Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4378 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3993 - Hält die Landesregierung die Unterrichtsversorgung an der Berufsbildenden Schule II in Uelzen für vertretbar? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 21.07.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 31.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 01.10.2015, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten In der Antwort der Landesregierung zur Unterrichtsversorgung an der Berufsbildenden Schule I und der Berufsbildenden Schule II in Uelzen (Drs. 17/3752) wird die Istversorgung des Schuljahres 2014/2015 belegt. Auffällig ist hierbei die geringe Unterrichtsversorgung an der BBS II mit 72,5 % für den theoretischen Unterricht und 82,9 % für den fachpraktischen Bereich. Ein Vergleich mit den Erhebungen des Kultusministeriums für die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2012/2013 und im Schuljahr 2013/2014 zeigt, dass an der BBS II die Unterrichtsversorgung im Bereich Theorie von 86,6 % (2012/2013) über 78,1 % (2013/2014) auf jetzt 72,5 % gesunken ist. Im fachpraktischen Bereich der BBS II ist die Unterrichtsversorgung gegenüber dem Stand des Schuljahres 2012/2013 in den beiden nachfolgenden Schuljahren von 86,2 % auf anschließend 78,3 % und jetzt 82,9 % gesunken. Den weiteren Angaben der Landesregierung zufolge (Drs. 17/3752) wurden alle für die BBS II ausgeschriebenen befristeten und unbefristeten Stellen für Lehrkräfte besetzt. Vorbemerkung der Landesregierung Der Schulversuch ProReKo hatte seinerzeit gezeigt, dass die eigenverantwortliche Personalbewirtschaftung und unmittelbare Verfügung über Stellen und Mittel an den öffentlichen berufsbildenden Schulen zu einem bedarfsgerechteren Handeln und Entscheiden vor Ort führen kann. Diese guten Erfahrungen haben sich in der Folgezeit leider nicht in allen Teilbereichen bestätigt. Seit der Verlagerung der Stellenbewirtschaftung auf die berufsbildenden Schulen im Jahr 2011 ist die Auslastung der den Schulen zur selbstständigen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellten Stellen kontinuierlich gesunken. Dieses hat deutliche Auswirkungen auf das Beschäftigungsvolumen und die Unterrichtsversorgung. Es war deshalb notwendig, die Stellenbewirtschaftung mit Erlass vom 30.07.2014 vorübergehend im Kultusministerium zu zentralisieren. Der Kern des ProReKo-Gedankens bleibt bei dieser Entscheidung erhalten: Die Schulen sind weiterhin verantwortlich für die Personalplanung auf der Basis ihrer Stellenpläne sowie für die Auswahl und die Entscheidung über das einzustellende Personal . Das Stellenausgleichsverfahren bleibt als transparentes Instrument der Stellenplanung beste- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4378 2 hen. Ziel der zentralen Stellenbewirtschaftung ist es, die Auslastung und die Bewirtschaftung der Stellen und Mittel zu optimieren. Um gleichwohl unverändert flexibel auf die unterschiedlichen Anforderungen vor Ort reagieren zu können, wurden die berufsbildenden Schulen ermächtigt, Personal ohne Befristungsgrund für die Dauer von bis zu zwei Jahren und mit Befristungsgrund bis zu einem Drittel der regelmäßigen Arbeitszeit zulasten ihres Budgets einzustellen. Infolge der vorübergehenden Verlagerung der Stellenbewirtschaftung auf das Kultusministerium konnte die Auslastung des Beschäftigungsvolumens erhöht werden. Konsequenterweise konnte auch das Absinken der landesweiten Unterrichtsversorgung gestoppt und vorerst ein leichter Anstieg zum Stichtag 15.11.2014 gegenüber der Stichtagserhebung 2013 registriert werden. Die Erfahrungen zur zentralen Bewirtschaftung werden zurzeit in einer Arbeitsgruppe, der auch Vertreterinnen und Vertreter der berufsbildenden Schulen sowie der die Berufsschullehrkräfte vertretenden Verbände und Gewerkschaften angehören, ausgewertet und die notwendigen Schlussfolgerungen erörtert. Auf der Basis der Empfehlung der Arbeitsgruppe und der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 15.11.2015 wird im Frühjahr 2016 eine abschließende Entscheidung über die weitere Stellenbewirtschaftung getroffen werden können. 1. Warum hat es die Landesregierung an der Berufsbildenden Schule II in Uelzen zu einem Absinken der Unterrichtsversorgung auf 72 % kommen lassen? In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (Drs. 17/3752) hat die Landesregierung über die Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen an der BBS Uelzen II im Schuljahr 2014/2015 informiert. Die in der vorgenannten Antwort benannten fünf Stellenbesetzungen an der BBS Uelzen II erfolgten erst nach dem Statistiktermin zum Stichtag 15.11.2014, sodass sie im Rahmen der Statistik nicht berücksichtigt werden und somit in der Statistik auch nicht zu einem Anstieg der Unterrichtsversorgung vor Ort führen konnten. Nach Auskunft der Niedersächsischen Landesschulbehörde hat sich die Versorgungssituation durch die vollzogenen Einstellungen mittlerweile spürbar verbessert. Für den Statistiktermin 15.11.2015 wird derzeit von einer signifikanten Verbesserung der Unterrichtsversorgung ausgegangen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die Antwort zu 4 verwiesen. 2. Wenn die Landesregierung mit der Mitteilung in Antwort 5 und 7 (Drs. 17/3752), dass alle ausgeschriebenen unbefristeten und befristeten Stellen besetzt sind, eine Unterrichtsversorgung von 72,5 % organisiert, warum stellt die Landesregierung keine ausreichende Anzahl an Lehrerstellen für die Schule zur Verfügung? Die in der zitierten Antwort der Landesregierung benannten fünf Stellenbesetzungen an der BBS Uelzen II erfolgten erst nach dem Statistiktermin zum Stichtag 15.11.2014, sodass sie im Rahmen der Statistik nicht berücksichtigt werden und somit in der Statistik auch nicht zu einem Anstieg der Unterrichtsversorgung vor Ort führen konnten. Für den Statistiktermin 15.11.2015 wird derzeit von einer signifikanten Verbesserung der Unterrichtsversorgung ausgegangen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die Antwort zu 1 wird verwiesen. 3. Hält die Landesregierung an der Berufsbildenden Schule II die Unterrichtsversorgung des Fachbereichs Theorie und des fachpraktischen Bereichs für vertretbar? Wie in der Vorbemerkung der Landesregierung bereits ausgeführt, dienen die dort beschriebenen Maßnahmen der Landesregierung vor allem dem zentralen Ziel, neben dem Beschäftigungsvolumen auch die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen zu verbessern und auf einem möglichst hohen Niveau zu stabilisieren. In Bezug auf die BBS Uelzen I und die BBS Uelzen II sind die konkreten Maßnahmen dazu in der Antwort zu 1 beschrieben. Dabei ist allerdings Folgendes zu berücksichtigen: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4378 3 Die Berechnung des Unterrichtsbedarfs im berufsbildenden Bereich basiert auf dem Grundgedanken , dass nicht jeder Klasse oder Lerngruppe von vornherein ein fester Stundenansatz aufgrund der Stundentafel zugewiesen wird. Bei der Vielzahl der unterschiedlichen Bildungsgänge und der unterschiedlichen Größen der Klassen und Gruppen in einer Schule wäre eine entsprechende Zuweisung nicht sachgerecht. Die Berechnung des Lehrerbedarfs wäre damit nämlich abhängig von der Klassen- und Gruppenbildung der Schule. Um diese nicht ausufern zu lassen, müssten strikte Vorgaben für die Klassengröße gemacht werden. Dies ist aber bei der Differenziertheit des berufsbildenden Systems nicht beabsichtigt. Stattdessen wird im berufsbildenden Bereich vom Budgetierungsgedanken ausgegangen. Jeder Schule wird ein bestimmtes Lehrkräfte-Sollstunden-Budget zugewiesen. Die Zuweisung basiert auf den sich aus den Stundentafeln ergebenden Lehrerstunden der einzelnen Bildungsgänge und der gesetzten Klassensollstärke. Dieses „Budget“ an Sollstunden muss als Obergrenze von der Schule eingehalten werden. Innerhalb des Budgets kann die Schule unter Berücksichtigung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften für berufsbildende Schulen ihre Klassen- und Gruppenbildung eigenverantwortlich mittels der zur Verfügung stehenden Lehrkräfte-Iststunden gestalten. Damit wird deutlich, dass die Unterrichtsversorgung an berufsbildenden Schulen in Bezug auf den Budgetierungsgedanken anderen Prinzipien als an allgemeinbildenden Schulen folgt. Die Steuerung der berufsbildenden Schulen erfolgt überwiegend outputorientiert über Ergebnisse mittels Zielvereinbarungen (z. B. zu Kennzahlen zu Abschlüssen, Übernahmequote und Ausbildungsdauer sowie zu Zufriedenheitswerten der Anspruchsgruppen). Dass unabhängig davon die Landesregierung auch an berufsbildenden Schulen eine möglichst hohe Unterrichtsversorgung anstrebt, wurde bereits ausgeführt. 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Steigerung der dortigen Unterrichtsversorgung vorgesehen? Im Stellenausgleichsverfahren II./2015 hat die BBS Uelzen II zum 01.08.2015 vier Einstellungsermächtigungen erhalten. Aufgrund der erteilten Einstellungsermächtigungen hat die Schule für das Schuljahr 2015/2016 bereits vier Stellen ausgeschrieben. Eine dieser Stellen konnte bereits zum 01.09.2015 besetzt werden. Für die verbleibenden drei Ausschreibungen ist die Besetzung zum 01.11.2015 geplant. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 5. Wie hoch ist der Bedarf an Lehrkräften an der BBS I und der BBS II in Uelzen für das Schuljahr 2015/2016, und wie viele Stellen für Lehrkräfte werden an jede der beiden Schulen von der Landesregierung zur Verfügung gestellt? Die landesweit zur Verfügung stehenden Ressourcen werden durch das i. d. R. zweimal jährlich durchzuführende Stellenausgleichsverfahren bedarfsgerecht auf die öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen verteilt. Im Stellenausgleich II./2015 mit Datum vom 17.03.2015 ergeben sich für die BBS Uelzen I bei einem Stellen-Ist von 91,71 für den 01.08.2015 keine Veränderungen bei der Stellenzuweisung. Im Stellenausgleich II./2015 hat die BBS Uelzen II mit Datum vom 17.03.2015 für den 01.08.2015 bei einem Stellen-Ist von 51,19 vier zusätzliche Einstellungsermächtigungen erhalten. Die Erteilung von Einstellungsermächtigungen für den 01.02.2016 erfolgt über das Stellenausgleichsverfahren I./2016. Die Stellenausgleichsberechnung I./2016 geht den öffentlichen berufsbildenden Schulen voraussichtlich Anfang Oktober 2015 zu. (Ausgegeben am 08.10.2015) Drucksache 17/4378 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3993 Hält die Landesregierung die Unterrichtsversorgung an der Berufsbildenden Schule II in Uelzen für vertretbar? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums