Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4320 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3999 - Für wie viele Betreuungskräfte in den niedersächsischen Kindertagesstätten wird eine verminderte Finanzhilfepauschale gezahlt? Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 21.07.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 31.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 23.09.2015, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Das Land Niedersachsen gewährt den Trägern von Kindertageseinrichtungen auf Grundlage des KiTaG eine Finanzhilfepauschale für Personalausgaben in unterschiedlicher Höhe. Seit dem 1. Januar 2015 finanziert das Land eine dritte Fach- oder Betreuungskraft in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen. Das Land fordert gegenwärtig noch keine Drittkräfte, fördert diese jedoch im Falle der Beschäftigung mit einer Finanzhilfe in Höhe von 985 Euro je Jahreswochenstunde für Fachkräfte und die Drittkräfte mit Bestandsschutz. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Drittkräfte mit Bestandsschutz, die nicht im Sinne des § 4 Abs. 4 KiTaG als geeignete Fachoder Betreuungskräfte gelten. Für diese Kräfte wird nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 der 2. DVO-KiTaG lediglich eine Förderung in Höhe von 547 Euro je Jahreswochenstunde gewährt. Zudem wird für die Kräfte eine Finanzhilfe längstens bis zum 31. Juli 2020 gewährt. Seitens der Samtgemeinde Jümme werden - wie in zahlreichen anderen Einrichtungen Niedersachsens - bei entsprechender Auslastung auch ohne bisher bestehendes gesetzliches Erfordernis, aber aufgrund des Bedarfs bereits Drittkräfte beschäftigt. Diese gelten im Sinne des § 4 Abs. 4 KiTaG nicht als geeignete Fach- oder Betreuungskräfte, verfügen also nicht über die erforderlichen Qualifikationen. Sie leisten nach Auffassung des Trägers sowie der Einrichtung jedoch hervorragende Arbeit. Die Begrenzung der Förderung für Kräfte, die im Sinne des § 4 Abs. 4 KiTaG nicht als geeignete Fach- oder Betreuungskraft gelten, auf 547 Euro je Jahreswochenstunde hat demnach zur Folge, dass die betroffene Kommune einen erheblich höheren Eigenanteil zu tragen hat. Die durch die Landesregierung festgelegte Abstufung der Fördersumme könnte bewirken, dass die Einstellung von Fachkräften gefördert, gleichzeitig jedoch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen bewährter Kräfte, die zum Teil über Jahre sehr gute und wertvolle Arbeit geleistet haben, vorangetrieben wird. Vorbemerkung der Landesregierung Mit der Einführung einer Finanzhilfe für dritte Kräfte in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen hat die Landesregierung einen Meilenstein für die Qualitätsverbesserung in Krippen gesetzt . Der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird durch den Einsatz der dritten Kräfte erheblich verbessert - die Betreuungsqualität und die Rahmenbedingungen für eine gute elementarpädagogische Arbeit werden angehoben. Die Systematik der Finanzhilfe für dritte Kräfte in Krippengruppen geht dabei sogar über die übliche Finanzhilferegelung für die ersten und zweiten Kräfte in den Gruppen hinaus. Die Jahreswochen- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4320 2 stundenpauschale orientiert sich für erste und zweite Kräfte an dem Vorhandensein einer sozialpädagogischen oder einer gleichwertigen Qualifikation. Liegt eine solche nicht vor - ist also auch eine Ausnahmeerteilung nach § 4 Abs. 2 oder 3 KiTaG nicht möglich -, besteht kein Anspruch auf Finanzhilfe seitens des Trägers der Kindertageseinrichtung. Für dritte Kräfte in Krippengruppen wird hingegen auch ohne das Vorhandensein einer einschlägigen Qualifikation eine Finanzhilfe gewährt, wenn sie unter die Regelung des § 23 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 KiTaG fallen. Damit wurde auf die Situation vor Ort reagiert und das Engagement der Träger, die bereits dritte Kräfte beschäftigen, honoriert. Um den im Sinne des § 4 KiTaG nicht geeigneten Fach- oder Betreuungskräften eine Berufsperspektive und eine dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit zu eröffnen, fördert die Landesregierung die berufsbegleitende Qualifizierung dritter Kräfte zu staatlich geprüften Sozialassistentinnen und Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik seit dem 01.05.2015 mit einem monatlichen Ausbildungszuschuss in Höhe von 150 Euro sowie mit der Erstattung des Schulgeldes, wenn ein solches an einer Schule in freier Trägerschaft erhoben wird. Den Fach- oder Betreuungskräften wird somit eine Möglichkeit geboten, einer eventuellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Träger nach Ablauf der Übergangszeit am 31.07.2020 zu entgehen. Ungeachtet dessen ist es den Trägern freigestellt, die entsprechenden Kräfte auch ohne die erforderliche Qualifikation über den 31.07.2020 hinaus zu beschäftigen. 1. Wie viele dritte Betreuungskräfte in Krippengruppen (aufgeteilt nach Landkreisen) werden in Niedersachsen aktuell nach der Übergangsregelung beschäftigt? Nach eigenen Erhebungen (Kita.web) fallen in Niedersachsen zurzeit 651 von insgesamt 2 396 dritten Kräften, für die eine Finanzhilfe beantragt wurde, unter die Regelung nach § 23 Abs. 4 KiTaG. Die Aufteilung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Landkreis/Stadt Anzahl beantragter dritter Kräfte gem. § 23 Abs. 4 KiTaG Hansestadt Lüneburg 4 Landeshauptstadt Hannover 24 Landkreis Ammerland 12 Landkreis Aurich 19 Landkreis Celle 4 Landkreis Cloppenburg 22 Landkreis Cuxhaven 5 Landkreis Diepholz 15 Landkreis Emsland 66 Landkreis Friesland 7 Landkreis Gifhorn 11 Landkreis Goslar 2 Landkreis Göttingen 1 Landkreis Grafschaft Bentheim 24 Landkreis Hameln-Pyrmont 2 Landkreis Harburg 51 Landkreis Heidekreis 11 Landkreis Helmstedt 1 Landkreis Hildesheim 9 Landkreis Holzminden 0 Landkreis Leer 19 Landkreis Lüchow-Dannenberg 0 Landkreis Lüneburg 6 Landkreis Nienburg (Weser) 1 Landkreis Northeim 0 Landkreis Oldenburg 13 Landkreis Osnabrück 44 Landkreis Osterholz 0 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4320 3 Landkreis/Stadt Anzahl beantragter dritter Kräfte gem. § 23 Abs. 4 KiTaG Landkreis Osterode am Harz 4 Landkreis Peine 9 Landkreis Rotenburg (Wümme) 5 Landkreis Schaumburg 2 Landkreis Stade 23 Landkreis Uelzen 3 Landkreis Vechta 17 Landkreis Verden 2 Landkreis Wesermarsch 2 Landkreis Wittmund 3 Landkreis Wolfenbüttel 7 Region Hannover 15 Stadt Braunschweig 13 Stadt Burgdorf 5 Stadt Buxtehude 4 Stadt Celle 5 Stadt Delmenhorst 19 Stadt Emden 1 Stadt Göttingen 6 Stadt Hildesheim 4 Stadt Holzminden 1 Stadt Laatzen 1 Stadt Langenhagen 1 Stadt Lehrte 9 Stadt Lingen (Ems) 29 Stadt Nordhorn 0 Stadt Oldenburg 15 Stadt Osnabrück 44 Stadt Salzgitter 12 Stadt Wilhelmshaven 0 Stadt Wolfsburg 17 Niedersachsen 651 Quelle: Kita.web (Stand: 18.09.2015) 2. Für wie viele dieser Betreuungskräfte wird im Sinne des § 4 Abs. 4 KiTaG aufgrund fehlender Qualifikationen der verminderte Fördersatz in Höhe von 547 Euro je Jahreswochenstunde gezahlt (bitte ebenfalls aufgeteilt nach Landkreisen angeben)? Für insgesamt 306 der in der Antwort zu Frage 1 angeführten 651 Kräfte, die unter die Regelung des § 23 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 KiTaG fallen, kann aufgrund fehlender, einschlägiger Qualifikation lediglich eine Finanzhilfepauschale nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 der 2. DVO KiTaG in Höhe von 547 Euro (Kindergartenjahr 2014/2015) gewährt werden. Die Aufteilung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Landkreis/Stadt Anzahl beantragter dritter Kräfte gem. § 23 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 KiTaG Hansestadt Lüneburg 1 Landeshauptstadt Hannover 8 Landkreis Ammerland 6 Landkreis Aurich 4 Landkreis Celle 1 Landkreis Cloppenburg 11 Landkreis Cuxhaven 1 Landkreis Diepholz 9 Landkreis Emsland 57 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4320 4 Landkreis/Stadt Anzahl beantragter dritter Kräfte gem. § 23 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 KiTaG Landkreis Friesland 3 Landkreis Gifhorn 4 Landkreis Goslar 0 Landkreis Göttingen 0 Landkreis Grafschaft Bentheim 13 Landkreis Hameln-Pyrmont 0 Landkreis Harburg 28 Landkreis Heidekreis 5 Landkreis Helmstedt 0 Landkreis Hildesheim 5 Landkreis Holzminden 0 Landkreis Leer 10 Landkreis Lüchow-Dannenberg 0 Landkreis Lüneburg 1 Landkreis Nienburg (Weser) 0 Landkreis Northeim 0 Landkreis Oldenburg 4 Landkreis Osnabrück 22 Landkreis Osterholz 0 Landkreis Osterode am Harz 0 Landkreis Peine 1 Landkreis Rotenburg (Wümme) 3 Landkreis Schaumburg 0 Landkreis Stade 16 Landkreis Uelzen 0 Landkreis Vechta 11 Landkreis Verden 0 Landkreis Wesermarsch 0 Landkreis Wittmund 0 Landkreis Wolfenbüttel 0 Region Hannover 3 Stadt Braunschweig 0 Stadt Burgdorf 5 Stadt Buxtehude 4 Stadt Celle 0 Stadt Delmenhorst 1 Stadt Emden 1 Stadt Göttingen 6 Stadt Hildesheim 0 Stadt Holzminden 1 Stadt Laatzen 0 Stadt Langenhagen 0 Stadt Lehrte 7 Stadt Lingen (Ems) 20 Stadt Nordhorn 0 Stadt Oldenburg 4 Stadt Osnabrück 12 Stadt Salzgitter 10 Stadt Wilhelmshaven 0 Stadt Wolfsburg 8 Niedersachsen 306 Quelle: Kita.web (Stand: 18.09.2015) (Ausgegeben am 01.10.2015) Drucksache 17/4320 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3999 Für wie viele Betreuungskräfte in den niedersächsischen Kindertagesstätten wird eine verminderte Finanzhilfepauschale gezahlt? Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministerium