Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4343 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4095 - Wie gerecht ist die Regionalisierung der neuen EU-Förderpolitik? Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Hermann Grupe, Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am eingegangen am 13.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 21.08.2015 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 23.09.2015, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Das Informationsposter „Europa für Niedersachsen - Europäische Förderung für die niedersächsischen Regionen“ (http://www.stk.niedersachsen.de/portal/live.php) beschreibt die geplante Ausgestaltung der EU-Förderung in Niedersachsen für den Zeitraum 2014 bis 2020. Unter sieben thematischen Schwerpunkten sind die Fördermöglichkeiten der drei Förderfonds ESF, EFRE und ELER zusammengefasst. Unterhalb der Schwerpunkte gliedert sich die EU-Förderpolitik der Landesregierung in 67 einzelne Förderangebote auf. In der Drucksache 17/3629 „Südniedersachsen stärken - gebündelte EU-Förderpolitik zum Erfolgsmodell machen“ hat der Landtag mit der Mehrheit der Regierungskoalition festgestellt und begrüßt , „dass die rot-grüne Landesregierung ein Sonderprogramm für Südniedersachsen aufgelegt hat, das zusammen mit den Verantwortlichen aus der Region die regionale Attraktivität und Zukunftsfähigkeit dauerhaft sichern wird.“ Die Regierungskoalition von SPD und Bündnis90/Die Grünen fordert in der Entschließung die rot-grüne Landesregierung auf, „bei der Umsetzung des von der Niedersächsischen Landesregierung beschlossenen Südniedersachsenprogramms sicherzustellen , dass innerhalb der neuen EU-Förderperiode bis 2020 einschließlich der Kofinanzierung ein zusätzliches Projektinvestitionsvolumen von mindestens 100 Millionen Euro in die Region Südniedersachsen fließt“. Vorbemerkung der Landesregierung Das Informationsposter „EU-Förderung im Überblick“ vermittelt die vielfältigen Chancen, die mit der neuausgerichteten und fondsübergreifenden Förderpolitik der Landesregierung verbunden sind. Dieses ist dem integrativen Ansatz der Landesregierung folgend nach Förderschwerpunkten und somit erstmals themenbezogen gegliedert. Aufgrund der großen Nachfrage nach dieser kompakten und leicht verständlichen Übersicht für alle niedersächsischen Regionen, die die wichtigsten Grundinformationen zur EU-Förderung enthält, steht auch eine digitale Variante zum Ausdruck oder Download auf der Homepage der Staatskanzlei (http://www.stk.niedersachsen.de) bereit. Sie ist dort unter dem Pfad „Themen/Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung/EU-Förderung“ zu finden. Der von den Regierungsfraktionen in den Landtag eingebrachte Entschließungsantrag (Drs. 17/3629 „Südniedersachsen stärken - gebündelte EU-Förderpolitik zum Erfolgsmodell machen “) wurde mit der Mehrheit der Regierungskoalition in der Plenarsitzung am 04.06.2015 beschlossen . Der Beschluss bestätigt die Landesregierung in ihrer Auffassung, dass die südniedersächsischen Landkreise Holzminden, Göttingen, Northeim, Osterode am Harz, Goslar und die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4343 2 Stadt Göttingen besonders zu unterstützen sind, weil sich hier Strukturprobleme so intensiv und großflächig wie in keinem anderen Landesteil darstellen. Deshalb setzt die Landesregierung mit dem Südniedersachsenprogramm ein besonderes Zeichen, um die regionale Wirtschafts- und Innovationskraft zu stärken sowie zur Sicherung und Verbesserung der Daseinsvorsorge und Steigerung der Lebensqualität in den vorgenannten Landkreisen beizutragen. Diese Zielsetzungen werden über gemeinsam mit regionalen Akteuren entwickelte Projekte erreicht, wodurch einschließlich der Kofinanzierung ein zusätzliches Projektinvestitionsvolumen von mindestens 100 Millionen Euro in die Region Südniedersachsen bis 2020 fließen wird. 1. Vor dem Hintergrund der Drucksache 17/3629: Wo befinden sich Hinweise für die Antragsteller aus Südniedersachsen auf das von der Landesregierung beschlossene Südniedersachsenprogramm innerhalb der Publikationen mit dem Titel „Europa für Niedersachsen - Europäische Förderung für die niedersächsischen Regionen“, welches mindestens 50 Millionen Euro EU-Fördergelder umfasst? Das Poster „EU-Förderung im Überblick“ bietet nach thematischen Schwerpunkten gegliederte Informationen über das vollständige Förderangebot aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für ganz Niedersachsen. Da das Faltposter dazu dienen soll, eine erste Orientierung über thematische Schwerpunkte und Bewilligungsstellen zu liefern, sind dort regionale Sonderprogramme wie INTERREG oder das Südniedersachsenprogramm nicht dargestellt. Die Broschüre „Das Südniedersachsenprogramm“ steht auf der Homepage der Staatskanzlei (http://www.stk.niedersachsen.de) ebenso zum Download bereit. Sie ist dort unter dem Pfad „Themen /Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung/Südniedersachsenprogramm“ zu finden. 2. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes Regionalentwicklung, Volumen 310,7 Millionen Euro, sind hiervon für das von der Landesregierung beschlossene Südniedersachsenprogramm vorgesehen? Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Welche Möglichkeiten bietet ,ITI‘ für eine länderübergreifende Zusammenarbeit der Bundesländer Bremen und Niedersachsen ?“ (Drs. 17/3961) dargelegt, verzichtete die Landesregierung bewusst auf den Einsatz des technischen Förderinstrumentes „Integrierte Territoriale Investition“ (ITI) für Südniedersachsen und andere niedersächsische Regionen. Aus denselben Gründen, die zur Entscheidung führten, das technische Instrument ITI nicht zu nutzen , hat die Landesregierung folgerichtig davon abgesehen, Vorfestlegungen in den einzelnen Förderschwerpunkten zu treffen. Denn so können bei der Umsetzung des Südniedersachsenprogramms nun Projekte in allen sechs vordringlichen Handlungsfeldern ohne eine unzweckmäßige Vorfestlegung bei der Mittelbindung mithilfe des gemeinsam von Land und Kommunen betriebenen Projektbüros Göttingen zur Antragsreife gebracht werden. Gleiches gilt für die Umsetzung der Regionalen Handlungsstrategien in den jeweiligen Bezirken der Ämter für regionale Landesentwicklung . 3. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes Soziales, Volumen 260,44 Millionen Euro, sind hiervon für das von der Landesregierung beschlossene Südniedersachsenprogramm vorgesehen? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes Innovationsförderung, Volumen 203,57 Millionen Euro, sind hiervon für das von der Landesregierung beschlossene Südniedersachsenprogramm vorgesehen? Siehe Antwort zu Frage 2. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4343 3 5. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes KMU, Volumen 149,5 Millionen Euro, sind hiervon für das von der Landesregierung beschlossene Südniedersachsenprogramm vorgesehen? Siehe Antwort zu Frage 2. 6. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes Land- und Forstwirtschaft, Volumen 472,17 Millionen Euro, sind hiervon für das von der Landesregierung beschlossene Südniedersachsenprogramm vorgesehen? Siehe Antwort zu Frage 2. 7. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes Infrastruktur, Volumen 193,77 Millionen Euro, sind hiervon für das von der Landesregierung beschlossene Südniedersachsenprogramm vorgesehen? Siehe Antwort zu Frage 2. 8. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes Umwelt, Volumen 343,21 Millionen Euro, sind hiervon für das von der Landesregierung beschlossene Südniedersachsenprogramm vorgesehen? Siehe Antwort zu Frage 2. 9. Was ergibt die Summe aus den sieben Schwerpunkten (Fragen 2 bis 8) in Millionen Euro für Südniedersachsen? Aus den in der Antwort zu Frage 2 dargelegten Gründen ist eine Aufteilung der Mittelansätze im Vorfeld der Umsetzung des Südniedersachsenprogramms nicht sinnvoll. Vor dem Hintergrund des integrativen und schwerpunktübergreifenden Verständnisses der neuausgerichteten EU-Strukturförderpolitik stellt die Landesregierung jedoch sicher, dass mindestens 50 Millionen Eur0 aus den ESI-Fonds zur Umsetzung des Südniedersachsenprogramms zur Verfügung stehen. Einschließlich der Kofinanzierung wird so ein zusätzliches Projektinvestitionsvolumen von mindestens 100 Millionen Euro in die Region Südniedersachsen bis 2020 fließen. 10. Wie sind die Bewilligungsstellen (Ämter für regionale Landesentwicklung, NBank, Landwirtschaftskammer Niedersachsen und das NLWKN) auf die Fördermittelvergabe für Südniedersachsen vorbereitet worden? Die Landesregierung hat das Südniedersachsenprogramm am 15.12.2014 beschlossen. Die Informationen zur Programmumsetzung erfolgen über die Fachressorts an die jeweiligen nachgeordneten Verwaltungsbereiche, über die sie Dienst- und Fachaufsicht ausüben. Zudem hält das Projektbüro Göttingen engen Kontakt zu den Bewilligungsstellen. 11. Welche Rolle spielt der Staatssekretärsausschuss „Landesentwicklung und EU-Förderung “ bei der Fördermittelvergabe für Südniedersachsen? Der Staatssekretärsausschuss für „Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung“ hat sich als Programmkoordinierungsorgan im Rahmen der neuausgerichteten EU-Strukturförderung sehr bewährt . Ihm kommt eine wichtige strategische Bedeutung bei der Programmkoordination zu. Dieses trifft auch auf die Umsetzung des Südniedersachsenprogramms zu, wobei die operative Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel den Bewilligungsstellen obliegt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4343 4 12. Wie ist das hierarchische Verhältnis des Staatssekretärsausschuss „Landesentwicklung und EU-Förderung“ zu den Bewilligungsstellen? Der Staatssekretärsausschuss für „Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung“ setzt sich dem Namen nach aus politischen Beamten oberster Landesbehörden zusammen. Bei den Bewilligungsstellen handelt es sich hingegen um nachgeordnete Stellen der Landesverwaltung, wobei die Landwirtschaftskammer Niedersachsen durch die Beleihung mit hoheitlichen Aufgaben der unmittelbaren Landesverwaltung zuzurechnen ist. 13. Welche von den 67 einzelnen Förderangeboten sind besonders für die Entwicklung von Südniedersachsen im Sinne der Ziele der Landesregierung für Südniedersachsen (http://www.stk.niedersachsen.de/startseite/themen/regionale_landesentwicklung_und_ eufoerderung/suedniedersachsenprogramm/sonderprogramm-suedniedersachsen- 123052.html) und der Drucksache 17/3629 geeignet? Für das Südniedersachsenprogramm sind insbesondere die EU-finanzierten Förderangebote relevant , die zur Umsetzung von Vorhaben in den sechs vordringlichen Handlungsfeldern beitragen können. Dabei handelt es sich um die nachstehenden Südniedersachsenprogrammschwerpunkte, die vom Steuerungsausschuss Südniedersachsen beschlossen wurden: – Virtuelle Mobilität schaffen und nutzen, – Regionale Mobilität weiter entwickeln, – Wissensaustausch und Technologietransfer intensivieren, – Arbeitskräftepotenziale entfalten, – Kulturelle und landschaftliche Attraktivität sowie Wirtschaftskraft des Tourismus steigern und – Daseinsvorsorge und Lebensqualität der Region sichern. 14. Wie werden die Landesregierung oder die Bewilligungsstellen die Antragsteller aus Südniedersachsen auf diese besonders geeigneten Förderangebote hinweisen? Das Projektbüro Südniedersachsen in Göttingen koordiniert die Umsetzung des Südniedersachsenprogramms . Das Projektbüro wird gemeinsam vom Land, den beteiligten Kommunen sowie der Stadt Göttingen getragen und hat die Aufgabe, regional bedeutsame und kreisübergreifende Projekte und Projektanträge aus der Region anzuregen, aufzugreifen und gemeinsam mit den regionalen Akteuren bis zur Antragsreife weiterzuentwickeln. Hier werden potenzielle Antragsteller bestmöglich beraten. Weitere Informationen und Beratungsleistungen zu den Schwerpunkten der Förderperiode 2014 bis 2020 erbringen zudem die Bewilligungsstellen (Ämter für regionale Landesentwicklung, NBank, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, NLWKN), deren Kontaktangaben auf der Rückseite des Informationsposters „EU-Förderung im Überblick“ abgedruckt sind. 15. Vor dem Hintergrund der milliardenschweren EU-Förderung für Niedersachsen: Wie viele Anträge würden für Südniedersachsen erfahrungsgemäß im Durchschnitt ausreichen um 50 Millionen Euro der EU-Förderung zu generieren? Das Südniedersachsenprogramm wird in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erstmals im Rahmen einer integrierten und ressortübergreifenden Strukturpolitik aufgelegt, um diesen Landesteil zielgerichtet in seiner Entwicklung zu unterstützen. Insofern können derzeit noch keine belastbaren Prognosen abgegeben werden, wie viele Förderprojekte zur Umsetzung des Südniedersachsenprogramms zu erwarten sind. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4343 5 16. Wie unterscheidet die Landesregierung oder/ und die Bewilligungsstellen bei der EUFörderung für Südniedersachsen zwischen „vor die Klammer gezogenen“ (52. Plenarsitzung , Seite 4820) und folglich nicht vor die Klammer gezogenen Fördermitteln? Ministerpräsident Stephan Weil führte in der Plenardebatte aus, dass Projekte im Rahmen der Programmkoordination „vor die Klammer gezogen“ werden sollen (vgl. Stenografischer Bericht der Plenarsitzung vom 17.12.2014, S. 4820). Dabei handelt es sich um Vorhaben, die den sechs vordringlichen Handlungsfeldern des Südniedersachsenprogramms zuzuordnen sind (s. Antwort zu Frage 13) und die vom Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung aktiv begleitet werden. 17. Wie ist die Programmkoordination für die einzelnen Regionen, von denen Südniedersachsen eine sein soll, administrativ organisiert? Die Programmkoordination erfolgt strategisch durch den Staatssekretärsausschuss für „Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung“. Auf der operativen Ebene werden die Programme in den Regionen nach den Vorgaben der Landesregierung durch die Bewilligungsstellen umgesetzt, wobei das Projektbüro Göttingen als Vor-Ort-Aufgabe des ArL BS wahrgenommen wird. 18. Vor dem Hintergrund des Ausführungen von Ministerpräsident Weil zu den einzelnen Regionen (52. Plenarsitzung, Seite 4820): Welche Regionen gibt es noch mit besonderem Förderungsbedarf und wie berücksichtigt die Programmkoordination diese? Die von den Ämtern für regionale Landesentwicklung erarbeiteten Regionalen Handlungsstrategien verknüpfen jeweils die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der Region ergebenden strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen . Damit ist erstmal in der niedersächsischen Strukturförderpolitik durch die Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems die Grundlage für eine echte Regionalisierung der EU-Förderung in den jeweiligen Amtsbezirken durch die Umsetzung der Regionalen Handlungsstrategien gelegt. 19. Vor dem Hintergrund, dass für die Region Südniedersachsen 50 Millionen Euro durch die Programmkoordination vor die Klammer gezogen werden: Wie viele Euro werden für andere Regionen vor die Klammer gezogen? Bitte nach den Regionen aufführen. Im Zusammenspiel mit den europäischen Partnern ist es der Landesregierung im Rahmen der Programmkoordination gelungen, das INTERREG A-Programm für die grenzüberschreitende Kooperation mit den Niederlanden in der Förderperiode 2014 bis 2020 mit insgesamt rund 444 Millionen Euro Programmmitteln aus dem EFRE und nationalen Kofinanzierungsmitteln auszustatten. Dieses Sonderprogramm dient dazu, die ökonomischen und sozialen Stärken des Raumes auszubauen. Das Programmgebiet umfasst die Grenzregionen zwischen den Niederlanden, Niedersachsen und dem Norden von Nordrhein-Westfalen sowie daran angrenzende Gebiete. Als Ergebnis der Programmkoordination wird es in der Förderperiode 2014 bis 2020 auf niedersächsischer Seite auf die gesamte Weser-Ems-Region ausgeweitet. 20. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes Regionalentwicklung, Volumen 310,7 Millionen Euro, sind vor die Klammer für die einzelnen Regionen (52. Plenarsitzung , Seite 4820) gezogen und wie viele verbleiben hinter besagter Klammer? Siehe Antwort zu Frage 2. 21. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes Soziales, Volumen 260,44 Millionen Euro, sind vor die Klammer für die einzelnen Regionen (52. Plenarsitzung, Seite 4820) gezogen und wie viele verbleiben hinter besagter Klammer? Siehe Antwort zu Frage 2. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4343 6 22. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes Innovationsförderung, Volumen 203,57 Millionen Euro, sind vor die Klammer für die einzelnen Regionen (52. Plenarsitzung , Seite 4820) gezogen und wie viele verbleiben hinter besagter Klammer? Siehe Antwort zu Frage 2. 23. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes KMU, Volumen 149,5 Millionen Euro, sind vor die Klammer für die einzelnen Regionen (52. Plenarsitzung, Seite 4820) gezogen und wie viele verbleiben hinter besagter Klammer? Siehe Antwort zu Frage 2. 24. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes Land- und Forstwirtschaft, Volumen 472,17 Millionen Euro, sind vor die Klammer für die einzelnen Regionen (52. Plenarsitzung, Seite 4820) gezogen und wie viele verbleiben hinter besagter Klammer ? Siehe Antwort zu Frage 2. 25. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes Infrastruktur, Volumen 193,77 Millionen Euro, sind vor die Klammer für die einzelnen Regionen (52. Plenarsitzung , Seite 4820) gezogen und wie viele verbleiben hinter besagter Klammer? Siehe Antwort zu Frage 2. 26. Wie viel Millionen Euro des thematischen Schwerpunktes Umwelt, Volumen 343,21 Millionen Euro, sind vor die Klammer für die einzelnen Regionen (52. Plenarsitzung, Seite 4820) gezogen und wie viele verbleiben hinter besagter Klammer? Siehe Antwort zu Frage 2. 27. Für welche verbleibenden Regionen in Niedersachsen ist die Sicherstellung von EUFördermitteln die vor die Klammer gezogen werden nicht gewährleistet? Siehe Antwort zu Frage 2. 28. Auf welche Fördermittelhöhe (gemeint ist die Mittelhöhe hinter der Klammer) der sieben thematischen Schwerpunkte können diese Regionen voraussichtlich noch zurückgreifen ? Siehe Antwort zu Frage 2. (Ausgegeben am 05.10.2015) Drucksache 17/4343 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4095 Wie gerecht ist die Regionalisierung der neuen EU-Förderpolitik? Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Hermann Grupe, Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei