Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4345 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4112 - Bedrohen Salafisten Mithäftlinge in der JVA Celle? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 20.08., an die Staatskanzlei übersandt am 27.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 28.09.2015, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Aus der Berichterstattung vom 18. August 2015 zum IS-Prozess gegen Ebrahim H. B. und Ayoub B. vor dem Oberlandesgericht Celle ging hervor, dass Ebrahim H. B. in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Celle von Mithäftlingen bedroht wurde. Die Bedrohungen seien u. a. von Salafisten geäußert worden. Daraufhin sei Ebrahim H. B. auf die Sicherheitsstation verlegt worden. Außerhalb der Verhandlungstage würde er sogar zurück in die JVA Rosdorf gebracht werden. Vorbemerkung der Landesregierung Am 30.07.2015 wurde der Untersuchungsgefangene Ebrahim H. B. von der JVA Rosdorf in die JVA Celle überstellt. Geplant war, den Untersuchungsgefangenen für die Dauer des Prozesses vor dem OLG Celle in der JVA Celle unterzubringen. Nach Beginn des Prozesses am 03.08.2015 äußerte der Untersuchungsgefangene sowohl gegenüber Justizvollzugsbediensteten und auch vor Gericht, dass er in der JVA Celle bedroht werde. Konkrete Vorfälle wurden von ihm nicht benannt und waren in der JVA Celle auch nicht bekannt. Dennoch hat die JVA Celle aus präventiven Erwägungen die ständige Begleitung und Beaufsichtigung des Gefangenen bei allen Aufenthalten außerhalb der Vollzugsabteilung angeordnet. Zeitweise wurde der Gefangene gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 156 Abs. 1 NJVollzG in einer anderen Vollzugsabteilung (Zugangsbereich) getrennt von anderen Gefangenen untergebracht. Am 07.08.2015 ordnete der Vorsitzende Richter am OLG Celle an, dass der Untersuchungsgefangene jeweils nach dem letzten Prozesstag in jeder Woche in die JVA Rosdorf zurückgeführt wird und jeweils sonntags durch die JVA Rosdorf in die JVA Celle zur Wahrnehmung der Prozesstermine überstellt wird. 1. Hatte die Landesregierung Kenntnis davon, dass in der Justizvollzugsanstalt Celle Salafisten einsitzen? Es gibt keine Erkenntnisse, dass in der JVA Celle Salafisten inhaftiert sind. 2. Wie viele Personen, die der salafistischen Szene zugeordnet werden, sind in der JVA Celle inhaftiert? Siehe Antwort zu Frage 1. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4345 2 3. Erfolgte die Verurteilung dieser Personen aufgrund religiös motivierter Straftaten? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass in anderen Justizvollzugsanstalten ebenfalls Salafisten einsitzen? In niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen ist neben den Untersuchungsgefangenen Ebrahim H. B. und Ayoub B., die angeklagt sind, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben, deren Zwecke und deren Tätigkeiten darauf ausgerichtet sind, Mord und Totschlag zu begehen, eine weibliche Untersuchungsgefangene inhaftiert, die u. a. der Unterstützung einer entsprechenden terroristischen Vereinigung angeklagt ist. Im Jugendvollzug ist ein Strafgefangener inhaftiert, der sich offen zum islamistisch/salafistischen Extremismus bekennt. Bei weiteren sechs Gefangenen hat der Justizvollzug Hinweise, dass sie radikal islamistische Überzeugungen vertreten. 5. Was unternimmt die Landesregierung, um eine salafistische Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten oder eine Bedrohung von Insassen durch Salafisten zu verhindern? Die unter der Antwort zu Frage 4 genannten Gefangenen stehen unter besonderer Beobachtung. Sämtliche Maßnahmen dienen dem Ziel, zu verhindern, dass diese Gefangenen ihre extremistischen Vorstellungen innerhalb der Justizvollzugseinrichtungen weiter verbreiten oder sich beispielsweise durch Außenkontakte (Besuche, Telefonate, Briefe) bestärken lassen. Es gehört zu den originären Aufgaben der Justizvollzugsbediensteten, Gefangene zu beobachten und Verhaltensänderungen wahrzunehmen. Von Gefangenen, die mit Radikalisierungsabsichten auffällig geworden sind, geht regelmäßig eine Störung des geordneten Zusammenlebens innerhalb der Anstalt aus. Die zur Störungsbehebung angeordneten Maßnahmen sind vielschichtig und reichen von einer verstärkten Beobachtung über Überwachungsmaßnahmen beim Besuch oder dem Schriftwechsel bis hin zur unausgesetzten Absonderung von Mitgefangenen. Ergänzend werden abhängig vom Einzelfall behandlerische, pädagogische und seelsorgerische Maßnahmen ergriffen, um auf die Gefangenen mit dem Ziel der Abkehr von den extremistischen Einstellungen einzuwirken. Präventive Maßnahmen haben besonderes Gewicht im Jugend- und Jungtätervollzug. Hier wird insbesondere daran gearbeitet, bei den muslimischen Gefangenen, die sich in deutscher Sprache nur schwer ausdrücken können, die Sprachkenntnisse schnellstmöglich zu verbessern, sodass selbst- und handlungsreflektierende Gespräche mit den Gefangenen möglich werden. Die Jugendanstalt Hameln kooperiert mit Violence Prevention Network. Achtmal in Folge wurde das ca. sechs Monate dauernde Training „Abschied von Hass und Gewalt“ mit jeweils acht Teilnehmern durchgeführt . Auch im laufenden Jahr wird eine entsprechende Trainingsmaßnahme durchgeführt. Ergänzend wird auf die Antwort zur Mündlichen Anfrage Nr. 26 der Abgeordneten Mechthild RossLuttmann (CDU) in der 56. Sitzung des Landtages am 22. Januar 2015 „Was tut die Landesregierung , um islamistische Aktivitäten von Häftlingen zu verhindern?“ verwiesen. 6. Sind nach Meinung der Landesregierung die Justizvollzugsbeamten ausreichend qualifiziert , salafistische Radikalisierungstendenzen zu erkennen und entsprechend darauf reagieren zu können? Im Januar 2015 hat die Justizministerin die „Arbeitsgruppe islamistische Radikalisierung (AGiR)“ eingerichtet. Unter Federführung des beim Justizministerium angesiedelten Landespräventionsrates analysieren Experten aus dem Bereich Strafverfolgung, Strafvollzug und Prävention vorhandene Konzepte und Instrumente der Justiz und überprüfen sie auf ihre Tauglichkeit zur Bekämpfung von religiösem und islamistischem Terrorismus. Ein besonderes Augenmerk legt die AGiR auch auf die Erhöhung der Handlungskompetenz der Bediensteten in den Justizvollzugseinrichtungen. Das Thema „islamistische Radikalisierung“ wurde teilweise mit Unterstützung von Fachreferenten des niedersächsischen Verfassungsschutzes und des niedersächsischen Landeskriminalamts im Kreis der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter, der Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter Si- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4345 3 cherheit, der Vollzugsabteilungsleiterinnen und Vollzugsabteilungsleiter und in In-House-Veranstaltungen in den Justizvollzugseinrichtungen bearbeitet. Die AGiR hat darauf hingewirkt, dass das Thema verstärkt in der Aus- und Fortbildung der Bediensteten Berücksichtigung findet. So sind im Jahr 2016 eine achttägige Modulreihe „Interkulturelle Kompetenz Radikalisierung“ zur Qualifikation von Multiplikatoren und daran anschließend In-House-Sensibilisierungsveranstaltungen in allen niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen sowie eine zweitägige Fortbildungsveranstaltung zu dem Thema „Interkulturelle Kompetenz - muslimische Seelsorge in niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen “ geplant. 7. Auf welche Art und Weise sind muslimische Seelsorger konkret in die Präventionsarbeit in den Justizvollzugsanstalten eingebunden? Es wird zunächst auf die Antwort zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP): „Muslimische Gefängnisseelsorge in Niedersachsen (Teil 2)“ in der Drs. 17/2302 verwiesen. Im Jahr 2014 sind erstmals muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger für den Justizvollzug berufen und den Justizvollzugseinrichtungen fest zugeordnet worden. Auswahl und Einsatz werden durch die muslimischen Verbände und das Justizministerium gesteuert und bieten damit die Gewähr für eine zuverlässige religiöse Betreuung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Rahmen sollen die im Justizvollzug eingesetzten muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorger Gefangenen auch helfen, sich kritisch mit den Vorstellungen von sogenannten Hasspredigern oder anderen fehlgeleiteten Menschen auseinanderzusetzen, die vorgeben, im Namen des Islam zu handeln. Gerade jungen Gefangenen kann dies die erforderliche Orientierung geben. 8. Sind nach Erkenntnissen der Landesregierung die muslimischen Seelsorger in Justizvollzugsanstalten für alle Muslime, egal welcher Nationalität, ansprechbar oder sind verschiedene Seelsorger lediglich für Angehörige bestimmter Nationalitäten tätig und lehnen Gespräche mit Angehörigen anderer Nationalitäten ausdrücklich ab? Nach den vorliegenden Erkenntnissen sind die im niedersächsischen Justizvollzug tätigen muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorger für Gefangene aller Nationalitäten ansprechbar. (Ausgegeben am 05.10.2015) Drucksache 17/4345 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4112 Bedrohen Salafisten Mithäftlinge in der JVA Celle? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums