiegsamt geschlossen werden? Siehe Vorbemerkungen. 5. Spielen außerpolizeilich erworbene akademische (polizeirelevante) Qualifizierungen auch bei der Auswahl für die Deutsche Hochschule der Polizei eine Rolle oder sollen sie zukünftig beachtet werden? Siehe Vorbemerkungen. 6. Erscheint es sinnvoll, bei Beförderungen bzw. bei der Betrauung mit Leistungsaufgaben auch in der 2. Laufbahngruppe 1. Einstiegsamt gute wissenschaftliche polizeirelevante Qualifikationen, die außerhalb der Polizei erreicht wurden, besonders zu berücksichtigen ? Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Fragestellung um „Leitungsaufgaben“ handeln soll. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 7. Trifft es zu, dass erworbene wissenschaftliche Auszeichnungen, z. B. durch die Deutsche Kriminalistische Gesellschaft, für die Karriere in der Polizei keine Bedeutung besitzen ? Siehe Antwort zu Frage 3 und im Übrigen Vorbemerkungen. 8. Wie kann man die Relevanz außerpolizeilich erworbener akademischer Qualifikationen für das Weiterkommen von Beamten verbessern? Wie bereits in den Vorbemerkungen und unter Frage 3 dargestellt, kommt es immer auf die Beschäftigte oder den Beschäftigten an, dass sie oder er die außerpolizeilich erworbenen akademischen Qualifikationen in der dienstlichen Tätigkeit umsetzen kann. Nur wenn sie oder er aufgrund ihrer oder seiner Fähigkeiten und Kenntnisse entsprechende Leistungen zeigt, können sich diese auf die Beurteilung oder das berufliche Weiterkommen auswirken. Dabei ist jedoch auch immer zu beachten, dass die Fähigkeiten, Kenntnisse und Leistungen der Beamtin oder des Beamten bei Beurteilungen immer im Verhältnis zu den Fähigkeiten, Kenntnissen und Leistungen der Vergleichsgruppe zu betrachten sind und die Auswahl für höherwertige Tätigkeiten stets nach Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt. 9. Wie steht die Landesregierung zu einer „Verwissenschaftlichung“ der Polizeiarbeit? Siehe Vorbemerkungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4318 5 10. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Qualifizierungsmöglichkeiten für Polizeibeamte innerhalb und außerhalb der Polizei zu steigern? Gemäß Rahmenkonzept für die Fortbildung der Polizei Niedersachsen, welches im Oktober 2010 für verbindlich erklärt wurde, sind gut aus- und fortgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche, moderne und strategisch ausgerichtete Polizei. Deshalb ist es Ziel der Fortbildung der Polizei Niedersachsen, den im Verlauf des Berufslebens andauernden und sich immer wieder ändernden Qualifizierungserfordernissen Rechnung zu tragen. Als zentrales Element einer systematischen Personalentwicklung trägt die zielgerichtete und verwendungsbezogene zentrale Fortbildung bei der Polizeiakademie sowie die dezentrale Fortbildung der Behörden dazu bei, die leistungs- und lernbezogenen Potenziale der Beschäftigten in der Landespolizei zu erhalten und verwendungs- und entwicklungsbezogen zu fördern. Dabei sind der Entwicklung und Verfestigung der Fortbildungsstandards, der Verzahnung von zentralen und dezentralen Qualifizierungsmaßnahmen in der Polizeiakademie und den Polizeibehörden und dem intelligenten Einsatz computergestützter Fortbildungsangebote zum Erreichen großer Zielgruppen in den nächsten Jahren besonderes Gewicht beizumessen, die altersgerechte Gestaltung der Angebote wird ausgebaut. Die Fortbildung der Polizei Niedersachsen orientiert sich am Bedarf aller Beschäftigten. In der Regel wird der Fortbildungsbedarf vor Ort durch die Behörde selbst gedeckt. Für bestimmte Zielgruppen (z. B. Spezialistinnen und Spezialisten) erfolgt die Fortbildung durch die Polizeiakademie Niedersachsen . Darüber hinaus besteht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Niedersachsen die Möglichkeit , an Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Hochschule der Polizei, des Bundeskriminalamtes oder der Bundespolizeiakademie teilzunehmen. Es besteht ansonsten die Möglichkeit sich bei entsprechend passenden Inhalten auch für internationale Seminare (CEPOL, MEPA) sowie für Europaqualifizierungen anzumelden. Neben den genannten polizeilichen Fortbildungsmöglichkeiten vor Ort und der Fortbildung der PA hält auch das Studieninstitut Niedersachsen ein mit allen Ressorts abgestimmtes Fortbildungsprogramm bereit, welches den sich ständig verändernden politischen, gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Speziell formulierte Bedarfe können ansonsten auch von privaten Anbietern abgerufen werden. Die Fortbildung der Polizei Niedersachsen bietet damit ein umfassendes und zielgruppengerechtes Qualifizierungsangebot, welches flexibel und individuell auf aktuelle Bedarfe angepasst werden kann. Eine Ausweitung auf weitere Qualifizierungsmöglichkeiten außerhalb der Polizei wird daher für nicht erforderlich gehalten. (Ausgegeben am 01.10.2015) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Studiengang / Fachrichtung 1. Staatsexamen 2. Staatsexamen Bachelor Diplom (BA) Diplom (FH) Diplom (Universität) einstufige Juristenausbildung Magister Master Vordiplom Zusatzprüfung zum 1. Staatsexamen Zwischenprüfung Gesamtergebnis Rechtswissenschaft 20 20 2 1 2 2 2 3 52 Betriebswirtschaftslehre 5 5 11 2 1 1 25 Sozialwissensch./Soziologie 7 1 2 9 1 1 2 1 24 Wirtschaftswissenschaften 4 4 3 1 2 1 15 Pädagogik/Erziehungswissensch. 3 1 3 3 1 1 12 Bauingenieurwesen 5 1 3 9 Sozialpädagogik 1 6 1 1 9 Biologie 2 5 2 9 Kriminologie / Kriminaltechnik 1 1 7 9 Sport 3 1 3 1 8 Architektur 1 5 1 7 Geographie 1 4 1 6 Forstwirtschaft 4 1 1 6 Lehramt Grund-/Haupt-/Realsch. 1 1 1 1 1 5 Politikwissenschaft 1 4 5 Maschinenbau 4 1 5 Informatik 3 1 4 Psychologie 1 1 2 4 Verwaltungsmanagement 1 3 4 Umwelttechnik 2 1 1 4 Lehramt an Grund-/Hauptschulen 2 1 1 4 Gesundheitswesen 3 3 Musik 3 3 Geologie 1 2 3 Geschichte 1 2 3 Finanzwissenschaften 1 1 2 Biochemie 1 1 2 Erziehungswissenschaften 2 2 Archäologie 2 2 Tourismuswirtschaft 1 1 2 Biotechnologie 2 2 Germanistik 1 1 2 Elektrotechnik 1 1 2 Chemie 2 2 Mathematik 1 1 2 Agrarwissenschaften 1 1 2 Medienwissenschaft 1 1 2 Vermessungswesen 2 2 Lehramt an Gymnasien 1 1 2 Design 2 2 Lehramt an Realschulen 1 1 2 Landschafts- u Freiraumplanung 1 1 2 Tiermedizin 1 1 Bautechnik 1 1 Journalismus 1 1 Medizin 1 1 Automatisierungstechnik 1 1 Kulturwissenschaften 1 1 Literaturwissenschaft 1 1 Nautik 1 1 Anglistik 1 1 Ökotrophologie 1 1 Sozialwissenschaften/Politik 1 1 Kunstgeschichte 1 1 Theologie, ev. 1 1 Politik-/Verw.-Wissenschaft 1 1 Gartenbau 1 1 Feinwerktechnik 1 1 Gemeinschaftskunde 1 1 Lebensmitteltechnologie 1 1 Anlage 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Studiengang / Fachrichtung 1. Staatsexamen 2. Staatsexamen Bachelor Diplom (BA) Diplom (FH) Diplom (Universität) einstufige Juristenausbildung Magister Master Vordiplom Zusatzprüfung zum 1. Staatsexamen Zwischenprüfung Gesamtergebnis 62 63 64 65 Mechatronik 1 1 Lehramt an berufsbild. Schulen 1 1 Geoökologie 1 1 Gesamtergebnis 28 21 52 7 73 45 1 18 16 21 2 9 293 Drucksache 17/4318 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4050 Wie geht es mit der Ausbildung der Polizei weiter? Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch, Angelika Jahns und Rudolf Götz (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Anlage