Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4321 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4115 - Haftentschädigung in Niedersachsen (Teil 2) Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 18.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 27.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 21.09.2015, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Immer wieder passiert es, dass Menschen zu Unrecht verurteilt werden und unschuldig in Gefängnissen sitzen. Auch in Deutschland gibt es daher Regelungen zur Haftentschädigung. Sie sind mit dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen geregelt. In der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (Drucksache 17/3767) der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha wurden bereits zu diesem Themenkomplex Fragen gestellt. 1. Wie steht Niedersachsen im Bundesländervergleich bei der Anzahl der Entschädigungszahlungen dar? Die bundesweite Statistik zu den jährlich nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen erbrachten Entschädigungsleistungen wurde 1998 eingestellt. Die Daten werden auch in den hier vorliegenden Geschäftsstatistiken nicht erhoben. 2. Wie verteilen sich die gezahlten Entschädigungen ab dem 1. Januar 2013 auf ehemalige Untersuchungshäftlinge, Strafhäftlinge und auf ehemalige Fälle der einstweiligen Unterbringung ? Für das Jahr 2013 wurden alle Entschädigungsleistungen an ehemalige Untersuchungsgefangene erbracht. 2014 entfielen die Entschädigungen auf zwei Fälle von einstweiliger Unterbringung; im Übrigen betrafen sie Untersuchungshaft. Im Jahr 2015 war bis zum Stichtag 30.06.2015 eine Person für erlittene Strafhaft zu entschädigen. Alle übrigen waren Untersuchungsgefangene. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4321 2 3. Wie hat sich die Höhe der von Niedersachsen gezahlten Entschädigungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Immaterielle Schäden Vermögensschäden Gesamtsumme 2015 (bis 30 06 2015) 67 625 Euro 45 126,83 Euro 112 751,83 Euro 2014 157 250 Euro 32 506,32 Euro 189 756,32 Euro 2013 107 821,41 Euro 95 835,01 Euro 203 656,42 Euro 2012 136 379,41 Euro 74 894,53 Euro 211 273,94 Euro 2011 186 283,59 Euro 78 562,40 Euro 264 845,99 Euro 2010 167 025 Euro 108 063,87 Euro 275 088,87 Euro 2009 151 609 Euro 40 090,67 Euro 191 699,67 Euro 2008 78 655 Euro 427 791,41 Euro 506 446,41 Euro 2007 74 799 Euro 52 285,92 Euro 127 084,92 Euro 2006 59 051 Euro 24 677,39 Euro 83 728,39 Euro 2005 58 212 Euro 27 461,60 Euro 85 673,60 Euro (Ausgegeben am 01.10.2015) Drucksache 17/4321 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4115 Haftentschädigung in Niedersachsen (Teil 2) Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums